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Versicherungen und Altersvorsorge in Deutschland

 

 

- Dienstleister für Versicherungen und Dienstleister und unabhängiger Versicherungsmakler, Versicherungen im Bereich Altersvorsorge -

 

 

Versicherungen und Versicherungsmakler - Altersvorsorge in Deutschland:

 

Versicherung (Kollektiv)

aus www.concept-finance.de, der freien EnzyklopÀdie
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Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven RisikoĂŒbernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (=Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der SchĂ€den statistisch abschĂ€tzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.

Inhaltsverzeichnis

Alfred Manes (in Encyclopedia of the Social Sciences, Vol. 8, 1935, Seite 95) definiert Versicherung als Beseitigung des Risikos eines Einzelnen durch BeitrĂ€ge von Vielen („The essence of insurance lies in the elimination of the uncertain risk of loss for the individual through the combination of a large number similarily exposed individuals who each contribute to a common fund of premiums sufficient to make good the loss caused any one individual.”). Karl Hax definiert Versicherung als „die planmĂ€ĂŸige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schĂ€tzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“. Versicherungsbegriff nach Farny: Versicherung ist die Deckung, eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt schĂ€tzbaren Geldbedarfs, auf der Grundlage eines Risikoausgleiches im Kollektiv und in der Zeit. Eine gesetzliche Definition besteht nicht.

Der Versicherung liegt der Mechanismus der gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv (Pool, Portefeuille) zu Grunde. Der Vorteil dieser gemeinsamen Tragung beruht auf einer mathematisch durch das Gesetz der großen Zahlen beschriebenen GesetzmĂ€ĂŸigkeit, nach der bei steigender Anzahl von gleichartigen Ereignissen sich der tatsĂ€chliche Ausgang dem erwarteten Ausgang (also dem mittleren Wert aller möglichen AusgĂ€nge) anpasst; die Streuung (VariabilitĂ€t) der AusgĂ€nge um den mittleren Wert nimmt mit steigender KollektivgrĂ¶ĂŸe gesetzmĂ€ĂŸig, mathematisch beschrieben durch den Zentralen Grenzwertsatz, ab. Demnach verringert sich das Risiko der Schwankung des Ausgangs umso mehr, je grĂ¶ĂŸer das Kollektiv ist. Dieser risikomindernde Effekt einer gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv wird als Risikoausgleich im Kollektiv bezeichnet. Im Ergebnis wird dadurch das Risiko des Versagens des Risikoausgleichs, also dass das Kollektiv nicht genĂŒgend Geld hat, alle SchĂ€den zu bezahlen, mit steigender KollektivgrĂ¶ĂŸe immer kleiner. Ein großes Kollektiv braucht letztlich proportional weniger Kapital als Vorsorge fĂŒr ein solches Versagen, als ein kleines Kollektiv oder gar ein Individuum fĂŒr sein eigenes Risiko. Geringeres Kapital bedeutet aber vor allem geringere Finanzierungskosten und damit bewirkt der Risikoausgleich im Kollektiv, dass Risiken fĂŒr alle Beteiligten gĂŒnstiger abgesichert werden können, als dies individuell möglich wĂ€re.

Beispiel: Ein Haus hat einen Wert von beispielsweise 100.000 â‚Ź. Nehmen wir an, die Wahrscheinlichkeit, dass es abbrennt, sei 0,1 % in jedem Jahr. Um sich selbst gegen den Verlust des Hauses zu schĂŒtzen, mĂŒsste der Hausbesitzer stĂ€ndig 100.000 â‚Ź als Reserve verfĂŒgbar haben. Dieses stĂ€ndige Bereithalten von Geld bewirkt Finanzierungskosten von beispielsweise 1 %, also 1.000 â‚Ź pro Jahr. Damit kostet die individuelle Absicherung des Hauses gegen Brand jedes Jahr 1.000 â‚Ź, selbst wenn das Haus nicht abbrennt (zusĂ€tzlich kommt noch der durchschnittliche Verlust aus BrĂ€nden in Höhe von 100 â‚Ź pro Jahr hinzu). Tun sich hingegen 100.000 Hausbesitzer zusammen und sichern sich gemeinsam ab, treten im Kollektiv fast mit Sicherheit BrĂ€nde auf, durchschnittlich 100 pro Jahr mit Gesamtkosten von 10.000.000 â‚Ź. Dies kostet aber, verteilt auf alle 100.000 Hausbesitzer, den einzelnen nur die 100 â‚Ź durchschnittliche Brandkosten. Um gegen zufĂ€llig viele BrĂ€nde gewappnet zu sein, muss das Kollektiv zwar noch zusĂ€tzlich Kapital bereitstellen, doch betrĂ€gt dies bei ausreichender Sicherheit zum Beispiel nur 10.000.000 â‚Ź. Selbst wenn man fĂŒr dieses Kapital besonders hohe Finanzierungskosten unterstellt, beispielsweise 20 %, entfallen auf den Einzelnen nur Finanzierungskosten von 20 â‚Ź. Damit wĂŒrde die Absicherung im Kollektiv jeden Einzelnen nur 120 â‚Ź kosten, statt (langjĂ€hrig durchschnittlich) 1.100 â‚Ź bei individueller Absicherung. Je grĂ¶ĂŸer das Kollektiv ist, desto weniger Kapital wird zur Absicherung benötigt und desto mehr nĂ€hert sich der Preis der Versicherung dem reinen Erwartungswert des Schadens von 100 â‚Ź an.

Diese wesentliche Verbilligung der Absicherung gegen Risiken durch Versicherung machte ĂŒberhaupt erst den fĂŒr die moderne Wirtschaft wesentlichen Aufbau wertvoller Industrieanlagen und auch den Aufbau privater Werte möglich, deren große Zahl wiederum erst eine effektive Absicherung im Kollektiv ermöglicht. Damit ist die Entwicklung der modernen Industriestaaten untrennbar mit der Entwicklung des Versicherungswesens verbunden.

GrundsĂ€tzlich lĂ€sst sich dieser Effekt stets von einem gemeinschaftlich organisierten Risikoausgleichskollektiv erzielen. Doch sind solche in der Praxis im Hinblick auf die benötigte Zahl von Risiken meist nicht auf rein gemeinschaftlicher Basis organisierbar. Daher treten in einer Marktwirtschaft Unternehmer (als Versicherer bezeichnet) auf, die sich den Risikoausgleichseffekt zu Nutze machen, um die systematische Übernahme von Risiken mit einem im Hinblick auf die Gewinnmöglichkeiten akzeptablen unternehmerischen Risiko durchzufĂŒhren. Die wesentlichen Merkmale eines solchen privatwirtschaftlich organisierten, gewinnorientierten Versicherers sind:

  • Der Versicherer erhebt von den Versicherungsnehmern einen fest vereinbarten Versicherungsbeitrag. Ggf. auftretende SchĂ€den muss der Versicherer dann ausgleichen.
  • Der Versicherer stellt zur Absicherung höherer SchĂ€den Eigenkapital, das demzufolge unter Risiko steht. Sind die SchĂ€den niedriger als die SchĂ€den und ĂŒbrigen Aufwendungen des Versicherers, verbleibt der Rest als Gewinn zur Entlohnung fĂŒr die Stellung dieses risikobehafteten Eigenkapitals. Oft werden die Gewinne aber nicht ausgeschĂŒttet, sondern verbleiben im Versicherer, um die Eigenkapitalbasis und damit die Sicherheit des Versicherers zu erhöhen. Zugleich erhöht sich durch diese Thesaurierung von Gewinnen auch der Wert des Versicherers fĂŒr den EigentĂŒmer.

Wegen des Risikoausgleichseffekts genĂŒgen dem Versicherer schon geringe SicherheitszuschlĂ€ge in den BeitrĂ€gen und ein relativ niedriges Eigenkapital, um das GeschĂ€ft mit ausreichender Sicherheit fĂŒr die Versicherungsnehmer und angemessenem Gewinn auf das Eigenkapital betreiben zu können.

Damit ist Versicherung die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Beitragszahlung; sie wird entweder nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung oder nach dem Spekulationsprinzip als Erwerbsversicherung betrieben. Allerdings betreiben auch die Gegenseitigkeitsversicherer heute kaum noch ein reines Risikoausgleichskollektiv (abgesehen von einigen wenigen kleineren Vereinen, meist Tierversicherungen, z. B. Kuhgilden), sondern erheben feste BeitrĂ€ge nach dem Spekulationsprinzip.

Antike Vorformen der Gegenseitigkeitsversicherung begegnen uns in den Ă€gyptischen, griechischen und römischen BegrĂ€bnisvereinen (collegia tenuiorum), die mittels regelmĂ€ĂŸiger BeitrĂ€ge fĂŒr ein anstĂ€ndiges BegrĂ€bnis ihrer Mitglieder und fĂŒr den Totenkult sorgten. Die bis in die Neuzeit fortwirkende Entwicklung der Gegenseitigkeitsversicherung beginnt jedoch erst im frĂŒhen Mittelalter in Nordeuropa mit der auf einem gegenseitigen TreueverhĂ€ltnis beruhenden und sich zur gemeinsamen ErfĂŒllung religiöser, politischer, wirtschaftlicher und geselliger Zwecke zusammenschließenden Gilden und Genossenschaften, die sich bevorzugt der gemeinschaftlichen RisikoĂŒbernahme und Hilfeleistung bei Tod, Brand, Viehsterben, Schiffbruch und Gefangennahme widmeten. Im 17. und 18. Jahrhundert entstanden auf staatliche Initiative die ersten öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten.

Die versicherbaren Risiken sind sehr vielfĂ€ltig. Voraussetzung ist allerdings, dass sie sich nach statistisch fassbaren GesetzmĂ€ĂŸigkeiten realisieren. Daher sind beispielsweise Risiken, die wesentlich auf dem Verhalten von Menschen beruhen, wie wirtschaftlicher Erfolg einer Unternehmung, Marktpreisrisiken oder vorsĂ€tzliches Verhalten nicht versicherbar. Die versicherbaren Risiken lassen sich aber auf wenige Risikogruppen reduzieren, die allerdings keine exakten Grenzen haben:

  • biometrische Risiken, darunter versteht man die das Leben und den Lebensunterhalt betreffenden individuellen Risiken wie ErwerbsunfĂ€higkeit, PflegebedĂŒrftigkeit, Langlebigkeit und vorzeitigen Tod. Sie werden durch Lebensversicherungsprodukte abgedeckt
  • Kostenrisiken (beispielsweise Gerichtskosten, Krankheitskosten) werden beispielsweise durch die Rechtsschutzversicherung und die Krankenversicherung gedeckt
  • Schadensrisiken (beispielsweise Feuer, Unfall, Diebstahl) werden durch zahlreiche Schadensversicherungsarten gedeckt (beispielsweise WohngebĂ€udeversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung)
  • Haftungsrisiken werden durch zahlreiche Formen der Haftpflichtversicherung gedeckt

Die Rechtsordnung trennt das Versicherungsrecht in das immer umfangreicher werdende Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht, das wiederum Versicherungsunternehmensrecht, Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht umfasst. Das Versicherungsvertragsrecht ist besonderes Schuldvertragsrecht und als solches das den Besonderheiten des Versicherungsvertrages gerecht werdende Sonderprivatrecht.

Die Zweige der Sozialversicherungen können nur eingeschrĂ€nkt zu den Versicherungen gezĂ€hlt werden, da es sich nur um umlagefinanzierte (Umlageverfahren) staatlich organisierte Pflichtversicherungen handelt. Zudem werden in der gesetzlichen Rentenversicherung die BeitrĂ€ge nicht unter den Leistungsberechtigten umgelegt, sondern von einer Generation fĂŒr die andere erbracht (Generationenvertrag). Sie bildet keine RĂŒckstellungen, sondern finanziert sich aus den laufenden Einnahmen und ist damit nicht demographiefest. Sozialversicherungen werden an dieser Stelle nicht weiter behandelt.

FĂŒr die Deckung der Anwartschaften insbesondere bei Personenversicherung haben sich zwei grundlegende Deckungsprinzipien herauskristallisiert.

  • Mit dem Kapitaldeckungsverfahren wird in der privaten Versicherungswirtschaft gearbeitet.
  • Das Umlageverfahren wird ĂŒberwiegend in der gesetzlichen Rentenversicherung angewendet.

Eine Lotterie ist einer Versicherung in manchen Aspekten sehr Ă€hnlich, nicht zuletzt auch deshalb, weil Versicherungen ursprĂŒnglich vielfach Wett- oder Lotteriecharakter hatten. Allerdings dient das GlĂŒcksspiel weder der finanziellen Risikovorsorge noch dem kollektiven Ansparen. Ferner soll eine Versicherung die finanziellen Folgen eines bestimmten Ereignisses absichern; dieses Ereignis ist jedoch das gewĂŒnschte Ziel bei einer Lotterie. Der Spieler will den Gewinn ja nicht verhindern sondern möglichst erringen.

Eine besondere Form der Lotterie ist die Tontine, bei der eine Gesamtheit von Anlegern einen Betrag aufbringt, der nach dem Ablauf einer vereinbarten Laufzeit verzinst an die Überlebenden der Gesamtheit ausbezahlt wird. Hier steht die Beitragszahlung nicht unter Risiko. FĂŒr die Leistung wird das biometrische Risiko zur Erhöhung der Rendite fĂŒr die Überlebenden genutzt. Allerdings ist die Tontinenversicherung als VorlĂ€ufer unserer heutigen Rentenversicherungen anzusehen.

Die insbesondere in Frankreich ĂŒblichen KapitalisierungsgeschĂ€fte (Sparversicherungen), frz. Contrats de capitalisation sind ebenfalls keine (Lebens-)versicherungen im eigentlichen Sinn, da hier ausschließlich ein Sparvorgang vorliegt.

Bevor ein Risiko richtig versichert werden kann, muss es erkannt, bewertet und der Umgang mit dem Risiko festgelegt werden. Mit diesem Prozess, welcher als Vorstufe jedem Versicherungsabschluss vorausgehen sollte, befasst sich das Risikomanagement. Risikomanagement oder Risk-Management (englisch) ist der gesamtheitliche Umgang mit Risiken. Eine generelle, einfache Definition von Risiko ist Unsicherheit. Die Komponenten eines Risikos sind:

  1. Ein Wert (Sache, Person, Prozess, System, Zustand)
  2. Die Gefahren, welchen die Werte ausgesetzt sind
  3. Die Auswirkungen, wenn sich die Gefahr am Wert verwirklicht (direkte und indirekte finanzielle und nicht-finanzielle Auswirkungen).

Weitere Dimensionen von Risiko sind Eintrittswahrscheinlichkeit und HĂ€ufigkeit. Die Versicherungswirtschaft oder der Versicherungsmarkt (als Begriff fĂŒr alle, welche sich mit versicherbaren Risiken befassen) kĂŒmmert sich primĂ€r um die durch eine Versicherungsgesellschaft (den Versicherer) versicherbaren Risiken. Nur ein Teil aller Risiken ist durch eine Versicherungsgesellschaft versicherbar. Weitere Risiken sind in anderer Art und Weise absicherbar, wie zum Beispiel das Risiko von sinkenden Aktienkursen durch Optionen (Bsp. Put-Option). Außerdem gibt es die Versicherungswirtschaft konkurrenzierende oder ergĂ€nzende Techniken, wie die Securitization, welche den Kapitalmarkt zur finanziellen Absicherung von Risiken anzapft. Viele Risiken sind nicht oder nur teilweise auf andere ĂŒberwĂ€lzbar, wie das Risiko des Unternehmers, dass ein neu lanciertes Produkt am Markt keinen Erfolg hat; könnte man dieses Risiko voll abwĂ€lzen, hĂ€tte man auch kein Recht auf einen Gewinn. Denn der Gewinn ist der Lohn fĂŒr eingegangene Risiken.

Welches die richtigen Instrumente, die richtige Methoden im Umgang mit Risiken sind, ist eine Frage, welche das Risikomanagement zu beantworten hilft. Vielfach ist die Antwort nicht ein Allheilmittel, sondern ein Mix aus verschiedenen Maßnahmen (z. B. RisikohĂ€ufigkeit reduzieren, planmĂ€ĂŸiger Umgang mit der Situation, wenn sich Risiko verwirklicht, einen Teil der finanziellen Auswirkungen selbst tragen, einen Teil versichern). Ein kritischer Schritt im Umgang mit Risiken ist die Erkennung von Risiken, denn mit nicht erkannten Risiken kann auch nicht planmĂ€ĂŸig umgegangen werden.

Versicherungsschutz wird im Rahmen eines besonderen RechtsverhĂ€ltnisses, des VersicherungsverhĂ€ltnisses gewĂ€hrt. Der Versicherungsschutz gewĂ€hrende ist der Versicherer, der Versicherungsschutz erhaltende ist der Versicherungsnehmer. VersicherungsverhĂ€ltnisse können durch Vertrag, Gesetz oder seltener Gerichtsentscheidung begrĂŒndet werden. Da Versicherung definitionsgemĂ€ĂŸ auf der Basis des Risikoausgleichs im Kollektiv erfolgt, sind die Versicherer bemĂŒht große Zahlen möglichst Ă€hnlicher VersicherungsverhĂ€ltnisse zu begrĂŒnden, die sich nur durch die unvermeidliche IndividualitĂ€t der einzelnen Risiken unterscheiden. Daher sind die VersicherungsverhĂ€ltnisse, deren Risiken in einem Kollektiv ausgeglichen werden sollen, grundsĂ€tzlich identisch ausgestaltet und unterscheiden sich nur durch das individuell abgesicherte Risiko. Hierzu gestalten die Versicherer fĂŒr einen bestimmten Typ von VersicherungsverhĂ€ltnissen einheitliche Bedingungen, die sogenannten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die eine möglichst große Einheitlichkeit der auf dieser Basis begrĂŒndeten VersicherungsverhĂ€ltnisse bewirken. Diese Typen von möglichen VersicherungsverhĂ€ltnissen, die ein Versicherer anbietet, werden von den Versicherern auch als Produkte bezeichnet. Da Versicherung ein kollektives GeschĂ€ft ist, „produziert“ der Versicherer nicht einzelne VersicherungsverhĂ€ltnisse, sondern die Kollektive. Daher ist dies wirtschaftlich sein „Produkt“. Der Produktbegriff wird hier aber auch zugleich im weiteren Sinn verwendet, der sich nicht auf das einzelne Wirtschaftsgut oder die einzelne Dienstleistung bezieht, sondern sich auf das Fertigungsverfahren oder den Typ von im Massenfertigungsverfahren hergestellten Einzelprodukten bezieht. Diese Produkte waren oder sind teilweise noch Gegenstand der staatlichen Beaufsichtigung der Versicherung. In dem Fall entspricht das Produkt einem zum Teil staatlich beaufsichtigten Versicherungstarif.

Es existieren verschiedene Möglichkeiten, um die Vielfalt der Versicherungen systematisch darzustellen. Sechs solcher GruppierungsansÀtze sind nachfolgend dargestellt:

  1. Individual- und Sozialversicherung
    • Die Individualversicherung entsteht durch Abschluss eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages
    • Die Sozialversicherung entsteht durch Gesetz auf Grund bestimmter UmstĂ€nde, z. B. durch abhĂ€ngige ErwerbstĂ€tigkeit, Ausbildung oder andere geschĂŒtzte UmstĂ€nde.
  2. Personen- und Nichtpersonenversicherungen
    • Die Personenversicherung gliedert sich in die Lebens-, die Kranken- und die Unfallversicherung.
    • Zu Nichtpersonenversicherungen werden Sach- und Vermögensversicherungen gerechnet (Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung etc.)
  3. Schadens- und Summenversicherungen
    • Die Schadensversicherung deckt im Schadensfall die konkrete, meist nachzuweisende Höhe des tatsĂ€chlich angefallenen Schadens. Eine vereinbarte Versicherungssumme beschreibt bei dieser Versicherungsform lediglich die maximale Versicherungsleistung. Typische Schadensversicherungen sind die Kranken-, die Hausrat-, die Haftpflicht- und die RĂŒckversicherung sowie die Kraftfahrtversicherung.
    • Die Summenversicherung leistet im Versicherungsfall eine vorbestimmte Versicherungssumme, ohne dass ein tatsĂ€chlicher Schaden konkretisiert werden mĂŒsste. Summenversicherungen sind fast immer Personenversicherungen, bekanntestes Beispiel ist die Lebensversicherung, daneben steht noch die Unfallversicherung. Gelegentlich gibt es auch Tierversicherungen oder (im Ausland) Kfz-Versicherungen in der Form der Summenversicherung. Die Neuwertversicherung, bei der ohne RĂŒcksicht auf den Wert des zerstörten Objekts immer der Wiederbeschaffungswert eines neuen Objekts erstattet wird, ist ein Grenzfall zwischen Schaden- und Summenversicherung.
  4. Aktiven- und Passivenversicherungen
    Bei den Schadensversicherungen kann man folgende Einteilung vornehmen:
    • Aktivenversicherung schĂŒtzen Sachwerte, die bei einem Unternehmen auf der Aktivseite stehen. Beispiele sind GebĂ€udeversicherung oder Kaskoversicherung.
    • Passivenversicherungen schĂŒtzen die Haftung gegenĂŒber Dritten, das heißt es wird die Passivseite einer Bilanz geschĂŒtzt, beispielsweise durch eine Produkthaftpflichtversicherung, oder eine Kraftfahrtversicherung.
    Beide Gruppen unterscheiden sich in der Funktionsweise. WĂ€hrend es bei der Aktivenversicherung das Prinzip der Unterversicherung gibt (der Schaden wird nur im VerhĂ€ltnis Versicherungssumme zum Wert des beschĂ€digten Gegenstandes ersetzt), gilt bei der Passivenversicherung das Prinzip der Erstrisikodeckung, das heißt der Schaden wird immer in voller Höhe bis zum Erreichen der Deckungssumme ersetzt.
  5. Nach der Art des versicherten Risikos
    Es werden verschiedene Risikoarten unterschieden und auf dieser Basis werden entsprechende Versicherungen in Versicherungsarten, und weiter in Versicherungssparten bzw. -zweige und Versicherungszweiggruppen zusammengefasst.
  6. Lebens- und Nicht-Lebensversicherung
    • Die Lebensversicherung ist eine Summenversicherung, die keine TeilschĂ€den abdeckt und durch meist langfristige VertrĂ€ge charakterisiert ist. Sie deckt keine MehrfachschĂ€den pro Risiko und ist möglicherweise von Zufallsschwankungen betroffen. Bei Versicherungsfall ist die Abwicklung recht schnell - aufgrund der einfach zu beweisenden Sachlage (Totenschein) -, PrĂ€mien begrĂŒnden sich auf gutes statistisches Material
    • Die Nicht-Lebens-Versicherung deckt auch TeilschĂ€den und MehrfachschĂ€den ab. Eine Abwicklung eines Versicherungsfalles kann recht langwierig werden, da alle SchĂ€den bewiesen werden mĂŒssen (evtl. durch Gutachten etc.). Meist handelt es sich um kurz bis mittelfristige VertrĂ€ge, die anfĂ€llig fĂŒr Kosteninflation sind. Sie sind stark anfĂ€llig fĂŒr Zufallsschwankungen (Wind & Wetter).
  • Individualversicherung
  • Schadenmanagement
  • Versicherungsbetrug
  • Pflichtversicherung
  • Abonnentenversicherung
  • Versicherungsart
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Versicherer

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Ein Versicherer (veraltet Assekuradeur), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewÀhrt. In einem Versicherungsvertrag können mehrere Parteien Versicherer sein (Mitversicherung). Die Partei, der Versicherungsschutz gewÀhrt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.

Der Versicherer muss in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer ein Unternehmen (Versicherungsunternehmen) sein, meist in der Rechtsform einer Gesellschaft (Versicherungsgesellschaft), Anstalt des öffentlichen Rechts (Versicherungsanstalt) und privatwirtschaftlich organisiert. In anderen LĂ€ndern können durchaus auch Einzelpersonen, zum Beispiel in Großbritannien die names von Lloyd’s of London, Versicherer sein. Rechtlich ist jedes Unternehmen, das VersicherungsgeschĂ€fte betreibt, ein Versicherungsunternehmen. Andere Finanzdienstleistungen (zum Beispiel die Immobilienfinanzierungs- und KapitalisierungsgeschĂ€fte der Lebensversicherer) dĂŒrfen von Versicherungsunternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur als Nebenleistung oder auf fremde Rechnung, als Vermittler fĂŒr einen anderen Anbieter, angeboten werden.

Inhaltsverzeichnis

Bis ins 17. Jahrhundert wurde Versicherungsschutz von Einzelpersonen oder von ZĂŒnften und Gilden gewĂ€hrt. Erst ab Mitte des 17. Jahrhunderts entstanden die ersten Versicherungsunternehmen. Diese waren ĂŒberwiegend auf die Feuer- und (See-)Transportversicherungen spezialisiert. Die ersten professionellen Versicherungsunternehmen wurden auf staatliche Veranlassung gegrĂŒndet, so die Hamburger Feuerkasse (1676) und die Berliner FeuersozietĂ€t (1718). Der erste auf moderner versicherungsmathematischer Basis arbeitende Lebensversicherer und zugleich erster Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit war die englische Society for Equitable Assurances on Lives and Survivorships (Equitable Life) (1762).

Aufgrund ihrer zentralen volkswirtschaftlichen Rolle unterliegen Versicherungsunternehmen, wie Banken, in allen wirtschaftlich entwickelten Staaten besonderer staatlicher Kontrolle.

Die zentrale bundesrechtliche Vorschrift ist das Gesetz ĂŒber die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG). Das VAG regelt unter anderem Zulassung, GeschĂ€ftsbetrieb, Rechtsformen, Kapitalanlagen und Aufsicht. ZustĂ€ndige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), zustĂ€ndiges Fachministerium ist das Bundesministerium fĂŒr Finanzen. Entsprechende Gesetze und Behörden gibt es auch in den meisten anderen Staaten.

In Deutschland sind 626 Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zum GeschÀftsverkehr zugelassen (Stand Februar 2010)[2].

Aufgrund europarechtlicher Vorschriften unterliegen Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EuropĂ€ischen Gemeinschaft oder Vertragsstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums, die in einem anderen Mitglieds- oder Vertragsstaat nur durch eine Niederlassung vertreten sind oder das VersicherungsgeschĂ€ft im Dienstleistungsverkehr direkt aus dem Ausland betreiben, nur eingeschrĂ€nkt der nationalen Aufsicht. Versicherungsunternehmen mit Sitz in anderen LĂ€ndern dĂŒrfen in den Mitglieds- oder Vertragsstaaten VersicherungsgeschĂ€ft nur ĂŒber Niederlassungen vertreiben, die wie Versicherungsunternehmen mit Sitz in dem betreffenden Staat beaufsichtigt werden. FĂŒr bestimmte kommerzielle Versicherungszweige gelten Ausnahmen und fĂŒr reine RĂŒckversicherungen Vereinfachungen.

In Deutschland kann das VersicherungsgeschĂ€ft nur in der Rechtsform des Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der Aktiengesellschaft oder der Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts (siehe: Öffentlicher Versicherer) betrieben werden. DarĂŒber hinaus gibt es den Grundsatz der Spartentrennung: Lebens-, Kranken-, sowie das ĂŒbrige Schaden- und UnfallversicherungsgeschĂ€ft mĂŒssen grundsĂ€tzlich von jeweils rechtlich selbststĂ€ndigen Versicherungsunternehmen betrieben werden. Wenn die Rechtsschutzversicherung von einem Schaden- und Unfallversicherer betrieben wird, muss zumindest die Schadensabwicklung von einem rechtlich selbststĂ€ndigen Unternehmen durchgefĂŒhrt werden. Die Spartentrennung hat die Konzernbildung zur Folge, da nur so alle Versicherungsarten aus einer Hand angeboten werden können. Wer beispielsweise bei seinem Versicherungsvermittler eine Lebens-, eine Kranken- und eine Haftpflichtversicherung abschließt, hat in Wirklichkeit drei VertrĂ€ge bei drei verschiedenen, rechtlich selbststĂ€ndigen Versicherungsunternehmen abgeschlossen.

Die in Deutschland ansĂ€ssigen privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen haben sich im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zusammengeschlossen. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) vertritt die Interessen der Versicherungsunternehmungen in der Schweiz. Die Versicherungsunternehmen in Österreich sind im Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVÖ) organisiert.

Ein mit KonsumgĂŒterunternehmen vergleichbares Marketing war in der Versicherungswirtschaft in vielen MĂ€rkten Europas bis Mitte der 90er Jahre nicht anzutreffen. Vor allem die Deregulierung der MĂ€rkte, der intensiver gewordene Wettbewerb und anspruchsvollere Kunden sowie nicht zuletzt der lukrative Altersvorsorgemarkt forcierten die Professionalisierung des Versicherungsmarketings.

Ausgangspunkt fĂŒr die systematische Marktbearbeitung sind Methoden der Marktsegmentierung und der Risikosegmentierung, die im Zuge verstĂ€rkter MarktforschungsaktivitĂ€ten und besserer technischer Möglichkeiten wie Data-Mining-Tools eine neue Dimension erhalten.

Versicherungsprodukte gehen heute schon ĂŒber die Vorgaben der traditionellen Versicherungstechnik und der klassischen Bedingungs- und Tarifwerke hinaus. Das Angebot von Value Added Services (z. B. in der Form von Assistance-Leistungen) nimmt zu. Zielgruppenprodukte (zum Beispiel fĂŒr bestimmte Berufsgruppen, Kunden in bestimmten Lebensphasen) haben stark an Bedeutung gewonnen. Versicherungsunternehmen kooperieren zunehmend mit Industrieunternehmen bei der Entwicklung technologiebasierter Produktinnovationen (zum Beispiel auf dem Kfz-Versicherungsmarkt). Die Rolle der Werbung ist je nach Typ des Versicherungsunternehmens sehr unterschiedlich einzuschĂ€tzen. Große Ausschließlichkeitsorganisationen steuern ĂŒber die Werbung vor allem Bekanntheitsgrade, Sympathiewerte und Images. FĂŒr die Direktversicherer ist die Werbung darĂŒber hinaus hĂ€ufig nötig, um bestimmte konkrete Produktmerkmale, vor allem gĂŒnstige PrĂ€mien und positive Testergebnisse herauszustellen. GrĂ¶ĂŸte Bedeutung kommt in der Versicherungsbranche der Verkaufsförderung zu. FĂŒr die breite Bevölkerung ist die LektĂŒre von Versicherungsbedingungen keine vertraute oder alltĂ€gliche Angelegenheit. Versicherungstechnische bzw. -juristische Denkweisen erscheinen ungewohnt. Traditionelle Werkzeuge der Verkaufsförderung wie BroschĂŒren, VerkaufshandbĂŒcher und Plakate in Schaufenstern und im Verkaufsraum sowie VerkĂ€uferwettbewerbe werden heute durch eine Vielzahl weiterer Instrumente ergĂ€nzt.

Eine besondere Bedeutung hat in der Versicherungsbranche der Vertrieb. Im Bereich der Nicht-Lebensversicherung hat der Vertrieb ĂŒber Handelsvertreter, die an nur ein Versicherungsunternehmen gebunden sind, der sogenannte Ausschließlichkeitsvertrieb oder Einfirmenvertreter eine besondere Bedeutung. Ausschließlichkeitsorganisationen profitieren traditionell von der besonderen NĂ€he zum Kunden in regionaler und persönlicher Hinsicht. Die hohe produktspezifische Beratungskompetenz, gute Erreichbarkeit und zeitliche FlexibilitĂ€t der Agenten ist traditionell vor allem fĂŒr junge Familien und BerufstĂ€tige im AngestelltenverhĂ€ltnis wichtig.

Versicherungsmakler sind anders als Agenten vom Versicherer unabhĂ€ngige Organisationen, die im Auftrag des Kunden die optimale Lösung am Markt suchen und nach objektiven MaßstĂ€ben sorgfĂ€ltig prĂŒfen. Je nachdem, welche Zielgruppen die Kernzielgruppe darstellt, ist sind Marketing- und Vertriebskonzeptionen der Versicherungsmakler sehr unterschiedlich. Wohlhabende Privatkunden, Freiberufler und Gewerbetreibende schĂ€tzen insbesondere mittelstĂ€ndische Versicherungsmakler aufgrund ihres Beratungsangebotes aus einer Hand. Obgleich sich die Zielgruppe des mittelstĂ€ndischen Versicherungsmaklers meist nicht intensiv mit Versicherungen auseinandersetzt, ist der Auftrag des Kunden fĂŒr den Makler eine Herausforderung, da der Absicherungsbedarf höher und komplexer ist als im Falle eines „Retail-Kunden“. Industrieunternehmen haben ganz spezielle Anforderungen und stellen zum Teil höchste AnsprĂŒche an die Beratungs- und Verhandlungskompetenz des Maklers. Sie werden in der Regel die Leistungen eines Industrieversicherungsmaklers in Anspruch nehmen.

Strukturvertriebe zeichnen sich traditionell durch eine starke Fokussierung auf die Neukundenakquisition aus. Langfristig erfolgreich sind vor allem solche Strukturvertriebsorganisationen, die spezielle Zielgruppenprodukte ausgearbeitet haben und durch ein gutes Wissensmanagement Netzwerkvorteile in der Produktvermarktung konsequent nutzen.

E-Commerce-Technologien werden in Zukunft stĂ€rker genutzt. Ihr Marktanteil an den Vertriebswegen insgesamt wird allerdings nicht in allen EU-LĂ€ndern signifikant steigen. So wird in Deutschland fĂŒr die nĂ€chsten Jahre nur ein sehr moderater Anstieg erwartet, wĂ€hrend in skandinavischen LĂ€ndern das Internet schon heute fĂŒr bestimmte Versicherungszweige eine sehr wichtige Rolle spielt. Dennoch ist – unabhĂ€ngig vom betrachteten LĂ€ndermarkt â€“ von einer erhöhten Bedeutung des Internets in frĂŒhen Verkaufsphasen und im Bereich von Serviceleistungen auszugehen.
Im Bereich Social Media sind die Versicherungsunternehmen allerdings noch unterreprÀsentiert. Eine Studie hat ergeben, dass Versicherer das Potential des Web 2.0 bislang nicht erkannt haben und daher oft zur Zielscheibe von Reputationsattacken werden (s. AIG[3] ).[4]

Annexvertriebe und Kooperationsmodelle in der Vermarktung von Versicherungsprodukten zum Beispiel in der Automobilwirtschaft sind inzwischen sehr gefragt. Versicherungsleistungen sind wichtige Value Added Services fĂŒr Industrie- und Handelsunternehmen, die sich in fast allen Branchen in einem intensiven Wettbewerb befinden.

Die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie betrifft die Marketing- und Vertriebspraxis der einzelnen Vermittlertypen in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Große Ausschließlichkeitsorganisationen, etablierte Maklerunternehmen und börsennotierte Strukturvertriebsorganisationen erfĂŒllten in der Regel die Vorgaben der Richtlinie bereits vor ihrer Umsetzung in nationales Recht. Schwieriger ist die Situation fĂŒr die sehr vielen kleineren Versicherungsmakler und Strukturvertriebsorganisationen, sowie fĂŒr Mehrfirmenvertreter und die nebenberuflichen Vermittler.

Eine neue Form des Vertriebes von Versicherungen ist die Online-Beratung. Dort bekommt der Interessent nach Vereinbarung eines Termins zahlreiche Informationen durch eine persönliche Beratung ĂŒber das Internet zu Personenversicherungen fĂŒr alle Personengruppen.

  • Aktuar
  • Assekuranz, Assekuranzmakler
  • Assekurata
  • Dienstleistungsmarketing
  • Versicherungsarten
  • Finanzmarktaufsichtsbehörde (Österreich)
  • Schweizer Versicherer
  1. ↑ Versicherungen selbst gemacht. Versicherungsbetriebe 3/4 1992, S. 11
  2. ↑ http://www.bafin.de/cln_179/nn_721008/SharedDocs/Artikel/DE/Verbraucher/Recherche/li__vu.html
  3. ↑ http://www.examiner.com/publicity-in-national/corporate-pr-disaster-aig-spa-retreat, examiner.com, 9. Oktober 2008
  4. ↑ Studie: Imageschaden 2.0: Kritik in Social Media fĂŒr Versicherer eine wachsende Gefahr
  •  D. Farny: Versicherungsbetriebslehre. 4. Auflage. Karlsruhe 2006, ISBN 3-89952-205-2.
  •  F. Görgen: Versicherungsmarketing. Strategien, Instrumente und Controlling. 2. Auflage. Stuttgart 2007, ISBN 978-3-17-019735-0.
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Versicherungsvertrag (Deutschland)

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Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, der ein VersicherungsverhĂ€ltnis, also die GewĂ€hrung von Versicherungsschutz gegen Entgelt (PrĂ€mie), zum Gegenstand hat. Bei den Vertrag schließenden Parteien unterscheidet man daher zwischen dem Versicherungsnehmer, der den Versicherungsschutz erhĂ€lt, und dem Versicherer, der ihn gewĂ€hrt. VersicherungsvertrĂ€ge unterliegen einem besonderen Versicherungsvertragsrecht. Wer durch GewĂ€hrung von Versicherungsschutz einen Versicherungsvertrag abschließt, betreibt das VersicherungsgeschĂ€ft und unterliegt damit als Versicherer besonderen aufsichtsrechtlichen, handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften.

