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Versicherungsangebot in Glauchau, Versicherungsangebote in Glauchau, Sachsen

Versicherungsangebote in Glauchau, Versicherungsmakler und Dienstleister für Versicherungsangebote für die Region

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Versicherung (Kollektiv)

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Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (=Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.

Inhaltsverzeichnis

Alfred Manes (in Encyclopedia of the Social Sciences, Vol. 8, 1935, Seite 95) definiert Versicherung als Beseitigung des Risikos eines Einzelnen durch Beiträge von Vielen („The essence of insurance lies in the elimination of the uncertain risk of loss for the individual through the combination of a large number similarily exposed individuals who each contribute to a common fund of premiums sufficient to make good the loss caused any one individual.”). Karl Hax definiert Versicherung als „die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“. Versicherungsbegriff nach Farny: Versicherung ist die Deckung, eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt schätzbaren Geldbedarfs, auf der Grundlage eines Risikoausgleiches im Kollektiv und in der Zeit. Eine gesetzliche Definition besteht nicht.

Der Versicherung liegt der Mechanismus der gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv (Pool, Portefeuille) zu Grunde. Der Vorteil dieser gemeinsamen Tragung beruht auf einer mathematisch durch das Gesetz der großen Zahlen beschriebenen Gesetzmäßigkeit, nach der bei steigender Anzahl von gleichartigen Ereignissen sich der tatsächliche Ausgang dem erwarteten Ausgang (also dem mittleren Wert aller möglichen Ausgänge) anpasst; die Streuung (Variabilität) der Ausgänge um den mittleren Wert nimmt mit steigender Kollektivgröße gesetzmäßig, mathematisch beschrieben durch den Zentralen Grenzwertsatz, ab. Demnach verringert sich das Risiko der Schwankung des Ausgangs umso mehr, je größer das Kollektiv ist. Dieser risikomindernde Effekt einer gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv wird als Risikoausgleich im Kollektiv bezeichnet. Im Ergebnis wird dadurch das Risiko des Versagens des Risikoausgleichs, also dass das Kollektiv nicht genügend Geld hat, alle Schäden zu bezahlen, mit steigender Kollektivgröße immer kleiner. Ein großes Kollektiv braucht letztlich proportional weniger Kapital als Vorsorge für ein solches Versagen, als ein kleines Kollektiv oder gar ein Individuum für sein eigenes Risiko. Geringeres Kapital bedeutet aber vor allem geringere Finanzierungskosten und damit bewirkt der Risikoausgleich im Kollektiv, dass Risiken für alle Beteiligten günstiger abgesichert werden können, als dies individuell möglich wäre.

Beispiel: Ein Haus hat einen Wert von beispielsweise 100.000 â‚¬. Nehmen wir an, die Wahrscheinlichkeit, dass es abbrennt, sei 0,1 % in jedem Jahr. Um sich selbst gegen den Verlust des Hauses zu schĂĽtzen, mĂĽsste der Hausbesitzer ständig 100.000 â‚¬ als Reserve verfĂĽgbar haben. Dieses ständige Bereithalten von Geld bewirkt Finanzierungskosten von beispielsweise 1 %, also 1.000 â‚¬ pro Jahr. Damit kostet die individuelle Absicherung des Hauses gegen Brand jedes Jahr 1.000 â‚¬, selbst wenn das Haus nicht abbrennt (zusätzlich kommt noch der durchschnittliche Verlust aus Bränden in Höhe von 100 â‚¬ pro Jahr hinzu). Tun sich hingegen 100.000 Hausbesitzer zusammen und sichern sich gemeinsam ab, treten im Kollektiv fast mit Sicherheit Brände auf, durchschnittlich 100 pro Jahr mit Gesamtkosten von 10.000.000 â‚¬. Dies kostet aber, verteilt auf alle 100.000 Hausbesitzer, den einzelnen nur die 100 â‚¬ durchschnittliche Brandkosten. Um gegen zufällig viele Brände gewappnet zu sein, muss das Kollektiv zwar noch zusätzlich Kapital bereitstellen, doch beträgt dies bei ausreichender Sicherheit zum Beispiel nur 10.000.000 â‚¬. Selbst wenn man fĂĽr dieses Kapital besonders hohe Finanzierungskosten unterstellt, beispielsweise 20 %, entfallen auf den Einzelnen nur Finanzierungskosten von 20 â‚¬. Damit wĂĽrde die Absicherung im Kollektiv jeden Einzelnen nur 120 â‚¬ kosten, statt (langjährig durchschnittlich) 1.100 â‚¬ bei individueller Absicherung. Je größer das Kollektiv ist, desto weniger Kapital wird zur Absicherung benötigt und desto mehr nähert sich der Preis der Versicherung dem reinen Erwartungswert des Schadens von 100 â‚¬ an.

Diese wesentliche Verbilligung der Absicherung gegen Risiken durch Versicherung machte überhaupt erst den für die moderne Wirtschaft wesentlichen Aufbau wertvoller Industrieanlagen und auch den Aufbau privater Werte möglich, deren große Zahl wiederum erst eine effektive Absicherung im Kollektiv ermöglicht. Damit ist die Entwicklung der modernen Industriestaaten untrennbar mit der Entwicklung des Versicherungswesens verbunden.

Grundsätzlich lässt sich dieser Effekt stets von einem gemeinschaftlich organisierten Risikoausgleichskollektiv erzielen. Doch sind solche in der Praxis im Hinblick auf die benötigte Zahl von Risiken meist nicht auf rein gemeinschaftlicher Basis organisierbar. Daher treten in einer Marktwirtschaft Unternehmer (als Versicherer bezeichnet) auf, die sich den Risikoausgleichseffekt zu Nutze machen, um die systematische Übernahme von Risiken mit einem im Hinblick auf die Gewinnmöglichkeiten akzeptablen unternehmerischen Risiko durchzuführen. Die wesentlichen Merkmale eines solchen privatwirtschaftlich organisierten, gewinnorientierten Versicherers sind:

  • Der Versicherer erhebt von den Versicherungsnehmern einen fest vereinbarten Versicherungsbeitrag. Ggf. auftretende Schäden muss der Versicherer dann ausgleichen.
  • Der Versicherer stellt zur Absicherung höherer Schäden Eigenkapital, das demzufolge unter Risiko steht. Sind die Schäden niedriger als die Schäden und ĂĽbrigen Aufwendungen des Versicherers, verbleibt der Rest als Gewinn zur Entlohnung fĂĽr die Stellung dieses risikobehafteten Eigenkapitals. Oft werden die Gewinne aber nicht ausgeschĂĽttet, sondern verbleiben im Versicherer, um die Eigenkapitalbasis und damit die Sicherheit des Versicherers zu erhöhen. Zugleich erhöht sich durch diese Thesaurierung von Gewinnen auch der Wert des Versicherers fĂĽr den EigentĂĽmer.