Inhaltsverzeichnis

Eine Legaldefinition des Begriffs „Versicherungsvertrag“ gibt es im deutschen Recht nicht. Die Rechtsprechung knĂŒpft an allein vertragsrechtlich entwickelte Kriterien an. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist anzuwenden, wenn diese Kriterien erfĂŒllt sind. Unternehmen, die VersicherungsgeschĂ€fte betreiben, unterliegen im Rahmen des Aufsichtsrechts der Aufsichtspflicht. FĂŒr die Entscheidung der Aufsichtsbehörde, ob Aufsichtspflicht vorliegt, haben sich verschiedene Merkmale als Beurteilungskriterien etabliert. Die Beurteilungskriterien des Vertragsrechtes und des Aufsichtsrechtes sind nicht unbedingt deckungsgleich. Die handelsrechtliche Beurteilung zur Anwendung der handelsrechtlichen Sonderregeln fĂŒr Versicherungsunternehmen folgt der aufsichtsrechtlichen Beurteilung.

In der Versicherungswissenschaft werden oft folgende Merkmale eines Versicherungsvertrages als typisierend genannt:

Ein Versicherungsvertrag ist die

  • entgeltliche, rechtsverbindliche, selbstĂ€ndige
  • Zusage einer Leistung
  • fĂŒr den Fall, dass ein Ereignis eintritt, von dem noch ungewiss ist, ob oder wann es eintritt (Versicherungsfall),
  • wobei ein Risikoausgleich nach dem Gesetz der großen Zahlen erfolgt.

Es haben sich in der Versicherungswissenschaft verschiedene Theorien zur Natur der Versicherung entwickelt, z. B. die Bedarfsdeckungstheorie, die Geldleistungstheorie, die Gefahrtragungslehre und die GeschĂ€ftsbesorgung. Letztere wurde allerdings 2005 vom Bundesverfassungsgericht zurĂŒckgewiesen. Hiernach ist bei einem Versicherungsvertrag nicht nur das VerhĂ€ltnis zwischen dem Versicherer und dem individuellen Versicherungsnehmer zu berĂŒcksichtigen, sondern auch dessen Zugehörigkeit zu der Risikogemeinschaft aller VersicherungsvertrĂ€ge des Versicherers. Der Risikoausgleich im Kollektiv ist ein wesentliches Merkmal eines Versicherungsvertrages.

Auch europĂ€isches Recht setzt den Begriff der Versicherung voraus. Allerdings ist mit der Übernahme des International Financial Reporting Standard 4 „VersicherungsvertrĂ€ge“ in europĂ€isches Recht erstmals eine Definition eines Versicherungsvertrages rechtsverbindlich geworden. Diese gilt allerdings nur bei der Frage der Anwendbarkeit dieser Vorschrift.

FĂŒr Konzerne, die nach der Verordnung (EG) 1606/2002 einen Konzernabschluss nach IFRS erstellen, sind die besonderen Vorschriften fĂŒr VersicherungsvertrĂ€ge von IFRS 4 aus solche VertrĂ€ge anzuwenden, die der Definition eines Versicherungsvertrages in IFRS 4 erfĂŒllen. Die Definition lautet in der fĂŒr Deutschland maßgeblichen deutschen Fassung:

„Ein Vertrag, nach dem eine Partei (der Versicherer) ein signifikantes Versicherungsrisiko von einer anderen Partei (dem Versicherungsnehmer) ĂŒbernimmt, indem sie vereinbart, dem Versicherungsnehmer eine EntschĂ€digung zu leisten, wenn ein spezifiziertes ungewisses kĂŒnftiges Ereignis (das versicherte Ereignis) den Versicherungsnehmer nachteilig betrifft.“

Hierbei ist Versicherungsrisiko definiert als: „Ein Risiko, mit Ausnahme eines Finanzrisikos, das von demjenigen, der den Vertrag nimmt, auf denjenigen, der ihn hĂ€lt, ĂŒbertragen wird.“ Die Definition eines Finanzrisikos schließt solche Risiken aus, die spezifisch fĂŒr eine der Parteien des Vertrages sind. Nur solche Risiken können also Versicherungsrisiken sein.

Signifikanz wird definiert: „Ein Versicherungsrisiko ist dann und nur dann signifikant, wenn ein versichertes Ereignis bewirken könnte, dass ein Versicherer unter irgendwelchen UmstĂ€nden signifikante zusĂ€tzliche Leistungen zu erbringen hat, ausgenommen der UmstĂ€nde, denen es an kommerzieller Bedeutung fehlt (d. h. die keine wahrnehmbare Wirkung auf die wirtschaftliche Sicht des GeschĂ€fts haben).“

Damit haben VersicherungsvertrÀge nach IFRS folgende Merkmale:

  • Es handelt sich um einen Vertrag zwischen zwei oder mehr Parteien (also z. B. keine ohne Vertrag bestehende Pflichtversicherung, keine Selbstkontrahierung, kein Vertrag zwischen im Konzernabschluss konsolidierten Parteien)
  • Gegenstand ist ein fĂŒr den Versicherten spezifisches Risiko, das nicht erst durch den Vertrag entsteht, sondern durch diesen vom Versicherten auf den Versicherer ĂŒbertragen wird (also keine Risiken der KapitalmĂ€rkte, keine Bezugnahme auf allgemeine Indices, wie Wetterindices oder andere allgemeine statistische Werte, keine Wetten oder Spiele).
  • Das den Leistungsanspruch auslösende Ereignis muss ungewiss, zukĂŒnftig und spezifiziert sein und den Versicherungsnehmer nachteilig betreffen.
  • Der Leistungsanspruch muss in einer wie auch immer gearteten Kompensation von nachteiligen Folgen bestehen.
  • Es muss irgendeine wirtschaftlich relevante Ereignisabfolge geben, bei der eine gegenĂŒber den sonst fĂ€lligen vertraglichen Zahlungsströmen signifikante zusĂ€tzliche EntschĂ€digungsleistung zu erbringen ist.

Der Versicherungsvertrag ist in Deutschland ein privatrechtlicher Vertrag. Aufgrund der hervorgehobenen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Versicherungen und den zahlreichen SpezialitĂ€ten des Versicherungsrechts wurde 1908 das Gesetz ĂŒber den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) in Kraft gesetzt. Als Spezialnorm des Versicherungsrechts hat es Vorrang vor den Normen des BĂŒrgerlichen Gesetzbuchs (BGB), von dem nur die allgemeingĂŒltigen Bestimmungen etwa zu den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (AGB) und der spezifische Sprachgebrauch in der Auslegung fĂŒr das VVG maßgeblich sind.

Neben dem VVG und BGB haben indirekt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Handelsgesetzbuch (HGB) Einfluss auf den Versicherungsvertrag, da hierdurch rechtliche bzw. wirtschaftliche Grenzen der Entscheidungen der Versicherer bei der Vertragsgestaltung gesetzt werden.

Das VVG findet keine Anwendung auf die Zweige der Sozialversicherung, die Seeversicherung und die RĂŒckversicherung.

Neben den gesetzlichen Normen sind die fĂŒr den jeweiligen Versicherungsvertrag geltenden Vertragsbestimmungen von zentraler Bedeutung. Diese sind in der Vertragsurkunde (gesetzlich als Versicherungsschein bezeichnet) dokumentiert. Ggf. können auch Vertragsbestimmungen, insbesondere fĂŒr vorvertragliche Verpflichtungen, auf dem Antrag von Bedeutung sein. Vertragsbestimmungen können Individualvereinbarungen oder AGB sein. Gesetzlich werden die Vertragsbestimmungen eines Versicherungsvertrages als „Versicherungsbedingungen“, dabei die AGB als „allgemeine Versicherungsbedingungen“ und die Individualvereinbarungen als „besondere Versicherungsbedingungen“ bezeichnet. Bei der Verwendung dieser Bezeichnungen ist aber besondere Vorsicht geboten, da diese in verschiedenen Bedeutungen verwendet werden.

Mit allgemeine Versicherungsbedingungen werden bezeichnet:

  • die AGB des Versicherungsvertrages, gleich wo sie in der Vertragsurkunde angesiedelt sind,
  • die bis 1994 genehmigungspflichtigen Vertragsbestimmungen, die nicht alle AGB umfassten,
  • die Sammlung eines Teils der AGB des Vertrages, die in geschlossener Form meist am Ende der Vertragsurkunde abgedruckt sind („AVB“) oder
  • die Vertragsbestimmungen, die einer Vielzahl von VersicherungsvertrĂ€gen ohne RĂŒcksichtig auf individuelle Verschiedenheit der einzelnen Wagnisse zugrunde gelegt werden.

Mit besondere Versicherungsbedingungen werden bezeichnet:

  • die Individualvereinbarungen des Versicherungsvertrages,
  • die bis 1994 nicht genehmigungspflichtigen Vertragsbestimmungen, gleich ob sie AGB oder Individualvereinbarung sind oder
  • die Sammlung eines Teils der AGB des Vertrages, die in geschlossener Form meist am Ende der Vertragsurkunde abgedruckt sind, soweit sie besondere oder optional im Vertrag abgeschlossene Risiken oder Sachverhalte betreffen („BVB“), z. B. fĂŒr Zusatzversicherungen.

Die Vertragsurkunde (gesetzlich als Versicherungsschein bezeichnet) ist ĂŒblicherweise in mehrere Teile gegliedert: Die erste Seite ist ein Datenblatt mit den wesentlichen individuellen Angaben zum Versicherungsvertrag (dieses wird, abweichend von der Begriffsbestimmung im VVG, in der Praxis als „Versicherungsschein“ bezeichnet), daran anschließend folgen die Anlagen zum Versicherungsschein (die im gesetzlichen Sinn tatsĂ€chlich Teil des Versicherungsscheins sind), die alle ĂŒbrigen Vertragsbestimmungen enthalten. Zu den individuellen Angaben zĂ€hlt insbesondere der Versicherungsbeitrag und die Versicherungsleistung, soweit ihre Höhe individuell festgelegt wird, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, aber auch die internen Vertragskennzeichen des Versicherers, wie Versicherungs- oder Versicherungsscheinnummer und interne Produktbezeichnung des Versicherers (Tarif). Innerhalb der Vertragsurkunde werden allerdings auch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen ĂŒber den Versicherungsvertrag abgedruckt, so dass nicht immer klar ist, was Vertragsbestimmung und was nur Information ist.

Die Vielfalt von unterschiedlich verwendeten, meist sogar ĂŒberflĂŒssigen, manchmal aber auch unvermeidlich technisch begrĂŒndeten FachausdrĂŒcken macht es dem Laien regelmĂ€ĂŸig schwer, VersicherungsvertrĂ€ge zu verstehen. Grund hierfĂŒr sind die in Jahrzehnten gewachsenen, selten aber am Sprachgebrauch der Verbraucher ausgerichteten sprachlichen Vorgaben des VVG, des Aufsichtsrechts, der Aufsichtsbehörde und der Rechtsprechung. Da das Versicherungsprodukt eine reine Rechtskonstruktion ist, muss die Sprache den rechtlichen Vorgaben genau folgen. Auch nur kleinste Änderungen der Wortwahl können bewirken, dass die KlĂ€rungen durch Gerichte in der Vergangenheit zu dem Punkt nicht mehr einschlĂ€gig sind, sondern eine neue gerichtliche KlĂ€rung mit unvorhersehbarem Ausgang gesucht werden muss. Daher stellen sprachliche Neuerungen fĂŒr die Versicherer ein unkalkulierbares Risiko dar und werden daher soweit möglich vermieden. Dies ist ein grundsĂ€tzliches Problem der VersicherungsvertrĂ€ge weltweit. Radikallösungen wĂŒrden fĂŒr die Laufzeit der neuen VersicherungsvertrĂ€ge, die Jahre oder Jahrzehnte betragen können, Rechtsunsicherheit schaffen, obwohl VersicherungsvertrĂ€ge gerade Sicherheit schaffen sollen.

Alle AGB mĂŒssen sich an den Verbraucherschutzbestimmungen des BGB (§§ 305 ff BGB) messen lassen: Mehrdeutigkeit geht zu Lasten des Versicherers, ĂŒberraschende oder ĂŒbermĂ€ĂŸig benachteiligende AGB sind unwirksam. Teilweise geben die Vertragsbestimmungen die gesetzlichen Regelungen wieder, teilweise weichen sie von diesen ab oder konkretisieren sie. Sie haben alle vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag beider Parteien zu bestimmen, soweit diese sich nicht direkt durch Gesetz ergeben.

Bis 1994 war der deutsche Versicherungsmarkt reguliert. Dies bedeutete, dass die „allgemeinen Versicherungsbedingungen“, in der Lebens- und Krankenversicherung auch die versicherungsmathematische Kalkulation von BeitrĂ€gen, Leistungen und der DeckungsrĂŒckstellung explizit durch die zustĂ€ndige Aufsichtsbehörde (meist das damalige Bundesaufsichtsamt fĂŒr das Versicherungswesen) genehmigt werden mussten. Um fĂŒr den einzelnen Versicherer das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, wurden daher die genehmigungspflichtigen Vertragsbestimmungen einheitlich in den verschiedenen Versicherungssparten verwendet. So waren beispielsweise die privaten Haftpflichtversicherungen aller Anbieter hinsichtlich ihrer genehmigungspflichtigen Vertragsbestimmungen identisch, der Wettbewerb bewegte sich fast ausschließlich auf der Preisebene. Aufgrund der mit der EinfĂŒhrung des EuropĂ€ischen Binnenmarktes fĂŒr Versicherungen einhergehende Deregulierung der deutschen Versicherung im Jahr 1994 entfiel die Genehmigungspflicht fĂŒr Vertragsbestimmungen und auch die Preiskalkulation, so dass sich schon nach kurzer Zeit in einigen Sparten (beispielsweise BerufsunfĂ€higkeitsversicherung) ein heftiger Wettbewerb bei der Ausgestaltung des Versicherungsschutzes entwickelte. Soll heute ein Versicherungsvertrag neu abgeschlossen werden, ist ein Vergleich der Vertragsbestimmungen unverzichtbar.

Die Vertragsparteien eines Versicherungsvertrags sind der Versicherer, also die Versicherungsschutz gewĂ€hrende Partei, auf der einen und der Versicherungsnehmer, der Versicherungsschutz erhĂ€lt, auf der anderen Seite. Als Versicherungsnehmer kommen natĂŒrliche wie juristische Personen in Frage. Versicherer können verschiedene Rechtsformen haben. Versicherungsnehmer können nach den GrundsĂ€tzen des allgemeinen Vertragsrechts ausgetauscht werden Versicherungsnehmerwechsel, d.h. alle Vertragsparteien mĂŒssen dem Wechsel zustimmen. Diese Möglichkeit besteht auch fĂŒr den Versicherer, doch kann auf Grund von besonderen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen (§ 14 VAG) ein Bestand von VersicherungsvertrĂ€gen von einem Versicherer auf einen anderen allein mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde ĂŒbertragen werden, ohne dass es der Zustimmung der Versicherungsnehmer bedarf.

Bei Personenversicherungen und einigen direkt Personen zugeordneten Risiken (wie z.B. dem Haftpflichtrisiko) gibt es neben dem Versicherungsnehmer noch eine oder mehrere versicherte oder mitversicherte Personen, auf die das versicherte Risiko abgestellt ist. Bei anderen Versicherungen wird im Versicherungsvertrag auf die versicherte Sache bzw. ein versichertes Vermögensinteresse Bezug genommen, wobei stets der Versicherungsnehmer ein Interesse (versichertes Interesse) hieran haben muss.

Zum Bezug der Leistung berechtigt ist grundsĂ€tzlich der Versicherungsnehmer, doch ist gerade in der Lebensversicherung (wo der Versicherungsnehmer z. B. als versicherte Person die im Todesfall fĂ€llige Leistung nicht mehr erhalten kann) oft eine andere Person oder seltener auch Institution, der Bezugsberechtigte, im Versicherungsvertrag benannt. Die Bezugsberechtigung ist grundsĂ€tzlich widerruflich und stellt damit noch keinen Anspruch des Bezugsberechtigten dar. Erst bei FĂ€lligkeit der Leistung entsteht ein Anspruch. Ist die Bezugsberechtigung hingegen unwiderruflich im Vertrag ausgestaltet, so hat der Bezugsberechtigte bereits vor der FĂ€lligkeit der Leistung Anwartschaftsrechte, die allein von den Leistungsbedingungen abhĂ€ngen, um zum Vollrecht (Eigentum) zu erstarken. Bezugsberechigte gehören im engeren Sinn nicht zu den Beteiligten am Versicherungsvertrag, gleichwohl sie im Bereich der betrieblichen Altersversorgung Informations- und Gestaltungsrechte in Bezug auf den Versicherungsvertrag haben können. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann beispielsweise nur noch mit der Einwilligung des Bedachten geĂ€ndert werden (Gestaltungsrechtsvorbehalt).

In der Schadenversicherung sind hĂ€ufig weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt, sei es als versicherte Person bei der Versicherung fĂŒr fremde Rechnung oder aufgrund sonstiger enger Beziehung zum versicherten Interesse. In der Haftpflichtversicherung ist der GeschĂ€digte im Schadensfall beteiligt, sei es ĂŒber den Direktanspruch im Bereich der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, sei es ĂŒber ihn schĂŒtzende Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes wie § 156 Absatz 1 oder § 157 VVG.

Indirekt gilt auch der Versicherungsvermittler als Beteiligter, da er als Handelsvertreter oder Makler den Versicherungsvertrag zwischen den Vertragsparteien vermittelt.

In manchen FĂ€llen sieht der Vertrag auch einen gesonderten Beitragszahler vor. Zahlt dieser als unmittelbar am Vertrag nicht Beteiligter die PrĂ€mien nicht, tritt die Verantwortung des Versicherungsnehmer fĂŒr die Beitragszahlung wieder in den Vordergrund (PrĂ€mienhaftung).

Der Versicherungsnehmer haftet fĂŒr die vom Versicherer einklagbare PrĂ€mienpflicht. Er hat den Versicherungsbeitrag zu bezahlen. Die PrĂ€mienpflicht ist ebenso wie die Leistungspflicht des Versicherers im Rahmen des vereinbarten Deckungsschutzes eine PrimĂ€rleistungspflicht, oder sogenannte vertragliche Hauptpflicht.

Obliegenheiten sind dagegen lediglich Nebenpflichten des vertraglichen Synallagmas. Sie sind selbst zwar nicht einklagbar; werden sie jedoch vom Versicherungsnehmer schuldhaft verletzt, kann resultieren, dass der Versicherer nicht zu leisten braucht. Die Obliegenheiten unterscheiden sich je nach Art der Versicherung erheblich. Sie können darin bestehen, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalls zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung von FolgeschĂ€den ergreifen muss, können aber auch darauf beschrĂ€nken, den Versicherer innerhalb einer bestimmten Frist ĂŒber den eingetretenen Versicherungsfall zu informieren.

Die vertragliche Hauptleistung des Versicherers besteht darin, die fĂŒr den Versicherungsfall (Schadensfall) vereinbarte Leistung zu erbringen. HierfĂŒr trĂ€gt der Versicherer die Gefahr bzw. das Risiko. Da der Versicherungsvertrag ein DauerschuldverhĂ€ltnis ist, schulden sich beide Vertragsparteien, also auch der Versicherer nicht minder, eine stĂ€ndige Anspannung der KrĂ€fte zur ErfĂŒllung des Vertragszwecks. Insbesondere obliegt es dem Versicherer aus dem Versicherungsvertrag, die aufsichtsrechtlich vorgesehenen Vorgaben zur Sicherung der dauernden ErfĂŒllbarkeit seiner VertrĂ€ge zu beachten. Beim etwaigen Vorwurf einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung gegen den Versicherungsnehmer obliegt es dem Versicherer, alle eingereichten Unterlagen gewissenhaft zu ĂŒberprĂŒfen und bei Bedarf RĂŒckfragen zu stellen. Widrigenfalls kann er sich ggf. nicht auf Obliegenheit des Versicherungsnehmers, die notwendigen Angaben zu machen, berufen.

Der Versicherungsvertrag hat als Vereinbarung gegenseitiger Rechte und Pflichten keine bestimmte „Geltungsdauer“. Der Vertrag beginnt, wenn er nach den Vorschriften des BGB durch die Parteien geschlossen ist, gleichgĂŒltig wann z. B. die Versicherungsdauer beginnen soll. Der Vertrag „endet“, wenn alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag endgĂŒltig erfĂŒllt oder aus anderen GrĂŒnden erloschen sind.

Zu Beginn des Vertrages stehen den Versicherungsnehmern besondere Widerrufs- bzw. RĂŒcktrittsrechte zu. Die Widerrufsfrist beginnt ab Erhalt der Versicherungsbedingungen. Bei Sachversicherungen betrĂ€gt die Widerrufsfrist 14 Tage. In der Lebensversicherung/Rentenversicherung und der privaten Krankenversicherung betrĂ€gt die Frist 30 Tage.

Nach Abschluss des Vertrages ĂŒberprĂŒft die Versicherung, ob Versicherungsschutz gewĂ€hrleistet werden kann. Innerhalb der Bindungsfrist (meist bis zu 6 Wochen) ist der Versicherungsnehmer, abgesehen von dem Widerrufsrecht, an den Vertrag gebunden. LĂ€uft die Bindungsfrist ab und der Antrag wurde von der Versicherung noch nicht angenommen bzw. bestĂ€tigt, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag auflösen lassen.

KĂŒndigungsrechte stehen beiden Vertragsparteien aus gesetzlich geregelten FĂ€llen zu: Beitragsverzug des Kunden, unberechtigte Leistungsverweigerung des Versicherers und Leistungsfall sind die hĂ€ufigsten; in der privaten Krankenversicherung verzichtet der Versicherer auf das außerordentliche KĂŒndigungsrecht im Leistungsfall.

Nach bestimmten Fristen haben Versicherungsnehmer KĂŒndigungsrechte, meistens zum Ende einer Beitragszahlungsperiode (also vor FĂ€lligkeit des nĂ€chsten Beitrags). Bereits erworbene AnsprĂŒche erlöschen durch KĂŒndigung meistens nicht. Die KĂŒndigung bewirkt nur ein Ende der Beitragszahlungspflicht und das Ende des Versicherungsschutzes, d.h. nach der Wirksamkeit der KĂŒndigung auftretende VersicherungsfĂ€lle fĂŒhren nicht mehr zu einem Leistungsanspruch. In der Lebensversicherung fĂŒhren die erworbenen AnsprĂŒche zu beitragsfreien Leistungen, wie sie im Vertrag vereinbart sind, soweit nicht die gesetzlich bestimmten Mindestleistungen bei Beitragsfreistellung gĂŒnstiger sind. In einigen FĂ€llen sieht das Gesetz auch ein Recht des Versicherungsnehmers vor, dass der Versicherer die vom Versicherungsnehmer erworbenen AnsprĂŒche zurĂŒck kaufen muss. HierfĂŒr muss der Versicherer den vertraglich vereinbarten RĂŒckkaufswert zahlen, soweit nicht die gesetzlich bestimmten Mindestleistungen bei RĂŒckkauf gĂŒnstiger sind. Der Wert der bei KĂŒndigung bestehenden zukĂŒnftigen AnsprĂŒche aus dem Vertrag beruht nicht auf den zuvor gezahlten BeitrĂ€gen, sondern auf dem VerhĂ€ltnis der aufgrund des Vertrages zukĂŒnftig zu erbringenden Leistungen und der dafĂŒr noch zu zahlenden BeitrĂ€ge. Da die BeitrĂ€ge insgesamt so kalkuliert sein mĂŒssen, dass sie auch die möglichen Leistungen der Vergangenheit abdecken, vor allem aber auch die tatsĂ€chlichen oder möglichen Aufwendungen des Versicherers, insbesondere die Abschlussaufwendungen, sind in der Anfangszeit die RĂŒckkaufswerte – oft sogar wesentlich – niedriger als die Summe der bis zur KĂŒndigung gezahlten BeitrĂ€ge. Daher sind vorzeitige KĂŒndigungen meist nachteilig.

Versicherungsschutz bedeutet, dass fĂŒr zukĂŒnftig auftretende VersicherungsfĂ€lle (in seltenen FĂ€llen besteht der Versicherungsfall im Bekanntwerden eines vergangenen Ereignisses) EntschĂ€digungen geleistet werden. Ein VersicherungsverhĂ€ltnis liegt vor, wenn Versicherungsschutz besteht. Meistens ist der Zeitraum, in der auftretende Ereignisse aufgrund des Vertrages zu einem EntschĂ€digungsanspruch fĂŒhren, begrenzt. Dieser Zeitraum, in dem das VersicherungsverhĂ€ltnis besteht, wird als Versicherungsdauer oder Gefahrtragungsdauer bezeichnet. Die genaue Bestimmung von Versicherungsbeginn und -ende, also Beginn und Ende der Versicherungsdauer, ist eine wesentliche Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Ein anderer in VersicherungsvertrĂ€gen vorkommender Begriff ist die Leistungsdauer. Diese ist von Bedeutung, wenn die Leistung nicht in einer einmaligen, sondern, wie im Fall von Renten, in einer regelmĂ€ĂŸigen Zahlung besteht. Die Leistungsdauer bestimmt, wann die Zahlung beginnt und wann sie endet. Im Fall einer Leibrente ist das Ende wiederum von einem versicherten Ereignis, dem Überleben, abhĂ€ngig. Damit ist die Leistungsdauer zugleich auch Versicherungsdauer, weil hier fĂŒr die Dauer der Leistung Versicherungsschutz fĂŒr das Überleben besteht. Weiter regeln VersicherungsvertrĂ€ge die Beitragszahlungsdauer, also bei laufender Beitragszahlung Beginn, Ende und die jeweiligen FĂ€lligkeitstermine der Beitragszahlungen, insbesondere, ob diese einmal jĂ€hrlich, halbjĂ€hrlich, quartalsweise oder monatlich erfolgen.

  • Bund der Versicherten (Hrsg.): Leitfaden Versicherungen. Richtig versichern und dabei sparen. KFZ – Haftpflicht – Leben – Krankheit – Unfall – Haus – Rente. zu Klampen Verlag, Springe 2009, ISBN 9783866740501.
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Altersvorsorge

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Dieser Artikel erlĂ€utert die Situation in Deutschland, fĂŒr Österreich siehe Zukunftsvorsorge, fĂŒr die Schweiz siehe Drei-SĂ€ulen-System (Schweiz), fĂŒr allgemeine Aspekte siehe Soziale Sicherung.

Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die jemand wĂ€hrend des Lebens trifft, damit er im Alter oder nach dem Ende seiner ErwerbstĂ€tigkeit (dieses kann auch vor dem Beginn von Rentenzahlungen liegen) seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne EinschrĂ€nkungen des Lebensstandards. Der Altersvorsorge dienen erworbene Anwartschaften und/oder angespartes Vermögen.

Inhaltsverzeichnis

Altersvorsorge oblag traditionell dem Familienverband und wurde Jahrhunderte lang durch „Sachleistungen“ in Form von Versorgung erfĂŒllt (siehe z. B. Ausgedinge). Die jeweils aktive und leistungsfĂ€hige Generation hatte sowohl die nachwachsende als auch die alternde Generation im Verbund einer Großfamilie zu versorgen. In einer derartigen gesellschaftlichen Situation basierte die Versorgung im Alter vor allem auf einer ausreichenden Kinderzahl, auf Eigentum an Haus und/oder landwirtschaftlicher NutzflĂ€che sowie - fĂŒr eine kleine Minderheit der Bevölkerung - auf einem ausreichenden eigenen Vermögen. Mit der aufkommenden Industrialisierung und der damit zunehmenden geographischen MobilitĂ€t einerseits und gleichzeitiger Verarmung weiter Bevölkerungsschichten andererseits konnte diese Aufgabe innerhalb der Familien immer hĂ€ufiger nicht in akzeptabler Weise gelöst werden.

Schon ab dem 17. Jahrhundert wurden erste staatliche Pensionssysteme fĂŒr Zivilangestellte des Staates und MilitĂ€rangehörige eingerichtet. Im 18. Jahrhundert entwickelten sich neben den Versorgungssystemen fĂŒr Staatsbedienstete auch betriebliche Altersvorsorgesysteme.[1] Schließlich wurde im ausgehenden 19. Jahrhundert im Rahmen der Bismarck'schen Sozialgesetzgebung eine gesetzliche Altersrente eingefĂŒhrt. Die gesetzliche Rente war dabei zunĂ€chst als kapitalgedeckte Rente angelegt, im 20. Jahrhundert ging der aufgebaute Kapitalstock jedoch durch zwei Weltkriege, Inflation und Wirtschaftskrise verloren, so dass die gesetzliche Altersrente in den 50er Jahren auf das Umlageverfahren umgestellt wurde. Die Entwicklung der letzten 150 Jahre hat zu dem Ergebnis gefĂŒhrt, dass sich die Verantwortung fĂŒr die Altersvorsorge vom Familienverband und dem Individuum zu grĂ¶ĂŸeren Gruppen (Staat, Kollektiv der Versichertengemeinschaft) verlagert hat. Die neueren VerĂ€nderungen im Altersaufbau der Gesellschaft und andere Einflussfaktoren haben dazu gefĂŒhrt, dass seit den 1990er Jahren die individuelle Verantwortlichkeit fĂŒr die eigene Altersvorsorge wieder stĂ€rker betont wird.

Die heutige Altersvorsorge in Deutschland basiert auf den so genannten drei SĂ€ulen:

  • 1. SĂ€ule: Die gesetzliche Vorsorge (Einzahlungen von PflichtbeitrĂ€gen in die gesetzliche Rentenversicherung wĂ€hrend des gesamten Erwerbslebens): Umlageverfahren. Dazu zĂ€hlen die Gesetzliche Rente der Arbeitnehmer, die Alterssicherung der Landwirte (AdL), die BerufsstĂ€ndische Versorgung (BSV), die gesetzliche KĂŒnstlersozialversicherung und die Beamtenversorgung.
  • 2. SĂ€ule: ErgĂ€nzende erwerbsbasierte Alterssicherung. Dazu zĂ€hlt hauptsĂ€chlich die Betriebliche Altersvorsorge, aber auch seitens der VBL die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD).
  • 3. SĂ€ule: Private Vorsorge (eigenverantwortliche Ansparung von Eigenkapital mit der Möglichkeit des spĂ€teren Verzehrs): Aktienfonds-SparplĂ€ne, Riester-Rente, RĂŒrup-Rente, Lebensversicherung und Immobilienbesitz.

Eine alternative Klassifizierung ist das 3-Schichten-Modell, das nicht den TrÀger der Altersvorsorge, sondern steuerliche Aspekte in den Vordergrund stellt:

  • 1. Schicht: Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsstĂ€ndische Versorgung, RĂŒrup-Rente (Kohortenversteuerung)
  • 2. Schicht: Betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente (nachgelagerte Versteuerung)
  • 3. Schicht: Sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel private Kapital- und Rentenversicherungen (Ertragsanteilsversteuerung), Immobilienbesitz und Wertpapierdepots.

Die gesetzliche Vorsorge basiert auf dem Umlageverfahren. Die eingezahlten BeitrĂ€ge werden nicht gespart, sondern sofort fĂŒr die laufenden Rentenzahlungen an die derzeitigen Rentner verwendet. Daher besteht auch kein Anspruch auf RĂŒckzahlung der eingezahlten BeitrĂ€ge, sondern nur auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen (sogenannte Anwartschaft).

Beamte und Gleichgestellte (Richter und Berufssoldaten) zahlen zwar keine eigenen BeitrĂ€ge ein, dafĂŒr ist die Besoldung dieses Personenkreises von Anfang an niedriger bemessen als es fĂŒr gleichwertige TĂ€tigkeiten in einem sozialversicherungspflichtigen BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis angemessen wĂ€re.

Die junge Generation kommt damit fĂŒr die Rente der alten Generation auf (so genannter Generationenvertrag). Dieser beruht auf dem SolidaritĂ€tsprinzip. Aufgrund der Alterspyramide in Deutschland und vielen anderen europĂ€ischen LĂ€ndern mĂŒssen aber zukĂŒnftig immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren, was zu steigenden RentenversicherungsbeitrĂ€gen fĂŒr die ErwerbstĂ€tigen fĂŒhren muss, wenn die Rentenleistungen an den einzelnen Rentner nicht reduziert werden sollen.

Ab 2012 erhöht sich das Regelrenteneintrittsalter fĂŒr den Geburtsjahrgang 1947 um einen Monat; fĂŒr FolgejahrgĂ€nge in jedem weiteren Jahr um einen weiteren Monat, bis der Jahrgang 1958 im Jahr 2023 mit dem 66. Lebensjahr in die abschlagsfreie Altersrente gehen kann. Die darauf folgenden JahrgĂ€nge mĂŒssen mit einer beschleunigten Anhebung der Altersgrenze um jeweils zwei Monate pro Jahr rechnen; damit wird die volle Anhebung auf das 67. Lebensjahr erstmals im Jahr 2029 fĂŒr den Jahrgang 1964 wirksam. Jeder Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme fĂŒhrt zu einem Rentenabschlag von 0,3 Prozent des Rentenbetrages, pro Jahr also von 3,6 Prozent.

Im Jahr 2030 werden nach einer Studie des Instituts fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durch das höhere Lebensalter und bei BerĂŒcksichtigung der Bevölkerungsstruktur etwa 3 Millionen zusĂ€tzliche ArbeitskrĂ€fte benötigt, wenn bis zum Erreichen der Rente gearbeitet werden soll. Bei einem höheren Ausmaß an FrĂŒhverrentung werden nach gegenwĂ€rtigem Stand etwa 1,2 Millionen Stellen fehlen.

Politisch wird stark fĂŒr zusĂ€tzliche private oder betriebliche Altersvorsorge geworben, da die gesetzliche Vorsorge in Zukunft nur noch den Grundbedarf abdecken, aber nicht mehr den Lebensstandard sichern wird können.

→ Hauptartikel: Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersvorsorge liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass des ArbeitsverhÀltnisses eine Versorgungszusage erteilt. Die arbeitsrechtlichen Aspekte der betrieblichen Altersversorgung sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG, vormals Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) geregelt. ZusÀtzlich wird die betriebliche Altersversorgung steuerlich flankiert, um diese Art der Altersvorsorge zu stÀrken.

Das Betriebsrentengesetz sieht ein Recht des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, also Verzicht auf zukĂŒnftiges Gehalt, vor. Da diese Variante Steuervorteile fĂŒr Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt, erfreut sie sich zunehmender Beliebtheit.

Die betriebliche Altersversorgung kann auf verschiedene Arten durchgefĂŒhrt werden.

Das Betriebsrentengesetz bestimmt hierzu die fĂŒnf zulĂ€ssigen DurchfĂŒhrungswege:

  • Direktzusage
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • UnterstĂŒtzungskasse
  • Direktversicherung

Bei der Wahl des DurchfĂŒhrungsweges hat der Arbeitnehmer in der Regel keine Wahl. Erfolgt die DurchfĂŒhrung jedoch ĂŒber eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung und als Entgeltumwandlung, so hat der Arbeitnehmer ein Recht darauf, dass der Vertrag die Voraussetzungen einer staatlichen Zulagen-Förderung erfĂŒllt.

Ein Problem der betrieblichen Altersversorgung können die Regelungen bei vorzeitigen Ausscheiden aus dem ArbeitsverhĂ€ltnis ohne Eintritt eines Versorgungsfalls sein. Die Möglichkeiten, eine Versorgungszusage bei einem neuen Arbeitgeber fortzusetzen (PortabilitĂ€t) – was fĂŒr den neuen Arbeitgeber eine Übernahme der Verpflichtungen bedeutet – werden durch die Gesetzgebung allerdings bestĂ€ndig verbessert. Allerdings sind die AnsprĂŒche, außer bei Entgeltumwandlung, erst nach einer gewissen Frist gesichert (gesetzlich unverfallbar). Bei frĂŒhzeitigem Wechsel kann also der gesamte Anspruch des Arbeitnehmers verfallen. Die Frist betrĂ€gt fĂŒr Zusagen, welche nach dem 31. Dezember 2000 erteilt wurden, fĂŒnf Jahre. ZusĂ€tzlich muss der AnwĂ€rter bei Ausscheiden das 30. Lebensjahr bei Zusagen bis zum 31. Dezember 2008, seit dem 1. Januar 2009 das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Der Anspruch auf Leistung richtet sich letztlich immer gegen den Arbeitgeber, auch wenn ein externer DurchfĂŒhrungsweg gewĂ€hlt wurde (Durchgriffshaftung). FĂŒr den Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers wird die Leistung durch den Pensionssicherungsverein garantiert. Pensionskassen und Direktversicherungen (in den meisten FĂ€llen) gewĂ€hren von sich aus einen Rechtsanspruch, so dass der PSVaG im Insolvenzfall regelmĂ€ĂŸig nicht eintreten muss.

Auf ein Lebensarbeitszeitkonto kann ein Arbeitnehmer Überstunden einzahlen. Diese werden dann als Wert angelegt und dem Arbeitnehmer zurĂŒckerstattet, wenn dieser lĂ€ngere Auszeiten nimmt, z. B. fĂŒr Fortbildung oder um den Renteneintritt vorzuziehen.

Ein Wertkonto existiert auch als Geldwertkonto. Dabei hat der Betrieb in der Regel einen Vertrag mit einer Versicherung abgeschlossen. Der Arbeitnehmer kann dann Gehaltesbestandteile auf das Wertkonto ĂŒbertragen. Dabei ist nicht relevant, ob die Zahlungen aus Einmalzahlungen (Bonus), Sonderzahlungen (Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) oder dem normalen Arbeitslohn kommen. Die eingezahlten BeitrĂ€ge werden dem Bruttolohn entnommen. Dabei werden auch die SozialversicherungsbeitrĂ€ge des Arbeitgebers auf dem Wertkonto gutgeschrieben. Ausnahme wenn der Arbeitnehmer oberhalb der Sozialversicherungsgrenze liegt.

Das Wertkonto kann man fĂŒr ein Sabbatical oder fĂŒr eine Elternzeit nutzen. Dann kommt ein frei vereinbarter Betrag aus dem Wertkonto zum Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer bleibt rechtlich Angestellter des Unternehmens.

Weiterhin kann das Wertkonto bei Eintritt in die Rente steuergĂŒnstig in eine Altersversorgung ĂŒberfĂŒhrt werden. Bei dem Störfall (KĂŒndigung, Tod) wird i.d.R. das Wertkonto aufgelöst und ausgezahlt. Die SozialversicherungsbeitrĂ€ge werden abgezogen. Das eingezahlte Kapital wird nach der FĂŒnftelregelung (wie bei Abfindungen) versteuert. Der Ertragsanteil wird nicht versteuert.

Der Übertrag des Wertkontos auf eine Altersversorgung ist als Gehaltsumwandlung auszulegen und unterliegt daher Höchstgrenzen. Werden diese ĂŒberschritten, handelt es sich um einen sozialversicherungspflichtigen Störfall. Lebensarbeitszeitkonten eignen sich daher nicht als Ersatz fĂŒr eine betriebliche Altersvorsorge, sondern originĂ€r zur Finanzierung vorzeitigen Ruhestandes.[2]

Die private Altersvorsorge basiert auf der Grundidee des Kapitaldeckungsverfahren und wird auf freiwilliger Basis abgeschlossen. Das eingezahlte Kapital sowie die erwirtschafteten Zinsen stehen daher im Prinzip ausschließlich dem Sparer zu. Im Bereich der privaten Vorsorge kann der Sparer in vielen FĂ€llen ein Wahlrecht fĂŒr die Auszahlung ausĂŒben. Er kann eine lebenslange Rente wĂ€hlen oder Kapitalauszahlung.

Die Formen der staatlich geförderten Altersvorsorge (RĂŒrup- und Riester-Rente) sind im Zuge der letzten großen Rentenreformen entstanden und sollen unter anderem das sinkende Rentenniveau des Eckrentners kompensieren. Diese Formen der Altersvorsorge unterliegen besonderen Regelungen. Dazu gehört, dass eine staatlich geförderte Altersvorsorge nicht beliehen, verĂ€ußert oder vererbt bzw. verpfĂ€ndet werden kann. Geringe RĂŒckeinschrĂ€nkungen sind möglich, z. B. im Bereich der Riester-Rente, die sich an einen definierten Personenkreis vererben lĂ€sst (siehe Schreiben des Bundesfinanzministeriums Az. IV C 3 – S 2222/09/10041 v. 31. MĂ€rz 2010).

ZusĂ€tzlich rechnen SozialhilfetrĂ€ger, wenn der Versicherungsnehmer im Laufe seines Arbeitslebens bedĂŒrftig werden sollte („Hartz-IV-Sicherheit“), das staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen nicht auf Hartz IV an. Das angesparte Kapital soll grundsĂ€tzlich ausschließlich zur Altersversorgung des Sparers dienen. Vererbbarkeitsregeln bei RiestervertrĂ€gen fĂŒhren zum VermögensĂŒbertrag im Todesfall auf den Ehegatten. Wenn kein erbberechtigter Ehepartner mit eigenem Riestervertrag als Erbe in Frage kommt, sind die staatlichen Förderungen zurĂŒckzuzahlen. Das restliche Sparkapital fĂ€llt in die Erbmasse und wird wie sonstiges Vermögen vererbt.

Nach Änderung des Gesetzes ist nun auch eine Vererbung des Kapitals an leibliche Kinder möglich. Die o. g. Bestimmungen wurden insoweit ergĂ€nzt.

Die Riester-Rente gehört zu den heute bekannteren Formen staatlich geförderter Altersvorsorge (Stand 3. Quartal 2011: 14,8 Millionen VertrĂ€ge). Gefördert wird die Riester-Rente von staatlicher Seite zum einen durch Zulagen. Außerdem ist ein steuerlicher Ansatz der BeitrĂ€ge als Altersvorsorgeaufwendungen möglich.

FĂŒr die staatliche Förderung ist die Einzahlung von BeitrĂ€gen in einen zertifizierten Vertrag erforderlich. Dies kann eine Rentenversicherung, ein Banksparplan, eine Fonds-Police (Fondsgebundene Rentenversicherung) oder auch ein Direktinvestment in Aktien- und Rentenfonds (Fondssparplan) sein. Riester-VertrĂ€ge werden daher sowohl von Versicherungs- und Fondsgesellschaften sowie Bausparkassen angeboten.

Bei Rentenversicherungen und Fonds-Policen, die von Versicherern angeboten werden, wurde die Kostenstruktur als intransparent bemĂ€ngelt. Durch die Versicherungsvertragsgesetz-Reform (VVG) wurden Versicherer verpflichtet, auszuweisen, welcher Anteil des eingezahlten Geldes in den Aufbau des Kapitalstocks bzw. Fonds fließt. Die Höhe der Abschluss-Provision, welche nach dem Zillmerungs-Verfahren auf fĂŒnf Jahre verteilt wird, ist zudem auszuweisen. Den VertrĂ€gen obliegt die Verpflichtung, Garantien zu ĂŒbernehmen ĂŒber zumindest die eingezahlten BeitrĂ€ge, was Rentierlichkeitsfragen auslöst.

Staatlich geförderte Aktienfonds-SparplĂ€ne werden von Banken und Fondsgesellschaften angeboten. Bei einem staatlich geförderten Fondssparplan sind sĂ€mtliche Kosten (DepotgebĂŒhren und AusgabeaufschlĂ€ge) klar festgelegt und dem Anleger bei Vertragsschluss bekannt. Der Anleger kann nachvollziehen, wie viele Fondsanteile ihm nach Abzug der GebĂŒhren gutgeschrieben werden.

Die Verwaltung von Riester-Renten ist aufgrund deren Regelungen sehr aufwĂ€ndig und fĂŒhrt daher zu (höheren) Kostenbelastungen der RiestervertrĂ€ge im Vergleich zu den anderen Formen der Altersvorsorge, beispielsweise privaten Rentenversicherungen. Daher ist abzuwĂ€gen zwischen Steuervorteil und staatlicher Zulage einerseits und höheren Kosten andererseits.[3]

Bei der RĂŒrup-Rente handelt sich um eine freiwillige Versicherung, die besonders fĂŒr SelbststĂ€ndige, Freiberufler und Gutverdienende geeignet ist.

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Wer sind diese „VerbraucherschĂŒtzer“? Weder die Aussagen der VerbraucherschĂŒtzer noch die der „Riester-Gegner“ sind belegt.

VerbraucherschĂŒtzer priorisieren fĂŒr Angestellte die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge. SelbstĂ€ndige, die diese beiden Systeme nicht nutzen können, sind neben dem klassischen Privatvertrag auf die RĂŒrup-Rente verwiesen. Diese kann auch fondsgebunden durchgefĂŒhrt werden. Nachteilig gegenĂŒber einem direkten Investment in einen Fondssparplan sei fĂŒr den Versicherungsnehmer die geringere Transparenz der Anlagestruktur der Rentenversicherer. Der Kunde erfahre nicht, welcher Anteil seines eingezahlten Geldes in den Aufbau des Kapitalstocks bzw. Fonds fließe, da Versicherungsgesellschaften in der Regel ihre Kostenstruktur nicht bekannt geben.

Das angesparte Kapital ist nicht vererbbar. Eine Rente wird nur bis zum Ableben des Versicherungsnehmers gezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Erreichen des vereinbarten Renteneintrittsalters, ist ein Totalverlust der eingezahlten BeitrĂ€ge die Folge. Abhilfe schaffen hier lediglich gesondert zu vereinbarende RĂŒckgewĂ€hrspolicen. Gute Renditen kann der Versicherungsnehmer nur erzielen, wenn er einen langen Rentenbezug erlebt.

Staatlich nicht geförderte VorsorgevertrĂ€ge genießen keinen rechtlich garantierten Bestandschutz der Einzahlungen. Andererseits kann mit diesen Formen der Altersvorsorge auch ein generationenĂŒbergreifender Vermögensaufbau erreicht werden, da das angesparte Vermögen in der Regel verfĂŒgbar und vererbbar ist. Des Weiteren kann die steuerliche Situation zum Auszahlzeitpunkt eine Rolle spielen. Im Gegensatz zu den geförderten Produkten, welche im Alter eine volle Rentenversteuerung vorsehen, mĂŒssen nicht geförderte Produkte im Rentenalter nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden.

Aktienfonds-SparplĂ€ne werden von Banken, Direktbanken und Fondsgesellschaften angeboten. Bei ihnen fließt das Geld in einen oder mehrere Aktienfonds. Da diese Form der Kapitalanlage keine staatliche Förderung erhĂ€lt, steht es dem Anleger frei, wann und wie er ĂŒber sein Vermögen verfĂŒgen will.

Aktienfonds-SparplÀne verursachen verschiedene Kostenarten und Kostenhöhen:

  • Beim Kauf ist fĂŒr jeden Sparbeitrag einmalig ein Ausgabeaufschlag zu entrichten, wobei viele Kapitalanlagegesellschaften langjĂ€hrigen Kunden erhebliche NachlĂ€sse gewĂ€hren.
  • Manche Kapitalanlagegesellschaften verlangen diese AusgabeaufschlĂ€ge auch bei Umschichtungen wĂ€hrend der Laufzeit. Dann gilt: Je öfter das Portfolio umgeschichtet wird, desto höher sind die Kosten durch AusgabeaufschlĂ€ge. Viele Kapitalanlagegesellschaften verzichten allerdings unter bestimmten Voraussetzungen bei Umschichtungen auch auf AusgabeaufschlĂ€ge.
  • Einige Banken oder Fondsvermittler bieten ausgewĂ€hlte Fonds mit reduziertem bzw. ohne Ausgabeaufschlag an.

Hinzu kommen jĂ€hrliche VerwaltungsgebĂŒhren der Fonds auf das angesparten Kapitals (siehe auch: Total Expense Ratio). Nicht in der Total Expense Ratio angegeben werden die Transaktionskosten, die durch das Umschichten von Aktienpositionen innerhalb des Fonds entstehen. Einige Online-Banken verzichten auf die Berechnung von DepotgebĂŒhren.

Den höheren Renditechancen dieser Anlageform steht ein Verlustrisiko gegenĂŒber, da die Bank oder Fondsgesellschaft dem Anleger in der Regel keine Ablaufleistung garantiert. Wichtig ist, auch in Zeiten sinkender Kurse konsequent weiter einzuzahlen, um den Durchschnittskosteneffekt zu nutzen. Die Streubreite möglicher Endleistungen steigt mit zunehmender Laufzeit. Die Berechenbarkeit des Sparergebnisses eines Aktienfondssparplans im Sinne einer planbaren Altersvorsorge nimmt ab. Es besteht auch das Risiko eines Totalverlustes.

Eine Investition in FondssparplĂ€ne zeichnet sich durch eine hohe Kostentransparenz aus. DepotgebĂŒhren und AusgabeaufschlĂ€ge sind in den Preisverzeichnissen der Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften aufgefĂŒhrt.

Auch der Erwerb von Immobilienbesitz wÀhrend der Erwerbsphase kann zum Erhalt des Lebensstandards im Ruhestand beitragen.

Dabei ist es gĂŒnstiger, den erworbenen Wohnraum soweit es dem eigenen Wohnbedarf entspricht, selbst zu nutzen und die wegfallende Kaltmiete als Rendite zu betrachten. Im Unterschied zum Eigenbedarf muss bei Vermietung an Fremde der Überschuss der Einnahmen ĂŒber die Werbungskosten als Einkommen versteuert werden, was die Rendite schmĂ€lert.

Immobilienfonds sind eine weitere Möglichkeit, Kapital zur Absicherung des Alters aufzubauen.

Wer ganz oder zeitweise nicht erwerbstĂ€tig ist, um sich der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen zu widmen, erhĂ€lt unter sehr begrenzten UmstĂ€nden daraus eigene finanzielle AnsprĂŒche fĂŒr das Alter.

In Deutschland wird gemĂ€ĂŸ § 3 SGB VI eine begrenzte Anzahl von Jahren als Kindererziehungszeiten fĂŒr die gesetzliche Rentenversicherung (fiktiv) verbeitragt im Rahmen der gesetzlichen Pflichtversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch fĂŒr Pflegezeiten eine Rentenversicherungspflicht.

Bei Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern, die nicht durchgĂ€ngig erwerbstĂ€tig sind oder waren, wird im Rahmen des Wohlfahrtsstaats von einer Versorgung durch den erwerbstĂ€tigen Partner -auch im Alter - ausgegangen. Zur nachhaltigen Alterssicherung ist fĂŒr diesen Personenkreis eine eigenstĂ€ndige private Altersvorsorge von zunehmender Bedeutung. Eine Hausfrau oder ein Hausmann kann einen Riestervertrag abschließen, sofern eine Ehe besteht und der Ehepartner förderberechtigt ist. Sofern Rentensplitting gewĂ€hlt wurde oder aufgrund einer Scheidung ein Quasisplitting durchgefĂŒhrt wurde, besteht ein eigenstĂ€ndiger Anspruch auf Rente. Bei Tod des Partners entstehen gegebenenfalls AnsprĂŒche aus einer Erbschaft. Unter bestimmten Bedingungen besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente, der allerdings bei einer erneuten Eheschließung erlischt.

Wurde kein Splitting durchgefĂŒhrt, so hat innerhalb der ErnĂ€hrerehe die fĂŒr die Familienarbeit verantwortliche Person benachteiligt, was die finanzielle Versorgung im Fall des Tods des Partners anbetrifft. WĂ€hrend der abgeleitete Anspruch auf Rente, die Hinterbliebenenrente, lediglich einen Teil der Rente des HaupternĂ€hrers betrĂ€gt, erhĂ€lt dieser, selbst wenn er verwitwet wird, weiterhin die gesamte Rente. Diese Asymmetrie zwischen den Partnern wird von Kritikern so gewertet, dass im Rahmen einer Partnerschaft die Erwerbsarbeit und die Familienarbeit zwar als gleichwertig deklariert werden, sie es aber faktisch nicht sind.[4]

Frauen verdienen hĂ€ufig weniger als MĂ€nner und sie haben seltener gutbezahlte FĂŒhrungspositionen inne. Außerdem hat ein Teil der Frauen durch Schwangerschaft und Kindererziehung - meist lĂ€ngere - Ausfallzeiten. Hierdurch bedingt fĂ€llt die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung fĂŒr Frauen im Durchschnitt deutlich niedriger aus als fĂŒr MĂ€nner. Frauen waren als Hausfrau oft nie erwerbstĂ€tig und haben deshalb keinen eigenen Anspruch auf Rente (Altersarmut).

Die lĂ€ngere Lebenserwartung von Frauen schlagen sich tariflich in VorsorgevertrĂ€gen nieder, da eine lĂ€ngere Verteilzeit zu berĂŒcksichtigen ist, die die monatliche Rente schmĂ€lert.

Zum 1. Januar 2006 wurden fĂŒr Riester-Renten Unisex-Tarife eingefĂŒhrt. Seitdem mĂŒssen MĂ€nner den gleichen Betrag wie Frauen entrichten, obwohl sie die Leistungen fĂŒr einen statistisch kĂŒrzeren Zeitraum erhalten.

  • Altersvermögensgesetz
  • gesetzliche Rentenversicherung, Regelaltersrente
  • Riester-Rente
  • RĂŒrup-Rente
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Seniorengenossenschaft
  • Gehaltsumwandlung
  • Auskunfts- und Beratungsstellen
  • PricewaterhouseCoopers AG, Deutsche Rentenversicherung Bund - Altersvorsorge, Stollfuß Medien GmbH & Co. KG, ISBN 978-3-08-352000-9
  • Bund der Versicherten (Hrsg.): Leitfaden Altersvorsorge. Richtig vorsorgen und dabei sparen. Fördermöglichkeiten, Geldanlagen, Versicherungen. zu Klampen Verlag, Springe 2009, ISBN 978-3-86674-029-7.
  • Buttler, Andreas: EinfĂŒhrung in die betriebliche Altersversorgung, 5.Auflage 2008, Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe, ISBN 978-3-89952-364-5
  • Jung, Christopher: Betriebliche Altersversorgung (CD/Hörbuch),Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2007
  • Christen, Christian: Politische Ökonomie der Alterssicherung - Kritik der Reformdebatte um Generationengerechtigkeit, Demographie und kapitalgedeckte Finanzierung. Marburg 2011, ISBN 978-3-89518-872-5
  1. ↑ Christian Christen, S. 36ff.
  2. ↑ BMF Gz IV C 8 - S 2222/07/0003; IV C 5 - S 2333/07/0003 Doc 2008/0022798 Rz 195
  3. ↑ Spiegel Online: Riester-Rentenversicherungen lohnen sich kaum, 7. Dezember 2009
  4. ↑ Britta Kanacher: Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Gleichwertigkeit fordern. 3. November 2011, abgerufen am 6. November 2010.
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Deutschland

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Dieser Artikel behandelt den deutschen Staat, im engeren Sinn die Bundesrepublik Deutschland; zu weiteren Bedeutungen siehe Deutschland (BegriffsklÀrung).
Bundesrepublik Deutschland
Flagge Wappen
Amtssprache Deutsch[1]
Hauptstadt Berlin
Staatsform parlamentarische Bundesrepublik
Staatsoberhaupt BundesprÀsident Joachim Gauck
Regierungschef Bundeskanzlerin Angela Merkel
FlĂ€che 357.121,41 (61.)[2] kmÂČ
Einwohnerzahl 81,831 Mio. (15.)[3] (30. September 2011)
Bevölkerungsdichte 229 (37.)[4] Einwohner pro kmÂČ
Bruttoinlandsprodukt
  • Gesamt (nominal)
  • Gesamt (PPP)
  • BIP/Einw. (nominal)
  • BIP/Einw. (PPP)
zweites Quartal 2010
  • 3.402 Mrd. US$ (4.)[5]
  • 2.806 Mrd. US$ (5.)
  • 40.273 US$ (16.)
  • 36.081 US$ (21.)
Human Development Index 0,905 (9.)[6]
WĂ€hrung Euro (1 â‚Ź = 100 ct)
GrĂŒndung 18. Januar 1871: Deutsches Reich (völkerrechtl. 1. Juli 1867: Norddeutscher Bund)
23. Mai 1949: Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz)[7]
Nationalhymne Lied der Deutschen (dritte Strophe)
Nationalfeiertag 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit)
Zeitzone UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (MĂ€rz bis Oktober)
Kfz-Kennzeichen D
Internet-TLD .de
Telefonvorwahl +49

Deutschland ist ein föderalistischer Staat in Mitteleuropa. Die Bundesrepublik Deutschland ist gemĂ€ĂŸ ihrer Verfassung eine Republik, die aus den 16 deutschen LĂ€ndern gebildet wird. Sie ist ein freiheitlich-demokratischer und sozialer Rechtsstaat[8] und stellt als Bundesstaat die jĂŒngste AusprĂ€gung des deutschen Nationalstaates dar. Bundeshauptstadt ist Berlin.

Deutschland grenzt an neun europĂ€ische Nachbarstaaten; naturrĂ€umlich grenzt es an die GewĂ€sser der Nord- und Ostsee und im SĂŒden an das Bergland der Alpen. Es liegt in der gemĂ€ĂŸigten Klimazone und zĂ€hlt mit rund 81,8 Millionen Einwohnern zu den dichtestbesiedelten FlĂ€chenlĂ€ndern der Erde.

Als GrĂŒndungsmitglied der EuropĂ€ischen Union ist Deutschland deren bevölkerungsreichstes Land und bildet mit 16 anderen EU-Mitgliedstaaten eine WĂ€hrungsunion, die Eurozone. Es ist Mitglied der Vereinten Nationen, der OECD, der NATO, der G8 und der G20.

Gemessen am nominalen Bruttoinlandsprodukt ist Deutschland die grĂ¶ĂŸte Volkswirtschaft Europas und viertgrĂ¶ĂŸte der Welt. Im Jahr 2010 war es die drittgrĂ¶ĂŸte Export- und Importnation. Der HDI zĂ€hlt Deutschland zu den sehr hoch entwickelten Staaten.

Inhaltsverzeichnis

→ Hauptartikel: deutsch (Etymologie)
Im Sachsenspiegel von 1369 steht (auf Mittelniederdeutsch): „Iewelk dĂŒdesch lant hevet sinen palenzgreven“ („jegliches deutsche (bzw. deutschsprachige) Land hat seinen Pfalzgrafen“)

„Deutsch“ bedeutete ursprĂŒnglich „zum Volk gehörig“ und meinte zunĂ€chst die Dialekte des kontinental-westgermanischen Dialektkontinuums.[9] Die Bezeichnung Deutschland wird seit dem 15. Jahrhundert verwendet, ist in einzelnen SchriftstĂŒcken aber schon davor bezeugt.[10] Davor sind nur WortfĂŒgungen des Attributs deutsch mit Land belegt, beispielsweise in der unbestimmten Singularform ein deutsches Land oder der bestimmten Pluralform die deutschen LĂ€nder, nicht aber in der bestimmten Singularform das deutsche Land. Gemeint waren vielmehr LĂ€nder mit einer FĂŒhrungsschicht, die sich auf den politischen Herrschaftsanspruch bezog, der durch das (Ost-)FrĂ€nkische, spĂ€ter Heilige Römische Reich, als begrĂŒndet angesehen worden war. In einem Buch von 1487 ist u. a. von „in teutschen landen lassen machen“ zu lesen.[11]

Die Begriffe wurden als Synonym vor allem fĂŒr (vor-)staatliche Gebilde verwendet, die in wesentlichen Bereichen des deutschen Sprach- und/oder Herrschaftsgebiets entstanden waren. Das Heilige Römische Reich („Altes Reich“) entwickelte sich ab 962 aus dem Ostteil des FrĂ€nkischen Reiches. Mit den NamenszusĂ€tzen Heilig und Deutscher Nation (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation) bildete sich zwischen dem 12. Jahrhundert und 1648 ein Staatenbund heraus. Nach der Niederlegung der Reichskrone 1806 dominierten das Kaisertum Österreich, das Königreich Preußen und der Rheinbund das staatliche Geschehen im Vorstellungsraum Deutschlands; nach 1815 folgte als die deutsche NationalitĂ€t sichernder Staatenbund der Deutsche Bund unter der FĂŒhrung Österreichs. Die Konkurrenz mit Preußen um die Vorherrschaft in Deutschland spitzte sich zum deutschen Dualismus zu. Mit dem Deutschen Krieg und der Schlacht bei KöniggrĂ€tz entschied Preußen ihn 1866 zu seinen Gunsten.

Mit den von Preußen initiierten zentralstaatlichen Staatsformen seit 1867 wurden in zwei Schritten große Teile des deutschen Sprachraums in einem Staat vereinigt. Umfasste der Norddeutsche Bund lediglich die Staaten nördlich der Mainlinie, wurde der Ausdruck Deutschland durch die Reichseinigung und Proklamation des Deutschen Reiches 1871 mit demselben identisch. Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Sturz der Monarchie 1918 wurde diskutiert, mit der Staatsbezeichnung Deutsche Republik oder Republik Deutschland die ausgerufene Staatsform zu unterstreichen, jedoch behielt auch die Weimarer Republik die offizielle Bezeichnung Deutsches Reich bei.

Die Reichskrone des Heiligen Römischen Reiches (Sacrum Romanum Imperium). Das Herrschaftsgebiet erhÀlt im spÀten 15. Jahrhundert den Zusatz Deutscher Nation (Nationis GermanicÊ).

Nach dem Zweiten Weltkrieg nutzten die SiegermĂ€chte den Begriff Deutschland ausschließlich fĂŒr das von ihnen besetzte Deutsche Reich (ohne Österreich). 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland durch die USA und das Vereinigte Königreich sowie die Deutsche Demokratische Republik durch Einwirken der UdSSR initiiert. Da eine FortfĂŒhrung des Staatsnamens Deutsches Reich im Parlamentarischen Rat wegen seines „aggressiven Akzents“ abgelehnt wurde, fand stattdessen „Deutschland“ in der Bezeichnung der damals konstituierten Bundesrepublik erstmals namentliche Verwendung;[12] damit sollten die „emotionale Integrationskraft des Namens und sein staatsrechtlicher Gehalt“ aus KontinuitĂ€t und der IdentitĂ€t der Bundesrepublik bezeugt werden.[13] Die DDR nutzte das Wort Deutschland zwar nicht direkt im Staatsnamen, jedoch wurde es ausdrĂŒcklich als synonymer Begriff fĂŒr DDR im Artikel 1 der Verfassung von 1949 verwendet. SpĂ€ter verwendete die DDR fast nur noch das Attribut deutsch beziehungsweise den Namenszusatz „
 der DDR“ fĂŒr staatliche Hoheitsbezeichnungen. Mit der Deutschen Einheit 1990 wurde die Deutschlandfrage abschließend geklĂ€rt.[14]

Im Laufe der Jahrhunderte traten einige Gebiete aus dem Raum der deutschen LĂ€nder beziehungsweise Deutschlands heraus. Unter anderem waren dies aufgrund des WestfĂ€lischen Friedens 1648 die Niederlande, deren SprachvarietĂ€ten sich u. a. durch den Buchdruck vom Deutschen getrennt hatten (vgl. NiederlĂ€ndisch (Name)), die Eidgenossenschaft sowie das Elsass und (Nordost-)Lothringen (frz. Moselle). Nach dem Ende des Deutschen Bundes 1866 traten dann Luxemburg, Liechtenstein und Österreich (zuletzt 1945) heraus. Die GrĂŒndung des Deutschen Kaiserreichs erfolgte unter Aneignung Elsaß-Lothringens, wĂ€hrend die Niederlagen in beiden Weltkriegen Gebietsverluste zur Folge hatten. Nach 1919 musste Deutschland neben dem Elsass und Lothringens kleinere Gebiete an DĂ€nemark, Belgien, die Tschechoslowakei und Litauen sowie vor allem die Provinzen Posen und Westpreußen an die neu gegrĂŒndete Zweite Polnische Republik abtreten. Die restlichen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie, namentlich Schlesien, Hinterpommern und Ostpreußen, kamen ab 1945 unter sowjetische und grĂ¶ĂŸtenteils polnische Verwaltung. Sie wurden in deren Staatsgebiete integriert, nachdem die deutsche Bevölkerung vertrieben wurde. 1990 wurde der Anspruch auf die vormaligen deutschen Ostgebiete im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands auch formell mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgegeben.

Trotz der KontinuitĂ€t des Begriffes Deutschland vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart sowie völkerrechtlicher[15] IdentitĂ€t und staatsrechtlicher KontinuitĂ€t seit dem 19. Jahrhundert bestand de facto bis 1990 keine durchgehende lineare politisch-historische Entwicklung. Vielmehr eignete sich der Begriff in der Entfaltung der politischen Macht des wohlhabenden BĂŒrgertums in Deutschland als einigende Idee fĂŒr regionale und lokale Eliten.

→ Hauptartikel: Geographie Deutschlands
Topografische Karte

Die naturrĂ€umlichen Großregionen sind von Nord nach SĂŒd Norddeutsches Tiefland, Mittelgebirgszone und Alpenvorland mit Alpen.

Deutschland hat insgesamt neun Nachbarstaaten: Im Norden grenzt Deutschland an DĂ€nemark (auf einer LĂ€nge von 67 Kilometern), im Nordosten an Polen (442 Kilometer), im Osten an Tschechien (811 Kilometer), im SĂŒdosten an Österreich (815 Kilometer; ohne Grenze im Bodensee), im SĂŒden an die Schweiz (316 Kilometer; mit Grenze der Exklave BĂŒsingen, aber ohne Grenze im Bodensee), im SĂŒdwesten an Frankreich (448 Kilometer), im Westen an Luxemburg (135 Kilometer) und Belgien (156 Kilometer) und im Nordwesten an die Niederlande (567 Kilometer). Die GrenzlĂ€nge betrĂ€gt insgesamt 3757 Kilometer (ohne Grenze im Bodensee, siehe Kondominium). Damit ist Deutschland das Land mit den meisten europĂ€ischen Nachbarstaaten.

Der nördlichste Punkt Deutschlands befindet sich auf der Insel Sylt nördlich von List am Ellenbogen. Der nördlichste Festlandspunkt ist die Spitze der Halbinsel Holnis in der Flensburger Förde. Den sĂŒdlichsten Punkt Deutschlands bildet das Haldenwanger Eck sĂŒdlich von Oberstdorf. Vom Ellenbogen bis zum Haldenwanger Eck sind es etwa 886 Kilometer Luftlinie. Der westlichste Ort Deutschlands liegt im Isenbruch des Selfkant an der Grenze zu den Niederlanden nahe der Maas, der östlichste zwischen Neißeaue-Deschka und Neißeaue-Zentendorf in einer Flussschleife der Lausitzer Neiße. Vom Isenbruch bis zur Flussschleife der Neiße sind es rund 636 Kilometer Luftlinie.

WĂ€hrend der wechselvollen Geschichte verĂ€nderte sich auch der Mittelpunkt Deutschlands. Die Gemeinden Görlitz, Selfkant, List und Oberstdorf, welche die heutigen geografischen Extrempunkte Deutschlands markieren, sind darĂŒber hinaus im sogenannten Zipfelbund zusammengeschlossen.

Geologische Karte Deutschlands (1869)

Auf die Zeit des PalĂ€ozoikums (Erdaltertum) gehen die kristallinen Gesteine Deutschlands wie Gneis und Granit zurĂŒck, wie sie in den deutschen Mittelgebirgen, zum Beispiel dem Harz, anzutreffen sind. Auch die Sedimentgesteine des Rheinischen Schiefergebirges stammen aus diesem Erdzeitalter und lagerten sich in der Zeit von Devon und Unterkarbon ab. Die Heraushebung der Gesteine und damit die Gebirgsbildung setzte jedoch erst im spĂ€ten PliozĂ€n ein. Am Nordrand des Rheinischen Schiefergebirges finden sich Gesteinsschichten aus dem Karbon, in denen die gewaltigen Steinkohlevorkommen im Ruhrgebiet eingelagert sind (Ruhrkarbon).

Im Mesozoikum (Erdmittelalter) wurden jene Gesteinsschichten gebildet, die in zahlreichen sĂŒd- und ostdeutschen Regionen ĂŒberwiegen. In der Pfalz, in ThĂŒringen, Teilen Bayerns und Sachsens wird der Untergrund von Gesteinen der Trias dominiert, des frĂŒhen Mesozoikums. Die Juragebirge (vor allem SchwĂ€bische und FrĂ€nkische Alb) gehen auf die Jurazeit zurĂŒck. Anders als in der Trias in Deutschland, die von Sandstein geprĂ€gt ist, herrscht bei den jurassischen Gesteinen der Kalkstein vor.

Im KĂ€nozoikum (Erdneuzeit) erfolgte vor allem die VerfĂŒllung der Flussniederungen und -becken.

Aktiver Vulkanismus wird nicht beobachtet, jedoch zeigen vulkanische Gesteine ehemaligen Vulkanismus an. Diese finden sich insbesondere in der Vulkaneifel und auf dem Vogelsberg, aber auch im Bereich des SchwÀbischen Vulkans. In der Vulkaneifel treten bis in die Gegenwart Kohlenstoffdioxidquellen (Mofetten) zutage, deren eindrucksvollstes Beispiel der Geysir Andernach ist, der mit 50 bis 60 Metern höchste Kaltwassergeysir der Erde.

Obwohl Deutschland vollstĂ€ndig auf der Eurasischen Platte liegt, kommen schwache Erdbeben vor, insbesondere im Bereich der Riftzonen im SĂŒdwesten und Westen (Oberrheingraben, Rheingraben, Hohenzollerngraben).

Die Zugspitze in Bayern ist mit 2962 Metern ĂŒber Normalhöhennull die höchste Erhebung Deutschlands.

Das Faltengebirge der Alpen ist das einzige Hochgebirge, an dem Deutschland Anteil hat. Der mit Österreich geteilte Gipfel der Zugspitze (2962 Meter) ist der höchstgelegene Punkt des Landes.

Die Mittelgebirge nehmen tendenziell von Nord nach SĂŒd an Höhe und Ausdehnung zu. Höchster Mittelgebirgsgipfel ist der Feldberg im Schwarzwald (1493 Meter), gefolgt vom Großen Arber im Bayerischen Wald (1456 Meter). Gipfel ĂŒber 1000 Meter besitzen außerdem das Erzgebirge, das Fichtelgebirge, die SchwĂ€bische Alb und als Sonderfall der Harz, der sich recht isoliert als nördlichstes Mittelgebirge in Deutschland mit dem Brocken auf 1142 Meter erhebt. Nördlich der Mittelgebirgsschwelle erheben sich nur noch vereinzelte Formationen ĂŒber 100 Meter, von denen die Heidehöhe in Schraden mit 201,4 Meter die höchste ist.

Die niedrigste begehbare Landesstelle Deutschlands liegt bei 3,54 Meter unter Normalnull in einer Senke bei Neuendorf-Sachsenbande in der Wilstermarsch (Schleswig-Holstein). Ebenfalls in diesem Bundesland befindet sich die tiefste Kryptodepression: Sie liegt mit 39,10 Meter unter Normalnull am Grund des Hemmelsdorfer Sees nordöstlich von LĂŒbeck. Die tiefste kĂŒnstlich geschaffene Stelle liegt bei 293 Meter unter Normalnull am Grund des Tagebaus Hambach östlich von JĂŒlich in Nordrhein-Westfalen.

Siehe auch: Liste der höchsten Berge Deutschlands und Liste der Gebirge und HöhenzĂŒge in Deutschland
Mischwald im Herbst. Deutschland befindet sich in einer gemĂ€ĂŸigten Klimazone.

Deutschland gehört vollstĂ€ndig zur gemĂ€ĂŸigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen Klima in Osteuropa. Das Klima in Deutschland wird unter anderem vom Golfstrom beeinflusst, der das durchschnittliche Temperaturniveau fĂŒr die Breitenlage ungewöhnlich hoch gestaltet.

Die mittlere Jahresdurchschnittstemperatur (bezogen auf die Normalperiode 1961–1990[16]) betrĂ€gt im bundesweiten Gebietsmittel 8,2 Â°C, die mittleren Monatsdurchschnittstemperaturen liegen zwischen −0,5 Â°C im Januar und 16,9 Â°C im Juli. Der mittlere jĂ€hrliche Niederschlag betrĂ€gt 789 Millimeter. Die mittlere monatliche Niederschlagshöhe liegt zwischen 49 Millimeter im Februar und 85 Millimeter im Juni.

Die tiefste jemals in Deutschland gemessene Temperatur betrug −45,9 Grad Celsius; sie wurde am 24. Dezember 2001 am Funtensee registriert. Die bisher höchste Temperatur betrug 40,3 Grad Celsius und wurde am 8. August 2003 in Nennig im Saarland erreicht. Zum Teil widersprechen sich die Angaben; so lag laut dem Deutschen Wetterdienst die absolute Höchsttemperatur in Deutschland mit gemessenen 40,2 Grad Celsius am 27. Juli 1983 in GĂ€rmersdorf bei Amberg (Oberpfalz), am 9. August 2003 in Karlsruhe sowie am 13. August 2003 in Freiburg im Breisgau und Karlsruhe.

Siehe auch: Zeitreihe der Lufttemperatur in Deutschland
Der Rhein und Burg Rheinstein im Landkreis Mainz-Bingen

Die sechs ins Meer mĂŒndenden FließgewĂ€sser mit den grĂ¶ĂŸten Einzugsgebieten sind Rhein, Donau, Elbe, Oder, Weser und Ems. Vier davon entwĂ€ssern in die Nord-, die Oder in die Ostsee und die Donau ins Schwarze Meer. Die Einzugsgebiete beider Systeme werden durch die europĂ€ische Hauptwasserscheide voneinander getrennt. Der 865 Kilometer in Deutschland beziehungsweise als Grenzfluss fließende Rhein dominiert den SĂŒdwesten und Westen. Seine wichtigsten ZuflĂŒsse sind Neckar, Main, Mosel und Ruhr. Der Rhein hat eine große wirtschaftliche Bedeutung und ist eine der am stĂ€rksten befahrenen Wasserstraßen Europas.

Die Donau im SĂŒden entwĂ€ssert auf 647 Kilometern fast das gesamte Alpenvorland und fließt weiter nach Österreich und SĂŒdosteuropa. Ihre wichtigsten ZuflĂŒsse sind Iller, Lech, Isar und Inn.

Im Osten Deutschlands fließt auf 725 Kilometern die Elbe. Ihre wichtigsten NebenflĂŒsse sind Saale und Havel.