Wegen des Risikoausgleichseffekts genügen dem Versicherer schon geringe Sicherheitszuschläge in den Beiträgen und ein relativ niedriges Eigenkapital, um das Geschäft mit ausreichender Sicherheit für die Versicherungsnehmer und angemessenem Gewinn auf das Eigenkapital betreiben zu können.

Damit ist Versicherung die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Beitragszahlung; sie wird entweder nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung oder nach dem Spekulationsprinzip als Erwerbsversicherung betrieben. Allerdings betreiben auch die Gegenseitigkeitsversicherer heute kaum noch ein reines Risikoausgleichskollektiv (abgesehen von einigen wenigen kleineren Vereinen, meist Tierversicherungen, z. B. Kuhgilden), sondern erheben feste Beiträge nach dem Spekulationsprinzip.

Antike Vorformen der Gegenseitigkeitsversicherung begegnen uns in den ägyptischen, griechischen und römischen Begräbnisvereinen (collegia tenuiorum), die mittels regelmäßiger Beiträge für ein anständiges Begräbnis ihrer Mitglieder und für den Totenkult sorgten. Die bis in die Neuzeit fortwirkende Entwicklung der Gegenseitigkeitsversicherung beginnt jedoch erst im frühen Mittelalter in Nordeuropa mit der auf einem gegenseitigen Treueverhältnis beruhenden und sich zur gemeinsamen Erfüllung religiöser, politischer, wirtschaftlicher und geselliger Zwecke zusammenschließenden Gilden und Genossenschaften, die sich bevorzugt der gemeinschaftlichen Risikoübernahme und Hilfeleistung bei Tod, Brand, Viehsterben, Schiffbruch und Gefangennahme widmeten. Im 17. und 18. Jahrhundert entstanden auf staatliche Initiative die ersten öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten.

Die versicherbaren Risiken sind sehr vielfältig. Voraussetzung ist allerdings, dass sie sich nach statistisch fassbaren Gesetzmäßigkeiten realisieren. Daher sind beispielsweise Risiken, die wesentlich auf dem Verhalten von Menschen beruhen, wie wirtschaftlicher Erfolg einer Unternehmung, Marktpreisrisiken oder vorsätzliches Verhalten nicht versicherbar. Die versicherbaren Risiken lassen sich aber auf wenige Risikogruppen reduzieren, die allerdings keine exakten Grenzen haben:

  • biometrische Risiken, darunter versteht man die das Leben und den Lebensunterhalt betreffenden individuellen Risiken wie Erwerbsunfähigkeit, PflegebedĂĽrftigkeit, Langlebigkeit und vorzeitigen Tod. Sie werden durch Lebensversicherungsprodukte abgedeckt
  • Kostenrisiken (beispielsweise Gerichtskosten, Krankheitskosten) werden beispielsweise durch die Rechtsschutzversicherung und die Krankenversicherung gedeckt
  • Schadensrisiken (beispielsweise Feuer, Unfall, Diebstahl) werden durch zahlreiche Schadensversicherungsarten gedeckt (beispielsweise Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung)
  • Haftungsrisiken werden durch zahlreiche Formen der Haftpflichtversicherung gedeckt

Die Rechtsordnung trennt das Versicherungsrecht in das immer umfangreicher werdende Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht, das wiederum Versicherungsunternehmensrecht, Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht umfasst. Das Versicherungsvertragsrecht ist besonderes Schuldvertragsrecht und als solches das den Besonderheiten des Versicherungsvertrages gerecht werdende Sonderprivatrecht.

Die Zweige der Sozialversicherungen können nur eingeschränkt zu den Versicherungen gezählt werden, da es sich nur um umlagefinanzierte (Umlageverfahren) staatlich organisierte Pflichtversicherungen handelt. Zudem werden in der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge nicht unter den Leistungsberechtigten umgelegt, sondern von einer Generation für die andere erbracht (Generationenvertrag). Sie bildet keine Rückstellungen, sondern finanziert sich aus den laufenden Einnahmen und ist damit nicht demographiefest. Sozialversicherungen werden an dieser Stelle nicht weiter behandelt.

FĂĽr die Deckung der Anwartschaften insbesondere bei Personenversicherung haben sich zwei grundlegende Deckungsprinzipien herauskristallisiert.

  • Mit dem Kapitaldeckungsverfahren wird in der privaten Versicherungswirtschaft gearbeitet.
  • Das Umlageverfahren wird ĂĽberwiegend in der gesetzlichen Rentenversicherung angewendet.

Eine Lotterie ist einer Versicherung in manchen Aspekten sehr ähnlich, nicht zuletzt auch deshalb, weil Versicherungen ursprünglich vielfach Wett- oder Lotteriecharakter hatten. Allerdings dient das Glücksspiel weder der finanziellen Risikovorsorge noch dem kollektiven Ansparen. Ferner soll eine Versicherung die finanziellen Folgen eines bestimmten Ereignisses absichern; dieses Ereignis ist jedoch das gewünschte Ziel bei einer Lotterie. Der Spieler will den Gewinn ja nicht verhindern sondern möglichst erringen.

Eine besondere Form der Lotterie ist die Tontine, bei der eine Gesamtheit von Anlegern einen Betrag aufbringt, der nach dem Ablauf einer vereinbarten Laufzeit verzinst an die Überlebenden der Gesamtheit ausbezahlt wird. Hier steht die Beitragszahlung nicht unter Risiko. Für die Leistung wird das biometrische Risiko zur Erhöhung der Rendite für die Überlebenden genutzt. Allerdings ist die Tontinenversicherung als Vorläufer unserer heutigen Rentenversicherungen anzusehen.

Die insbesondere in Frankreich üblichen Kapitalisierungsgeschäfte (Sparversicherungen), frz. Contrats de capitalisation sind ebenfalls keine (Lebens-)versicherungen im eigentlichen Sinn, da hier ausschließlich ein Sparvorgang vorliegt.