FĂŒnf-Seen-Blick in der Uckermark, Brandenburg

Die Oder ist der Grenzfluss zu Polen, ihr wichtigster Zufluss ist die Neiße.

Das Einzugsgebiet der Weser liegt vollstĂ€ndig in Deutschland. Sie speist sich aus den FlĂŒssen Werra und Fulda und entwĂ€ssert den mittleren Norden.

Die Ems fließt im Ă€ußersten Nordwesten.

Die natĂŒrlichen Seen sind ĂŒberwiegend glazialen Ursprungs. Daher finden sich die meisten der großen Seen im Alpenvorland, in der Holsteinischen Schweiz und in Mecklenburg. Der grĂ¶ĂŸte vollstĂ€ndig zum deutschen Staatsgebiet gehörende See ist die MĂŒritz, die Teil der mecklenburgischen Seenplatte ist. Der grĂ¶ĂŸte See mit deutschem Anteil ist der Bodensee, an den auch Österreich und die Schweiz grenzen.

Im Osten Deutschlands befinden sich viele große, kĂŒnstliche Seen in ehemaligen Braunkohleabbaugebieten.

Siehe auch: Liste von FlĂŒssen in Deutschland, Liste der Seen in Deutschland

RĂŒgen liegt vor der pommerschen OstseekĂŒste und ist die grĂ¶ĂŸte deutsche Insel.

In der Nordsee dominieren die Inselgruppe der Nordfriesischen Inseln und die Inselkette der Ostfriesischen Inseln. Helgoland und Neuwerk sind ebenfalls bewohnt. Die Nordfriesischen Inseln stellen Festlandsreste dar, die durch Landsenkung und nachfolgende Überflutung von der KĂŒste getrennt wurden. Die Ostfriesischen Inseln sind Barriereinseln, die durch die Brandungsdynamik aus SandbĂ€nken entstanden.

Die grĂ¶ĂŸten deutschen Inseln in der Ostsee sind (von West nach Ost) Fehmarn, Poel, Hiddensee, RĂŒgen und Usedom; grĂ¶ĂŸte Halbinsel ist Fischland-Darß-Zingst. Mit Ausnahme von Fehmarn sind sie Teil einer BoddenkĂŒste.

Die grĂ¶ĂŸten und bekanntesten Inseln in BinnengewĂ€ssern sind Reichenau, Mainau und Lindau im Bodensee sowie Herrenchiemsee im Chiemsee.

Siehe auch: Liste deutscher Inseln
→ Hauptartikel: Humangeographie (Deutschland)

In Deutschland werden insgesamt 52 Prozent der LandesflĂ€che landwirtschaftlich genutzt (2009), WĂ€lder bedecken weitere 29,5 Prozent. 14 Prozent werden als Siedlungs- und VerkehrsflĂ€che genutzt (Tendenz weiterhin steigend). WasserflĂ€chen kommen auf zwei Prozent, die restlichen zweieinhalb Prozent verteilen sich auf sonstige FlĂ€chen, zumeist Ödland und auch Tagebaue.

Typische Siedlungsstruktur in Nordrhein-Westfalen

Um Ballungs- respektive Verdichtungsgebiete, also Einwohnerkonzentrationen, zu veranschaulichen, können GemeindegrĂ¶ĂŸen, Agglomerationen und die sogenannten Metropolregionen herangezogen werden.

In Deutschland gibt es etwa 80 GroßstĂ€dte, also StĂ€dte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Davon haben 14 mehr als 500.000 Einwohner. Eine Besonderheit Deutschlands ist die historisch bedingt ĂŒberwiegend randlastige, dezentrale Verteilung der GroßstĂ€dte. Die entlang des Rheins verlaufenden BallungsrĂ€ume im Westen und SĂŒdwesten Deutschlands bilden dabei den Mittelteil der zentralen europĂ€ischen Bevölkerungskonzentration, die mit dem Begriff Blaue Banane umschrieben wird.

Unter Agglomeration versteht man ein grĂ¶ĂŸeres zusammenhĂ€ngendes Siedlungsgebiet oder auch eine weitgehend urbanisierte FlĂ€che. Da Gemeinde- und Siedlungsgrenzen meist erheblich voneinander abweichen, gibt die Betrachtung der Agglomerationen einen authentischeren Aufschluss ĂŒber Bevölkerungskonzentrationen. Im Gegensatz zu vielen anderen LĂ€ndern werden in Deutschland Agglomerationen jedoch nicht statistisch genau definiert und abgegrenzt. Die meisten Agglomerationen sind monozentrisch; das Ruhrgebiet hingegen ist ein klassisches Beispiel fĂŒr einen polyzentrischen Verdichtungsraum.

Von der Ministerkonferenz fĂŒr Raumordnung (MKRO) wurden elf sogenannte EuropĂ€ische Metropolregionen (EMR) festgelegt. Diese gehen ĂŒber den Begriff der Agglomeration weit hinaus, mehrere Agglomerationen werden dabei teilweise zusammengefasst.

Berlin
Hamburg
Dresden

Stadt Einwohner Agglomeration Metropolregion MĂŒnchen
Köln
Frankfurt am Main

1 Berlin 3.450.000 4.300.000 5.950.000
2 Hamburg 1.780.000 2.600.000 4.270.000
3 MĂŒnchen 1.330.000 2.000.000 5.200.000
4 Köln 1.000.000 1.900.000 11.690.000
5 Frankfurt am Main 690.000 1.930.000 5.520.000
6 Stuttgart 600.000 1.800.000 5.290.000
7 DĂŒsseldorf 590.000 1.220.000 11.690.000
8 Dortmund 580.000 4.700.000 11.690.000
9 Essen 575.000 4.700.000 11.690.000
10 Bremen 550.000 850.000 2.730.000
11 Leipzig 531.000 1.021.000 2.400.000
12 Dresden 530.000 755.000 2.400.000
13 Hannover 522.000 1.132.000 3.880.000
— Ruhrgebiet — 4.700.000 11.690.000
→ Hauptartikel: Land (Deutschland)

Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Gliedstaaten, die offiziell als LĂ€nder (BundeslĂ€nder) bezeichnet werden. Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg bestehen ausschließlich aus den gleichnamigen Gemeinden und sind somit Einheitsgemeinden. Die Freie Hansestadt Bremen gilt als Stadtstaat, jedoch besteht das Land aus den Gemeinden Bremen und Bremerhaven.

Abk.
Land
Landes-
hauptstadt
FlÀche
(kmÂČ)
Einwohner[17]
Einwohner
pro kmÂČ
BW Stuttgart 35.752 000000010753880.000000000010.753.880[18] 301
BY MĂŒnchen 70.552 000000012538696.000000000012.538.696[19] 178
BE — 892 000000003499879.00000000003.499.879[20] 3.924
BB Potsdam 29.479 000000002503273.00000000002.503.273[21] 85
HB Bremen[22] 419 000000000660706.0000000000660.706[23] 1.577
HH — 755 000000001772100.00000000001.772.10000 2.347
HE Wiesbaden[24] 21.115 000000006067021.00000000006.067.021[25] 287
MV Schwerin 23.180 000000001642327.00000000001.642.327[26] 71
NI Hannover 47.624 000000007918293.00000000007.918.293[27] 166
NW DĂŒsseldorf[28] 34.085 000000017845154.000000000017.845.154[29] 524
RP Mainz[30] 19.853 000000004003745.00000000004.003.745[31] 202
SL SaarbrĂŒcken 2.569 000000001017567.00000000001.017.567[32] 396
SN Dresden 18.416 000000004149477.00000000004.149.477[33] 225
ST Magdeburg 20.446 000000002335006.00000000002.335.006[34] 114
SH Kiel[35] 15.799 000000002834259.00000000002.834.259[36] 179
TH Erfurt[37] 16.172 000000002235025.00000000002.235.025[38] 138
357.123 81.802.257[39] 229
Zweisprachiges Ortsschild
→ Hauptartikel: Gemeinde (Deutschland)

Die Gemeinden sind die kleinsten selbstĂ€ndigen Gebietskörperschaften der politischen Gebietsgliederung. Sie regeln alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich und haben das Recht der Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG). Sie sind, ausgenommen die meisten kreisfreien StĂ€dte, in Landkreisen und anderen GemeindeverbĂ€nden zusammengefasst.

Kreise und Gemeinden unterliegen dem Kommunalverfassungsrecht des jeweiligen Bundeslandes und sind daher bundesweit ganz unterschiedlich organisiert. Einzig die Kreisstadt als Verwaltungssitz eines Landkreises findet sich deutschlandweit. Die Einheitsgemeinden Berlin und Hamburg sind als Stadtstaaten gleichzeitig auch LĂ€nder.

Die LĂŒneburger Heide in Niedersachsen

Da Deutschland in der gemĂ€ĂŸigten Klimazone liegt, ist seine Flora von Laub- und NadelwĂ€ldern geprĂ€gt. Örtlich weist die Flora in Deutschland eine hohe Diversifikation durch Standortfaktoren des GelĂ€ndeprofils, der GelĂ€ndehöhe und -geologie sowie der mesoklimatischen Lage auf. Von West nach Ost kennzeichnet die natĂŒrliche Vegetation den Übergang vom Westseitenseeklima zum Kontinentalklima.

Die LaubwĂ€lder bestehen meist aus Rotbuchen, daneben sind die heute selten gewordenen AuwĂ€lder im Bereich der FlĂŒsse und Seen und Eichen-Buchen-MischwĂ€lder typisch; die Alpen und Mittelgebirge sind geprĂ€gt durch Schluchtwald. Der Pionierwald wird, besonders auf sandigen FlĂ€chen, vor allem von Birken und Kiefern gebildet. Allerdings werden die frĂŒher sehr verbreiteten LaubwĂ€lder mittlerweile oft durch Fichtenholzforste ersetzt.

Der ThĂŒringer Wald im Winter. Rund 30 Prozent der StaatsflĂ€che sind bewaldet.

Ohne menschlichen Einfluss wĂŒrde die Vegetation in Deutschland, wie in den meisten LĂ€ndern der gemĂ€ĂŸigten Breiten, hauptsĂ€chlich aus Wald bestehen. Davon ausgenommen sind die nĂ€hrstoffarmen Heideniederungen und Moorlandschaften sowie die alpinen (Bayerische Alpen) und subalpinen (Hochschwarzwald, Hochharz und Westerzgebirge) Hochlagen, die Ă€ußerst vegetationsarm sind und in ihrem Klima kaltgemĂ€ĂŸigt ausgeprĂ€gt sind.

Derzeit sind 29,5 Prozent der StaatsflĂ€che bewaldet. Damit ist Deutschland eines der waldreichsten LĂ€nder in der EuropĂ€ischen Union, wobei die Baumarten im Wesentlichen durch die angestrebte Nutzung bedingt sind, das heißt der Anteil an Fichten- und KiefernwĂ€ldern entspricht nicht den natĂŒrlichen Gegebenheiten, nach denen BuchenmischwĂ€lder vorherrschen sollten. Neben den natĂŒrlich vorkommenden Pflanzen spielen heute eine Reihe von eingefĂŒhrten Arten wie die Robinie eine zunehmende Rolle in der Vegetation. Der grĂ¶ĂŸte Anteil des unbebauten Landes dient der Erzeugung von Nutzpflanzen. Dies sind ĂŒberwiegend Getreide (Gerste, Hafer, Roggen und Weizen), die Kartoffel und der Mais, die aus Amerika eingefĂŒhrt wurden, der Apfelbaum, sowie zunehmend Raps. In den FlusstĂ€lern, unter anderem von Mosel, Ahr und Rhein wurde die Landschaft fĂŒr den Weinanbau umgestaltet.

Der Seeadler

Die meisten in Deutschland heimischen SĂ€ugetiere leben in den gemĂ€ĂŸigten LaubwĂ€ldern. Im Wald leben unter vielen anderen Arten verschiedene Marderarten, Dam- und Rothirsche, Rehe, Wildschweine sowie Luchse und FĂŒchse. Biber und Otter sind seltener gewordene Bewohner der Flussauen, mit teilweise wieder steigenden BestĂ€nden. Andere ehemals in Mitteleuropa lebende GroßsĂ€uger wurden ausgerottet: Auerochse (um 1470), BraunbĂ€r (1835), Elch (im Mittelalter noch zahlreich), Wildpferd (19. Jahrhundert), Wisent (17./18. Jahrhundert), Wolf (1904). In neuerer Zeit wandern gelegentlich einige Elche und Wölfe aus Polen und Tschechien ein, deren BestĂ€nde sich dort wieder vermehren konnten. Im MĂ€rz 2010 wurde eine Herde Wisente im Rothaargebirge in Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Speziell im Fall von Wolf und BraunbĂ€r ist aufgrund des schlechten Rufs der Tiere eine Wiederansiedlung jedoch problematisch.

Rotwild

In hochalpinen Regionen leben GĂ€mse, Steinbock und Murmeltier.

Zu den bekanntesten in Deutschland lebenden Reptilien zĂ€hlen Ringelnatter, Kreuzotter und europĂ€ische Sumpfschildkröte. Daneben leben noch viele Amphibien wie Salamander, Frösche, Kröten, Unken und Molche in Deutschland, welche jedoch alle auf der Roten Liste bedrohter Tierarten aufgefĂŒhrt werden.

Von dem Seeadler, mitunter vereinzelt als Vorlage fĂŒr den stilisierten deutschen Wappenvogel gesehen, gibt es derzeit wieder etwa 500 Paare, vor allem in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Der Steinadler kommt nur noch in den Bayerischen Alpen vor, der ehemals dort heimische Bartgeier wurde ausgerottet, hĂ€lt aber durch WiedereinbĂŒrgerungen in Schweiz und Österreich auch wieder Einzug in die Deutschen Alpen. Die hĂ€ufigsten Greifvögel in Deutschland sind derzeit MĂ€usebussard und Turmfalke, dagegen ist der Bestand an Wanderfalken deutlich geringer. Über 50 Prozent des Gesamtbestandes an Rotmilanen brĂŒtet in Deutschland, der Bestand ist aber auf Grund der intensiven Landwirtschaft rĂŒcklĂ€ufig.

Seehund-Kolonie auf der Nordseeinsel HelgolĂ€nder DĂŒne in Schleswig-Holstein

DemgegenĂŒber steht eine Vielzahl von Vögeln, die als Kulturfolger von der Anwesenheit des Menschen profitieren, insbesondere die in vielen StĂ€dten lebenden Stadttauben, Amseln (frĂŒhere Waldvögel), Spatzen und Meisen, fĂŒr deren Überleben auch die Winterfutter-Industrie sorgt, sowie KrĂ€hen und Möwen auf MĂŒllkippen. Eine Besonderheit ist die weltweit nördlichste Flamingo-Kolonie im Zwillbrocker Venn sowie eine Kolonie von ca. 200 bis 300 sĂŒdamerikanischer Nandus in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Der frĂŒher in den FlĂŒssen hĂ€ufig vorkommende Lachs wurde im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert weitgehend ausgerottet, konnte aber in den 1980er-Jahren im Rhein wieder angesiedelt werden. Der letzte Stör wurde 1969 in Deutschland gefangen. In vielen Teichen werden die erst von den Römern eingefĂŒhrten Karpfen gehalten.

Zwitscherschrecke

Der an der Nord- und OstseekĂŒste lebende Seehund wurde zeitweise nahezu ausgerottet, mittlerweile gibt es im Wattenmeer wieder einige tausend Exemplare. Auch die sich wieder ausbreitenden KegelrobbenbestĂ€nde in Nordeuropa kehren wieder an die KĂŒsten Deutschlands zurĂŒck, nachdem sie dort durch Bejagung vollstĂ€ndig verschwunden waren. Das Wattenmeer ist insbesondere als Rastplatz fĂŒr zehn bis zwölf Millionen Zugvögel pro Jahr von Bedeutung. Die bekannteste Walart von Nord- und Ostsee ist der Schweinswal, jedoch leben dort noch weitere sieben Walarten, unter anderem Pottwal und Schwertwal, daneben auch eine Delfinart.

Zu den lange heimischen Tieren hat sich eine beachtliche Anzahl an Neozoen angesiedelt. Zu den bekanntesten Vertretern gehören WaschbĂ€r, Marderhund, Halsbandsittich und Nilgans. Weitere teils invasive Neozoen in Deutschland sind Kanadagans, Nandus, Amerikanischer Flusskrebs, Amerikanischer Ochsenfrosch, EuropĂ€isches Mufflon, Sonnenbarsche u. v. m.

Siehe auch: Liste der Neozoen in Deutschland
→ Hauptartikel: Naturschutz

Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Der Naturschutz ist somit öffentliche Aufgabe und dient dem im Grundgesetz Art. 20a verankerten Staatsziel. Wichtige GegenstĂ€nde des Naturschutzes sind Landschaften, Pflanzen und Tiere. Zu den wichtigsten Institutionen geschĂŒtzter Gebiete und Objekte gehören derzeit unter anderem 14 Nationalparks (siehe Nationalparks in Deutschland), 19 BiosphĂ€renreservate, 95 Naturparks sowie tausende von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und NaturdenkmĂ€lern.

→ Hauptartikel: Politisches System Deutschlands und Föderalismus in Deutschland
Das Grundgesetz bildet die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. (Installation der ersten Artikel von 1949 vor dem Jakob-Kaiser-Haus)

Bisher wurden sechs Verfassungen des seit 1871 existierenden Nationalstaats „Deutschland“ in Kraft gesetzt; die Daten ihrer Konstituierung werden unter staatsrechtlichen und ideengeschichtlichen Aspekten als GrĂŒndungsakte der jeweiligen deutschen Staatswesen betrachtet. Der 23. Mai 1949 ist das fĂŒr die Gegenwart bedeutendste GrĂŒndungsdatum, da an diesem Tag die noch heute gĂŒltige Verfassung Deutschlands verkĂŒndet wurde.

Der Norddeutsche Bund, der 1866 als MilitĂ€rbĂŒndnis gegrĂŒndet worden war, erhielt zum 1. Juli 1867 eine Verfassung, die ihn in einen monarchischen Bundesstaat unter preußischer FĂŒhrung umwandelte. Auf dieser Verfassung beruhen die nachfolgenden Verfassungen des Deutschen Reiches von 1871 und 1919 sowie das damals noch provisorische Grundgesetz der Bundesrepublik von 1949, ferner gilt sie als BegrĂŒndungsakt des von der Bundesrepublik noch heute innegehaltenen Völkerrechtssubjekts. Nach der Proklamation am 18. Januar 1871 trat am 16. April 1871 die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft. Verfassungsrechtlich handelte es sich dabei vor allem um den Beitritt souverĂ€ner Staaten (Bayern, WĂŒrttemberg, Baden, Hessen) zum Norddeutschen Bund, dessen Umbenennung in „Deutsches Reich“ und die EinfĂŒhrung des Kaisertitels. 1918/1919 erfolgte der Übergang zu einer neuen Staatsform: am 9. November 1918 wurde die „Deutsche Republik“ proklamiert, die mit dem Inkrafttreten der Verfassung am 11. August 1919 konstituiert wurde.

Deutschlandlied played by USAREUR Band.ogg
Instrumentalversion des Liedes der Deutschen

Die auch Weimarer Verfassung genannte Konstitution galt wĂ€hrend der Herrschaft der NSDAP 1933 bis 1945 formell fort, war jedoch materiell ĂŒberwiegend außer Kraft gesetzt. Im frĂŒhen Nachkriegsdeutschland von 1945 bis 1949 galt das Besatzungsrecht der MilitĂ€rgouverneure und danach bis 1955 das der Hohen Kommissare des Alliierten Kontrollrats (Kontrollratsgesetze). 1949 wurden zwei Verfassungen in Kraft gesetzt. Das Grundgesetz fĂŒr die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 verkĂŒndet und zum 24. Mai 1949 in Kraft gesetzt, wobei es aufgrund des Geltungsbereichs bis zur deutschen Wiedervereinigung nur provisorischen Charakter besaß. Die erste Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik trat am 7. Oktober 1949 in Kraft und wurde am 9. April 1968 durch eine neue Verfassung ersetzt sowie 1974 revidiert. Zum 3. Oktober 1990 trat die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei.

Siehe auch: Rechtslage Deutschlands nach 1945
BundesprÀsident Joachim Gauck

Als Staat und Völkerrechtssubjekt (Rechtspersönlichkeit im Völkerrecht) gilt die Bundesrepublik Deutschland nach herrschender Lehre als identisch mit dem 1867 zu einem Bundesstaat umgewandelten Norddeutschen Bund, der ab 1871 den Namen „Deutsches Reich“ fĂŒhrte. Demzufolge besteht der deutsche Nationalstaat ohne Unterbrechungen seit dem Jahr 1867.

Die Bundesrepublik ist die historisch jĂŒngste AusprĂ€gung des deutschen Nationalstaates, dessen Geschichte sich bis zur EinfĂŒhrung der bundesrepublikanischen Prinzipien des Grundgesetzes und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in verschiedene Phasen einteilen lĂ€sst: Norddeutscher Bund (1867–1871), Deutsches Kaiserreich (1871–1918), Weimarer Republik (1919–1933), NS-Herrschaft (1933–1945), „Deutschland als Ganzes“ unter fremder Besatzung/Alliierter Kontrollrat (1945–1949).

Den deutschen LĂ€ndern (BundeslĂ€nder) kommt grundsĂ€tzlich StaatsqualitĂ€t zu, sie sind jedoch beschrĂ€nkte Völkerrechtssubjekte, die nur mit Einwilligung der Bundesregierung eigene VertrĂ€ge mit anderen Staaten eingehen dĂŒrfen (Art. 32 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1 GG).[40] Die Bundesrepublik kann als die staatsrechtliche Verbindung ihrer BundeslĂ€nder angesehen werden, ist also Bundesstaat im eigentlichen Sinne. Demnach erhĂ€lt sie erst durch diese Verbindung selbst Staatscharakter.[41]

Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist gemĂ€ĂŸ Art. 22 Absatz 1 des Grundgesetzes Berlin. Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik ein demokratischer, sozialer Bundesstaat. Bei diesem föderalen Rechtsstaat handelt es sich um eine parlamentarische Demokratie. Es gibt 16 LĂ€nder, von denen fĂŒnf wiederum in insgesamt 22 Regierungsbezirke untergliedert sind. Die LĂ€nder haben sich eigene Verfassungen gegeben.

Politisches System der Bundesrepublik Deutschland

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz fĂŒr die Bundesrepublik Deutschland.[42] Staatsoberhaupt ist der BundesprĂ€sident mit vor allem reprĂ€sentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der PrĂ€sident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende PrĂ€sident des Bundesrates, der gemĂ€ĂŸ Grundgesetz den BundesprĂ€sidenten vertritt.

Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des BundesprĂ€sidenten vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewĂ€hlt (Art. 63 GG), seine Amtszeit endet mit der Wahlperiode des Bundestages (Art. 69 Abs. 2 GG). Vor Ablauf der Wahlperiode des Bundestages kann der Bundeskanzler gegen seinen Willen nur dadurch aus dem Amt scheiden, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wĂ€hlt (Art. 67 GG, sogenanntes Konstruktives Misstrauensvotum). Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt (Art. 64 Abs. 1 GG), sie und der Bundeskanzler bilden die Bundesregierung (Art. 62 GG). Der Bundeskanzler besitzt die Richtlinienkompetenz fĂŒr die Politik der Bundesregierung (Art. 65 Satz 1 GG). Die FĂŒhrungsaufgabe in der deutschen „Kanzlerdemokratie“ kommt dem Bundeskanzler beziehungsweise der Bundeskanzlerin zu.[43]

Als Bundesstaat ist Deutschland föderativ organisiert, das heißt, dass zwei Ebenen im politischen System existieren: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die LĂ€nderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausfĂŒhrende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Die LĂ€nder wiederum bestimmen die Ordnung ihrer StĂ€dte und Gemeinden.

Die Kompetenz zur Gesetzgebung liegt vom Grundsatz her bei den BundeslĂ€ndern, wenn nicht eine Gesetzgebungsbefugnis des Bundes besteht (Art. 70 GG). In FĂ€llen der ausschließlichen Gesetzgebung hat nur der Bund die Gesetzgebungskompetenz (Art. 71 GG), in den FĂ€llen der konkurrierenden Gesetzgebung besteht fĂŒr die LĂ€nder dann eine Gesetzgebungsbefugnis, wenn diese Bereiche nicht durch Bundesgesetz geregelt sind (Art. 72 Abs. 1 GG). Dazu zĂ€hlen vor allem die in den Artikeln 74, 74a und 105 Abs. 2 GG aufgefĂŒhrten Gebiete. Der Bund hat hierbei im Sinne des Absatzes 2 soweit aber das Recht, Gesetze zu erlassen, wenn dies zur „Herstellung gleichwertiger LebensverhĂ€ltnisse im Bundesgebiet oder [zur] Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse [
] erforderlich“ ist. Gesetzlich kann seitens des Bundes auch wieder bestimmt werden, dass auf jenen Rechtsgebieten „eine bundesgesetzliche Regelung [
] durch Landesrecht ersetzt werden kann“ (Art. 72 Abs. 4 GG).

Über dieses Bild

Gesetzgebungsorgane des Bundes sind der Bundestag und der Bundesrat. Bundesgesetze werden vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen. Sie werden wirksam, wenn der Bundesrat keinen Einspruch eingelegt hat oder, wenn das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt (Art. 77 GG). Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates möglich (Art. 79 GG).

In den BundeslĂ€ndern entscheiden die LĂ€nderparlamente ĂŒber die Gesetze ihres Landes.

Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren in der Praxis Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.

Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der LĂ€nder leiten die MinisterprĂ€sidenten, in Hamburg und Bremen die PrĂ€sidenten des Senats; in Berlin der Regierende BĂŒrgermeister, die Exekutive. Auch die LĂ€nder sind parlamentarische Demokratien und deren Regierungschefs durch die Landtage bzw. BĂŒrgerschaften bzw. das Abgeordnetenhaus von Berlin gewĂ€hlt. Die Verwaltungen des Bundes und der LĂ€nder werden jeweils durch die Fachminister geleitet.

Die AusĂŒbung der staatlichen Befugnisse und die AusfĂŒhrung der Bundesgesetze obliegt grundsĂ€tzlich den BundeslĂ€ndern, sofern das Grundgesetz keine abweichende Regelung trifft oder zulĂ€sst (Art. 30, Art. 83 GG).

Siehe auch: Rechtslage Deutschlands nach 1945 und Föderalismus in Deutschland
Das Bundesministerium der Finanzen in Berlin
→ Hauptartikel: Bundeshaushaltsplan (Deutschland) und Steuerrecht (Deutschland)

Der Staatshaushalt umfasste 2009 Ausgaben von 1,126 Billionen Euro, dem standen Einnahmen von 1,021 Billionen Euro gegenĂŒber. Daraus ergibt sich ein Haushaltsdefizit in Höhe von 4,4 Prozent des BIP.[44]
Die Staatsverschuldung Deutschlands betrug 2009 1,767 Billionen Euro oder 73,4 Prozent des BIP.[45]

Neben verschiedenen Verkehrsteuern (zum Beispiel Umsatzsteuer) erzielt der Staat einen Großteil seiner Einnahmen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag: Hierzu zĂ€hlen die Einkommen-, die Körperschaft- sowie die Gewerbesteuer.

Insofern Produkte oder Dienstleistungen der Umsatzsteuer unterliegen, betrĂ€gt der Steuersatz in Deutschland 19 (allgemeiner Satz) oder 7 Prozent (ermĂ€ĂŸigter Satz, zum Beispiel Lebensmittel etc.). Umgangssprachlich bzw. EU-rechtlich wird die Umsatzsteuer auch Mehrwertsteuer genannt.

Das Schengener Abkommen garantiert offene Grenzen zu allen Nachbarstaaten.

Das Staatsgebiet der Bundesrepublik (Bundesgebiet) ergibt sich aus der Gesamtheit der Staatsgebiete ihrer LĂ€nder. Seit GrĂŒndung der Bundesrepublik Deutschland wurde ihr Staatsgebiet mehrfach erweitert, vor allem 1957 durch die Eingliederung des Saarlandes, 1990 den Beitritt der DDR samt dem Ostteil Berlins und der völkerrechtlich anerkannten Eingliederung West-Berlins, darĂŒber hinaus zwischen 1949 (erste TeilflĂ€chen Kehls) und 2002 (Straße N 274 bei Selfkant von den Niederlanden) durch die RĂŒckgabe von Gebieten, die nach dem Zweiten Weltkrieg Großbritannien (Helgoland), die Niederlande (unter anderem Elten), Belgien (unter anderem MĂŒtzenich), Luxemburg (ein Gebiet zwischen Vianden und Obersgegen) und Frankreich (Kehl) zunĂ€chst als zu ihren Staatsgebieten zugehörig betrachteten, sowie durch mehrere Ausdehnungen der Seegrenzen in Nord- und Ostsee. Die letzte dieser Ausdehnungen erfolgte durch die Proklamation der Bundesregierung ĂŒber die Ausweitung des deutschen KĂŒstenmeeres vom November 1994 (bekanntgemacht im BGBl. 1994 I, S. 3428 f.) mit Wirkung zum 1. Januar 1995, durch welche die Bundesrepublik in der Nordsee die 12-Meilen-Zone vollkommen und in der Ostsee teilweise in Anspruch nahm, ohne dabei ihren Rechtsanspruch aufzugeben.

Der Verlauf der Bundesgrenze Deutschlands ist heute bis auf Teile des Bodensees festgelegt; noch immer nicht geklĂ€rt ist zudem die Deutsch-NiederlĂ€ndische Grenzfrage das Ems-Dollart-Gebiet betreffend. Innerhalb Deutschlands nicht abschließend geklĂ€rt ist der Verlauf der LĂ€ndergrenzen zwischen Schleswig-Holstein, Niedersachsen und eventuell Hamburg im Bereich der Unterelbe.[46]

Nicht zum Staatsgebiet gehört die Ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee.

Zweitstimmen der Bundestagswahlen seit 1949 und Bundesregierungen
→ Hauptartikel: Politische Parteien in Deutschland und Geschichte der Parteien in Deutschland

Das politische Spektrum in Deutschland wird maßgeblich durch die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien geprĂ€gt, es sind derzeit in fĂŒnf Fraktionen sechs Parteien vertreten: CDU/CSU, gemeinsame Fraktion der Unionsparteien; Fraktionen mit einer Partei sind die SPD, die FDP, Die Linke und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen.

Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen â€“ mehr oder weniger selbstĂ€ndig â€“ Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), Linksjugend ['solid] (Die Linke) sowie die GrĂŒne Jugend (BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen).

→ Hauptartikel: Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland
RatsgebĂ€ude der EuropĂ€ischen Union in BrĂŒssel. Als einer von 27 Mitgliedstaaten ist Deutschland in allen EU-Institutionen vertreten.

Die wichtigsten Leitlinien deutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europĂ€ische Integration. Deutschland hat am Aufbau europĂ€ischer Organisationen einen entscheidenden Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die BeschrĂ€nkungen durch die BesatzungsmĂ€chte ĂŒberflĂŒssig zu machen. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen VertrĂ€ge, den Grundstein fĂŒr die heutige EuropĂ€ische Union (EU). Zentraler Aspekt fĂŒr die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat.

WĂ€hrend des Kalten Krieges war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung. MilitĂ€reinsĂ€tze im Ausland kamen nicht in Frage. Laut Grundgesetz darf sich die Bundeswehr an Angriffskriegen nicht beteiligen, ihre Aufgabe besteht lediglich in der Landes- und BĂŒndnisverteidigung. Durch die der sozialliberalen Koalition ab 1969 initiierte „Neue Ostpolitik“ unter dem Motto Wandel durch AnnĂ€herung, die zunĂ€chst von wichtigen VerbĂŒndeten sehr skeptisch betrachtet wurde, konnten dennoch eigenstĂ€ndige politische Akzente gesetzt werden. SpĂ€ter wurde diese Politik grundsĂ€tzlich auch von der liberalkonservativen Kohl-Regierung seit 1982 fortgesetzt.

Seit 1955 ist Deutschland Mitglied der NATO (Gipfeltreffen in Prag, 2002)

Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen GrundsĂ€tze erweitert und einen Weg zu grĂ¶ĂŸerer internationaler Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die Bundeswehr seit 1991 mit Zustimmung des Bundestages und zusammen mit verbĂŒndeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und -erzwingenden EinsĂ€tzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums der NATO-VerbĂŒndeten teil (Out-Of-Area-EinsĂ€tze).

Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine fĂŒhrende Rolle in der EuropĂ€ischen Union. Deutschland treibt die BemĂŒhungen voran, ĂŒber die Wirtschafts- und WĂ€hrungsunion hinaus ein einheitliches und wirkungsvolles System der europĂ€ischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen.

Die Bundesrepublik ist GrĂŒndungsmitglied der G8 und G20 (G8-Gipfeltreffen in Heiligendamm, 2007)

Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Bedeutendes Interesse hat Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts. Aufgrund der schwierigen Materie und den Begrenzungen deutscher Politik besteht der Beitrag vor allem in der Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten Parteien.

Die Bundesregierung lehnte den Irakkrieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche Gefahren fĂŒr die politische StabilitĂ€t des gesamten als fragil eingestuften Raumes fĂŒrchtete. DafĂŒr wurde sie von wichtigen VerbĂŒndeten stark kritisiert. Zusammen mit den VerbĂŒndeten Großbritannien und Frankreich bemĂŒht sich die Bundesrepublik, den Iran im Dialog dazu zu bewegen, auf die WeiterfĂŒhrung seines Kernenergieprogramms zu verzichten.

Die Bundesregierung strebt einen stĂ€ndigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch aufgrund des Widerstands anderer, teils verbĂŒndeter Staaten erschwert und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So wĂŒrden zwar Frankreich und Großbritannien die G4-Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien) grundsĂ€tzlich unterstĂŒtzen; jedoch beziehen die USA zu einem deutschen Sitz bisher keine Stellung.

Im Jahr 2006 veröffentlichte das Bundesministerium der Verteidigung ein neues Weißbuch, welches die Einbettung der Bundeswehr in friedenssichernde Maßnahmen auch in entlegenen Regionen der Erde vorsieht.

→ Hauptartikel: Bundeswehr
Zweisitziger Eurofighter der Luftwaffe

Nach ihrer GrĂŒndung 1949 durfte die Bundesrepublik Deutschland zunĂ€chst keine eigenen StreitkrĂ€fte aufstellen. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und der sowjetischen Politik in Osteuropa wurde es der Bundesrepublik im Rahmen der Wiederbewaffnung gestattet, zunĂ€chst 1951 eine Grenzschutzpolizei und 1955 StreitkrĂ€fte aufzustellen, um der NATO beizutreten. Nach der Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee der DDR in diese StreitkrĂ€fte eingegliedert.

Die als Bundeswehr bezeichnete militĂ€rische Gesamtorganisation besteht aus den StreitkrĂ€ften und ihrer Verwaltung. Die StreitkrĂ€fte gliedern sich in die TeilstreitkrĂ€fte Heer, Luftwaffe und Marine und die unterstĂŒtzenden Organisationsbereiche StreitkrĂ€ftebasis und Zentraler SanitĂ€tsdienst. Nach Ende des Kalten Krieges wurde die GesamtstĂ€rke der Bundeswehr von rund 500.000 schrittweise auf 250.000 Soldaten reduziert. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde eine maximale FriedensstĂ€rke von 370.000 deutschen Soldaten als völkerrechtlich bindend festgelegt.

Soldaten der Bundeswehr wÀhrend des ISAF-Auslandseinsatzes in Afghanistan

In der Bundeswehr dienten im Juli 2009 250.000 Soldaten und 120.000 zivile Mitarbeiter. Seit 2001 haben auch Frauen uneingeschrĂ€nkten Zugang zum Dienst in den StreitkrĂ€ften. Ihr Anteil betrĂ€gt 8,6 Prozent der Soldaten (Stand: 2009). Die Bundesrepublik Deutschland gibt im Jahr 2009 31,1 Milliarden Euro fĂŒr die Bundeswehr aus, was einen Anteil von etwa 1,2 Prozent am Bruttoinlandsprodukt entspricht. Dies liegt unter dem Durchschnitt der NATO-Mitgliedstaaten von 2,3 Prozent. Deutschland hat den siebtgrĂ¶ĂŸten nationalen Verteidigungsetat weltweit.

Im Zuge der verstĂ€rkten Teilnahme der Bundeswehr an multinationalen Auslandsmissionen seit 1990 lĂ€uft derzeit eine langfristig angesetzte Reform der StreitkrĂ€fte, die eine Reduzierung des schweren GerĂ€ts (Kampfpanzer, Artillerie) zugunsten leichteren, fĂŒr globale EinsĂ€tze besser geeigneten Materials zum Ziel hat. Im Juli 2009 befanden sich rund 7400 deutsche Soldaten im Ausland-Einsatz.

Fregatte Mecklenburg-Vorpommern der Deutschen Marine

Es besteht seit 1956 eine allgemeine Wehrpflicht fĂŒr MĂ€nner, wobei jedoch die zwangsweise Einberufung zum dazugehörigen Grundwehrdienst (GWD) nach 54 Jahren endete. Nach den ersten Freiwilligen kamen am 1. April 1957 die zum Dienst an der Waffe verpflichteten Rekruten in die Kasernen.[47] Der Grundwehrdienst dauerte zuletzt sechs Monate, was bereits fĂŒr Grundwehrdienstleistende galt, die zum 1. Juli 2010 einberufen worden sind. Bislang konnte alternativ als Ersatz ein Zivildienst (Dauer ebenfalls sechs Monate), ein Auslandsjahr (zwölf Monate) oder eine mindestens sechsjĂ€hrige Mitarbeit im Katastrophen- oder Zivilschutz (z. B. bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder bei anerkannten privaten Hilfsorganisationen) abgeleistet werden. Im Zuge einer grundlegenden Strukturreform mit einer drastischen Reduzierung der MannstĂ€rke wurde u. a. zwecks umfassender Neuausrichtung der Bundeswehr bestimmt, dass die Wehrpflicht in Deutschland zum 1. Juli 2011 offiziell ausgesetzt und damit faktisch aufgehoben wurde. Sie bleibt jedoch grundsĂ€tzlich im Grundgesetz verankert. Neben den ĂŒbrigen Bundestagsparteien sprachen sich seit Herbst 2010 jedoch auch die Unionsparteien fĂŒr ihre Abschaffung aus; in der öffentlichen Wahrnehmung ist die Wehrpflicht mittlerweile nicht mehr unumstritten (→ Wehrgerechtigkeit). Die Bundeswehr wurde somit zur Freiwilligenarmee und der Zivildienst vom neuen Bundesfreiwilligendienst ersetzt. ZukĂŒnftig können sich junge MĂ€nner und Frauen zum Freiwilligen Wehrdienst melden und einen mindestens sechs und maximal 23 Monate dauernden Dienst ableisten.

Bis 2005 waren auf dem US-StĂŒtzpunkt Ramstein und dem LuftwaffenstĂŒtzpunkt BĂŒchel (beide in Rheinland-Pfalz) noch 150 US-amerikanische Kernwaffen stationiert.[48] Heute lagern noch 20 Sprengköpfe in BĂŒchel, an deren Einsatzplanung Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe beteiligt ist.[49]

Seit 2004 werden die grĂŒn-weißen bzw. grĂŒn-silbernen Polizeifahrzeuge der meisten Polizeien durch blau-weiße bzw. blau-silberne ersetzt.
Polizei
→ Hauptartikel: Polizei (Deutschland) und Bundespolizei (Deutschland)

ZustĂ€ndig fĂŒr die Innere Sicherheit der Bundesrepublik sind die Polizeien der LĂ€nder, welche zum Teil in Vollzugspolizei und Ordnungsbehörden geteilt werden. Dabei ĂŒbernehmen die Ordnungsbehörden verwaltungstechnische Aufgaben, wĂ€hrend die Vollzugspolizei den Großteil der Aufgaben zur Gefahrenabwehr ĂŒbernimmt. Zur Vollzugspolizei gehören etwa die Schutzpolizei, die Bereitschaftspolizei sowie die Kriminalpolizei. Der Kriminalpolizei steht zudem das Bundeskriminalamt beziehungsweise die einzelnen LandeskriminalĂ€mter vor. Das Bundeskriminalamt ist direkt dem Bundesministerium des Innern unterstellt und damit die höchste Ermittlungsbehörde in Deutschland. Zur Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) gehören unter anderem die Spezialeinheit GSG 9 der Bundespolizei sowie die Mobile Fahndungseinheit.

Nachrichtendienste

FĂŒr die nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung, die Spionageabwehr und den Verfassungsschutz sind in Deutschland drei verschiedene Dienste zustĂ€ndig. Der Bundesnachrichtendienst (BND) als klassischer Auslandsnachrichtendienst und das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz nebst nachgeordneter Landesbehörden fĂŒr Verfassungsschutz als Inlandsnachrichtendienst haben keine polizeilichen Befugnisse. Hinsichtlich des MilitĂ€rischen Abschirmdienstes (MAD), des militĂ€rischen Nachrichtendienstes, wird seit 2010 von der Bundesregierung die Verschmelzung mit dem Verfassungsschutz diskutiert.

Siehe auch: Bundeszollverwaltung, Zollkriminalamt, Zollfahndungsdienst, Wirtschaftskontrolldienst, Bundeskriminalamt (Deutschland), Bundesnachrichtendienst

→ Hauptartikel: Geschichte Deutschlands
Die Himmelsscheibe von Nebra, ca. 1600 v. Chr. (heutiges Sachsen-Anhalt)

Die Àltesten Siedlungsbelege auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind etwa 700.000 Jahre alt, man geht von einer dauerhaften Besiedlung seit rund 500.000 Jahren aus. In Deutschland existieren bedeutende palÀoanthropologische FundstÀtten: Nach dem Fundort bei Heidelberg wurde die Hominini-Art Homo heidelbergensis und nach dem Neandertal in Mettmann der Homo neanderthalensis, der aus dem Homo heidelbergensis hervorgegangene Neandertaler, benannt. Dieser wurde vor etwa 40.000 Jahren von dem aus Afrika zugewanderten Homo sapiens, dem modernen Menschen, verdrÀngt.

In der Jungsteinzeit entwickelten sich Ackerbau, Viehzucht und feste SiedlungsplĂ€tze. Aus dieser Zeit sind einige bedeutende kulturelle Funde erhalten, wie etwa die Himmelsscheibe von Nebra, die darauf deutet, dass schon um 2000 v. Chr. in dieser Region Astronomie betrieben wurde.

Karte der germanischen StĂ€mme um 50 n. Chr. (ohne Skandinavien)

Erste schriftliche ErwĂ€hnung finden keltische und germanische StĂ€mme bei den Griechen und Römern in der vorchristlichen Zeit. Das heutige Deutschland war schon mit Beginn der Hallstattzeit (1200 bis 1000 v. Chr.) von SĂŒd- bis Mitteldeutschland keltisch besiedelt. Um 600 v. Chr. kam es in Norddeutschland zur Herausbildung der Jastorf-Kultur, die als germanische Kultur angesehen wird. Die mit den Germanen verwandten Kelten lebten in Nachbarschaft und in der rheinischen Kontaktzone teilweise auf sich ĂŒberschneidenden Gebieten. Jahrhundertelang gab es kulturellen und wirtschaftlichen Kontakt, wodurch keltische Lehnwörter in die germanischen Mundarten aufgenommen wurden.

Die römische Porta Nigra in Trier wurde um 180 n. Chr. errichtet.

Von 58 v. Chr. bis etwa 455 n. Chr. gehörten die Gebiete links des Rheins und sĂŒdlich der Donau zum Römischen Reich, von etwa 80 bis 260 n. Chr. auch ein Teil Hessens (Wetterau) sowie der grĂ¶ĂŸte Teil des heutigen Baden-WĂŒrttemberg sĂŒdlich des Limes. Die römisch beherrschten Gebiete im heutigen Deutschland verteilten sich auf die Provinzen Germania superior, Germania inferior und Raetia. In diesem Gebiet grĂŒndeten die Römer viele Legionslager, die sich spĂ€ter zu StĂ€dten entwickeln konnten. Wichtigste StĂ€dte zu römischer Zeit waren Trier, Köln, Augsburg und Mainz (die Ă€ltesten StĂ€dte Deutschlands). Die Gebiete im heutigen Deutschland, die außerhalb der römischen Herrschaft lagen, bezeichnete das Römische Reich als Magna Germania oder Barbaricum.

Zur Sicherung der Grenzen siedelten die Römer befreundete germanische StĂ€mme in den Provinzen an. Außerdem wanderten Siedler aus anderen Teilen des Römischen Reiches, insbesondere aus Italien, ein und wurden westlich des Rheins und sĂŒdlich der Donau sesshaft. Weitreichende Neuerungen, die auch das deutsche Vokabular beeinflussten, fĂŒhrten die Römer insbesondere in Hausbau, Handwerk, Wein- und Ackerbau sowie Verwaltung und MilitĂ€r ein. Tacitus’ im Jahr 98 entstandene Schrift Germania ist die Ă€lteste völkerkundliche Beschreibung der germanischen StĂ€mme.

→ Hauptartikel: Völkerwanderung, Mittelalter und FrĂŒhmittelalter
Die Krönung Karl des Großen, Fresko von Raffael, zwischen 1516 und 1517

Nach dem Einfall der Hunnen 375 und mit dem Niedergang Westroms ab 395 setzte die Völkerwanderung ein, in deren Verlauf die germanischen StĂ€mme immer weiter nach SĂŒdwesten zogen. Gleichzeitig bildeten sich auf dem Gebiet des heutigen Deutschland mehrere GroßstĂ€mme heraus, die die kleineren germanischen StĂ€mme der römischen Kaiserzeit verdrĂ€ngten. Dies sind Franken und Alamannen im Westen, Sachsen im Norden, Bayern im SĂŒden und ThĂŒringer im Osten. In die fast menschenleeren Gebiete des heutigen Ostdeutschland wanderten im 7. Jahrhundert bis zur Elbe-Saale-Linie slawische StĂ€mme ein. Weite Teile der Bevölkerung der heutigen ostdeutschen BundeslĂ€nder waren daher bis ins hohe Mittelalter slawisch geprĂ€gt (Germania Slavica). Erst im Zuge der hochmittelalterlichen Ostsiedlung wurden sie assimiliert und akkulturiert. Der Hauptteil West- und Mitteleuropas und damit auch große Gebiete des heutigen SĂŒd- und Westdeutschlands wurden vom Frankenreich eingenommen, das heutige Norddeutschland wurde von den Sachsen und Slawen beherrscht. Alle heute zu Deutschland gehörigen Gebiete des einstigen Frankenreichs lagen im östlichen Teilreich, das seit der Merowingerzeit als Austrien bezeichnet wurde. Eine gewisse Eigenstaatlichkeit Austriens wurde erstmals im Jahre 614 offenbar, als König Chlothar II. das Edictum Chlotharii unterschreiben musste, in dem festgehalten wurde, dass jedes der drei frĂ€nkischen Teilreiche (Neustrien, Austrien, Burgund) einem eigenen Hausmeier unterstand.

Die Gebietsaufteilung im Vertrag von Verdun, 843

Nach der blutigen Unterwerfung und Zwangsmissionierung der Sachsen unter Karl dem Großen erstreckte sich das Frankenreich bis zur Nordsee, der Eider und dem heutigen Österreich. Das Vielvölkerreich wurde neu organisiert und auf den Gebieten der Kirchenorganisation und der Kultur (Karolingische Renaissance) knĂŒpfte man partiell an römische Traditionen an und schuf neue Bildungstraditionen. Auf dem Höhepunkt der frĂ€nkischen Macht stellte Karl der Große einen Anspruch auf die FĂŒhrungsmacht in Europa. 800 ließ er sich von Papst Leo III. in Rom zum Kaiser krönen, was zu Auseinandersetzungen mit den byzantinischen Kaisern fĂŒhrte (Zweikaiserproblem). Streitigkeiten unter seinen Nachfolgern bewirkten im Vertrag von Verdun (843) die Dreiteilung des Reiches in das Ostfrankenreich, unter Ludwig (spĂ€ter: „dem Deutschen“), das Westfrankenreich unter Karl dem Kahlen und dem zwischen ihnen liegenden Königreich Lothars I., das den Namen Lotharingien erhielt.

Im ostfrĂ€nkischen Reich bildeten sich um das Jahr 900 fĂŒnf große HerzogtĂŒmer, die meist als StammesherzogtĂŒmer bezeichnet werden, da sich ihre Namen in der Regel auf alte westgermanische GroßstĂ€mme beziehen: das Stammesherzogtum Sachsen, das Stammesherzogtum Baiern, das Herzogtum Schwaben, das Herzogtum Franken und das Herzogtum Lothringen, zu dem auch die Friesen gehörten.

Die siegreiche Schlacht auf dem Lechfeld im Jahre 955, die eine jahrzehntelange Serie der EinfĂ€lle von Magyaren beendete, fĂŒhrte zu einem erheblichen Prestigegewinn des ostfrĂ€nkischen Königs Otto, der seit 951 auch die langobardisch-italienische KönigswĂŒrde trug, und zur Zuordnung des Erzengels Michael als Schutzpatron der Deutschen.

→ Hauptartikel: Heiliges Römisches Reich
Das Heilige Römische Reich im 10. und 11. Jahrhundert

Als historischer Beginn der deutschen staatlichen Tradition wird oft der 2. Februar 962 angesehen, an dem Otto I. in Rom zum römisch-deutschen Kaiser gekrönt wurde. Der Terminus regnum Teutonicum („deutsches Königreich“) wurde ab dem 10. Jahrhundert als Bezeichnung fĂŒr das Ostfrankenreich benutzt; der Begriff regnum Teutonicorum („Königreich der Deutschen“) tauchte erst zu Beginn des 11. Jahrhunderts auf. Durch die 951 von Otto angenommene langobardische KönigswĂŒrde war das Regnum Teutonicorum mit dem Regnum Italiae, auch Regnum Italicum oder Reichsitalien genannt, verbunden. Der Aufbau eines Reichskirchensystems fĂŒhrte zum Konflikt mit dem reformierten Papsttum (Investiturstreit), der ab etwa 1076 einsetzte, und der mit dem Wormser Konkordat 1122 eine Zwischenlösung erfuhr. Als sein Höhepunkt gilt der sprichwörtlich gewordene Gang nach Canossa. Einen weiteren Höhepunkt erreichte die Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Papst unter dem Enkel Friedrich Barbarossas, Friedrich II., bis 1250; zudem scheiterte sein Konzept eines zentral gefĂŒhrten Beamtenstaates an pĂ€pstlichem und feudal-regionalistischen WiderstĂ€nden. In Form der Territorialstaaten verselbststĂ€ndigten sich zahlreiche Feudalherrschaften zu Lasten der königlich-kaiserlichen Macht, besonders im Interregnum, und sie beendeten auch die EigenstĂ€ndigkeit der meisten StĂ€dte und StĂ€dtebĂŒnde.

Der Aachener Dom diente bis 1531 insgesamt 31 deutschen Herrschern als KrönungsstÀtte.

WĂ€hrend sich das Westfrankenreich zum französischen Zentralstaat entwickelte, blieb das Ostfrankenreich durch TerritorialfĂŒrsten geprĂ€gt. Obwohl die Kaiser wiederholt versuchten, ihre Position zu stĂ€rken, blieb das Reich ein supranationaler Verband großer, mittelgroßer und vieler Klein- und Kleinstterritorien sowie Freier ReichsstĂ€dte (→ Historisches Territorium). Die innerkirchlichen und theologischen Auseinandersetzungen in Verbindung mit einer antirömischen Haltung bestĂ€rkten die Reformation, aus der zahlreiche protestantische Konfessionen hervorgingen. Die Gegenreformation war die Reaktion der Katholischen Kirche. Bald bestimmte der Landesherr die Konfession seiner Untertanen. Nach dem DreißigjĂ€hrigen Krieg hatte der Kaiser nur noch eine formale Machtstellung.

Im 17./18. Jahrhundert entwickelte sich nach französischem Vorbild der Absolutismus, der jedoch anders als dort nicht die Zentralgewalt, sondern einzelne FĂŒrstentĂŒmer zu bĂŒrokratisch organisierten, modernen Staaten werden ließ. Manche Herrscher, insbesondere König Friedrich II. von Preußen, aber partiell auch seine kaiserlichen Rivalen Maria Theresia, Franz I. und Joseph II., öffneten sich dem philosophischen Zeitgeist (AufgeklĂ€rter Absolutismus).

Dieser Zustand wĂ€hrte bis 1806, als NapolĂ©on I. Mitteleuropa eroberte und das schwache Reichsgebilde zum Einsturz brachte. Der letzte Kaiser des nur noch formell bestehenden Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, Franz II., der erst 1804 auch Kaiser des durch ihn gegrĂŒndeten österreichischen Vielvölkerstaates geworden war, legte die Reichskrone nieder.[50] Damit erlosch das Reich.

Völkerschlacht bei Leipzig, 1813, GemÀlde von Vladimir Moshkov aus dem Jahr 1815

Unter Napoleons Einfluss war zwischen 1803 und 1806 die Anzahl der Staaten im Gebiet des „Alten Reiches“ von etwa 300 auf etwa 60 verringert worden. Teile West- und Nordwestdeutschlands annektierte Frankreich kurz darauf. Zudem baute Napoleon mittlere deutsche Staaten zu BĂŒndnispartnern auf, indem er ihnen Gebietserweiterungen auf Kosten der bisherigen geistlichen Gebiete, ReichsstĂ€dte und anderer reichsunmittelbarer StĂ€nde verschaffte. Nutznießer dieses Prozesses waren vor allem Bayern, WĂŒrttemberg und Baden. „Der Sieg ĂŒber Österreich [in der Schlacht von Austerlitz 1805] erlaubte es Napoleon, seinen Einfluß in Deutschland weiter auszubauen“, so der deutsche Historiker Heinrich August Winkler.[51] Die vergrĂ¶ĂŸerten Mittelstaaten wurden im Rheinbund vereinigt und standen so als VerbĂŒndete zur VerfĂŒgung. Im Ergebnis hatte Frankreich damit den bisherigen Rivalen, das Heilige Römische Reich deutscher Nation, in drei Teile aufspalten können: Rheinbund, Preußen und Österreich.

Diese Zeit der französischen Vorherrschaft brachte in den Rheinbundstaaten erhebliche ModernisierungsanstĂ¶ĂŸe, so etwa in Bayern unter dem Minister Maximilian von Montgelas.[52] Teils eigenstĂ€ndig blieben die stark beschnittenen Konkurrenten Österreich und Preußen. Auch in Preußen wurden nach der katastrophalen Schlacht bei Jena und Auerstedt 1806 tiefgreifende Reformen unternommen, um den Staat wieder handlungs- und wehrfĂ€hig zu machen.

Ab 1809 regte sich Widerstand gegen die französische Besatzung. Bekannte VorkĂ€mpfer gegen Napoleon und seine VerbĂŒndeten waren Andreas Hofer im österreichischen, nun jedoch bayerisch besetzten Tirol und Ferdinand von Schill in Preußen. Dieser Widerstand wurde jedoch zunĂ€chst niedergeschlagen.[53] Erst nach Napoleons Niederlage im Russlandfeldzug 1812 konnten Preußen und Österreich 1813 darangehen, im BĂŒndnis mit Russland die französischen Truppen zu vertreiben. In den Befreiungskriegen (1813–1815) entstand ein neues ZusammengehörigkeitsgefĂŒhl der Deutschen, zunĂ€chst angefĂŒhrt von Dozenten und Studenten der protestantischen UniversitĂ€ten, z. B. im LĂŒtzower Freikorps, das auch als Ursprung der Farben Schwarz-Rot-Gold gilt. Die meisten Rheinbundstaaten gingen im Verlauf des Jahres 1813 auf die Seite der VerbĂŒndeten ĂŒber, ein erster großer Erfolg war deren Sieg in der Leipziger Völkerschlacht im Oktober 1813. Weitere KĂ€mpfe folgten bis zur endgĂŒltigen Niederlage Napoleons 1815.

→ Hauptartikel: Deutscher Bund, Deutscher Zollverein, Bundesheer (Deutscher Bund) und Deutsche Revolution 1848/49
Der Deutsche Bund 1815–1866

Nach der Niederlage NapolĂ©ons restaurierte der Wiener Kongress (1814–1815) weitgehend die alten monarchischen HerrschaftsverhĂ€ltnisse. Im Deutschen Bund, einem von dem Kaisertum Österreich und dem Königreich Preußen dominierten Staatenbund (→ Deutscher Dualismus), organisierten sich 38 Staaten (→ Drittes Deutschland). Der Bundestag, mit Sitz in Frankfurt am Main, bildete das Entscheidungsgremium. 1833/1834 wurde der Deutsche Zollverein geschaffen, in dem Preußen die vorherrschende Macht war.

In der Ära des VormĂ€rz bewahrte der Hochadel mit Hilfe einer in den Karlsbader BeschlĂŒssen gipfelnden Repression und Restauration seine Macht. Das wirtschaftlich erstarkende BĂŒrgertum forderte jedoch weiter Teilhabe an der politischen Macht.

Borsig Lokomotivfabrik um 1847. Die einsetzende Industrielle Revolution verursachte einschneidende gesellschaftliche VerÀnderungen.

Im Oktober 1817 trafen sich Professoren und Studenten zum Wartburgfest. „Höhepunkt“ war die Verbrennung von Werken von Autoren, die gegen einen deutschen Staat waren, wie zum Beispiel August von Kotzebue. Zum spĂ€ter so genannten Hambacher Fest trafen sich 1832 ĂŒber 30.000 Menschen aus vielen Bevölkerungskreisen und Staaten. Dort wurden die Farben Schwarz-Rot-Gold gehisst, die spĂ€ter zu den Nationalfarben wurden (→ Flagge Deutschlands).

Am 1. MĂ€rz 1848 begann mit der Besetzung des StĂ€ndehauses des badischen Landtags in Karlsruhe die MĂ€rzrevolution. Durch AufstĂ€nde der BĂŒrger mussten viele konservative Politiker ihren Platz rĂ€umen, unter ihnen der österreichische Staatskanzler FĂŒrst Metternich, der noch im Wiener Kongress die Monarchie nach NapolĂ©ons Abtreten mitrestauriert und die Epoche seitdem geprĂ€gt hatte.

Frankfurter Nationalversammlung, 1848–49. Das erste frei gewĂ€hlte Parlament fĂŒr ganz Deutschland tritt zusammen.

Unter dem Druck der revolutionĂ€ren Ereignisse in Berlin seit dem 6. MĂ€rz 1848 gab der preußische König Friedrich Wilhelm IV. zunĂ€chst nach, machte ZugestĂ€ndnisse und akzeptierte die Einrichtung der Frankfurter Nationalversammlung. Die von jener ausgearbeitete Paulskirchenverfassung, die Deutschland in eine geeinte konstitutionelle Monarchie umgewandelt hĂ€tte, lehnte er jedoch ebenso ab wie die ihm angetragene Kaiserkrone, die er als bĂŒrgerliche „Lumpenkrone“ bezeichnete.

Der Maiaufstand vom Mai 1849 wurde niedergeschlagen und endete am 23. Juli 1849 mit der Einnahme von Rastatt durch preußische Truppen.

Bald danach kam es zur Kollision Preußens mit der Großmacht Österreich um die Vormachtstellung im Deutschen Bund, die zum Preußisch-Österreichischen Krieg (spĂ€ter auch „Deutscher Krieg“) von 1866 fĂŒhrte. Nachdem Preußen diesen Krieg fĂŒr sich entschieden hatte, kam es zur Auflösung des Deutschen Bundes. Preußen annektierte etliche Gebiete nord- und mitteldeutscher Kriegsgegner, so dass sich die Zahl der deutschen Staaten weiter verringerte.

→ Hauptartikel: Norddeutscher Bund

1866 wurde zunĂ€chst als MilitĂ€rbĂŒndnis der Norddeutsche Bund gegrĂŒndet. Er bekam 1867 eine Verfassung, die ihn zum Bundesstaat machte.

Die GrĂŒndung des Bundes als souverĂ€nen Gesamtstaat zum 1. Juli 1867 unter preußischer FĂŒhrung leitete die sogenannte kleindeutsche Lösung ein. Diese zielte entsprechend der Intention Bismarcks auf eine staatliche Einigung deutscher Einzelstaaten unter der Hegemonie Preußens ohne die damalige Großmacht Österreich.

Deutsches Kaiserreich, 1871–1918
→ Hauptartikel: Deutsches Kaiserreich

Das Deutsche Reich wurde nach dem gewonnenen Deutsch-Französischen Krieg 1870/1871, einhergehend mit der Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. vom ehemaligen Amt des Vorsitzenden des Bundesrates zum Deutschen Kaiser, im Spiegelsaal von Versailles ausgerufen.

Mit der ReichsgrĂŒndung wurden Gebiete eingegliedert, die noch nie oder lange nicht mehr zum Heiligen Römischen Reich gehört hatten. Dazu gehörten West-, Ostpreußen, das ĂŒberwiegend polnischsprachige Gebiet Posen und Schleswig. Frankreich trat (deutsch- und französischsprachige) Teilgebiete der Regionen Lothringen und Elsass ab, welche als direkt von der Zentrale verwaltetes „Reichsland Elsaß-Lothringen“ ohne Gliedstaatrechte konstituiert wurden.

Otto von Bismarck hatte als preußischer MinisterprĂ€sident auf die ReichsgrĂŒndung hingewirkt, maßgeblich die Verfassung entworfen und wurde nun erster Reichskanzler. Seine Politik stĂŒtzte die Macht des monarchischen Staates, war aber flexibel und letztlich zwiespĂ€ltig. Gegen die katholische Kirche fĂŒhrte er einen sogenannten Kulturkampf, in dessen Folge sogar Bischöfe inhaftiert wurden; inhaltlich waren die entsprechenden Gesetze (zur Schule, zur Ehe) oft eher liberal. Um die Liberalen zu schwĂ€chen, fĂŒhrte Bismarck bei Reichstagswahlen das demokratische Wahlrecht fĂŒr alle MĂ€nner ein. Nationalliberale waren andererseits lange Zeit Partner Bismarcks. Er bekĂ€mpfte die Sozialdemokratie seit 1878 mithilfe der Sozialistengesetze, versuchte aber, die Arbeiter durch eine moderne Sozialgesetzgebung an den Staat zu binden.

Die Proklamation des Deutschen Kaiserreichs, GemĂ€lde von Anton von Werner aus dem 19. Jahrhundert: ReichsgrĂŒndung im Schloss Versailles, 1871. Bismarck wird erster Reichskanzler.

Seine anfangs aggressive Außenpolitik Ă€nderte sich ab der ReichsgrĂŒndung zu einer BĂŒndnispolitik, die ein defensives BĂŒndnissystem schuf, mit Deutschland als halbhegemonialer Macht in der Mitte Europas. Frankreich wurde isoliert und ermutigt, sich auf seine Kolonien (und nicht auf das verlorene Elsass-Lothringen) zu konzentrieren.

Dem Erwerb eigener Kolonien und spĂ€ter sogenannter Schutzgebiete stand Bismarck aber skeptisch gegenĂŒber. Wirtschaftliche Schwierigkeiten und Kolonialpolitik deutscher Kaufleute fĂŒhrten trotzdem dazu, dass auf der Berliner Kongokonferenz 1884 eine Gruppe Deutscher sich bei der Teilung Afrikas Gebiete zusprach, sodass das Deutsche Reich in den Kreis der KolonialmĂ€chte eintrat, nachdem schon in den frĂŒhen 1880er-Jahren deutsche Vereine Territorien in Afrika und Asien erworben hatten.

Im „Dreikaiserjahr“ 1888 kam Wilhelm II. an die Macht. Er zwang Bismarck 1890 zum RĂŒcktritt und forderte fĂŒr das wirtschaftlich und militĂ€risch aufgestiegene Deutsche Reich die Anerkennung der bisherigen GroßmĂ€chte, vor allem Englands. Dies wurde oft harsch vorgetragen mit dem Wunsch nach einem ebenbĂŒrtigen „Platz an der Sonne“ und drĂŒckte sich auch im Erwerb von Kolonien und dem Aufbau einer Flotte aus. Daraus folgten Verstimmungen in England und ein neues BĂŒndnissystem entstand, das statt Frankreich nun Deutschland ausschloss. Das Attentat auf den österreichischen Thronfolger Franz Ferdinand löste im Jahre 1914 den Ersten Weltkrieg aus, weil Wilhelm II. seinem BĂŒndnispartner Österreich-Ungarn eine bedingungslose UnterstĂŒtzungszusage gegeben hatte, als die Donaumonarchie Serbien den Krieg erklĂ€rte. Ebenso hatte Frankreich in der Julikrise der russischen Regierung seine Hilfe zugesichert und dafĂŒr einen raschen Vormarsch der Russen auf das Deutsche Reich verlangt. Mehr als zwei Millionen deutsche Soldaten starben im Ersten Weltkrieg, rund 800.000 Zivilisten starben an Hunger.

→ Hauptartikel: Weimarer Republik
Deutsches Reich 1919–1937

Mit der deutschen Kapitulation 1918 und der Novemberrevolution endete nicht nur der Erste Weltkrieg, sondern auch die Monarchie im Deutschen Reich. Im Vertrag von Versailles wurden erhebliche Gebietsabtretungen, die Alliierte Rheinlandbesetzung und Reparationen auf Grundlage einer ebenfalls festgeschriebenen deutschen Alleinschuld am Krieg bestimmt.

Mit der Ausrufung der Republik wurde am 9. November 1918 das Kaisertum beendet. Am 30. November 1918 erhielten erstmalig die Frauen mit der Verordnung ĂŒber die Wahlen zur Verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz) aktives und passives Wahlrecht fĂŒr diese Nationalversammlung.[54] Die Revolutionsregierung aus rechten und linken Sozialdemokraten nannte sich „Rat der Volksbeauftragten“. Nach der Wahl der verfassunggebenden Nationalversammlung trat die Weimarer Verfassung am 11. August 1919 in Kraft.

Die Hypothek der Reparationszahlungen belastete von Beginn an das politische Klima der jungen Republik. Die von rechtsextremen KrĂ€ften verbreitete Dolchstoßlegende fĂŒhrte zu politischen Morden und Putschversuchen, von denen die wichtigsten der Kapp-Putsch 1920 und der Hitler-Ludendorff-Putsch 1923 waren. Wichtige Vertreter der demokratischen KrĂ€fte wie Matthias Erzberger und Walther Rathenau wurden von nationalistischen AttentĂ€tern ermordet. Der erste Weimarer Reichskanzler, Philipp Scheidemann, ĂŒberlebte einen Anschlag am Pfingstsonntag 1922 nur knapp. Andererseits gab es mehrere AufstĂ€nde von Kommunisten, wie den Ruhraufstand 1920, die MĂ€rzkĂ€mpfe in Mitteldeutschland 1921 und den Hamburger Aufstand 1923. Unzureichende Reparationsleistungen der Weimarer Republik nahmen Belgien und Frankreich zum Anlass, in den Jahren 1923 bis 1925 auch das Ruhrgebiet zu besetzen.

Philipp Scheidemann ruft vom ReichstagsgebĂ€ude am 9. November 1918 die Republik aus.

In den kurzen „goldenen Zwanzigern“ blĂŒhte die Kultur und ab 1924 auch die Konjunktur auf und das mittlerweile ĂŒber vier Millionen Einwohner zĂ€hlende Berlin wurde zu einer der dynamischsten StĂ€dte Europas.

Ein jĂ€hes Ende erfuhr die ProsperitĂ€t 1929 im Gefolge des Schwarzen Donnerstags, als durch den Zusammenbruch der New Yorker Börse die Weltwirtschaftskrise ausgelöst wurde. Zu deren Höhepunkt 1932 gab es in Deutschland mehr als sechs Millionen Arbeitslose, die grĂ¶ĂŸtenteils in Elend lebten. In der Folge fanden extremistische Parteien noch stĂ€rkeren Zulauf als zuvor, sodass es fĂŒr die gemĂ€ĂŸigten Parteien zunehmend schwieriger wurde, stabile Regierungen zu bilden. Nach dem Erdrutschsieg der Nationalsozialisten bei der Reichstagswahl 1930 verfĂŒgten die Reichskanzler, die in rascher Folge wechselten, ĂŒber keine parlamentarische Mehrheit mehr. Die sogenannten PrĂ€sidialkabinette waren nur noch vom ReichsprĂ€sidenten Paul von Hindenburg und dessen Notverordnungen abhĂ€ngig.

Die Spar- und Deflationspolitik des Reichskanzlers BrĂŒning verschĂ€rfte die wirtschaftliche Krise noch weiter. Dessen Nachfolger Franz von Papen (Juni–November 1932) unterstellte die demokratische Regierung Preußens einem Reichskommissar („Preußenschlag“) und ließ Neuwahlen abhalten, bei denen die Nationalsozialisten noch stĂ€rker wurden. Reichskanzler Kurt von Schleicher versuchte durch eine „Querfront“ von Gewerkschaften und Teilen der Nationalsozialisten eine MachtĂŒbernahme Adolf Hitlers zu verhindern, scheiterte aber an Franz von Papen, der Hindenburg dazu ĂŒberredete, Hitler trotz starken Widerwillens zum Reichskanzler zu ernennen.

Hitlers Regierung vom 30. Januar 1933 war zunĂ€chst eine Koalition von Nationalsozialisten und Teilen der Konservativen, darunter Franz von Papen und Alfred Hugenberg. Am 27. Februar kam es zum Reichstagsbrand, dessen Ursache immer noch nicht geklĂ€rt ist. Hitler nutzte die Brandstiftung, um die sogenannte Reichstagsbrandverordnung zu verabschieden, die auf unbestimmte Zeit die Grundrechte außer Kraft setzte. Die nun folgenden Massenverhaftungen politischer Gegner, insbesondere Kommunisten und Sozialdemokraten, prĂ€gten das Vorfeld der Reichstagswahl 1933. Trotz erheblicher Stimmengewinne verfehlte die NSDAP auch hier die absolute Mehrheit und ging daher ein BĂŒndnis mit der reaktionĂ€r geprĂ€gten DNVP ein. Die endgĂŒltige MachtĂŒbernahme erfolgte fĂŒnf Tage spĂ€ter, als der neu zusammengetretene Reichstag mit den Stimmen der bĂŒrgerlichen Parteien, allein gegen die Stimmen der SPD, ein ErmĂ€chtigungsgesetz verabschiedete, welches Hitlers Regierung das Recht zubilligte, Gesetze auch ohne den Reichstag zu beschließen.

→ Hauptartikel: Deutsches Reich 1933 bis 1945 und Zeit des Nationalsozialismus
Großdeutsches Reich, 1943–1945

Die NSDAP errichtete im Deutschen Reich innerhalb kĂŒrzester Zeit einen totalitĂ€ren Einparteienstaat unter FĂŒhrung Adolf Hitlers. Missliebige Personen wurden aus allen staatlichen Organisationen entfernt. Es wurden erste Konzentrationslager errichtet, um politische Gegner zu beseitigen, insbesondere Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschafter. Eine Reihe von Direktiven sorgte fĂŒr die völlige Gleichschaltung der öffentlichen Meinung im Sinne der NSDAP. Missliebige Publikationen wurden, beispielsweise in der öffentlichkeitswirksamen BĂŒcherverbrennung, aus dem Verkehr gezogen und der gesamte Kunstbetrieb auf Parteilinie gebracht â€“ unerwĂŒnschte Kunstwerke wurden fĂŒr „entartet“ erklĂ€rt. Innerhalb kĂŒrzester Zeit durchdrang die Partei auch das Privatleben, indem die NS-Propaganda des von Joseph Goebbels geleiteten Reichspropagandaministeriums allgegenwĂ€rtig wurde und bereits auf Kinder Druck ausgeĂŒbt wurde, den Parteiorganisationen beizutreten.

Persönlich sicherte sich Hitler ab, indem er auch innerparteiliche Gegner und ehemalige WeggefĂ€hrten ermorden ließ. Im angeblichen Röhm-Putsch ließ er am 30. Juni 1934 den SA-FĂŒhrer Röhm und eine Reihe innenpolitischer Gegner töten, woraufhin auch die ihm lĂ€stig gewordene SA entmachtet wurde. Stattdessen setzte er auf die ihm bedingungslos ergebene SS und die Reichswehr, deren GeneralitĂ€t auf ihn persönlich ihren Treueeid ablegte. Die Gestapo wurde als politische Polizei zur BekĂ€mpfung der politischen und ideologischen Gegner eingesetzt.

Von Beginn an verfolgte Hitler zwei Ziele: einen Angriffs- und Vernichtungskrieg zur Schaffung neuen „Lebensraumes im Osten“ und die Verfolgung der Juden, die mit Diskriminierung, DemĂŒtigung und Ausgrenzung begann und spĂ€ter im Holocaust endete. Nachdem sich Hitler der Gefolgschaft des MilitĂ€rs versichert hatte, begann schon ab 1934 die Ausrichtung der Wirtschaft auf einen bevorstehenden Krieg: Die RĂŒstungsausgaben wurden innerhalb kĂŒrzester Zeit auf gewaltige Summen getrieben. Arbeitsprogramme, eine enthemmt expansive Geldpolitik und Schuldenwirtschaft waren die wirtschaftspolitischen Instrumente hierfĂŒr. Die damit verbundene Senkung der Arbeitslosigkeit wurde von der Bevölkerung begrĂŒĂŸt und als Einlösung wirtschaftlicher Versprechen aufgenommen.

Die Lage der deutschen Juden verschlimmerte sich kontinuierlich: 1935 wurden die NĂŒrnberger Rassengesetze verabschiedet, die persönliche Beziehungen zwischen „Ariern“ und Juden als „Rassenschande“ brandmarkten und schwer bestraften. Juden verloren zuerst alle öffentlichen Ämter, wurden willkĂŒrlich verfolgt, bestohlen und erpresst und schließlich mit einem völligen Berufsverbot belegt. Unter dem Begriff „Arisierung“ wurden alle jĂŒdischen Unternehmen enteignet. Immer hĂ€ufiger wurden nun auch Juden in Konzentrationslager eingewiesen. Viele fassten den Entschluss zur Emigration, die meisten aber blieben in Deutschland, weil sie sich als Deutsche fĂŒhlten und ihre Heimat nicht verlassen wollten.