Bevor ein Risiko richtig versichert werden kann, muss es erkannt, bewertet und der Umgang mit dem Risiko festgelegt werden. Mit diesem Prozess, welcher als Vorstufe jedem Versicherungsabschluss vorausgehen sollte, befasst sich das Risikomanagement. Risikomanagement oder Risk-Management (englisch) ist der gesamtheitliche Umgang mit Risiken. Eine generelle, einfache Definition von Risiko ist Unsicherheit. Die Komponenten eines Risikos sind:

  1. Ein Wert (Sache, Person, Prozess, System, Zustand)
  2. Die Gefahren, welchen die Werte ausgesetzt sind
  3. Die Auswirkungen, wenn sich die Gefahr am Wert verwirklicht (direkte und indirekte finanzielle und nicht-finanzielle Auswirkungen).

Weitere Dimensionen von Risiko sind Eintrittswahrscheinlichkeit und Häufigkeit. Die Versicherungswirtschaft oder der Versicherungsmarkt (als Begriff für alle, welche sich mit versicherbaren Risiken befassen) kümmert sich primär um die durch eine Versicherungsgesellschaft (den Versicherer) versicherbaren Risiken. Nur ein Teil aller Risiken ist durch eine Versicherungsgesellschaft versicherbar. Weitere Risiken sind in anderer Art und Weise absicherbar, wie zum Beispiel das Risiko von sinkenden Aktienkursen durch Optionen (Bsp. Put-Option). Außerdem gibt es die Versicherungswirtschaft konkurrenzierende oder ergänzende Techniken, wie die Securitization, welche den Kapitalmarkt zur finanziellen Absicherung von Risiken anzapft. Viele Risiken sind nicht oder nur teilweise auf andere überwälzbar, wie das Risiko des Unternehmers, dass ein neu lanciertes Produkt am Markt keinen Erfolg hat; könnte man dieses Risiko voll abwälzen, hätte man auch kein Recht auf einen Gewinn. Denn der Gewinn ist der Lohn für eingegangene Risiken.

Welches die richtigen Instrumente, die richtige Methoden im Umgang mit Risiken sind, ist eine Frage, welche das Risikomanagement zu beantworten hilft. Vielfach ist die Antwort nicht ein Allheilmittel, sondern ein Mix aus verschiedenen MaĂźnahmen (z. B. Risikohäufigkeit reduzieren, planmäßiger Umgang mit der Situation, wenn sich Risiko verwirklicht, einen Teil der finanziellen Auswirkungen selbst tragen, einen Teil versichern). Ein kritischer Schritt im Umgang mit Risiken ist die Erkennung von Risiken, denn mit nicht erkannten Risiken kann auch nicht planmäßig umgegangen werden.

Versicherungsschutz wird im Rahmen eines besonderen Rechtsverhältnisses, des Versicherungsverhältnisses gewährt. Der Versicherungsschutz gewährende ist der Versicherer, der Versicherungsschutz erhaltende ist der Versicherungsnehmer. Versicherungsverhältnisse können durch Vertrag, Gesetz oder seltener Gerichtsentscheidung begründet werden. Da Versicherung definitionsgemäß auf der Basis des Risikoausgleichs im Kollektiv erfolgt, sind die Versicherer bemüht große Zahlen möglichst ähnlicher Versicherungsverhältnisse zu begründen, die sich nur durch die unvermeidliche Individualität der einzelnen Risiken unterscheiden. Daher sind die Versicherungsverhältnisse, deren Risiken in einem Kollektiv ausgeglichen werden sollen, grundsätzlich identisch ausgestaltet und unterscheiden sich nur durch das individuell abgesicherte Risiko. Hierzu gestalten die Versicherer für einen bestimmten Typ von Versicherungsverhältnissen einheitliche Bedingungen, die sogenannten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die eine möglichst große Einheitlichkeit der auf dieser Basis begründeten Versicherungsverhältnisse bewirken. Diese Typen von möglichen Versicherungsverhältnissen, die ein Versicherer anbietet, werden von den Versicherern auch als Produkte bezeichnet. Da Versicherung ein kollektives Geschäft ist, „produziert“ der Versicherer nicht einzelne Versicherungsverhältnisse, sondern die Kollektive. Daher ist dies wirtschaftlich sein „Produkt“. Der Produktbegriff wird hier aber auch zugleich im weiteren Sinn verwendet, der sich nicht auf das einzelne Wirtschaftsgut oder die einzelne Dienstleistung bezieht, sondern sich auf das Fertigungsverfahren oder den Typ von im Massenfertigungsverfahren hergestellten Einzelprodukten bezieht. Diese Produkte waren oder sind teilweise noch Gegenstand der staatlichen Beaufsichtigung der Versicherung. In dem Fall entspricht das Produkt einem zum Teil staatlich beaufsichtigten Versicherungstarif.

Es existieren verschiedene Möglichkeiten, um die Vielfalt der Versicherungen systematisch darzustellen. Sechs solcher Gruppierungsansätze sind nachfolgend dargestellt:

  1. Individual- und Sozialversicherung
    • Die Individualversicherung entsteht durch Abschluss eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages
    • Die Sozialversicherung entsteht durch Gesetz auf Grund bestimmter Umstände, z. B. durch abhängige Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder andere geschĂĽtzte Umstände.
  2. Personen- und Nichtpersonenversicherungen
    • Die Personenversicherung gliedert sich in die Lebens-, die Kranken- und die Unfallversicherung.
    • Zu Nichtpersonenversicherungen werden Sach- und Vermögensversicherungen gerechnet (Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung etc.)
  3. Schadens- und Summenversicherungen
    • Die Schadensversicherung deckt im Schadensfall die konkrete, meist nachzuweisende Höhe des tatsächlich angefallenen Schadens. Eine vereinbarte Versicherungssumme beschreibt bei dieser Versicherungsform lediglich die maximale Versicherungsleistung. Typische Schadensversicherungen sind die Kranken-, die Hausrat-, die Haftpflicht- und die RĂĽckversicherung sowie die Kraftfahrtversicherung.
    • Die Summenversicherung leistet im Versicherungsfall eine vorbestimmte Versicherungssumme, ohne dass ein tatsächlicher Schaden konkretisiert werden mĂĽsste. Summenversicherungen sind fast immer Personenversicherungen, bekanntestes Beispiel ist die Lebensversicherung, daneben steht noch die Unfallversicherung. Gelegentlich gibt es auch Tierversicherungen oder (im Ausland) Kfz-Versicherungen in der Form der Summenversicherung. Die Neuwertversicherung, bei der ohne RĂĽcksicht auf den Wert des zerstörten Objekts immer der Wiederbeschaffungswert eines neuen Objekts erstattet wird, ist ein Grenzfall zwischen Schaden- und Summenversicherung.
  4. Aktiven- und Passivenversicherungen
    Bei den Schadensversicherungen kann man folgende Einteilung vornehmen:
    • Aktivenversicherung schĂĽtzen Sachwerte, die bei einem Unternehmen auf der Aktivseite stehen. Beispiele sind Gebäudeversicherung oder Kaskoversicherung.
    • Passivenversicherungen schĂĽtzen die Haftung gegenĂĽber Dritten, das heiĂźt es wird die Passivseite einer Bilanz geschĂĽtzt, beispielsweise durch eine Produkthaftpflichtversicherung, oder eine Kraftfahrtversicherung.
    Beide Gruppen unterscheiden sich in der Funktionsweise. Während es bei der Aktivenversicherung das Prinzip der Unterversicherung gibt (der Schaden wird nur im Verhältnis Versicherungssumme zum Wert des beschädigten Gegenstandes ersetzt), gilt bei der Passivenversicherung das Prinzip der Erstrisikodeckung, das heißt der Schaden wird immer in voller Höhe bis zum Erreichen der Deckungssumme ersetzt.
  5. Nach der Art des versicherten Risikos
    Es werden verschiedene Risikoarten unterschieden und auf dieser Basis werden entsprechende Versicherungen in Versicherungsarten, und weiter in Versicherungssparten bzw. -zweige und Versicherungszweiggruppen zusammengefasst.
  6. Lebens- und Nicht-Lebensversicherung
    • Die Lebensversicherung ist eine Summenversicherung, die keine Teilschäden abdeckt und durch meist langfristige Verträge charakterisiert ist. Sie deckt keine Mehrfachschäden pro Risiko und ist möglicherweise von Zufallsschwankungen betroffen. Bei Versicherungsfall ist die Abwicklung recht schnell - aufgrund der einfach zu beweisenden Sachlage (Totenschein) -, Prämien begrĂĽnden sich auf gutes statistisches Material
    • Die Nicht-Lebens-Versicherung deckt auch Teilschäden und Mehrfachschäden ab. Eine Abwicklung eines Versicherungsfalles kann recht langwierig werden, da alle Schäden bewiesen werden mĂĽssen (evtl. durch Gutachten etc.). Meist handelt es sich um kurz bis mittelfristige Verträge, die anfällig fĂĽr Kosteninflation sind. Sie sind stark anfällig fĂĽr Zufallsschwankungen (Wind & Wetter).
  • Individualversicherung
  • Schadenmanagement
  • Versicherungsbetrug
  • Pflichtversicherung
  • Abonnentenversicherung
  • Versicherungsart
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Angebot (Recht)

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Ein Angebot im rechtlichen Sinne ist eine Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet ist.

Unter einem Angebot, im deutschen BGB Antrag genannt, versteht man gemäß § 145 BGB die Willenserklärung des Anbietenden, welche einem Anderen den Abschluss eines Vertrags in der Weise anträgt, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dessen Annahme abhängig ist. Das Angebot muss bestimmt sein, insbesondere mĂĽssen die essentialia negotii des jeweiligen Vertrages enthalten sein.

Ein Angebot richtet sich in der Regel an eine bestimmte Person (oder Personengruppe); eine Ausnahme hiervon bildet das Angebot an Unbekannte (Angebot ad incertas personas, Beispiel hierfür ist das Aufstellen von Warenautomaten). Abgegebene Angebote sind bindend, allerdings grundsätzlich nicht zeitlich unbegrenzt. Bei anwesenden Personen (beispielsweise einem Verkaufsgespräch) ist das Angebot sofort anzunehmen oder abzulehnen, eine spätere Annahme ist nicht möglich, da das Angebot schon unwirksam geworden ist. Der Interessent kann im Nachhinein lediglich wiederum ein Angebot abgeben. Bei abwesenden Personen ist eine angemessene Frist zu setzen.

Will der Anbietende die Bindung an ein Angebot vermeiden, so kann er ein freibleibendes Angebot abgeben. Dies ist ein Fall der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum); klassische Beispiele hierfür sind Schaufensterauslagen oder Zeitungsanzeigen. Eine Annahme ist hier nicht möglich. Die Gegenseite kann lediglich ihrerseits einen Antrag abgeben.

Das Zusenden unbestellter Ware oder das Erbringen unbestellter Dienstleistungen ist gemäß § 241a BGB, in der Schweiz nach Artikel 6a Obligationenrecht, ebenfalls kein Antrag.

  • Realofferte
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Versicherungsmakler (Deutschland)

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Versicherungsmakler vermitteln Versicherungsverträge zwischen zwei Parteien, zumeist Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als "treuhänderähnliche Sachwalter" der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite.[1]

Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenĂĽber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab. Zusätzliche Rechte und Pflichten sind im Gesetz ĂĽber den Versicherungsvertrag definiert. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, fĂĽr den Versicherungsnehmer gĂĽnstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse. Dazu gehört auch die Weitervermittlung einer bestehenden (Kapital-) Versicherungspolice an Dritte, da hierdurch meist ein besseres wirtschaftliches Ergebnis im Vergleich zu einer etwaigen KĂĽndigung erreicht werden kann; dies ergibt sich explizit aus § 93 HGB und implizit aus § 59 Abs. 3 VVG.

FĂĽr eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten haftet der Versicherungsmakler gegenĂĽber dem Versicherungsnehmer und muss fĂĽr dieses Risiko eine Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen haben. Diese Haftungspflicht trifft ihn auch, wenn der Fehler bzw. das Verschulden seinen (Mitarbeitern) zuzurechnen ist (vgl. § 278 BGB).

Zu den Versicherungsmaklern gehören auch Kreditversicherungsmakler und Factoringmakler

Inhaltsverzeichnis

Der Makler, auch als Broker bezeichnet, ist an kein Versicherungsunternehmen gebunden. Er erhält vom Kunden einen Beratungs- und Vermittlungsauftrag. Seine Loyalität besteht in erster Linie dem Kunden bzw. Mandanten gegenüber. Fehler des Maklers werden dem Versicherungsnehmer zugerechnet.

Im Auftrag des Kunden bewertet der Makler den Markt nach den Anforderungskriterien des Versicherungsnehmers. Ein entscheidendes Kriterium ist das Preis-Leistungs-Verhältnis; aufgrund dessen gibt der Versicherungsmakler eine Empfehlung ab. Diese Marktbewertung findet je Versicherungszweig getrennt statt.