EinfahrtsgebÀude des Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau, Ansicht von innen, 1945

Die rassistische Weltsicht der Nationalsozialisten und ihre BemĂŒhungen zur Schaffung einer „gesunden“ und verbrechensfreien „Volksgemeinschaft“ (vgl. Herrenrasse) betraf daneben zwei weitere als „fremdrassig“ (vgl. Fremdvölkische) geltende Bevölkerungsgruppen in Europa, Roma sowie Angehörige der slawischen Ethnien wie Polen und Russen oder Ukrainer. Nicht als „fremdrassig“, aber als die Gesundheit des „Volkskörpers“ angeblich bedrohende deutsche Bevölkerungsgruppen waren Homosexuelle, Behinderte und die zahlreichen Gruppen der „Asozialen“ von der rassenhygienischen Utopie und also von Repression, Gewalt und Mord betroffen.

WĂ€hrenddessen feierte das Regime einige Propagandaerfolge. 1935 stimmte das Saarland fĂŒr eine RĂŒckkehr ins Reich und wurde eingegliedert, 1936 verbesserten die Olympischen Spiele das Ansehen im Ausland, im gleichen Jahr erfolgte die erneute Besetzung des entmilitarisierten Rheinlands. Die aggressive Expansion ĂŒber die deutschen Grenzen hinaus begann mit dem Anschluss von Österreich im Jahr 1938, der unter dem Jubel großer Teile der Bevölkerung betrieben wurde, woraufhin Deutschland als „Großdeutsches Reich“ bezeichnet wurde (vgl. Großdeutsche Lösung) â€“ ab dem 26. Juni 1943 trug das Deutsche Reich hinfort auch offiziell den Namen Großdeutsches Reich. GemĂ€ĂŸ dem MĂŒnchner Abkommen erreichte Hitler im November 1938 die Annexion des mehrheitlich von Deutschen besiedelten Sudetenlandes.

Erst als Deutschland im MĂ€rz 1939 auch in das restliche Tschechien einmarschierte und es als „Protektorat Böhmen und MĂ€hren“ dem Reichsgebiet zuschlug, ebenso wie das von Litauen rĂŒckabgetretene Memelland, erkannten die anderen Staaten den Fehler, den sie mit ihrer Beschwichtigungspolitik (Appeasement-Politik) begangen hatten.

Nachdem Deutschland schließlich am 1. September 1939 Polen angriff, erklĂ€rten Großbritannien und Frankreich Deutschland den Krieg. Der Zweite Weltkrieg forderte in sechs Jahren geschĂ€tzte 55 bis 60 Millionen Tote. Mit einer Serie erfolgreicher Aktionen, die als Blitzkrieg in die Geschichte eingingen, gelangen Deutschland zunĂ€chst bedeutende militĂ€rische Erfolge. Polen wurde im Nichtangriffspakt zwischen Hitler und Stalin aufgeteilt, die Wehrmacht warf anschließend ihre Armeen nach Westen, ĂŒberfiel die neutralen Staaten Luxemburg, Belgien und Niederlande und besetzte innerhalb von sechs Wochen Frankreich. Zu diesem Zeitpunkt erreichte Hitlers PopularitĂ€t im Volk seinen Höhepunkt, und das Deutsche Reich erstreckte sich nun vom Elsass bis nach Krakau.

Mit Kriegsbeginn verschlechterte sich auch das Schicksal der Juden und der anderen verfolgten Minderheiten. Die Ausreise wurde verboten, die Juden wurden in Ghettos gezwungen und mussten den „Judenstern“ tragen, ab Herbst 1939 im besetzten Polen und ab Herbst 1941 im Reich. Bei unzureichender Verpflegung und stĂ€ndig ausbrechenden Seuchen mussten sie Zwangsarbeit in der Kriegswirtschaft verrichten. Viele von ihnen starben an EntkrĂ€ftung, Hunger oder Misshandlungen.

Im Jahre 1941 begann die systematische Ermordung der Juden â€“ der genaue Zeitpunkt oder ein einzelner Befehl Hitlers dazu ist nicht bekannt. Auf der Wannseekonferenz im Januar 1942 wurden dazu administrativ die Weichen gestellt. Die mit der AusfĂŒhrung vor allem beauftragte SS errichtete auf ehemals polnischem oder sowjetischem Gebiet Vernichtungslager, in denen die meisten Opfer, in Viehwaggons herangebracht, sofort vergast wurden. Allein in Auschwitz-Birkenau wurden auf diese Art ĂŒber eine Million Menschen ermordet. Insgesamt belĂ€uft sich die wissenschaftlich gesicherte Zahl der ermordeten Juden auf 6,3 Millionen.

Dresdner Innenstadt nach Luftangriffen im Jahr 1945. Durch den Zweiten Weltkrieg wurden weite Teile des Landes zerstört.

Zwischenzeitlich hatte Hitler der Sowjetunion den Krieg erklĂ€rt (Russlandfeldzug 1941–1945). Seit Juni 1941 marschierte das Heer scheinbar unaufhaltsam auf Moskau vor und wurde erst im Dezember gestoppt. Nachdem der KriegsverbĂŒndete Japan im selben Monat die amerikanische Marine in Pearl Harbor ĂŒberfallen hatte, erklĂ€rte Deutschland auch den USA den Krieg. Mangelnde Ressourcen und die Übermacht des Gegners ließen schon bald die Kriegswende eintreten. Als ĂŒberdeutliches Zeichen dafĂŒr wird gemeinhin die erbittert gefĂŒhrte und verlorene Schlacht von Stalingrad angefĂŒhrt, die in der völligen Aufreibung der deutschen 6. Armee endete.

Je unvermeidlicher die Niederlage wurde, desto hĂ€rter wurde die Politik nach innen gefĂŒhrt. Goebbels rief im Berliner Sportpalast 1943 den „totalen Krieg“ aus. Die gesamte Produktion wurde nun auf den Krieg ausgerichtet, wĂ€hrend die deutschen Armeen an fast allen Fronten zurĂŒckwichen und die Alliierten die deutschen StĂ€dte bombardierten. Erst als die sowjetischen Armeen schon Berlin eingenommen hatten, nahm sich Hitler am 30. April 1945 in seinem FĂŒhrerbunker das Leben. Die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht folgte am 8. Mai. Die ĂŒberlebenden politischen und militĂ€rischen Hauptverantwortlichen wurden spĂ€ter in den NĂŒrnberger Prozessen verurteilt. 1988 wurde die letzte Schuldrate fĂŒr den Zweiten Weltkrieg beglichen.

→ Hauptartikel: Deutschland 1945 bis 1949 und Besatzungszone
Die Teilnehmer der Potsdamer Konferenz, 1945

Deutschland wurde in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 in vier Besatzungszonen aufgeteilt,[55] wobei zum einen Groß-Berlin einer Alliierten Kommandantur der vier SiegermĂ€chte (zunĂ€chst die USA, die Sowjetunion und das Vereinigte Königreich, spĂ€ter auch Frankreich), zum anderen die deutschen Ostgebiete nicht aber dem Besatzungsrecht unterstellt wurden.[56] Die Alliierten bemĂŒhten sich anfangs noch um eine gemeinsame Besatzungspolitik. Einig war man sich ĂŒber eine Demilitarisierung und die sogenannte Entnazifizierung. Aber schon bei der Frage, was man unter einer Demokratie zu verstehen habe, zeigten sich erste Meinungsverschiedenheiten zwischen der Sowjetunion einerseits und den WestmĂ€chten andererseits.

Die vier Besatzungszonen gemĂ€ĂŸ dem Potsdamer Abkommen, das Saarprotektorat und die von der Sowjetunion unter polnische und sowjetische Verwaltung gestellten Ostgebiete

Auf Betreiben Stalins, der die 1921 an Polen verlorenen Gebiete (Ostpolen, Kresy) 1939 bzw. 1944 zurĂŒckerobert und der Sowjetunion zugeschlagen hatte, wurden die Ostgebiete des Deutschen Reiches sowie die bis zum Einmarsch der Wehrmacht 1939 Freie Stadt Danzig als Ausgleich unter polnische Verwaltungshoheit gestellt, wobei die spĂ€tere Volksrepublik Polen die Verwaltungsgebiete direkt als polnisches Staatsgebiet betrachtete und behandelte. So fielen Hinterpommern, Schlesien, Ostbrandenburg/Neumark und das sĂŒdliche Ostpreußen faktisch an Polen, das nördliche Ostpreußen als Gebiet Kaliningrad an die Sowjetunion â€“ ein Vorgehen, das von den WestmĂ€chten auf der Konferenz von Potsdam nur widerstrebend gebilligt wurde. Die meisten deutschen Bewohner im neuen Einflussbereich der Sowjetunion wurden aus ihrer Heimat, die nun in Polen, der Tschechoslowakei usw. lag, vertrieben. Dabei verlor Deutschland ein Viertel seines Gebietes von 1937, und ein FĂŒnftel seiner Bevölkerung wurde zu FlĂŒchtlingen.

FlĂŒchtlingsfamilien und Heimatvertriebene aus Pommern, Ost- und Westpreußen am Lehrter Bahnhof, Berlin, 1945

In den drei Westzonen wurde im Mai 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegrĂŒndet. In der Sowjetischen Zone (im Westen zunĂ€chst Mitteldeutschland genannt) entstand im Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Beide Staaten bezeichneten sich anfangs als staatsrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich (vgl. Deutsches Reich#Staatsrechtliche Fragen), wovon die DDR spĂ€ter aber abrĂŒckte, da damit auch Verpflichtungen verbunden waren, und weil keine Fortsetzung eines kapitalistischen Staates erwĂŒnscht war.

Die Republik Österreich wurde in den Grenzen von 1938 wiederhergestellt.[57] Die Grenzziehung der deutschen BundeslĂ€nder wurde teilweise durch die Grenzen der Besatzungszonen (vgl. auch Besatzungsfreie Zone) bestimmt, insbesondere zwischen Niedersachsen und Mecklenburg bzw. Sachsen-Anhalt sowie zwischen ThĂŒringen und Hessen, woraus die spĂ€tere innerdeutsche Grenze wurde.

→ Hauptartikel: Deutsche Teilung, Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (bis 1990) und Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik
Grenzen der Bundesrepublik Deutschland, West-Berlins und der DDR ab 1957

Die Bundesrepublik Deutschland ist der erste Staat auf deutschem Boden, welcher den Namen Deutschland im Staatsnamen trĂ€gt. Sie wurde am 23. Mai 1949 in den drei westlichen Besatzungszonen gegrĂŒndet. An diesem Tag wurde das Grundgesetz als „Provisorium“ (Carlo Schmid) oder „Transitorium“ (Theodor Heuss)[58] fĂŒr eine Verfassung in Kraft gesetzt. Das Grundgesetz enthielt in der PrĂ€ambel „(
) Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“ ein Wiedervereinigungsgebot, das im Zuge der deutschen Wiedervereinigung verwirklicht werden konnte. Bonn wurde am 3. November 1949 zur vorlĂ€ufigen Hauptstadt erklĂ€rt.

Die GrĂŒndung der DDR erfolgte am 7. Oktober 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone. Nach einer Verwaltungsreform 1952 entstanden daraus 14 Bezirke mitsamt Ost-Berlin, das ab 1961 selbst „die Funktion eines Bezirkes“ ausĂŒbte.[59]

Durch den Kalten Krieg wurden die Deutschen in Ost und West physisch immer mehr getrennt. Der Eiserne Vorhang zog sich quer durch Mitteleuropa und teilte auch Deutschland. Mit dem Bau der Berliner Mauer 1961 wurde der letzte freie Zugang in den Westen gesperrt.

WĂ€hrend in der DDR eine Planwirtschaft errichtet wurde, entschied sich die Bundesrepublik fĂŒr die soziale Marktwirtschaft. Das einsetzende „Wirtschaftswunder“ fĂŒhrte zu anhaltend hohen Wachstumsraten, VollbeschĂ€ftigung und Wohlstand.

Konferenzort in dem 1957 die Römischen VertrĂ€ge unterzeichnet wurden. Die Bundesrepublik wird GrĂŒndungsmitglied der EuropĂ€ischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Mit der Aufhebung des alliierten Besatzungsstatuts wurde die Bundesrepublik Deutschland am 5. Mai 1955 souverĂ€n. Diese SouverĂ€nitĂ€t beschrĂ€nkte sich auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes, das heißt, die Alliierten behielten ein Vorbehaltsrecht ĂŒber Deutschland als Ganzes und die Viersektorenstadt Berlin ein. Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, verkĂŒndete damals: „Heute, fast zehn Jahre nach dem militĂ€rischen und politischen Zusammenbruch des Nationalsozialismus, endet fĂŒr die Bundesrepublik Deutschland die Besatzungszeit.“

Die wichtigsten außenpolitischen Meilensteine dieser Ära waren die Westintegration â€“ 1955 trat Westdeutschland der NATO bei â€“ und die Beteiligung am wirtschaftlichen Zusammenschluss in Europa, der mit der Montanunion 1952 begann und durch die Römischen VertrĂ€ge 1957 einen entscheidenden Schub erhielt. Nach der gewaltsamen Niederschlagung des Volksaufstandes des 17. Juni 1953 wurde die DDR Mitglied im Warschauer Pakt und dem RGW.

Die Berliner Mauer (1986)

In den 1960er-Jahren fĂŒhrten einige politische AffĂ€ren und das Aufkommen kritischer Ideen insbesondere der Studenten zum Ruf nach einem tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel. Eine 1967 einsetzende Wirtschaftskrise, die studentische 68er-Bewegung und die Wahlerfolge der NPD verstĂ€rkten den Eindruck einer politischen Krise. Die 1966 gebildete Große Koalition aus CDU und SPD unter Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU) verabschiedete eine Reihe grundlegender GesetzesĂ€nderungen (Notstandsgesetze) und versuchte, sich mit Hilfe der Globalsteuerung an die wirtschaftlich schwierigeren Zeiten anzupassen. Gleichzeitig wurde die deutsche Studentenbewegung der 1960er-Jahre zunehmend mit der außerparlamentarischen Opposition gleichgesetzt.

Mit dem Antritt der sozialliberalen Regierung unter Willy Brandt (SPD) 1969 wurden eine Reihe sozialer, gesellschaftlicher und außenpolitischer Reformen umgesetzt. Die „Neue Ostpolitik“, die auf VerstĂ€ndigung mit Osteuropa setzte und im Kniefall von Warschau einen symbolischen Ausdruck fand, fĂŒhrte zu außenpolitischer Entspannung und brachte Brandt 1971 den Friedensnobelpreis ein. Den Auftakt hatte das Erfurter Gipfeltreffen 1970 gebildet. Diese Politik wurde aber von Konservativen teilweise scharf kritisiert. Brandt ĂŒberstand im April 1972 ein konstruktives Misstrauensvotum, und die SPD rettete sich in Neuwahlen.

Im Jahr 1973 wurde die Bundesrepublik Deutschland neben der DDR (134.) der 133. Mitgliedstaat der UNO. Dieser Beitritt wurde von der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag mehrheitlich abgelehnt, worauf deren Vorsitzender Rainer Barzel zurĂŒcktrat.

10. November 1989, Bornholmer Straße im westlichen Teil Berlins. Einen Tag nach dem Fall der Mauer bereitet ein Spalier Besuchern aus der DDR einen ersten Empfang.

Brandts zweite Amtszeit (1972–1974) war ĂŒberschattet von wirtschaftlichen Problemen, zu denen die Ölkrise 1973 sowie inflationĂ€re Tendenzen aufgrund hoher TarifabschlĂŒsse gefĂŒhrt hatten. Die versprochenen innenpolitischen Reformen waren nicht bezahlbar. Brandt trat nach der Aufdeckung einer SpionageaffĂ€re um seinen Mitarbeiter GĂŒnter Guillaume zurĂŒck.

Sein Nachfolger Helmut Schmidt (SPD), seit Juni 1974 im Amt, hatte mit steigender Verschuldung und Arbeitslosigkeit, mehreren Wirtschaftskrisen und dem Terror der RAF zu kĂ€mpfen. Als Kanzler und Person bei den Deutschen geschĂ€tzt, verlor er jedoch den RĂŒckhalt seiner Fraktion, die zunehmend gegen seine UnterstĂŒtzung des NATO-Doppelbeschlusses opponierte.

Nach dem Auseinanderbrechen der Koalition wurde Helmut Kohl (CDU) nach einem konstruktivem Misstrauensvotum am 1. Oktober 1982 zum Kanzler gewĂ€hlt. Er regierte lĂ€nger als alle seine VorgĂ€nger und gilt als Kanzler der deutschen Einheit. Diese wurde durch die VerĂ€nderungen in der Sowjetunion durch Glasnost und Perestroika ermöglicht und maßgeblich von den Massendemonstrationen in der DDR sowie der dortigen Ausreisebewegung vorangetrieben. Am 9. November 1989 musste die DDR-FĂŒhrung die Mauer öffnen, nachdem ein Sprecher durch ein Versehen einen Massenansturm auf die GrenzĂŒbertrittsstellen ausgelöst hatte.

Bei den ersten freien Wahlen zur Volkskammer am 18. MĂ€rz 1990 gewann das von der Ost-CDU gefĂŒhrte ParteienbĂŒndnis „Allianz fĂŒr Deutschland“. (Letzter) MinisterprĂ€sident der DDR wurde Lothar de MaiziĂšre (CDU). Nun war der Weg frei fĂŒr die deutsche Wiedervereinigung. Diese fand im Einvernehmen mit den Vertretern der Alliierten im Rahmen der „Zwei-plus-Vier-GesprĂ€che“ statt.

Siehe auch: Deutschlandvertrag und Pariser VertrĂ€ge
→ Hauptartikel: Geschichte Deutschlands (seit 1990)
Deutschland seit 1990

Laut Art. 1 Absatz 1 des Einigungsvertrags wurden mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemĂ€ĂŸ Art. 23 des Grundgesetzes[60] am 3. Oktober 1990 die LĂ€nder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThĂŒringen („neue BundeslĂ€nder“) LĂ€nder der Bundesrepublik Deutschland.[61][62] Die Vier MĂ€chte hatten mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 die Hoheitsbefugnisse abgegeben, und durch das Inkrafttreten am 15. MĂ€rz 1991 konnte das wiedervereinigte Deutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges die volle staatliche SouverĂ€nitĂ€t wiedererlangen.

Im Rahmen der Wiedervereinigung sollten bis Ende 1994 die fremden MilitĂ€reinheiten weitgehend durch den Vertrag vom 12. Oktober 1990 das Land verlassen â€“ die noch verbliebenen der Westalliierten haben keinerlei Hoheitsbefugnisse mehr und unterliegen dem NATO-Truppenstatut. Deutschland verpflichtete sich zur AbrĂŒstung auf maximal 370.000 Soldaten. Mit dem am 14. November 1990 in Warschau unterzeichneten deutsch-polnischen Grenzvertrag wurde die Oder-Neiße-Linie eine anerkannte Grenze und das Territorium östlich davon endgĂŒltig völkerrechtlich Polen zugesprochen. Im Januar 1997 folgten Deklarationen zur Aussöhnung mit der Tschechischen Republik.

Der Reichstag in der Hauptstadt Berlin ist Sitz des Deutschen Bundestages seit 1999 und Symbol der „Berliner Republik“.

Mit einer knappen Mehrheit von 338 zu 320 Stimmen beschloss der Bundestag am 20. Juni 1991, Bonn als Regierungssitz aufzugeben und Regierung und Parlament nach Berlin zu verlegen. Durch die Umsetzung des Berlin/Bonn-Gesetzes ist neben der Hauptstadt Berlin die Bundesstadt Bonn zweites politisches Machtzentrum Deutschlands. Dort verblieben die ersten Dienstsitze von sechs Bundesministerien; alle anderen haben ihren Zweitsitz in Bonn. Die Mehrzahl der MinisteriumsbeschĂ€ftigten arbeiten vereinbarungsgemĂ€ĂŸ dort; zahlreiche Bundesinstitutionen sowie drei Verfassungsorgane haben ihren Dienstsitz in der Bundesstadt.

Der neue Sitz des Deutschen Bundestags ist das von Grund auf renovierte ReichstagsgebĂ€ude in Berlin, in dem erstmalig am 19. April 1999 wieder eine Parlamentssitzung stattfand. Bereits zu West-Berliner Zeiten, bis in die 1970er-Jahre, tagten dort oftmals das Plenum und einige AusschĂŒsse; auch der BundesprĂ€sident wurde dort von 1954 bis 1969 gewĂ€hlt. Seit September 1999 ist die Bundesregierung in Berlin angesiedelt.

Die EinfĂŒhrung des Euro als standardmĂ€ĂŸige WĂ€hrung im Jahr 1999. Die Ausgabe von Banknoten wurde im Jahr 2002 vollzogen.

Die 1990er-Jahre waren nach dem kurzen Boom der Wiedervereinigung von geringer wirtschaftlicher Dynamik, Massenarbeitslosigkeit und wahrgenommenem „Reformstau“ geprĂ€gt. Insbesondere in den neuen BundeslĂ€ndern entwickelte sich die Wirtschaft nicht wie erhofft und angekĂŒndigt. Mehrere Reformvorhaben der Bundesregierung scheiterten an der rot-grĂŒnen Mehrheit im Bundesrat. Außenpolitisch setzte sich Kohl fĂŒr eine stĂ€rkere Zusammenarbeit im Rahmen der EuropĂ€ischen Union und zum Beispiel fĂŒr die EU-Osterweiterung ein. Als 1991 die SFR Jugoslawien zu zerfallen begann, war Deutschland eines der LĂ€nder, welches die Anerkennung der UnabhĂ€ngigkeit von Kroatien und Slowenien durch die westlichen Staaten massiv unterstĂŒtzte. Eine direkte Teilnahme am Zweiten Golfkrieg zur Befreiung Kuwaits lehnte die Bundesregierung mit Blick auf die historische Last ab. Stattdessen leistete Deutschland finanzielle UnterstĂŒtzung und ersetzte Marineeinheiten der NATO-Partner im Mittelmeer. Nach Beendigung der KĂ€mpfe half ein Verband der Bundesmarine bei der RĂ€umung von Seeminen im Persischen Golf.

Zum ersten Mal in der Nachkriegsgeschichte kam es in Folge der Bundestagswahl 1998 zu einem vollstĂ€ndigen Regierungswechsel. Die bisherigen Regierungsparteien CDU/CSU und FDP verloren ihre Bundestagsmehrheit, die bisherigen Oppositionsparteien SPD und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen bildeten die erste Rot-grĂŒne Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder. Bei der Bundestagswahl 2002 wurde die Bundestagsmehrheit von SPD und GrĂŒnen knapp bestĂ€tigt.

Die seit 2005 amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)

Die Rot-GrĂŒne Koalition setzte erste AnsĂ€tze fĂŒr umfassende VerĂ€nderungen in der Sozial-, Renten- und Gesundheitspolitik (siehe Agenda 2010) durch. Mittels der Einnahmen aus der umstrittenen Ökosteuer gelang es, die Lohnnebenkosten (RentenversicherungsbeitrĂ€ge) zu reduzieren. Allgemein wurde das Thema Ökologie stĂ€rker gewichtet, beispielsweise mit dem Beginn des Atomausstiegs oder Gesetzesinitiativen zur Reduzierung von Treibhausgasen. Andere Reformen der rot-grĂŒnen Regierung waren etwa das Lebenspartnerschaftsgesetz, das neue StaatsbĂŒrgerschaftsrecht oder und das Gewaltschutzgesetz. WĂ€hrend Schröder fĂŒr einige Bundesratsabstimmungen CDU-regierte LĂ€nder durch ZugestĂ€ndnisse dazu bewegen konnte, im Sinne der Bundesregierung abzustimmen, scheiterten andere Reformvorhaben von Rot-GrĂŒn, wie das Verbraucherinformationsgesetz, an der CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat.

Der erste Kampfeinsatz deutscher Soldaten seit dem Zweiten Weltkrieg â€“ 1999 im Kosovokrieg â€“ markierte einen Wendepunkt der deutschen Außenpolitik. Nach dem Anschlag auf das World Trade Center in New York 2001 garantierte Bundeskanzler Schröder den USA die „uneingeschrĂ€nkte SolidaritĂ€t“. Deutschland unterstĂŒtzte die „Operation Enduring Freedom“ und den Krieg in Afghanistan. Deutschland beteiligte sich im Jahre 2003 nicht am Irakkrieg. Dies fĂŒhrte zu Konflikten vor allem mit den USA, aber zu großen Sympathiebekundungen aus der deutschen Bevölkerung gegenĂŒber dem „Friedenskanzler“ Schröder. Die Bundeswehr sicherte die Seewege am Horn von Afrika, entsandte ABC-SpĂŒrpanzer nach Kuwait und zog gemĂ€ĂŸ ihren internationalen Verpflichtungen deutsche Soldaten nicht aus NATO-AWACS-Flugzeugen ab. Letzteres erkannte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 7. Mai 2008 wegen Verletzung der Rechte des Bundestages als verfassungswidrig.[63]

Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon im Jahr 2007

Die Hartz-IV-Gesetzgebung von 2004 hatte das Ziel, den Arbeitsmarkt zu beleben. Es wuchsen die Proteste gegen eine â€“ insbesondere durch die direkt Betroffenen â€“ als sozial ungerecht empfundene Politik, die Kritiker nicht von der SPD erwartet hatten. Nach durch Rot-GrĂŒn verlorenen Landtagswahlen in den Jahren 2004 und 2005 stellte Bundeskanzler Schröder schließlich am 1. Juli 2005 im Bundestag die Vertrauensfrage nach Art. 68 GG mit dem Ziel, diese absichtlich zu verlieren. Daraufhin löste BundesprĂ€sident Horst Köhler den 15. Deutschen Bundestag auf und setzte Neuwahlen fĂŒr den 18. September 2005 an. Da diese Wahl kein Ergebnis zugunsten einer der angestrebten Koalitionen (SPD/GrĂŒne und Union/FDP) ergab und alle Versuche, eine andere Dreiparteienregierung zu bilden, scheiterten, einigten sich CDU/CSU und SPD auf die Bildung einer Großen Koalition unter der Kanzlerschaft von Angela Merkel (CDU).

Am 27. September 2009 fand die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. Die beiden Unionsparteien und die FDP erreichten zusammen die notwendige Mehrheit fĂŒr die von beiden Seiten angestrebte Bildung einer schwarz-gelben Koalition. Dies war vor allem aufgrund der StimmenzuwĂ€chse der FDP möglich, da die CDU wiederum an Stimmen verlor.[64] Merkel blieb Bundeskanzlerin; Guido Westerwelle (FDP) wurde Außenminister und Vizekanzler.[65] Am 16. Mai 2011 ernannte Merkel Philipp Rösler zu ihrem neuen Stellvertreter.[66]

→ Hauptartikel: Demografie Deutschlands
Bevölkerungsaufbau nach Alter im Jahr 2010

Am 31. Dezember 2010 lebten in der Bundesrepublik Deutschland 81,752 Millionen Einwohner auf der FlĂ€che von 357.112 Quadratkilometern.[67] Das Land gehört damit zu den am dichtesten besiedelten FlĂ€chenstaaten der Welt. Deutschland hat mit einer Geburtenrate pro Frau von derzeit 1,39 (Stand: 2010; im Jahr 2009 lag die Geburtenziffer bei 1,36) eine der niedrigsten weltweit.[68][69] Im Jahr 2007 stieg die Zahl der Geburten erstmals seit zehn Jahren wieder an und lag bei 684.862.[70] Die Anzahl der lebend geborenen Kinder ist im Jahr 2009 um ca. 17.400 bzw. 2,56 Prozent auf 665.126 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Da im selben Zeitraum 854.544 SterbefĂ€lle verzeichnet wurden, wurden etwa 190.000 Kinder weniger geboren als Menschen verstarben.[71] Im Jahr 2010 stieg erneut die Anzahl der lebend geborenen Kinder zum Vorjahr 2009 von 665.126 auf 677.947 Kinder.[72]

Etwa 75 Millionen Menschen (91 Prozent) sind deutsche StaatsbĂŒrger. Von diesen haben wiederum sieben Millionen BĂŒrger einen Migrationshintergrund; unter ihnen sind Aussiedler beziehungsweise SpĂ€taussiedler deutscher NationalitĂ€t, von denen die meisten aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion (51 Prozent, umgangssprachlich meist als „Russlanddeutsche“ bezeichnet) und aus Polen (34 Prozent) eingewandert sind. Zwischen 1950 und 2002 waren dies insgesamt 4,3 Millionen Menschen, oder im Land geborene oder seit langer Zeit in Deutschland lebende ehemalige AuslĂ€nder, die seit der Änderung des StaatsbĂŒrgerschaftsrechts auf eigenen Antrag eingebĂŒrgert wurden.

Einwohnerzahlen Deutschlands seit 1800. Von 81,8 Millionen Einwohnern des Landes im Jahr 2009 haben 16 Millionen (20 Prozent) einen Migrationshintergrund.

Am 31. Dezember 2010 lebten laut Statistischem Bundesamt rund 7,2 Millionen AuslĂ€nder in Deutschland.[73] Die grĂ¶ĂŸte Gruppe stellen mit 1.629.480 Personen tĂŒrkische Staatsangehörige (→ TĂŒrkeistĂ€mmige in Deutschland). Aus Mitgliedstaaten der EuropĂ€ischen Union leben rund 2,4 Millionen Menschen auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Den grĂ¶ĂŸten Anteil haben hier Italiener (517.546), Polen (419.435) und Griechen (276.685). Der Anteil der europĂ€ischen StaatsbĂŒrger aus Nicht-EU-LĂ€ndern hatte sich durch Migration insbesondere aus dem ehemaligen Jugoslawien (etwa eine Million) und aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion in den 1990er-Jahren erhöht. Ferner leben in Deutschland 824.352 Menschen mit einer asiatischen Staatsangehörigkeit, 271.431 Afrikaner und 215.213 Amerikaner (davon 97.732 aus den USA).[74] 2008 erwarben 94.470 Personen die deutsche StaatsbĂŒrgerschaft (2006: 124.566) durch EinbĂŒrgerung.[75]

Die Zahl der gesamten polnischen Diaspora in Deutschland, die bereits seit dem 19. Jahrhundert existiert, belĂ€uft sich auf weit ĂŒber zwei Millionen, wobei die meisten seit Generationen von der einheimischen Bevölkerung assimiliert sind.

Somit ergibt sich ein Gesamtanteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund von etwa 18,7 Prozent (15,4 Millionen),[76] ein Hinweis darauf, dass die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung nicht mehr ĂŒber NationalitĂ€ten erfasst werden kann.

Die griechisch-orthodoxe Kirche meldet seit Ausbruch der griechischen Finanzkrise einen spĂŒrbaren Anstieg der GlĂ€ubigen im Berliner Umland. In Deutschland kommen nach dem Bericht derzeit jeden Monat 1400 Griechen an.[77] Auch durch den anhaltend hohen Jobverlust zieht es viele Griechen nach Deutschland.[78]

Angestammte nationale Minderheiten sind DĂ€nen (je nach Definition und Quelle etwa 15.000 bis 50.000), Friesen (Zahlen siehe dort), Sorben (etwa 60.000) und Sinti (etwa 70.000).

Siehe auch: Ruhrpolen und Griechen in Deutschland
→ Hauptartikel: Deutsche Sprache
Die kontinentalwestgermanischen Dialekte

Die in Deutschland gebrÀuchlichste Sprache ist Deutsch (Hochdeutsch), gefolgt von Niederdeutsch mit rund sechs Millionen Sprechern,[79] davon ungefÀhr vier Millionen, die die Sprache gut bis sehr gut beherrschen.[80]

Deutsch wird als Standardsprache im Amtsgebrauch, den ĂŒberregionalen Medien und als Schriftsprache verwendet. Als Sprache des Alltags wird es in vielen Regionen fast ausschließlich gesprochen (oft regional leicht eingefĂ€rbt). Der Übergang zu den deutschen Dialekten ist fließend.

Neben der deutschen Sprache sind regional seit langem auch Sprachen in Deutschland heimischer Sprachminderheiten offiziell als Minderheiten- oder Regionalsprachen nach der EuropĂ€ischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen anerkannt. Im Einzelnen sind das: DĂ€nisch (sowohl ReichsdĂ€nisch, ĂŒberwiegend in der Variante Sydslesvigdansk, als auch SĂžnderjysk), Friesisch (als Minderheitensprache: Nordfriesisch in Schleswig-Holstein, Saterfriesisch in Niedersachsen), Sorbisch (als Minderheitensprache: Obersorbisch in Sachsen, Niedersorbisch in Brandenburg), Romani (Minderheitensprache der Sinti und Roma), Niederdeutsch (Regionalsprache in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt).

Die erste vollstĂ€ndige BibelĂŒbersetzung ins Deutsche, 1534

Die landesrechtlichen Umsetzungen sind teilweise noch nicht erfolgt â€“ dies betrifft insbesondere die Sprache Romanes. Partiell (rĂ€umlich und/oder sachlich) besitzen in Schleswig-Holstein die Regional- und Minderheitensprachen Niederdeutsch, DĂ€nisch und Friesisch (siehe Friesisch-Gesetz) den Rang einer Amtssprache. Andere in Deutschland traditionelle (wie beispielsweise die jenische Sprache oder das Jiddisch) oder neue Minderheitensprachen wurden nicht in die Charta aufgenommen.[81]

Ehemals verbreitete Sprachen wie Moselromanisch (im 11. Jahrhundert ausgestorben), Polabisch (im 18. Jahrhundert ausgestorben) oder Jiddisch werden heute nicht oder kaum mehr gesprochen.

Die Verwendung von Dialekten wird von manchen Menschen als Makel, von anderen als kulturelle Bereicherung empfunden. Im norddeutschen Raum verwenden Angehörige der höheren Bildungsschichten seltener die niederdeutsche Sprache oder regionale Mundarten, wĂ€hrend im sĂŒddeutschen Sprachraum selbst in akademischen Kreisen der Gebrauch des Dialekts ĂŒblich ist. Da das Standarddeutsche sich aus hochdeutschen (mittel- und oberdeutschen) Sprachformen entwickelt hat und die Dialekte der niederdeutschen Sprache verdrĂ€ngt hat, sprechen Norddeutsche tendenziell eher ein dialektfreies Deutsch als die Bevölkerung in den sĂŒdlichen zwei Dritteln des Landes.

Die hannoveranische Lautung ist dem heutigen Standarddeutsch sehr verwandt. (Das Neue Rathaus in Hannover)

Die von Gehörlosen verwendete Deutsche GebÀrdensprache ist seit 2002 in Deutschland als eigenstÀndige Sprache anerkannt.

Seit der Einwanderung der Germanen in das heutige Gebiet Deutschlands sind immer wieder neuere Zuwanderer hinzugekommen, die auch ihre jeweiligen Sprachen mitbrachten (zum Beispiel die Römer in den Kolonien Germaniens, die Hunnen wĂ€hrend der Völkerwanderung, die Hugenotten seit dem 17. Jahrhundert, die Ruhrpolen im 19. Jahrhundert). WĂ€hrend die Nachkommen der Ă€lteren Zuwanderungswellen inzwischen sprachlich weitestgehend assimiliert sind, verwenden diejenigen Zuwanderer, die erst in den vergangenen Jahrzehnten gekommen sind (unter anderem die sogenannten Gastarbeiter, aber auch FlĂŒchtlinge), untereinander neben dem Deutschen noch hĂ€ufig ihre Muttersprache, vor allem TĂŒrkisch (etwa zwei Millionen). Daneben ist auch die Russische Sprache verbreitet, zum einen unter jĂŒdischen KontingentflĂŒchtlingen, aber auch unter Russlanddeutschen, zu denen nicht nur deutsche oder ‚plautdietsche‘, sondern auch russische Muttersprachler gehören. Die Angaben zur Anzahl russischer Muttersprachler variieren je nach Quelle stark und liegen bei drei bis vier Millionen. Auch die Zahl der Personen, deren Alltagssprache Polnisch ist, wird relativ hoch vermutet. Hierbei variiert die Zahl ebenfalls je nach Quelle.

Die an Schulen vorrangig gelehrte Fremdsprache ist Englisch, gefolgt von Französisch und Latein und danach von Russisch. In den letzten Jahren ist außerdem Spanisch sowie in den westlichen Landesteilen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen NiederlĂ€ndisch immer beliebter geworden. Die Entscheidung ĂŒber die unterrichteten Fremdsprachen haben die Schulministerien in den einzelnen LĂ€ndern. Weitere Fremdsprachen wie zum Beispiel Chinesisch oder Italienisch können SchĂŒler an manchen Schulen als regulĂ€res Unterrichtsfach oder als Arbeitsgemeinschaft (AG) wĂ€hlen.[82]

→ Hauptartikel: Religionen in Deutschland
Martin Luther (1483–1546), GemĂ€lde von Lucas Cranach dem Älteren, 1528

In Deutschland wird Religionsfreiheit als Grundrecht garantiert. Das VerhĂ€ltnis von Religion und Staat wird durch die Artikel 136 bis 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) geregelt, die durch Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes sind. Danach gilt neben der Religionsfreiheit die weltanschauliche NeutralitĂ€t des Staates und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Auf dieser Basis ist das VerhĂ€ltnis von Religionsgemeinschaften und Staat partnerschaftlich; es gibt also keine strikte Trennung von Kirche und Staat wie im Laizismus, sondern in vielen sozialen und schulisch-kulturellen Bereichen bestehen Verflechtungen, beispielsweise ĂŒber kirchliche, aber staatlich mitfinanzierte TrĂ€gerschaft von KindergĂ€rten, Schulen, KrankenhĂ€usern oder Pflegeheimen. Ebenso berufen sich einige deutsche Parteien auf die christliche Tradition des Landes. Die christlichen Kirchen besitzen den Status von Amtskirchen und sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, aufgrund des geltenden Staatskirchenrechts jedoch sui generis.[83] Durch den verliehenen Körperschaftsstatus sollen den Kirchen und den ihnen insoweit gleichgestellten Religionsgemeinschaften vielmehr bestimmte, dem öffentlichen Recht eigentĂŒmliche Gestaltungsmöglichkeiten eingerĂ€umt werden, ohne dass sie dabei aber einer Staatsaufsicht unterliegen; stattdessen wird sowohl der kirchliche Öffentlichkeitsauftrag teilweise in KirchenvertrĂ€gen mit den LĂ€ndern oder den entsprechenden Regelungen in den Landesverfassungen anerkannt wie auch die besondere, originĂ€re Kirchengewalt rechtlich bekrĂ€ftigt.[84]

J. A. Ratzinger, seit 2005 Papst Benedikt XVI., Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche

Wie der grĂ¶ĂŸte Teil West- und Mitteleuropas ist das heutige Deutschland in einem bis zur Antike zurĂŒckreichenden historischen und kulturellen Kontext christlich-abendlĂ€ndisch, und seit etwa dem 18. Jahrhundert ebenso aufgeklĂ€rt-wissenschaftlich geprĂ€gt. Dieser PrĂ€gung liegen EinflĂŒsse aus der antiken griechischen und römischen Kultur ebenso zugrunde wie jĂŒdische und christliche Traditionen, die sich seit Beginn der Christianisierung Nordwesteuropas, ab etwa dem 4. Jahrhundert, mit germanischen Traditionen vermischt hatten. Das Gebiet des heutigen Deutschland wurde seit dem frĂŒhen Mittelalter christianisiert. In der frĂ€nkischen Zeit wurde im Reich Karls des Großen die entsprechende Missionierung, teilweise durch Zwangsmaßnahmen abgeschlossen. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation begann die christliche Reformation Anfang des 16. Jahrhunderts, angefĂŒhrt von Martin Luther. Sie prĂ€gt die religiöse Landschaft im deutschen Sprachraum bis heute mit.

Das protestantische Ulmer MĂŒnster gilt als höchstes KirchengebĂ€ude der Welt.

Die Mehrheit (zirka 60 Prozent) der deutschen StaatsbĂŒrger gehört einer christlichen Konfession an: römisch-katholische Kirche 30,2 Prozent (tendenziell ĂŒberwiegend in West- und SĂŒddeutschland; Stand: 31. Dezember 2010)[85] – 0,3 Prozent weniger als im Vorjahr, Evangelische Kirche in Deutschland (Lutheraner, Reformierte und Unierte) 29,2 Prozent (tendenziell vor allem in Norddeutschland; Stand: 31. Dezember 2010)[86] – 0,4 Prozent weniger als im Vorjahr; die restlichen christlichen Kirchen wie orthodoxe und altorientalische Kirchen, die Zeugen Jehovas, die neuapostolische Kirche und Angehörige christlicher Freikirchen insgesamt 2 Prozent.[87] Die Anzahl der Gottesdienstbesucher ist wesentlich geringer als die Anzahl der Kirchenmitglieder. An sogenannten Zahlsonntagen besuchten 3,1 Millionen Menschen (oder 3,8 Prozent der Deutschen Gesamtbevölkerung) die sonntĂ€glichen katholischen Gottesdienste (2010),[85] und 0,9 Millionen (oder 1,1 Prozent der Gesamtbevölkerung) jene der Evangelischen Kirche (2009).[88]

Mehr als ein Drittel der Gesamtbevölkerung ist konfessionslos. Mehr als 40 Prozent gehören keiner der beiden großen Religionsgemeinschaften an; in den neuen LĂ€ndern liegt dieser prozentuale Anteil zwischen 67,7 Prozent (ThĂŒringen) und 81,7 Prozent (Sachsen-Anhalt) (Mittelwert 75,4 Prozent).[89] Die DDR hatte eine atheistische Weltanschauung propagiert und vermittelt (siehe Jugendweihe) und den Kirchenaustritt gefördert. In den alten BundeslĂ€ndern ist der Anteil an der Gesamtbevölkerung, der zu keiner der beiden großen Kirchen gehört, wesentlich geringer; deren Anteil liegt zwischen 23,6 Prozent in Bayern und 71,2 Prozent in Berlin – letzteres allerdings einschließlich des ehemaligen Ost-Berlins.[89] Aufgrund langfristiger Prozesse der SĂ€kularisierung und des Wertewandels stieg der Anteil von Konfessionslosen an der Gesamtbevölkerung jedoch auch schon in der alten Bundesrepublik an (1970: 3,9 Prozent; 1987: 11,4 Prozent). Diese Entwicklung setzte sich nach der Wende im vereinten Deutschland fort (1990: 22,4 Prozent; 2004: 34,6 Prozent).[90]

Die Anwar-Moschee in Rodgau (Hessen)

Islamische Gemeinden haben etwa 4 Millionen Mitglieder (5 Prozent der Einwohner) und sind vorwiegend auslĂ€ndischer Herkunft, davon mittlerweile etwa 732.000 deutsche Staatsangehörige (knapp 0,9 Prozent der deutschen StaatsbĂŒrger); 9,1 Prozent aller 2004 geborenen Kinder haben muslimische Eltern. Um fĂŒr die Vielzahl an islamischen Organisationen einen Dachverband zu erhalten, der fĂŒr Außenstehende als Ansprechpartner fungieren kann, wurde der Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland gegrĂŒndet.

Neue Synagoge in DĂŒsseldorf

Die Deutsche Buddhistische Union geht von einer Zahl von 250.000 aktiven Buddhisten in Deutschland aus, die HÀlfte davon sind eingewanderte Asiaten. Dies entspricht 0,3 Prozent der Bevölkerung.

Etwa 106.000 Personen gehören jĂŒdischen Gemeinden an. Seit den 1990er-Jahren verzeichnen diese einen starken Zuwachs durch Zuwanderer aus Osteuropa, vor allem aus der Ukraine und aus Russland. Nach Frankreich und dem Vereinigten Königreich hat Deutschland die drittgrĂ¶ĂŸte jĂŒdische Gemeinschaft Europas.

Bestimmte christliche Kirchen sowie die jĂŒdischen Gemeinden erheben von ihren Mitgliedern eine Kirchensteuer, die der Staat gegen eine AufwandsentschĂ€digung einzieht und an die jeweiligen Kirchen (beziehungsweise an den Zentralrat der Juden in Deutschland) weiterleitet.

Des Weiteren ist der Religionsunterricht laut Grundgesetz fakultatives, aber dennoch ordentliches Unterrichtsfach in den öffentlichen Schulen (mit Ausnahme weniger LĂ€nder wie Bremen, Berlin und Brandenburg). Dieser Unterricht wird oft von einem Vertreter einer der beiden großen christlichen Amtskirchen abgehalten.

→ Hauptartikel: Wirtschaft Deutschlands
Containerschiff bei Hamburg. Am Warenwert gemessen ist Deutschland im Jahr 2010 der drittgrĂ¶ĂŸte Exporteur und Importeur der Welt.[91]

Mit einem nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) von etwa 2,4 Billionen Euro im Jahr 2010 ist Deutschland die grĂ¶ĂŸte Volkswirtschaft Europas und viertgrĂ¶ĂŸte der Welt. Gemessen am BIP pro Kopf steht Deutschland international an 19., in der EuropĂ€ischen Union an 13. Stelle. Am Warenwert gemessen war das Land im Jahr 2010 der drittgrĂ¶ĂŸte Importeur und Exporteur der Welt.[92] Deutschland gilt als sehr hochentwickeltes Land, dessen Lebensstandard laut Human Development Index auf dem zehnten Platz von 187 untersuchten LĂ€ndern gelistet wird.[93]

Die Gesamtwirtschaftsleistung in Deutschland wird durch rund 2,1 Prozent im primĂ€ren Sektor (Landwirtschaft), 24,4 Prozent im sekundĂ€ren Sektor (Industrie) und 73,5 Prozent im tertiĂ€ren (Dienstleistung) Wirtschaftssektor erbracht. 2011 verzeichnete die Bundesrepublik Deutschland mit ĂŒber 41 Millionen sozialversicherungspflichtig BeschĂ€ftigten einen historischen Höchststand.[94] Die Zahl der Erwerbslosen lag im Jahresdurchschnitt bei 2,976 Millionen und ist der niedrigste Wert seit 20 Jahren.[95]

Deutschland weist eine lange Bergbautradition auf und verfĂŒgt ĂŒber verschiedenste Rohstoffvorkommen. Industriegeschichtlich wie wirtschaftlich bedeutend sind und waren unter anderem Kohle, Edelsalze, Industrieminerale und Baustoffe sowie Silber, Eisen und Zinn. Das Industrieland ist auf globale Rohstoffimporte aller Art spezialisiert.

Deutschland ist Teil des EuropÀischen Binnenmarkts. Zusammen mit 17 EU-Mitgliedstaaten bildet es eine WÀhrungsunion, die Eurozone (blau).

Als weltweit konkurrenzfĂ€higste Branchen der deutschen Industrie gelten die Automobil-, Nutzfahrzeug-, elektrotechnische, Maschinenbau- und Chemieindustrie. Zur Nutzung der Sonnenenergie sind deutsche Entwicklungen innovativer Solarstromtechnologie international wegweisend. International bedeutend ist die Versicherungswirtschaft, insbesondere die RĂŒckversicherungen. Eine Vielzahl von weltweit bedeutenden Messeveranstaltungen, Kongresszentren, Ausstellungen sowie eine im internationalen Maßstab bedeutende Museums- und Veranstaltungslandschaft sind wichtige Grundlage von Tourismus und Reiseverkehr von und nach Deutschland.

Hinsichtlich der Wirtschaftskraft bestehen regionale DisparitĂ€ten im Einkommen, Vermögen und des BIP pro Kopf zwischen den westlichen BundeslĂ€ndern und den Gebieten im Osten Deutschlands. Die Arbeitslosenquote liegt in den östlichen LĂ€ndern im Durchschnitt höher. Zudem besteht zwischen dem strukturstarken SĂŒden Deutschlands und den strukturschwĂ€cheren Gebieten Norddeutschlands, ein SĂŒd-Nord-GefĂ€lle.

Die Einkommensungleichheit in Deutschland lag nach Angabe der OECD 2005 knapp unter dem OECD-Durchschnitt.[96] 2008 betrug ein mittleres verfĂŒgbares Einkommen 1.252 Euro,[97] bei einem Gini-Index von 0,29.[98] Die Vermögensverteilung in Deutschland weist, nach Zahlen des DIW, eine Ungleichverteilung auf (Gini-Index 0,799). 2007 besaßen die reichsten 5 % der Bevölkerung 46 % des Gesamtvermögens, das reichste Prozent 23 % des Gesamtvermögens. Rund zwei Drittel der Bevölkerung wiesen 2007 kein oder nur ein sehr geringes Nettovermögen auf.[99]

Frankfurt am Main ist ein internationales Finanz- und Dienstleistungszentrum sowie Sitz der EuropÀischen Zentralbank.

Im Jahre 2006 wurde ein Wirtschaftswachstum von 2,8 Prozent erreicht. Diese positive Entwicklung setzte sich bis zum dritten Quartal 2008 fort. Im vierten Quartal wurde Deutschland jedoch von der internationalen Finanzkrise erfasst, die zum Jahresende 2009/2010 endete. Die Wirtschaftsentwicklung verlief seitdem wieder auf Vorkrisenniveau. Die Zahl der Arbeitslosen sank seit Ende 2006 unter 3,5 Millionen und erreichte Anfang 2011 die Grenze von 3 Millionen, wobei sie selbst in der Finanzkrise nur unwesentlich anstieg.

Im Außenhandel war Deutschland bis 2008 weiterhin sehr erfolgreich (Exporte 2006: +13 Prozent auf 894 Milliarden Euro), im Zuge der Wirtschaftskrise aber brach besonders der Export deutlich ein, er sank im vierten Quartal 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 5,2 Prozent.[100]

Das Land verzeichnete bis 2009 ĂŒber mehrere Jahrzehnte mit großem Abstand mehr Exporte als jedes andere Land der Welt und wurde daher oft mit dem Schlagwort „Exportweltmeister“ bezeichnet.[101] Die Exporte erreichten im Jahr 2010 959,5 Mrd. Euro. Die wichtigsten Handelspartner sind die ĂŒbrigen EU-Mitgliedstaaten (Exporte 60,3 % / Importe 56,3 %), die VR China (Exporte 5,6 % / Importe 9,5%), die USA (Exporte 6,8 % / Importe 5,6 %), die Schweiz (Exporte 4,3 % / Importe 4,0 %) und die Russische Föderation (Exporte 2,7 % / Importe 3,9 %).[102]

Siehe auch: Liste der LĂ€nder nach Bruttoinlandsprodukt und Liste der LĂ€nder nach Bruttoinlandsprodukt pro Kopf
Siemens AG in MĂŒnchen. 37 Unternehmen der Fortune Global 500 haben im Jahr 2010 ihren Hauptsitz in Deutschland.

Die Rangfolge der zehn umsatzstĂ€rksten Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland: AufgefĂŒhrt sind der Hauptsitz, der Nettogewinn, die Anzahl der Mitarbeiter. Die Zahlen sind in Millionen Euro angegeben und beziehen sich auf das GeschĂ€ftsjahr 2009.[103] Ohne Rangnummer eingefĂŒgt ist die grĂ¶ĂŸte Bank gemessen an der Bilanzsumme (2007) und die grĂ¶ĂŸte Versicherung gemessen an Beitragseinnahmen (2007).

Volkswagenwerk in Wolfsburg.
Die Volkswagen AG ist gemessen am Umsatz der grĂ¶ĂŸte von 30 im DAX gelisteten Konzernen.
Rang
Name
Hauptsitz
Umsatz
(Mio. â‚Ź)
Gewinn
(Mio. â‚Ź)
Mitarbeiter
01. Volkswagen AG Wolfsburg 108.897 4.120 329.305
02. Daimler AG Stuttgart 99.399 3.985 272.382
03. Siemens AG Berlin, MĂŒnchen 72.488 3.806 398.200
04. E.ON AG DĂŒsseldorf 68.731 7.204 87.815
05. Metro AG DĂŒsseldorf 64.337 825 242.378
06. Deutsche Post AG Bonn 63.512 1.389 475.100
07. Deutsche Telekom AG Bonn 62.516 569 241.426
08. BASF SE Ludwigshafen a. R. 57.951 4.065 95.175
09. BMW AG MĂŒnchen 56.018 3.126 107.539
10. ThyssenKrupp AG Essen, Duisburg 51.723 2.102 191.350
— Allianz SE MĂŒnchen 102.598 7.966 181.207
— Deutsche Bank AG Frankfurt a. M. 2.020.349 6.510 78.291
Siehe auch: Liste der grĂ¶ĂŸten Unternehmen in Deutschland
EnergietrÀger in Deutschland[104]

Deutschland ist im Jahr 2008 der viertgrĂ¶ĂŸte Produzent an PrimĂ€renergie (in BTU) in Europa gewesen und wird auf Rang 21 unter den Energieproduzenten der Welt gelistet.[105]

2005 betrug der PrimÀrenergieverbrauch in Deutschland 14,238 EJ und war damit der zweithöchste in Europa und sechsthöchste in der Welt.[106]

Im Jahr 2003 verbrauchte Deutschlands statistischer Durchschnittseinwohner 5597,7 kW·h und lag damit an elfthöchster Stelle in Europa und wurde auf Rang 27 in der Welt gelistet.

Im Jahr 2010 hatten 957 Stromversorgungsunternehmen ihren Hauptsitz in Deutschland.[107] Die fĂŒnf grĂ¶ĂŸten Energieversorgungsunternehmen gemessen am Umsatz sind E.ON, RWE, EnBW, Vattenfall Europe und die EWE AG.

Der Anteil an erneuerbarer Energien zur Stromgewinnung wie z. B. Solarenergie oder Windkraft ist in Deutschland vergleichsweise hoch.

Siehe auch: Stromerzeugung
→ Hauptartikel: Deutsches Recht (historisch)

Das Deutsche Recht hat eine lange, bis in germanische Zeit zurĂŒckreichende Tradition. Im Mittelalter wurden bedeutende Rechtssammlungen wie der Sachsenspiegel angelegt, die nicht Recht setzen, sondern vorhandenes Gewohnheitsrecht fixieren sollten. Ab dem 12. Jahrhundert wurde im Heiligen Römischen Reich zunehmend Römisches Recht angewendet, welches wegen seiner Exaktheit und UniversalitĂ€t als dem einheimischen germanischen Recht ĂŒberlegen empfunden wurde. Aufgrund seiner staatlichen Zersplitterung kannte das „Alte Reich“ aber, von wenigen Kodifikationen wie der Constitutio Criminalis Carolina abgesehen, kein einheitliches deutsches Recht.

Von nicht zu unterschĂ€tzender Bedeutung war die Einrichtung des Reichskammergerichts im Jahr 1495 als Rechtsmittelgericht des Reichs gegen Entscheidungen der Gerichte der einzelnen deutschen Staaten. Allerdings besaßen bestimmte deutsche Staaten das Privilegium de non appellando, also das Privileg, dass gegen Entscheidungen ihrer Gerichte kein Rechtsmittel zum Reichskammergericht gegeben war.

Das 1895 erbaute ReichsgerichtsgebÀude in Leipzig wird seit 2002 als Bundesverwaltungsgericht genutzt.

Im 18. Jahrhundert gaben sich einzelne deutsche Staaten vom Geist der AufklĂ€rung geprĂ€gte Gesetzwerke wie den Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756 und das Allgemeine Landrecht fĂŒr die Preußischen Staaten von 1794. 1812 wurde in den Deutschen Erblanden der österreichischen Monarchie ein modernes Allgemeines bĂŒrgerliches Gesetzbuch (ABGB) in Kraft gesetzt. Die napoleonische Ära brachte die EinfĂŒhrung des wegweisenden Code civil in den von Frankreich annektierten deutschen Gebieten und einigen Rheinbund-Staaten, bei der es auch nach der Niederlage Napoleons blieb. Ansonsten wurde in vielen Staaten des Deutschen Bundes weiterhin teilweise noch römisches und germanisches Recht angewendet.

Erst mit Schaffung der staatlichen Einheit im Jahr 1871 war schließlich die Voraussetzung fĂŒr einheitliche Gesetze im Deutschen Reich gegeben. Bereits 1871 wurde das Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet, zum 1. Oktober 1879 traten die Reichsjustizgesetze in Kraft: Gerichtsverfassungsgesetz, Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung, Konkursordnung und weitere EinfĂŒhrungs- und Nebengesetze. Zum 1. Oktober 1879 nahm auch das Reichsgericht als oberstes Gericht des Reichs seine Arbeit auf. Am 1. Januar 1900 traten schließlich das BĂŒrgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) in Kraft und schufen auch auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Handelsrechts Rechtseinheit.

Der Nationalsozialismus pervertierte das Recht zum Mittel der Gewaltherrschaft, wofĂŒr hier stellvertretend die Terrorurteile des Volksgerichtshofs zu nennen sind. Mit der GrĂŒndung der Bundesrepublik Deutschland wurde in Deutschland dann wieder ein Rechtsstaat geschaffen. Auf dem Gebiet der DDR hingegen, wo die Doktrin der „einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ galt und Gewaltenteilung und UnabhĂ€ngigkeit der Gerichte unbekannt waren, kehrten erst im Zuge der Wende und letztlich mit der Wiederherstellung der staatlichen Einheit im Jahr 1990 wieder rechtsstaatliche VerhĂ€ltnisse ein.

→ Hauptartikel: Bundesdeutsches Recht
GebÀude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als Rechtsstaat (Art. 20, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG), was bedeutet, dass staatliche TĂ€tigkeit nur durch das Recht begrĂŒndet werden kann und durch das Recht begrenzt wird. Wer durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, hat das Recht, bei Gericht um Rechtsschutz hiergegen nachzusuchen (Art. 19 Abs. 4 GG). Die Richter sind unabhĂ€ngig und unterliegen keinerlei Weisungen.

Die Rechtsprechung wird im Wesentlichen von Gerichten der BundeslĂ€nder ausgeĂŒbt: In Zivilsachen und Strafsachen durch die Amtsgerichte, die Landgerichte und die Oberlandesgerichte (in Berlin Kammergericht genannt), in Arbeitssachen durch die Arbeitsgerichte und die Landesarbeitsgerichte, in Verwaltungsrechtssachen durch die Verwaltungsgerichte und die Oberverwaltungsgerichte (in drei BundeslĂ€ndern Verwaltungsgerichtshof genannt), in Sozialrechtssachen durch die Sozialgerichte und die Landessozialgerichte und in Finanzgerichtssachen durch die Finanzgerichte. Als Bundesgericht besteht fĂŒr den gewerblichen Rechtsschutz das Bundespatentgericht. Daneben existieren als Rechtsmittelgerichte die obersten Gerichtshöfe des Bundes (Art. 95 GG): Der Bundesgerichtshof als oberstes Zivil- und Strafgericht, das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundessozialgericht und der Bundesfinanzhof. FĂŒr verfassungsrechtliche Streitigkeiten besteht außerdem das Bundesverfassungsgericht (Art. 93 GG), dessen Entscheidungen Gesetzeskraft entfalten können und so andere Gerichte binden.

Zunehmende Bedeutung haben das Europarecht und die Rechtsprechung des Gerichtshofs der EuropÀischen Union gewonnen.

VerkehrswegebĂŒndelung im europĂ€ischen Korridorkonzept

Aufgrund der dichten Besiedlung und zentralen Lage in Europa besteht in Deutschland ein sehr hohes Verkehrsaufkommen. Insbesondere fĂŒr den GĂŒterverkehr stellt es ein wichtiges Transitland dar. Durch das Konzept der TranseuropĂ€ischen Netze soll Deutschland als Transferraum zwischen dem ersten europĂ€ischen Kernwirtschaftsraum (der sogenannten Blauen Banane, zu der auch Westdeutschland gehört) und dem Kernwirtschaftsraum in Ostmitteleuropa, zu dem auch Ostdeutschland gehört, gefördert werden. Wichtige Projekte in diesen Netzen sind die Eisenbahnachsen Lyon/Genua–Rotterdam/Antwerpen, POS (Paris–Ostfrankreich–SĂŒdwestdeutschland), PBKAL (Paris–BrĂŒssel–Köln–Amsterdam–London), Berlin–Palermo und die Magistrale fĂŒr Europa. Ferner ist Deutschland der westliche Ausgangspunkt einiger PaneuropĂ€ischer Verkehrskorridore.

Der GĂŒterverkehr hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stetig von der Schiene auf die Straße verlagert. Als Gegenmaßnahme wurde 2005 eine Autobahnmaut fĂŒr Lastkraftwagen eingefĂŒhrt. Im Bereich des Schienenverkehrs wurden in den letzten Jahren von der Deutschen Bahn vor allem unrentable Nebenstrecken sowie GĂŒter- und Rangierbahnhöfe stillgelegt sowie Personenfernverkehrsverbindungen eingestellt.

FĂŒr die Zukunft wird eine weitere Zunahme des Verkehrs erwartet. Der Bundesverkehrswegeplan 2003 sieht im Zeitraum 2001–2015 ein Investitionsvolumen von insgesamt etwa 150 Milliarden Euro vor, um den erwarteten Zuwachs im motorisierten Personenverkehr um 20 Prozent (1997–2015) und im GĂŒterverkehr um 64 Prozent (1997–2005) zu bewĂ€ltigen.

Verlauf der Autobahnen

Bereits die Römer legten gepflasterte Straßen in Deutschland an, die aber wieder verfielen. Die ersten Chausseen wurden im 18. Jahrhundert erbaut. Die Erfindung des Automobils gab dem Straßenbau neue Impulse. Die erste Autobahn der Welt, die AVUS in Berlin, wurde 1921 in Deutschland gebaut. Der Straßenverkehr hat in der zweiten HĂ€lfte des 20. Jahrhunderts die Eisenbahn als wichtigsten VerkehrstrĂ€ger abgelöst. Deutschland besitzt eines der dichtesten Straßennetze der Welt. Das Bundesfernstraßennetz umfasste am 1. Januar 2007 12.531 Kilometer Autobahnen und 40.711 Kilometer Bundesstraßen. Weiterhin umfasste das ĂŒberörtliche Straßennetz 86.597 Kilometer Landesstraßen, 91.520 Kilometer Kreisstraßen und die Gemeindeverbindungsstraßen.

Im Jahr 2006 starben 5094 Menschen im Straßenverkehr. Um die Gefahren und Belastungen des Straßenverkehrs zu reduzieren, wurden in vielen deutschen StĂ€dten FußgĂ€ngerzonen, verkehrsberuhigte Zonen und Tempo-30-Zonen eingerichtet. Dies hat zur Folge, dass die Anzahl der getöteten Verkehrsteilnehmer seither abnimmt. Starben 2009 noch 4152 Personen im Straßenverkehr, waren es im Jahr 2010 noch 3.648 Menschen. Eine Abnahme gegenĂŒber 2009 von 12 % oder 504 Personen.[108]

Siehe auch: Liste der Bundesautobahnen in Deutschland
ICE 3 im Kölner Hauptbahnhof

Deutschland verfĂŒgt ĂŒber ein Eisenbahnnetz von etwa 35.000 Kilometern LĂ€nge. Es wird tĂ€glich von bis zu etwa 50.000 Personen- und GĂŒterzĂŒgen befahren.

Im Rahmen der Bahnreform wurden die Staatsbahnen Deutsche Bundesbahn (West) und Deutsche Reichsbahn (Ost) zum 1. Januar 1994 in das privatwirtschaftliche Unternehmen Deutsche Bahn AG ĂŒberfĂŒhrt. Es organisiert den Großteil des Eisenbahnverkehrs in Deutschland. Neben der DB AG befahren rund 350 weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen (zumeist nichtbundeseigene Eisenbahnen) das deutsche Eisenbahnnetz. WĂ€hrend sich der Staat aus dem operativen Betrieb zurĂŒckgezogen hat, finanziert er den Großteil des Netzunterhalts und -ausbaus sowie (ĂŒber Regionalisierungsmittel) weitgehend den Regionalverkehr.

Regional- (Interregio-Express (IRE), Regionalbahn (RB), Regional-Express (RE) und S-Bahnen (S)) und Fernverkehr (Intercity (IC) und Intercity-Express (ICE)) fahren weitgehend nach Taktfahrplan. FĂŒr FernzĂŒge stehen Schnellfahrstrecken in einer GesamtlĂ€nge von etwa 2000 Kilometer zur VerfĂŒgung.

WĂ€hrend die Marktanteile der Eisenbahn ĂŒber lange Jahre kontinuierlich zurĂŒckgingen und deshalb umfangreiche Rationalisierungsmaßnahmen durchgefĂŒhrt wurden, steigen ihre Anteile seit etwa 2005 wieder, insbesondere im GĂŒterverkehr, kontinuierlich. Mit einem Wachstum der Verkehrsleistung von ĂŒber zehn Prozent pro Jahr ist der SchienengĂŒterverkehr der am schnellsten wachsende VerkehrstrĂ€ger in Deutschland.

Die dritte Stufe der Bahnreform, in Form einer teilweisen Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG, steht in der öffentlichen Kritik.

Siehe auch: Liste deutscher Eisenbahngesellschaften, Liste von Eisenbahnstrecken in Deutschland und Geschichte der Eisenbahn in Deutschland
Straßenbahn in der Dresdner Altstadt

1881 eröffnete Werner von Siemens in Lichterfelde bei Berlin die erste elektrische Straßenbahn der Welt. Dieses Verkehrsmittel dominierte in der ersten HĂ€lfte des 20. Jahrhunderts den Nahverkehr der grĂ¶ĂŸeren StĂ€dte in Deutschland. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden vor allem in Westdeutschland viele Straßenbahnen stillgelegt, andere zu Stadtbahnen mit innerstĂ€dtischen Tunnelstrecken umgebaut. Ersetzt wurden sie durch Omnibus-Verkehre, die auch auf dem Land flĂ€chendeckend vorhanden sind und nahezu jeden Ort erschließen. Allerdings wurden die Busnetze durch den BevölkerungsrĂŒckgang im lĂ€ndlichen Raum zuletzt ausgedĂŒnnt und hĂ€ufig durch Rufbus-Systeme ersetzt. Nur in den grĂ¶ĂŸten StĂ€dten wurden im 20. Jahrhundert U-Bahnen angelegt und mit S-Bahnen zu einem Schnellbahnnetz fĂŒr Stadt und Umland kombiniert. Die VerkehrsverbĂŒnde ermöglichen es, sĂ€mtliche Verkehrsmittel in einer Region mit einem Fahrschein zu einem einheitlichen Preis zu benutzen.

Seit den 1980er-Jahren wurden Radwegnetze in den StĂ€dten und auf dem Land angelegt und ausgebaut, sodass heute das Fahrrad wieder eine zunehmende Rolle im Nahverkehr spielt. Im internationalen Vergleich ist auch der öffentliche Nahverkehr in den grĂ¶ĂŸeren StĂ€dten Deutschlands durch hohe EffektivitĂ€t und FlĂ€chendeckung gekennzeichnet, wobei es zwischen einzelnen Regionen durchaus Unterschiede gibt: WĂ€hrend die Verkehrssysteme in MĂŒnchen oder Berlin als vorbildlich gelten, wird das Netz im Ruhrgebiet hĂ€ufig als unterdurchschnittlich kritisiert.

Vorfeld des MĂŒnchener Flughafens „Franz Josef Strauß“

Mit rund 550 FlughĂ€fen und FlugplĂ€tzen verfĂŒgt Deutschland ĂŒber eine der grĂ¶ĂŸten Dichte an Start- und LandeplĂ€tzen weltweit. 16 FlughĂ€fen des Landes bieten internationalen Flugverkehr an.

Der Flughafen Frankfurt am Main ist gemessen an der Anzahl abgefertigter Passagiere (2011: 56,5 Millionen) der grĂ¶ĂŸte Deutschlands, der drittgrĂ¶ĂŸte Europas und gemessen am Frachtaufkommen (2011: 2,17 Millionen Tonnen) der grĂ¶ĂŸte Flughafen Europas. Die grĂ¶ĂŸte deutsche Fluggesellschaft Lufthansa betreibt in Frankfurt, auf dem zweitgrĂ¶ĂŸten deutschen Flughafen in MĂŒnchen sowie auf dem drittgrĂ¶ĂŸten deutschen Flughafen in DĂŒsseldorf interkontinentale Drehkreuze. Im Bau befindet sich derzeit der Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“, der nach seiner fĂŒr das Jahr 2012 geplanten Inbetriebnahme der drittgrĂ¶ĂŸte Flughafen Deutschlands sein wird. Air Berlin, die zweitgrĂ¶ĂŸte deutsche Fluggesellschaft, betreibt auf ihrem Heimatflughafen in Berlin-Tegel sowie in MĂŒnchen, DĂŒsseldorf, Palma de Mallorca und Wien weitere internationale Drehkreuze.

Siehe auch: Liste der VerkehrsflughĂ€fen in Deutschland und Liste deutscher FlugplĂ€tze
Die LandungsbrĂŒcken am Hamburger Hafen

Aufgrund des ĂŒberproportional hohen Außenhandelsanteils ist Deutschland in erheblicher Weise auf den Seehandel angewiesen. Es verfĂŒgt ĂŒber eine Anzahl moderner SeehĂ€fen, wickelt aber auch große Anteile seines Handels nach Übersee ĂŒber die HĂ€fen von NachbarlĂ€ndern, vor allem der Niederlande, ab. Um kĂŒnftig wieder grĂ¶ĂŸere Anteile in eigenen HĂ€fen umzuschlagen, gibt es derzeit mehrere große Bauprojekte. Dazu gehört der Bau eines vierten Container-Terminals in Bremerhaven, die geplante â€“ und sehr umstrittene â€“ Vertiefung von Weser und Elbe und der neue Tiefwasserhafen JadeWeserPort in Wilhelmshaven. Er wird als einziger echter Tiefwasserhafen in Deutschland ab August 2012 die grĂ¶ĂŸten dann in Fahrt befindlichen Containerschiffe abfertigen können. Die drei umschlagstĂ€rksten SeehĂ€fen in Deutschland sind Hamburg, Wilhelmshaven und Bremen mit Bremerhaven. Der wichtigste Ostseehafen ist LĂŒbeck.

Wichtigste Seeschifffahrtsstraßen sind Unterelbe und Unterweser. Der Nord-Ostsee-Kanal ist auch fĂŒr den Transitverkehr bedeutsam. Vor der deutschen OstseekĂŒste liegt mit der Kadetrinne die meistbefahrene und unfallgefĂ€hrdetste Schiffsroute der Ostsee.

Es gibt in Deutschland ein gut ausgebautes Netz von Wasserstraßen fĂŒr die Binnenschifffahrt. Die wichtigsten schiffbaren FlĂŒsse sind Rhein, Main, Mosel, Weser und Elbe. Bedeutende BinnenkanĂ€le sind der Mittellandkanal, der Dortmund-Ems-Kanal, der Rhein-Herne-Kanal und der Elbe-Seitenkanal. Der Main-Donau-Kanal ĂŒberwindet die große europĂ€ische Wasserscheide und ermöglicht so einen direkten Schifffahrtsweg von der Nord- und Ostsee zum Schwarzen Meer. Der Komplex der Duisburg-Ruhrorter HĂ€fen ist mit einem Umschlag von mehr als 70 Millionen Tonnen der wichtigste und umschlagstĂ€rkste Binnenhafen Deutschlands und zudem der grĂ¶ĂŸte Binnenhafen der Welt, gefolgt vom Mannheimer Hafen.

J. W. von Goethe, 1786
  (Vorrede aus Faust)
De-Faust - Der Tragödie erster Teil-Prolog und Auf dem Theater-wikisource.ogg

Die deutsche Kunst- und Kulturgeschichte, deren Wurzeln bis in die Zeit der Kelten, Germanen und Römer zurĂŒckreichen, hat seit dem Mittelalter eine Vielzahl von stil- und epochenprĂ€genden Persönlichkeiten hervorgebracht. In den verschiedensten Disziplinen wurden deutschsprachige Kulturschaffende Wegbereiter neuer geistiger Strömungen und Entwicklungen. Bis heute zĂ€hlen einige der einflussreichsten deutschen KĂŒnstler zu den Protagonisten der westlichen Zivilisation.[109]

Die deutsche Kultur hat sich, da Deutschland lange nicht als Nationalstaat existierte, ĂŒber Jahrhunderte vor allem ĂŒber die gemeinsame Sprache definiert. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde der Begriff zunehmend auf KulturbeitrĂ€ge von Deutschen bzw. innerhalb deutscher Territorien bezogen, was aber der auch zuvor bestandenen deutschen IdentitĂ€t jener Kulturschaffenden nicht abtrĂ€glich war. Aus der Zeit vor 1871 stammt der teilweise noch verwendete Begriff vom Land der Dichter und Denker,[110] dem auch ĂŒber die neuen Reichsgrenzen hinaus um 1900 viele das Charakteristikum einer deutschen Kulturnation zugeschrieben haben.[111]

Die Internationalen Filmfestspiele Berlin

Durch die Verbreitung von Massenmedien im 20. Jahrhundert hat die PopulĂ€rkultur in der deutschen Gesellschaft einen neuen Stellenwert erhalten. Die Verbreitung des Internets im 21. Jahrhundert hat zu einer Ausdifferenzierung der Kulturlandschaft gefĂŒhrt und die mannigfaltigen Nischen- und Szenekulturen in ihrer AusprĂ€gung verĂ€ndert.[112]

Die Kulturpolitik in Deutschland fĂ€llt verfassungsgemĂ€ĂŸ in die ZustĂ€ndigkeit der BundeslĂ€nder. Kulturelle Vielfalt und regionale IdentitĂ€t sollen damit gewĂ€hrleistet sein. Im Bundeskanzleramt ist der Beauftragte der Bundesregierung fĂŒr Kultur und Medien zustĂ€ndig fĂŒr kulturelle Einrichtungen und Projekte von nationaler und gesamtstaatlicher Bedeutung.[113] Seit dem Vertrag von Maastricht 1993 verfĂŒgt die EU ĂŒber fĂŒr Kulturschaffende wichtige Kompetenzen im Bereich Urheberrecht. Der Verbreitung der deutschen Sprache und Kultur in der Welt dienen die Goethe-Institute mit weltweit 136 Standorten in rund 90 LĂ€ndern.[114]

Laut einer Umfrage in 27 Staaten fĂŒr die BBC im Jahr 2011 genießt Deutschland weltweit das höchste Ansehen unter 16 untersuchten LĂ€ndern. Durchschnittlich bewerten 62 Prozent der Befragten Deutschlands internationalen Einfluss als positiv, 15 Prozent haben ein negatives Bild. Damit bestĂ€tigt das Land den ersten Platz zum vierten Mal in Folge seit dem Jahr 2008.[115][116]

→ Hauptartikel: Deutsche Philosophie
Immanuel Kant

Zu den einflussreichsten deutschen Philosophen zĂ€hlen Nikolaus von Kues, Gottfried Wilhelm Leibniz, Immanuel Kant, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Arthur Schopenhauer, Friedrich Nietzsche und Martin Heidegger. Mehrere bedeutsame philosophische Strömungen gingen von deutschen Philosophen aus: Der Deutsche Idealismus ebenso wie der von Karl Marx und Friedrich Engels begrĂŒndete Marxismus. Im 20. Jahrhundert war vor allem die Kritische Theorie der sogenannten Frankfurter Schule von Theodor W. Adorno und Max Horkheimer bedeutsam. In ihrer Nachfolge wurde JĂŒrgen Habermas zu einem der weltweit bekanntesten lebenden Philosophen.