Versicherungsmakler werden, wie die anderen Versicherungsvermittler, in einer zentralen und öffentlichen Datenbank registriert, dem Versicherungsvermittlerregister. Es wird beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag geführt. Von den circa 275.000 in Deutschland registrierten Versicherungsvermittlern haben rund 46.000 den Maklerstatus.[2]

Voraussetzung fĂĽr die AusĂĽbung des Berufs ist eine Gewerbeanmeldung sowie eine spezielle Gewerbeerlaubnis fĂĽr die Versicherungsvermittlung.[3] Um diese Erlaubnis zu erlangen, muss der Antragsteller

  • die erforderliche Sachkunde nachweisen,
  • eine ausreichende Deckung in der Berufshaftpflichtversicherung belegen und aufrechterhalten sowie
  • die erforderliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen

Die Sachkunde kann auf verschiedene Weisen nachgewiesen werden, insbesondere durch

  • das Ablegen der SachkundeprĂĽfung bei der Industrie- und Handelskammer, auch bezeichnet als PrĂĽfung zum Versicherungsfachmann (IHK),[4]
  • den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses als[5]
    • Kaufmann fĂĽr Versicherungen und Finanzen (frĂĽher: Versicherungskaufmann)
    • Fachwirt fĂĽr Versicherungen und Finanzen (IHK) (frĂĽher: Versicherungsfachwirt)
    • Fachwirt fĂĽr Finanzberatung (IHK)

Als unzuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung gilt, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist. Das Gesetz geht insbesondere dann von ungeordneten Vermögensverhältnissen aus, wenn Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.[6]

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler wird in einem Maklervertrag geregelt. Seitdem die EU-Vermittlerrichtlinie im Dezember 2006 in deutsches Recht umgesetzt wurde, muss der Makler über die Wünsche des Kunden und die daraus resultierenden Vorschläge eine schriftliche Dokumentation vor Vertragsabschluss erstellen, sofern der Kunde darauf nicht verzichtet oder wenn der gewählte Versicherer vorläufige Deckung gewährt. Es dem Kunden eine Kopie vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Ein Verzicht durch den Kunden auf eine Beratungsdokumentation kann sich im Streitfall nachteilig für ihn auswirken - deshalb muss diese Information über evtl. Nachteile im "Beratungs- und Dokumentationsverzicht" schriftlich niedergelegt werden.

Ergänzend zum Maklervertrag/-auftrag gibt es die dazugehörige Maklervollmacht. Diese Vollmacht legitimiert den Makler nach auĂźen, z. B. gegenĂĽber den Versicherungsunternehmen als Sachwalter des Kunden. Mit dieser Vollmacht kann der Makler z. B. im Auftrage des Mandanten eine Versicherung kĂĽndigen oder eine Schadensregulierung anmelden.

Um Missstände im Bereich der Versicherungsvermittlung zu vermeiden, haben der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) - heute Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) - 1980 einen Punktekatalog zur Vermeidung einer missbräuchlichen Ausgestaltung von Maklerverträgen ausgehandelt, der 1981 in Kraft getreten ist. Die Bestimmung des Punktekatalogs sind so ausgelegt, dass sie der Rechtsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) entgegenkommen. Er soll die Interessen der Versicherungsnehmer berücksichtigen (Verbraucherschutz) und einen fairen Wettbewerb unter den Maklern gewährleisten.

Der Versicherungsmakler zählt zu den Versicherungsvermittlern und kann daher nur fĂĽr die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine VergĂĽtung (Courtage) verlangen. Die Beratung stellt eine Nebenleistung zur Hauptleistung der Vermittlung dar und darf nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Ausnahme lässt § 34d Abs. 1 Satz 4 GewO bei Unternehmern zu. Danach ist der Versicherungsmakler befugt, Dritte, die nicht (End)Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Ă„nderung oder PrĂĽfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt (Honorar) rechtlich zu beraten.

Der Versicherungsvertreter ist, anders als der Versicherungsmakler, Geschäftsbesorger des Versicherungsunternehmens und vertritt damit in erster Linie dessen Interessen. Fehler des Versicherungsagenten werden dem Versicherungsunternehmen als eigenes Wissen zugerechnet (§ 278 BGB). Andere Bezeichnungen fĂĽr den Versicherungsvertreter sind Agent, Exklusivvertrieb, Agenturvertrieb, AusschlieĂźlichkeitsagent, AuĂźendienst der Versicherungsgesellschaft, Tied Agent. Ebenfalls zu den Versicherungsvertretern gehören Mehrfachagenten , welche fĂĽr mehrere Versicherungsunternehmen Geschäfte anbahnen.

Es existiert keine gesetzliche Berufsorganisation für Versicherungsmakler. Wichtige Berufsverbände sind der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) und der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung.

Der Makler wird zwar vom Kunden beauftragt, aber in der Regel von der Versicherungsgesellschaft mittels einer Courtage entlohnt. Erhält er von verschiedenen Gesellschaften unterschiedlich hohe Courtagen, können Interessenkonflikte beim Makler entstehen. Der Makler muss dem Kunden im gesetzlich vorgeschriebenen Gesprächsprotokoll offenlegen und begründen, welche Versicherer in Frage kommen.

Das Berufsbild des Versicherungsmaklers entwickelte sich in dem Maße, wie sich die Versicherung zu einem Instrument der Absicherung von finanziellen Risiken gegen die Zahlung eines Beitrags entwickelte. Als erste Zeugnisse oberitalienischer Makler gelten in Genua beurkundete Versicherungsverträge aus den Jahren 1154 bis 1164.

Das älteste Dokument, aus dem der Name eines Maklers hervorgeht, datiert aus dem Jahre 1319. Er hieß Bardo aus Pisa.[7] Der älteste erhaltene Seeversicherungsvertrag aus Deutschland stammt aus dem Jahre 1588 und wurde in Hamburg abgeschlossen. Am Zustandekommen dieses Vertrages wirkten Makler mit.[8]

Aus dem Jahre 1642 stammt die 'hamburgische Mäklerordnung', wonach nur "…gute, tüchtige Personen zu geschworenen Maklern angenommen werden…". Weiterhin enthält diese Ordnung eine Fülle weiterer Pflichten.[9]

Der Berufsstand und des Monopol des 'beeidigten Maklers' wurde in Deutschland mit der EinfĂĽhrung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches von 1861 und dem "Gesetz betreffs Aufhebung des Instituts der beeidigten Makler" von 1871 aufgehoben. [10]

  • Allfinanz
  • Finanzberater
  • Maklerpool
  1. ↑ BGH 22.05.1985, IVa ZR 190/83
  2. ↑ Eingetragene Versicherungsvermittler. DIHK, Stand: 6. Juli 2012. Abgerufen am 11. September 2012
  3. ↑ § 34d GewO
  4. ↑ § 1 VersVermV
  5. ↑ § 4 VersVermV
  6. ↑ § 34d Abs. 2 GewO
  7. ISBN 978-3-00-025642-4
  8. ISBN 978-3899523713
  9. ISBN 978-3884875247
  10. ISBN 978-3884875247


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Glauchau

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Wappen Deutschlandkarte
50.82333333333312.544444444444266Koordinaten: 50° 49′ N, 12° 33′ O
Basisdaten
Bundesland: Sachsen
Landkreis: Zwickau
Höhe: 266 m ĂĽ. NN
Fläche: 51,49 km²
Einwohner:

24.442 (31. Dez. 2010)[1]

Bevölkerungsdichte: 475 Einwohner je km²
Postleitzahl: 08371
Vorwahl: 03763
Kfz-Kennzeichen: Z
GemeindeschlĂĽssel: 14 5 24 080
Stadtgliederung: Kernstadt, 6 Ortschaften
Adresse der
Stadtverwaltung:
Markt 1
08371 Glauchau
Webpräsenz: www.Glauchau.de
OberbĂĽrgermeister: Peter Dresler (parteilos)
Lage der Stadt Glauchau im Landkreis Zwickau
Ăśber dieses Bild
Der Marktplatz von Glauchau

Glauchau ist eine Große Kreisstadt im sächsischen Landkreis Zwickau. Im ehemaligen Landkreis Chemnitzer Land war sie Kreisstadt.

Inhaltsverzeichnis

Glauchau liegt an der Zwickauer Mulde, am Rande des Erzgebirgsbeckens, auf einer Höhe von 266 m ü. NN (St. Georgen-Kirche) inmitten des mittelsächsischen Burgenlandes.

Die Stadt umfasst etwa 50 km², wovon 20 km² der RĂĽmpfwald ausmacht. Teile dieses Waldes wurden von der Sowjetarmee als Ăśbungsplatz genutzt. Er ist heute ein Naturschutzgebiet, in dem viele Tiere leben, die auf der Roten Liste gefährdeter Arten gefĂĽhrt werden.

An Glauchau grenzen die Gemeinden Callenberg, Dennheritz, Remse, Sankt Egidien und Mülsen. Des Weiteren ist Glauchau von den Städten Lichtenstein, Meerane, Zwickau und Waldenburg umgeben.

Glauchau besteht aus der Kernstadt und 14 Ortsteilen:[2]

  • Albertsthal (1918 OT von Rothenbach)
  • Ebersbach (1974 OT von Reinholdshain)
  • Gesau (1925 eingemeindet)
  • Höckendorf (1925 eingemeindet)
  • Hölzel (OT von Wernsdorf)
  • Jerisau (1937 eingemeindet)
  • Kleinbernsdorf (OT von Reinholdshain)
  • Lipprandis (1974 eingemeindet)
  • Niederlungwitz
  • Reinholdshain
  • Rothenbach (1929 eingemeindet)
  • Schönbörnchen (1929 eingemeindet)
  • Voigtlaide (OT von Wernsdorf)
  • Wernsdorf
Ansicht um 1850
Rathaus

Im Schutze einer um 1170 vom Geschlecht der Schönburger errichteten Burg entstand Mitte des 13. Jahrhunderts eine planmäßig angelegte Stadt, deren Rat und Bürgermeister für 1479 nachgewiesen werden konnte, sowie die Herrschaft Glauchau. Mit den ansässigen Gerbern, Schneidern, Tuch- und Schuhmachern bildete sich rasch ein reges Wirtschaftsleben heraus. Im Jahr 1542 setzte sich in Glauchau die Reformation durch. Wie fast überall in Sachsen begann auch in Glauchau Mitte des 19. Jahrhunderts die Industrialisierung, in der sich die Stadt zu einer Industriestadt in der Textilindustrie entwickelte. Als Zeichen für das Aufblühen der Stadt gilt die Eröffnung der Fernwasserleitung im Jahr 1857, die Errichtung des Elektrizitätswerkes im Jahr 1909 sowie die Eröffnung des durch die hohe Verkehrsdichte notwendig gewordenen Bahnhofs im Jahr 1926. Obwohl in Glauchau die Industrie stark ausgeprägt war und diese die Stadtsilhouette prägte, entwickelte sich im Laufe des 20. Jahrhundert die Stadt hin zu einer Gartenstadt mit prächtigen und gepflegten Villenvierteln.

Zu Beginn der Zeit des Nationalsozialismus wurden 1933 in der alten Polizeiwache, dem heutigen Rathaus, politische Gegner der Nazis interniert und misshandelt. Bis 1989 war eine solche Zelle als Gedenkstätte eingerichtet.

Die Doppelschlossanlage befand sich bis zur entschädigungslosen Enteignung im Rahmen der Bodenreform 1945 im Besitz der Adelsfamilie der Grafen und Herren von Schönburg-Glauchau. Das Schloss wurde durch Artillerie-Beschuss im April 1945 beschädigt.

Nach der politischen Wende und der Wiedervereinigung etablierte sich Glauchau als eines der drei sächsischen Güterverkehrszentren. Seit 1994 führt Glauchau den Status einer „Großen Kreisstadt“.

Entwicklung der Einwohnerzahl (ab 1960: 31. Dezember):

Bevölkerungsentwicklung

1834 bis 1939

  • 1834: 6.296
  • 1875: 21.743
  • 1880: 21.358
  • 1885: 21.715
  • 1890: 23.405
  • 1910: 25.155
  • 1933: 31.199
  • 1939: 33.833

1946 bis 1997

  • 1946: 34.996 *
  • 1950: 35.387 **
  • 1960: 33.635
  • 1971: 31.828
  • 1981: 30.029
  • 1984: 29.343
  • 1995: 28.128
  • 1997: 27.935

1999 bis 2010

  • 1999: 27.592
  • 2001: 27.047
  • 2003: 26.633
  • 2005: 26.044
  • 2007: 25.357
  • 2008: 24.991
  • 2009: 24.684
  • 2010: 24.442

Datenquelle ab 1998: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
* 29. Oktober, ** 31. August

  • Gedenkanlage im Schillerpark fĂĽr antifaschistische Widerstandskämpfer und Opfer des Faschismus
  • Eine Grabstätte mit Gedenktafel auf dem Friedhof des Ortsteiles Wernsdorf erinnert an sechs sowjetische Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter, die im Zweiten Weltkrieg nach Deutschland verschleppt und Opfer von Zwangsarbeit wurden.

Der Stadtrat von Glauchau setzt sich aus 26 Stadträten und dem BĂĽrgermeister zusammen. Die Kommunalwahl vom 7. Juni 2009 fĂĽhrte bei einer Wahlbeteiligung von 41,3 % (+ 1,2) zu folgendem Ergebnis[3] (nur erfolgreiche Listen/Parteien):

Partei / Liste Stimmenanteil +/- Sitze
CDU 37,0 % - 3,7 11
Die Linke 19,5 % - 3,7 5
SPD 16,0 % - 0,3 4
FDP 13,5 % + 13,5 4
Freie Wähler 11,7 % - 8,0 2

+/- Veränderung zur vorigen Kommunalwahl 2004

Glauchau pflegt Städtepartnerschaften mit

  • Bielefeld-Jöllenbeck, Nordrhein-Westfalen, seit 1989
  • BĂĽrstadt, Hessen, seit 1990/91
  • Iserlohn, Nordrhein-Westfalen, seit 1991/92
  • Jibou, Rumänien, seit 1992
  • Zgierz, Polen, seit 1996/97
  • Lynchburg (Virginia), USA, seit 2007
Schloss Forderglauchau
Schloss Hinterglauchau
Stadtkirche
Bismarckturm Glauchau
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  • Die Doppelschloss-Anlage (Schloss Forderglauchau und Schloss Hinterglauchau wurde zwischen 1460 und 1470) erbaut. Im April 1945 brannte durch Artillerie-Beschuss der westliche Teil des SĂĽdtraktes des Schlosses Forderglauchau aus.
  • Die barocke Stadtkirche St. Georgen, nach einem Brand in den Jahren 1726 bis 1728 wiederaufgebaut und 2005/2006 restauriert [4], besitzt eine Orgel [5] von Gottfried Silbermann aus dem Jahre 1730.
  • Der Glauchauer Bismarckturm, zu DDR-Zeiten Friedensturm genannt, wurde 1908–1910 als Wasserturm und Aussichtsturm zum Gedenken an Otto von Bismarck errichtet. Der 46 Meter hohe Turm ist der höchste noch existierende Bismarckturm. Er ist regelmäßig geöffnet; bei gutem Wetter reicht die Sicht bis zum Fichtelberg.
  • Der Speicher in Niederlungwitz ist ein spätgotischer dreigeschossiger Bau aus dem Jahr 1492.
  • Das Villenviertel im SĂĽdwesten der Stadt ist ein einzigartiges Zeugnis der GrĂĽnderzeit. Heute befinden sich noch mehr als 25 Villen in diesem Viertel. Viele wurden im Stil des Historismus (Lossow’sche Villa, ClementinenstraĂźe 8), der italienischen Renaissance (Hellmich-Villa, Friedrich-Ebert-StraĂźe), des Jugendstils und des Klassizismus (Bößneck-Villa, PlantagenstraĂźe) gebaut.

In Glauchau fand bis 2007 regelmäßig mit dem Woodstage Festival eine Großveranstaltung statt, die Fans der Independent-Kultur aus ganz Deutschland anzog.

Am letzten Sonntag im Oktober veranstaltet die TSG Glauchau e. V. den Glauchauer Herbstlauf, der mit mehr als tausend Teilnehmern zu einer der größten Laufveranstaltungen in Sachsen zählt.[6]

Christliche Kirchen und Gemeinden haben in Glauchau eine lange Tradition. Viele davon wurden im 19. Jahrhundert gegründet oder schauen auf eine noch längere Geschichte zurück.

Die Evangelisch Freikirchliche Gemeinde in Glauchau (Baptisten)[7] ging im Jahre 1939 aus der Arbeit der Wagenmission des Pastors G. Mewes hervor. Seitdem hat sich diese Gemeinde ständig weiterentwickelt. Es wurde ein Gemeindehaus gebaut und eine Zweiggemeinde in Meerane gegründet.[8]

Es gibt noch viele andere christlichen Gemeinden in Glauchau, z. B.:

  • Evangelische C-Punkt-Gemeinde Glauchau[9]
  • Luthergemeinde Glauchau[10]
  • Sankt-Marien Glauchau

Kennzeichnend ist die Zusammenarbeit der Kirchen und Gemeinden und die Vielzahl gemeinsamer Projekte, z. B. Jesus House Glauchau.[11]

Die Mehrheit der Bevölkerung gehört keiner Glaubensgemeinschaft an.

StraĂźenverkehr

Glauchau ist über die zwei Anschlussstellen Glauchau-Ost und Glauchau-West an die nördlich entlangführende A 4 angebunden. Von Südwesten nach Nordosten wird die Stadt außerdem von der Bundesstraße 175 durchquert. Diese ist zwischen der Unterstadt und dem Anschluss Glauchau-Ost der A 4 vierspurig ausgebaut. Ein weiterer vierspuriger Ausbau nach Zwickau-Mosel zur B 93 ist vorgesehen.

Eisenbahnverkehr
Bahnhof Glauchau

Die Stadt liegt an der Bahnstrecke Dresden–Werdau, einem Teilstück der sogenannten Franken-Sachsen-Magistrale. Im Zweistundentakt verkehrt hier der Franken-Sachsen-Express, der von der DB-Regio im Auftrag der DB-Fernverkehr betrieben wird. Zusätzlich fahren ebenfalls im Zweistundentakt REs Richtung Nürnberg. Somit besteht ein Stundentakt. Zum Einsatz kommen dafür Triebwagen der Baureihe 612. Mit dem Bahnhof Glauchau (Sachs) und dem Haltepunkt Schönbörnchen hat Glauchau zwei Eisenbahnstationen. Außerdem besteht die Möglichkeit, mit dem Vogtland-Express einmal am Tag nach Berlin und zurück zu fahren sowie mit der City-Bahn nach Stollberg/Erzgeb..

Flugverkehr

Der Leipzig-Altenburg Airport ist der nächstgelegene Flughafen und befindet sich 20 km nördlich von Glauchau.

In Glauchau sind viele Unternehmen der Bereiche Maschinenbau, Fahrzeugbau und Textilindustrie angesiedelt. Die Unternehmen aus dem Bereich Fahrzeugbau nutzen die direkte Nähe zum Volkswagen-Werk in Zwickau-Mosel, welches nur wenige Kilometer vor der Glauchauer Stadtgrenze liegt.

Große ansässige Unternehmen sind z.B:

  • BMG – Baugruppen- und Modulfertigung GmbH
  • Textilwerke Deggendorf – Werk Glauchau
  • Sachsentrans
  • ROOS GmbH Elektroheizgeräte
  • WEMA Werkzeugmaschinenfabrik Glauchau GmbH
  • ELTA-Bau GmbH - Werkzeugmaschinenbau fĂĽr die Betonstahlindustrie

Das 1842 eröffnete Rudolf-Virchow-Klinikum Glauchau (Geschäftsführer Dr. Knöfler)[12] ist ein Krankenhaus der Regelversorgung mit 335 Akutbetten und 30 tagesklinischen Plätzen. Träger ist der Landkreis Zwickau. Die 1934 von Dr. Heinrich von Wolffersdorff [13] gegründete Augenklinik ist auch eine Reaktion auf die „Glauchauer Augenkrankheit“ infolge der Luftverschmutzung durch die Textilindustrie. Sie besitzt mit ihren 25 Betten [14] immer noch überregionale Bedeutung.

  • In Glauchau erscheint als Tageszeitung die Glauchauer Zeitung, eine Lokalausgabe der in Chemnitz erscheinenden Freien Presse.
  • Jeden Mittwoch und Samstag erscheint das Anzeigenblatt WochenSpiegel in Glauchau.

Am 1. Januar 2007 gab es fünf Grundschulen, darunter eine europäische Grundschule, sowie zwei Mittelschulen und ein Gymnasium. An der Berufsakademie studieren über 1300 Studenten, um einen den akademischen Graden der Fachhochschulen gleichwertigen Abschluss zu erwerben. Das Berufliche Schulzentrum „Dr. Friedrich Dittes“ bildet in den Bereichen Metalltechnik, Elektrotechnik, Informatik, Bau, Ernährung und Hauswirtschaft aus. Mögliche Ausbildungsformen sind die duale Berufsausbildung, die Fachoberschule, die Berufsfachschule, die berufsbildende Förderschule, das Berufsgrundbildungsjahr und das Berufsvorbereitungsjahr.

  • 1845 Ernst Volkmar KohlschĂĽtter (1812–1889), Theologe
  • 1848 Friedrich Wilhelm Pfotenhauer (1812–1877), Politiker
  • 1889 Arwed Martini (1824–1892), Glauchauer BĂĽrgermeister
  • 1895 Otto FĂĽrst von Bismarck (1815–1898), Reichskanzler
  • Georgius Agricola (1494–1555), Wissenschaftler und Vater der Mineralogie
  • Albert von Schönburg (1761–1841), Mitbesitzer der Herrschaft Rochsburg und Sächsischer Landtagsabgeordneter
  • Ludwig von Schönburg (1762–1842), bayerischer Generalmajor, Besitzer der Herrschaft Hinterglauchau in Sachsen
  • Johann Philipp Krebs (1771–1850), Altphilologe und Pädagoge
  • Ernst Friedrich Germar (1786–1853), Professor fĂĽr Mineralogie, Entomologe und Kommunalpolitiker
  • Julius Heinrich Petermann (1801–1876), Orientalist
  • Otto Ruppius (1819–1864), Schriftsteller
  • William Lossow (1852–1914), Architekt
  • Richard Schumann (1864–1945), Geodät und Astronom
  • Frances Magnus (1882–1969), DVP-Politikerin
  • Erich FraaĂź (1893–1974), deutscher Maler
  • Alfred Stange (1894–1968), Kunsthistoriker
  • Fritz Schminke (1897–1971), Unternehmer und Erbauer des Haus Schminke
  • Walter Schlesinger (1908–1984), Historiker fĂĽr Landes- und Verfassungsgeschichte
  • Erhard Richard Brauny (1913–1950), SS-HauptscharfĂĽhrer und als Rapport- und KommandofĂĽhrer im Konzentrationslager Dora-Mittelbau eingesetzt
  • Gerhard Flämig (1919–2011), SPD-Politiker
  • Joachim Graf von Schönburg-Glauchau (1929–1998), Jagdautor, Bundestagsabgeordneter der CDU 1990–1994
  • Willy HolzmĂĽller (* 1931), FuĂźballspieler
  • Bernhard Gentsch (* 1936), Historiker, Journalist und Bibliothekar
  • Wolfgang Funke (* 1937), Schriftsteller
  • Dieter Erler (1939–1998), DDR-FuĂźballspieler
  • Christine Spielberg (* 1941 in Niederlungwitz), Leichtathletin
  • Torsten May (* 1969), Profiboxer
  • Erik Hunker (* 1960), parteiloser Politiker
  • Andreas Karl (* 1963), NPD-Politiker
  • Heinrich-Carl Hedrich (1816–1900), Stifter der Hedrich-Säule
  • Albert Sixtus (1892–1960), Kinder- und Jugendbuchautor
  • Werner Haueisen: Glauchau. Geburtsstadt von Georgius Agricola, Sutton 2007, ISBN 978-3-86680-194-3
  • Werner Haueisen: Glauchau (Reihe Archivbilder), Sutton 2003, ISBN 978-3-89702-589-9
  • Werner Haueisen: Glauchau im 20. Jahrhundert, Sutton 2001, ISBN 978-3-89702-352-9
  • Werner Haueisen: Glauchau. Die Stadt an der Mulde (Reihe Archivbilder), Sutton 1999, ISBN 978-3-89702-177-8
  • Richard Steche: Glauchau. In: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen, 13. Heft: Amtshauptmannschaft Glauchau. C. C. Meinhold, Dresden 1890, S. 7.
  • Glauchau im Digitalen Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen
  1. ↑ Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen – Bevölkerung des Freistaates Sachsen jeweils am Monatsende ausgewählter Berichtsmonate nach Gemeinden (Hilfe dazu)
  2. ↑ Regionalregister Sachsen
  3. ↑ Statistik Sachsen
  4. ↑ St. Georgenkirche
  5. ↑ Orgel von Gottfried Silbermann in der Stadtkirche St. Georgen, auf silbermann.org, gesehen am 20. Juli 2011
  6. ↑ Glauchauer Herbstlauf
  7. ↑ Evangelisch Freikirchliche Gemeinde Glauchau
  8. ↑ Geschichte der Evangelisch Freikirchlichen Gemeinde Glauchau
  9. ↑ Evangelische C-Punkt-Gemeinde Glauchau
  10. ↑ Luthergemeinde Glauchau
  11. ↑ Jesus House Glauchau
  12. ↑ Website des Rudolf-Virchow-Klinikums
  13. ↑ Geschichte des Rudolf-Virchow-Klinikums
  14. ↑ Augenklinik des Rudolf-Virchow-Klinikums


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