Die Frankfurter Buchmesse
→ Hauptartikel: Deutschsprachige Literatur

Die deutsche Literatur reicht zurĂŒck bis in das Mittelalter, hervorzuheben ist zum Beispiel Walther von der Vogelweide. Als bedeutendste deutsche Autoren gelten u. a. Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich Schiller sowie die BrĂŒder Grimm. Mit Heinrich Heine, Kurt Tucholsky, Bertolt Brecht, Thomas und Heinrich Mann oder Hannah Arendt stachen zu ihrer Zeit wichtige Literaten hervor.

Im 20. Jahrhundert waren deutsche NobelpreistrĂ€ger fĂŒr Literatur Theodor Mommsen (1902), Rudolf Eucken (1908), Paul Heyse (1910), Gerhart Hauptmann (1912), Thomas Mann (1929), Hermann Hesse (1946), Heinrich Böll (1972) und GĂŒnter Grass (1999), im 21. Jahrhundert Herta MĂŒller (2009).

Die Frankfurter Buchmesse gilt als bedeutendster Treffpunkt des internationalen Verlagswesens und der Literaturszene. Dort wird jĂ€hrlich der „beste Roman deutscher Sprache“ mit dem Deutschen Buchpreis ausgezeichnet.

→ Hauptartikel: Liste deutscher Komponisten klassischer Musik
Toccata et Fugue BWV565.ogg
Toccata und Fuge d-Moll BWV 565, Johann Sebastian Bach

Die Geschichte der europĂ€ischen klassischen Musik wird ĂŒber weite Strecken von deutschen Komponisten geprĂ€gt. Aufgrund der zentralen Lage Deutschlands konnten hier unterschiedliche Musiktraditionen aus ganz Europa zusammenfließen.

Ludwig van Beethoven (1770–1827)

In der Barockzeit erlebten die Kirchenmusik und der Orgelbau eine große BlĂŒte. Wichtige Barockkomponisten waren u. a. Heinrich SchĂŒtz, Dietrich Buxtehude, Georg Friedrich HĂ€ndel, Georg Philipp Telemann, Johann Sebastian Bach. Stilbildend fĂŒr die Wiener Klassik waren aus Deutschland die Komponisten der Mannheimer Schule, Ludwig van Beethoven und Wolfgang Amadeus Mozart, der auch als österreichischer Komponist gilt. Beginnend zur Zeit des VormĂ€rz wurde der begleitete Liedgesang durch Komponisten wie Robert Schumann und Felix Mendelssohn Bartholdy zu einer eigenen Kunstgattung entwickelt. Weitere wichtige deutsche romantische Komponisten waren Carl Maria von Weber, Johannes Brahms, Richard Wagner, Hans Pfitzner, Max Reger und Richard Strauss.

Hanns Eislers Musik steht im Spannungsfeld von sozialistischem Realismus und der AnknĂŒpfung an die Vorkriegsmoderne. Nach 1950, mitgeprĂ€gt durch die DarmstĂ€dter Ferienkurse war in Westdeutschland die Entwicklung der seriellen und elektronischen Musik durch Komponisten wie Karl-Heinz Stockhausen bedeutend. Wichtige zeitgenössische deutsche Komponisten sind z. B. Nikolaus A. Huber und Wolfgang Rihm.

Die Entwicklung des Chorgesanges in Deutschland wurde durch den Zweiten Weltkrieg unterbrochen und auch in der Folgezeit stark gebremst. Erst seit den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts findet in dieser Richtung wieder ein Aufschwung von internationaler Bedeutung statt.

Die Metropole Berlin ist Anziehungspunkt und Produktionsort fĂŒr Musiker und KĂŒnstler aus aller Welt.[117]

Deutschland ist seit 2010 aus ökonomischer Sicht der drittgrĂ¶ĂŸte Musikmarkt der Welt.[118] Es hat sich eine sehr vielfĂ€ltige Musik- und Kunstszene ausgeprĂ€gt, die vermehrt von der Hauptstadt Berlin ausgeht. Im Bereich der Pop- und Rockmusik wurden KĂŒnstler wie Udo Lindenberg, Herbert Grönemeyer, Böhse Onkelz[119][120], Sarah Connor, Nena, Dieter Bohlen und Xavier Naidoo ĂŒber die Landesgrenzen hinaus im gesamten deutschsprachigen Raum populĂ€r. Seit der Entstehung in den 1980er-Jahren ist deutschsprachiger Punkrock verbreitet.

Zu den erfolgreichsten Punkbands gehören Die Ärzte und Die Toten Hosen. Daneben kommt auch eine ansehnliche Zahl an international bedeutenden Jazzmusikern aus Deutschland. StilprĂ€gend im Bereich Swingmusik war der vor allem in Deutschland und Frankreich gepflegte Sinti-Jazz. In der Entwicklung der elektronischen Musik haben Musiker aus Deutschland, insbesondere die Band Kraftwerk sowie Klaus Schulze, Pionierarbeit geleistet. International erfolgreich sind und waren Modern Talking, Scorpions und Rammstein.

Bekannte Vertreter der deutschsprachigen Popmusik im vergangenen Jahrzehnt sind unter anderem Bands wie Wir sind Helden, Rosenstolz und Silbermond. Ein weiteres aktuelles PhĂ€nomen der deutschen Musikkultur ist auch die Band Tokio Hotel, welche vor allem bei weiblichen Teenagern beliebt ist. Kommerziell erfolgreiche deutschsprachige Hip-Hop-KĂŒnstler sind Die Fantastischen Vier, Bushido oder Sido.

Iris Berben, PrÀsidentin der Deutschen Filmakademie
→ Hauptartikel: Deutscher Film

Im Jahr 2009 wurden in Deutschland 195 Kinospielfilme (2003: 80 Spielfilme) mit vorwiegend deutscher Beteiligung produziert, darunter 65 Kinodokumentarfilme. Der Marktanteil deutschsprachiger Produktionen betrug 27,4 Prozent (18,9 % im Jahr 2007) und entspricht dem höchsten Wert seit 1990.[121]

Zu den profiliertesten deutschen Regisseuren der Gegenwart zĂ€hlen u. a. Roland Emmerich, Wolfgang Petersen, Florian Henckel von Donnersmarck, Caroline Link, Wolfgang Becker, Fatih Akin, Andreas Dresen, Uwe Boll, Dani Levy, Oskar Roehler, Uli Edel, Wim Wenders, Werner Herzog und Tom Tykwer sowie der 2011 verstorbene Bernd Eichinger.

Die wichtigste nationale Auszeichnung ist der Deutsche Filmpreis, der jĂ€hrlich von der Deutschen Filmakademie vergeben wird. Der EuropĂ€ische Filmpreis wird jedes zweite Jahr in Berlin vergeben und zeichnet die wichtigsten Produktionen aus Europa aus. Die Internationalen Filmfestspiele Berlin (Berlinale) werden jedes Jahr im Februar aufgefĂŒhrt und haben sich als bedeutendes Ereignis der Filmwelt etabliert.

Siehe auch: Liste bedeutender deutscher Filme
Feldhase, Aquarell (1502), Albrecht DĂŒrer

Bedeutende deutsche RenaissancekĂŒnstler sind unter anderem Albrecht Altdorfer, Lucas Cranach der Ältere, Matthias GrĂŒnewald, dessen Hauptwerk der berĂŒhmte Isenheimer Altar ist, Hans Holbein der JĂŒngere und, der wohl bekannteste unter ihnen, Albrecht DĂŒrer.
Die bedeutendsten aus Deutschland stammenden Barockmeister sind Cosmas Damian Asam sowie der in Siegen geborene, aber nach Antwerpen ausgewanderte Peter Paul Rubens.
Weitere KĂŒnstler von Weltruf sind der Romantiker Caspar David Friedrich, der Surrealist Max Ernst, die Expressionisten Max Beckmann und Otto Dix, der AktionskĂŒnstler und Konzeptualist Joseph Beuys oder die zu den Neuen Wilden zĂ€hlenden Markus LĂŒpertz und Martin Kippenberger.
Herausragende Bedeutung bezĂŒglich ihrer Rezeption in der Weltkunst erfahren die beiden expressionistischen KĂŒnstlergemeinschaften BrĂŒcke und Der Blaue Reiter.

In der DDR war die Leipziger Schule um Werner TĂŒbke, Bernhard Heisig und Wolfgang Mattheuer prĂ€gend.

Zu den wichtigen zeitgenössischen KĂŒnstlern zĂ€hlen der Neoexpressionist Georg Baselitz, der in der Tradition der Geschichtsmalerei stehende Anselm Kiefer, die den Kapitalistischen Realismus prĂ€genden Sigmar Polke und Gerhard Richter sowie die fĂŒr Ironie bekannte Rosemarie Trockel. Der die „trĂŒgerische Idylle“ darstellende Norbert Bisky, der zur Neuen Leipziger Schule gezĂ€hlte Neo Rauch und der auf Historienbilder konzentrierte Daniel Richter sind Beispiele fĂŒr sehr erfolgreiche KĂŒnstler der Nachwendegeneration.

Zu den bekanntesten deutschen Fotografen zÀhlen Andreas Gursky, Wolfgang Tillmans und Thomas Ruff.

→ Hauptartikel: Architektur in Deutschland
Der Kölner Dom und die HohenzollernbrĂŒcke

Deutschland hat eine reiche und vielfÀltige Architekturgeschichte, die eng verwoben mit der abendlÀndischen Architekturgeschichte der NachbarlÀnder ist. Grundlage war vor allem die Architektur der römischen Antike, aus der zahlreiche Bauwerke erhalten sind, wie beispielsweise die Porta Nigra in Trier und das erst vor einigen Jahren freigelegte Römische Theater Mainz. Einige vorromanische Bauten wie zum Beispiel die Torhalle Lorsch zeigen heute noch die Entwicklung zur Romanik, die im Heiligen Römischen Reich etwa 1030 einsetzt. Die Gotik begann in Frankreich, die ersten gotischen Bauwerke im Heiligen Römischen Reich wurden ab etwa 1230 errichtet, zum Beispiel die Liebfrauenkirche in Trier.

Um etwa 1520 kam die Renaissance aus dem Gebiet des heutigen Italien in das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, als herausragendes Beispiel gilt das Augsburger Rathaus. Auch der Barock setzte hier erst verzögert (ab 1650) ein. Einige Beispiele sind die Werke von Balthasar Neumann, die Wieskirche und das Residenzschloss Ludwigsburg. Etwa 1770 setzt die Stilepoche des Klassizismus ein. Prominente Bauwerke sind das Alte Museum in Berlin, das Schloss Charlottenhof und das Brandenburger Tor. Einige der bekanntesten Bauwerke Deutschlands wurden in der Stilepoche des Historismus (1840–1900) gebaut; Beispiele hierfĂŒr sind das Schloss Neuschwanstein und der Berliner Dom.

Museum Brandhorst, MĂŒnchen

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren deutsche Architekten Vorreiter der Klassischen Moderne. Walter Gropius, Ludwig Mies van der Rohe und das Bauhaus setzten Impulse, die die Architektur bis heute weltweit prĂ€gen. Die monumentale Architektur im Nationalsozialismus stellte einen markanten Einschnitt in der deutschen Architekturgeschichte dar. In der Zeit des Wiederaufbaus herrschte Pragmatismus vor; erst allmĂ€hlich fand die Architekturszene zu neuen Ausdrucksformen. In der Bundesrepublik war das 1972 fertiggestellte Olympiastadion in MĂŒnchen ein wichtiges Projekt, das das neue SelbstverstĂ€ndnis deutscher Architektur in die Welt trug.

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Entwicklung der Architektur globalisiert. Deutsche Architekten sind weltweit aktiv, sind jedoch auf dem internationalen Architekturmarkt eher unauffĂ€llig und konnten nicht wieder an die frĂŒhere Bedeutung anknĂŒpfen. Dennoch arbeitet die deutsche Baubranche heute insgesamt auf höchstem internationalen Niveau in Hinsicht auf Gestaltung und Baukonstruktion. Um die Wahrnehmung der Architektur im In- und Ausland zu verbessern, wurde 2007 die Bundesstiftung Baukultur gegrĂŒndet.

Schloss Neuschwanstein

Die UNESCO fĂŒhrt 36 deutsche BeitrĂ€ge zum Welterbe auf, die auf 15 der 16 deutschen LĂ€nder verteilt sind (lediglich Hamburg besitzt kein Welterbe): 33 Weltkultur- und 3 -naturerben. Die Liste wurde mit dem Aachener Dom 1978 eröffnet; jĂŒngster Neuzugang waren 2011 die PrĂ€historischen Pfahlbauten um die Alpen. Zudem fĂŒhrt die UNESCO mit der Grube Messel und dem deutschen Wattenmeer zwei WeltnaturerbestĂ€tten auf (siehe Leiste am Ende des Kapitels). Bisher strich die UNESCO eine StĂ€tte in Deutschland von der Liste der Welterben â€“ das Dresdner Elbtal (Welterbe-Status von 2004 bis 2009) â€“ aufgrund des Baus der WaldschlĂ¶ĂŸchenbrĂŒcke, die die UNESCO als Bedrohung fĂŒr die Landschaft sah.

Das Brandenburger Tor

Besonders hohe Besucherzahlen erreichen KulturdenkmĂ€ler, die eine Vorstellung von deutscher Romantik erwecken und nicht zwingend als Weltkulturerbe ausgezeichnet sein mĂŒssen. So gehören die Schlösser Neuschwanstein und Heidelberg, die Walhalla sowie die mittelalterlichen Stadtkerne von RĂŒdesheim am Rhein und Rothenburg ob der Tauber zu den weltweit bekannten touristischen Zielen.

Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich aber auch DenkmĂ€ler und Stadtbilder aus der Zeit der Industriellen Revolution. Geschlossene historische Stadtbilder sind in den deutschen GroßstĂ€dten heute kaum noch anzutreffen, da der Zweite Weltkrieg und der Wiederaufbau der Nachkriegszeit einen Großteil der KulturdenkmĂ€ler unwiederbringlich zerstört hat. Ausnahmen sind die GroßstĂ€dte Erfurt, Halle, Heidelberg und Regensburg, die im Zweiten Weltkrieg von FlĂ€chenbombardements verschont blieben. Klein- und MittelstĂ€dte mit weitgehend geschlossenen historischen Altstadtbildern sind in Deutschland noch recht hĂ€ufig anzutreffen.

Siehe auch: Liste technischer DenkmÀler in Deutschland
Die Museumsinsel gehört zum Weltkulturerbe der UNESCO.

Es existieren mehr als 6000 Museen, wozu auch private und öffentliche Sammlungen, Schlösser und GĂ€rten gehören. Zu den grĂ¶ĂŸten und bekanntesten musealen Einrichtungen gehören das Deutsche Museum in MĂŒnchen, weltweit grĂ¶ĂŸtes naturwissenschaftlich-technisches Museum, und das Germanische Nationalmuseum in NĂŒrnberg mit einer der bedeutendsten Sammlungen zu Kultur und Kunst von der Vor- und FrĂŒhgeschichte bis zur unmittelbaren Gegenwart.

Berlin mit der Museumsinsel und zahlreichen weltweit bedeutsamen Museen bildet einen Schwerpunkt in der Museumslandschaft.

Siehe auch: Liste deutscher Museen nach Themen


→ Hauptartikel: Feiertage in Deutschland
Weihnachten ist seit Jahrhunderten Bestandteil deutscher Festtagstradition.

Nationalfeiertag ist der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober, wie es im Einigungsvertrag ĂŒber den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland vereinbart wurde.[122] Alle ĂŒbrigen Feiertage beruhen auf Gesetzen der LĂ€nder. Acht von ihnen sind in allen 16 LĂ€ndern Feiertage: Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, die beiden Weihnachtsfeiertage, Neujahr und der Tag der Arbeit.
Wie die Sonntage sind „die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschĂŒtzt“.[123]

Eine der grĂ¶ĂŸten touristischen Attraktionen ist das Oktoberfest in MĂŒnchen (mundartlich auch „d’ Wiesn“), das grĂ¶ĂŸte Volksfest der Welt. Bedeutende Veranstaltungen von Karneval, Fastnacht und Fasching sind unter anderem der Kölner Karneval, die Mainzer Fastnacht und die SchwĂ€bisch-alemannische Fastnacht. In Hannover findet alljĂ€hrlich das grĂ¶ĂŸte SchĂŒtzenfest der Welt statt.
Die Kieler Woche, eine seit Ende des 19. Jahrhunderts in Kiel ausgetragene Segelregatta, ist das grĂ¶ĂŸte Segelsportereignis der Welt und zugleich das grĂ¶ĂŸte Sommerfest im Norden Europas.

Überregionale Veranstaltungen:

  • Zum Museumstag an einem Sonntag Mitte Mai finden in vielen Museen spezielle Veranstaltungen statt. In vielen StĂ€dten wird zusĂ€tzlich regelmĂ€ĂŸig eine „Lange Nacht der Museen“ oder „Lange Nacht der Kultur“ durchgefĂŒhrt.
  • JĂ€hrlich am Pfingstmontag können zum Deutschen MĂŒhlentag in allen BundeslĂ€ndern Wind- und WassermĂŒhlen besichtigt werden.
  • Zum Sommeranfang am 21. Juni veranstalten viele deutsche StĂ€dte eine FĂȘte de la Musique, d. h. einen Tag der Straßenmusik.
  • Am letzten Juniwochenende werden deutschlandweit zum Tag der Architektur zeitgenössische Bauwerke prĂ€sentiert.
  • Am zweiten Sonntag im September liegt der jĂ€hrliche Tag des offenen Denkmals.
→ Hauptartikel: Deutsche KĂŒche
Landestypische Wurst- und KÀsespezialitÀten

Die deutsche KĂŒche ist Ă€ußerst vielfĂ€ltig und variiert stark von Region zu Region. Bekannt ist Deutschland vor allem fĂŒr seine deftigen und schweren Gerichte wie gepökeltes Eisbein oder auch Kasseler mit Sauerkraut,[124] GrĂŒnkohl mit gerĂ€ucherter Mettwurst oder Bregenwurst sowie verschiedene Eintöpfe. Aber auch sehr alte und einfache Speisen wie zum Beispiel Arme Ritter oder Labskaus sind Tradition. Die regionale KĂŒche ist außerdem von den umliegenden LĂ€ndern beeinflusst.

Vor allem in Norddeutschland werden sehr viele Kartoffeln in vielseitigen Zubereitungsformen gegessen, im SĂŒden kommen jedoch die traditionellen Knödel, SpĂ€tzle und Nudeln hinzu. Regionale Besonderheiten sind zum Beispiel die Weißwurst in Altbayern, die Bratwurst der Franken, der Schwenkbraten im Saarland, die Maultaschen in Baden-WĂŒrttemberg, ThĂŒringer Rostbratwurst, der PfĂ€lzer Saumagen, in Hessen der HandkĂ€se „mit Musik“ (KĂŒmmel und Zwiebeln) und der Apfelwein.

SchwarzwÀlder Kirschtorte

Viele Deutsche lieben ihr regional sehr verschiedenartiges Bier sowie die verschiedenen Weinsorten (aus klimatischen GrĂŒnden ist der Weinanbau und -konsum im Westen und SĂŒden verbreiteter als im Norden und Osten). Mineralwasser, meistens mit KohlensĂ€ure versetzt, ist das in Deutschland am hĂ€ufigsten konsumierte ErfrischungsgetrĂ€nk. Auch wird verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig viel Obstsaft, vor allem Apfelsaft, getrunken.

Ähnlich wie in anderen europĂ€ischen Staaten gibt es auch in Deutschland einen Trend weg von den traditionellen schweren Speisen zu leichterer, fettĂ€rmerer Kost.

In Deutschland findet man eine landestypisch große Variationsbreite an herzhaften Brotsorten und Wurstaufschnitten. Traditionell wird mittags die warme Mahlzeit und abends eine Brotmahlzeit eingenommen. Der Tag beginnt meist mit einem FrĂŒhstĂŒck auf der Grundlage von Brot oder Brötchen/Semmeln, neben herzhaften sind sĂŒĂŸe Brotaufstriche (Honig, Marmeladen, Schokocremes usw.) und ein gekochtes Ei sehr beliebt. Dazu wird Kaffee, im Norden verstĂ€rkt auch Tee getrunken.

SĂŒĂŸes GebĂ€ck und große Buttercreme- oder Sahnetorten wie SchwarzwĂ€lder Kirschtorte oder Frankfurter Kranz gehören in Deutschland zum traditionellen Festtagsprogramm. Sie werden zum Nachmittagskaffee gereicht. Im Bergischen Land wird die Bergische Kaffeetafel mit frischen Waffeln serviert.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat mit einer sozialen Marktwirtschaft (Sitz des Bundesrates in Berlin).

In Deutschland ist die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter verwirklicht. Ein Antidiskriminierunggesetz soll daneben Diskriminierungen aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen IdentitÀt (etwa HomosexualitÀt) verhindern.

Deutschland bietet seinen Bewohnern vergleichsweise umfangreiche rechtliche AnsprĂŒche auf soziale Absicherung. FĂŒr Arbeitnehmer besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Sozialversicherung, die aus fĂŒnf sogenannten SĂ€ulen besteht: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Diese soziale Grundsicherung wird grundsĂ€tzlich durch BeitrĂ€ge der Versicherten finanziert, die Defizite allerdings durch Steuergelder ausgeglichen.

In Deutschland lebten 2003 etwa 15 Prozent der Kinder bis 15 Jahre und mehr als 19 Prozent der Jugendlichen zwischen 16 und 24 Jahren in relativer Armut, wobei die relative Armut von Kindern in Deutschland nach UN-Angaben stĂ€rker wĂ€chst als in den meisten anderen IndustrielĂ€ndern. Die Zahl der funktionalen Analphabeten liegt in Deutschland noch immer, je nach Abgrenzungsmethode, zwischen etwa sechseinhalb und mehr als elf Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Die Lebenserwartung in Deutschland betrĂ€gt im Durchschnitt 77,4 Jahre fĂŒr Jungen und fĂŒr neugeborene MĂ€dchen 82,6 Jahre.

Kindergarten in Hessen

Die Geschichte der Sozialversicherung beginnt im Kaiserreich. SpĂ€tere Regierungen haben sie nach und nach erweitert und um zusĂ€tzliche soziale Transferleistungen ergĂ€nzt, wodurch heute ein großer Teil des Staatshaushaltes fĂŒr Soziales verwendet wird.

Das deutsche Gesundheitswesen gehört zu den höchst entwickelten der Welt, was sich in der international sehr niedrigen Rate der Kindersterblichkeit, der hohen durchschnittlichen Lebenserwartung sowie dem hohen Prozentsatz erfolgreicher Operationen zeigt. Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland lag 2007/09 bei 77,4 Jahren fĂŒr MĂ€nner und bei 82,6 fĂŒr Frauen.[125] Die Kindersterblichkeit betrĂ€gt etwa 5 von 1000 Geburten.[126]

Deutschland verfĂŒgt ĂŒber ein umlagenfinanziertes Rentensystem. Dies bedeutet, dass die jeweils arbeitende Bevölkerung durch ihre BeitrĂ€ge die Zahlungen an die Rentner finanziert. Die derzeit niedrige Geburtenrate sowie die hohe Arbeitslosigkeit stellen ein Problem fĂŒr dieses Rentensystem dar.

Durch die Sozialhilfe bzw. durch das Arbeitslosengeld II ist die finanzielle Grundabsicherung sichergestellt.

Neben den vom Staat organisierten Transferleistungen der BĂŒrger untereinander gibt es noch innerstaatliche Transferleistungen. Durch den LĂ€nderfinanzausgleich sind BundeslĂ€nder mit hohem Steueraufkommen dazu verpflichtet, einen Teil ihrer Einnahmen an schlechter gestellte LĂ€nder abzugeben, damit die LebensverhĂ€ltnisse in Deutschland nicht zu weit auseinander gehen. Durch den auf die Einkommenssteuer erhobenen SolidaritĂ€tszuschlag sollen die den neuen BundeslĂ€ndern entstandenen teilungsbedingten Lasten gemildert werden.

→ Hauptartikel: Gesundheitssystem Deutschlands
Das UniversitÀtsklinikum Hamburg-Eppendorf

Das Gesundheitssystem umfasst die Leistungserbringer, also Ärzte, Apotheker, Pflegepersonal usw., den Staat (Bund, LĂ€nder, Landkreise und Gemeinden), die Krankenversicherungen, die Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung, die KassenĂ€rztlichen Vereinigungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ihre VerbĂ€nde, weitere im Gesundheitswesen tĂ€tige InteressenverbĂ€nde und nicht zuletzt die Patienten, z. T. vertreten durch PatientenverbĂ€nde und Selbsthilfeorganisationen.

Abgesehen von staatlichen KrankenhĂ€usern werden die Versorgungsleistungen weitgehend privat erbracht. Außerhalb der KrankenhĂ€user dominieren freie Berufe, wie niedergelassene Ärzte und Apotheker, und private Unternehmen, beispielsweise die pharmazeutische und die medizintechnische Industrie. KrankenhĂ€user werden hĂ€ufig noch in gemeinnĂŒtziger TrĂ€gerschaft gefĂŒhrt, zunehmend jedoch privatisiert. Der Staat beteiligt sich als Leistungserbringer nur nachrangig in Form von GesundheitsĂ€mtern, kommunalen KrankenhĂ€usern oder Hochschulkliniken.

Der grĂ¶ĂŸte Teil der deutschen Bevölkerung ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, deren BeitrĂ€ge sich hauptsĂ€chlich an der Höhe des Einkommens des Versicherten orientieren. Familienmitglieder sind unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert. Der Leistungsanspruch ist unabhĂ€ngig von der Höhe der gezahlten BeitrĂ€ge. Etwa 10,5 Prozent der Bevölkerung sind privat krankenversichert.[127]

→ Hauptartikel: Deutsches Bildungssystem und Deutsches Schulwesen
Die Ruprecht-Karls-UniversitĂ€t Heidelberg, gegrĂŒndet im Jahr 1386

Das Bildungswesen liegt in der Verantwortung der LĂ€nder, wird jedoch durch bundesweite Konferenzen der Kultusminister koordiniert. Je nach Bundesland besteht eine neun- bis dreizehnjĂ€hrige Schulpflicht. Der Besuch der allgemeinbildenden Schulen dauert mindestens neun Jahre. Danach können weiterfĂŒhrende Schulen bzw. berufsbildende Schulen besucht werden. Die meisten deutschen BundeslĂ€nder haben ein gegliedertes Schulsystem mit Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Die Hochschulreife wird â€“ je nach Bundesland â€“ nach zwölf oder dreizehn Schuljahren erworben.

Praktisch alle jungen Erwachsenen besuchen nach der Schule eine weiterfĂŒhrende Bildungseinrichtung. Auszubildende in Betrieben besuchen in der Regel an ein oder zwei Tagen in der Woche die Berufsschule. Studierende können zwischen universitĂ€ren und anwendungsorientierten Hochschulen (Fachhochschulen) wĂ€hlen.

BildungsgÀnge im deutschen Bildungssystem

Auch die berufliche Weiterbildung spielt eine große Rolle. FĂŒr Arbeitslose stellt die Bundesagentur fĂŒr Arbeit Weiterbildungsgutscheine bereit. Vor ihrer beruflichen Ausbildung können Jugendliche außerdem sogenannte Freiwilligendienste, wie ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, absolvieren.

Die OECD kritisiert die deutsche Bildungspolitik, da insbesondere die Schulerfolge von Kindern mit Migrationshintergrund unter dem Durchschnitt liegen (PISA-Studien). Entgegen den ReformbemĂŒhungen der letzten Jahrzehnte ist es weiterhin statistisch signifikant unwahrscheinlicher, dass Arbeiterkinder das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) oder einen Hochschulabschluss erreichen, als Kinder aus den Mittel- oder Oberschichten. Die Ausgaben fĂŒr Bildung (4,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts) liegen im OECD-Vergleich unter dem Durchschnitt. Die schulische Förderung im Grundschulalter gilt als verbesserungswĂŒrdig, insbesondere was Betreuungsmöglichkeiten und gezielte Förderung schwĂ€cherer SchĂŒler angeht.

Albert Einstein, 1921

In Deutschland sind UniversitĂ€ten, Technische UniversitĂ€ten und Fachhochschulen Einrichtungen der Forschung und wissenschaftlichen Lehre. Die (Technischen) UniversitĂ€ten sind zu Promotions- und Habilitationsverfahren berechtigt. Beide Verfahren sollen Bildung nachweisen und wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten. Mit der EinfĂŒhrung internationaler Abschlussbezeichnungen im Zuge des Bologna-Prozess wird die bisherige Trennung in den Bezeichnungen im tertiĂ€ren, akademischen Bildungsbereich zwischen Fachhochschulen und UniversitĂ€ten aufgeweicht. Einzelne Hochschuleinrichtungen bilden ĂŒberhaupt nicht im tertiĂ€ren Bildungsbereich aus, sondern sind zur postgradualen Bildung oder ausschließlich zur Promotion und Habilitation eingerichtet. Die ĂŒberwiegende Mehrheit der deutschen Hochschulen sind in öffentlicher TrĂ€gerschaft, werden aber in ihrer Forschung ĂŒber Drittmittel finanziert (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Stiftungen, Unternehmen und andere).

Alexander von Humboldt (1769–1859)

Neben den UniversitĂ€ten gibt es eine grĂ¶ĂŸere Anzahl von Forschungsorganisationen, die deutschlandweit und darĂŒber hinaus tĂ€tig sind. Dabei wurde in Deutschland ein System der Arbeitsteilung zwischen der außeruniversitĂ€ren Forschung und den UniversitĂ€ten aber auch zwischen den Organisationen geschaffen. Die Max-Planck-Gesellschaft verpflichtet sich der Grundlagenforschung. Sie fĂŒhrt 78 Institute in Deutschland und besitzt ein Jahresbudget von 1,3 Milliarden Euro. Die Helmholtz-Gemeinschaft ist die grĂ¶ĂŸte wissenschaftliche Gesellschaft in Deutschland und betreibt 15 sogenannte Großforschungszentren, die fĂ€cherĂŒbergreifend an wissenschaftlichen Komplexen arbeiten. Die Fraunhofer-Gesellschaft ist die grĂ¶ĂŸte Organisation der angewandten Forschung. Sie greift in ihren 56 Instituten Ergebnisse der Grundlagenforschung auf und versucht sie wirtschaftlich zu erschließen. Sie stellt der Wirtschaft die Dienstleistung der Auftragsforschung bereit. Weltweite Bekanntheit erlangte sie durch die Entwicklung des MP3-Audioformats. Sie gehört zu den wichtigsten Patentanmeldern und -besitzern in Deutschland. Die Leibniz-Gemeinschaft ist ein Verbund eigenstĂ€ndiger Forschungseinrichtungen, die sowohl in der Grundlagenforschung als auch in der angewandten Forschung arbeiten.

Erdbeobachtungssatellit ĂŒber der Antarktis (Fotomontage). Der ERS-1 der ESA wurde unter der SystemfĂŒhrung von Dornier in Friedrichshafen konstruiert.

Aus Deutschland stammen zahlreiche Forscher aus allen Bereichen der modernen Wissenschaften. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war Deutschland die weltweit fĂŒhrende wissenschaftliche Nation. Nach 1945 hatte Deutschland diesen Status durch Emigration und Patentraub eingebĂŒĂŸt; die Folgen sind in einigen Bereichen weitreichend gewesen.

Albert Einstein und Max Planck begrĂŒndeten mit ihren Theorien wichtige SĂ€ulen der theoretischen Physik, auf denen beispielsweise Werner Heisenberg und Max Born weiter aufbauen konnten. Wilhelm Conrad Röntgen, der erste Physik-NobelpreistrĂ€ger, entdeckte und untersuchte die nach ihm benannte Röntgenstrahlung, die noch heute eine wichtige Rolle unter anderem in der medizinischen Diagnostik und der WerkstoffprĂŒfung spielt. Heinrich Hertz schrieb bedeutende Arbeiten zur elektromagnetischen Strahlung, die fĂŒr die heutige Telekommunikationstechnik maßgeblich sind. Die Entwicklungen von Nikolaus Otto, Rudolf Diesel, Gottlieb Daimler und Carl Benz haben das Verkehrswesen revolutioniert, die nach Ihren Erfindern benannten Bunsenbrenner und Zeppeline sind weltweit ein Begriff.

Die chemische Forschung wurde unter anderem von Otto Hahn und Justus von Liebig mit geprĂ€gt. Mit ihren erfolgreichen Erfindungen sind Namen wie Johannes Gutenberg, Werner von Siemens, Wernher von Braun, Konrad Zuse und Philipp Reis Bestandteile der technologischen Allgemeinbildung. Auch viele bedeutende Mathematiker wurden in Deutschland geboren, so zum Beispiel Adam Ries, Friedrich Bessel, Richard Dedekind, Carl Friedrich Gauß, David Hilbert, Emmy Noether, Bernhard Riemann, Karl Weierstraß und Johannes MĂŒller (Regiomontanus). Weitere wichtige deutsche Forscher und Wissenschaftler sind Christiane NĂŒsslein-Volhard, Gottfried Wilhelm Leibniz, Alexander von Humboldt, Max MĂŒller, Theodor Mommsen, Robert Koch und Max Weber.

Die neun Landesrundfunk-
anstalten der ARD

Radio und Fernsehen sind auch von deutschen Erfindern geprĂ€gt worden. Die Versorgung der Bevölkerung mit Sendungen zu allen Themen erfolgte bisher ĂŒber analog verbreitetes terrestrisches Fernsehen (UHF/VHF), regionale Kabelunternehmen (meist analog) und per Satellit. Seit 2003 erfolgt die Versorgung mit terrestrischem Fernsehen in Ballungsgebieten digital, das heißt ĂŒber den DVB-T-Standard. Eine komplette Digitalisierung des Fernsehens und des Hörfunks ist geplant. Einige Anbieter bieten ihr Programm inzwischen auch ĂŒber das Internet an, also im Rahmen von (oft kostenpflichtigem) IPTV bzw. als Internetradio-Angebote.

Deutschland hat ein vom Gesetzgeber gewolltes duales Rundfunksystem, das heißt neben dem gebĂŒhrenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk existieren zahlreiche private Rundfunkanbieter, deren Programme meist werbefinanziert sind.

Beim Fernsehen in Deutschland gibt es neben dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen, dem unter anderem die Sender der ARD und des ZDF angehören, auch privatrechtliche Fernsehanbieter. Zu ihnen gehören unter anderem die ProSiebenSat.1 Media AG, die RTL Group, MTV Networks Deutschland, NBC Universal Deutschland, die Tele MĂŒnchen Gruppe sowie regionale Anbieter. Neben frei empfangbaren Fernsehsendern existieren außerdem digitale Bezahlfernsehangebote von Kabelnetzbetreibern sowie der Bezahlfernsehsender Sky.

Unternehmenssitz der Bertelsmann AG in GĂŒtersloh

Die Hörfunklandschaft Deutschlands ist stark von Regionalsendern geprÀgt, die meist nur in einem oder einigen aneinander grenzenden BundeslÀndern senden. Diese Radioprogramme sind oft öffentlich-rechtlich dominiert und werden von den jeweiligen Landesrundfunkanstalten, wie dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) oder dem Bayerischen Rundfunk (BR), aber auch von privaten Radioanbietern ausgestrahlt.

Die ĂŒberregionale Presselandschaft des Landes ist sehr vielfĂ€ltig, zu den meistgelesenen Tageszeitungen gehören die Bild, die Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung sowie die SĂŒddeutsche Zeitung. Wöchentlich erscheinende Nachrichtenmagazine sind unter anderem „Der Spiegel“, der „Focus“ und die Zeitschrift „Stern“. Charakteristisch fĂŒr das regionale und lokale Presseangebot ist jedoch der sogenannte Ein-Zeitungs-Kreis, d. h. in den meisten Regionen gibt es nur eine Lokalzeitung und damit ein Monopol.[128]

Ende 2008 verfĂŒgten 75 Prozent der Bevölkerung ĂŒber einen Internetanschluss; etwa 27,5 Prozent konnten auf einen Breitbandanschluss zurĂŒckgreifen.[129] Der Nutzung von Social Media kommt eine immer bedeutendere Rolle zu. Die Bruttoreichweite der Social Networks betrug per Januar 2011 47,9 Millionen Personen.[130]

Spiel der Deutschen Fußballnationalmannschaft wĂ€hrend der WM 2006

Sport hat eine hohe gesellschaftliche Bedeutung. 2009/10 waren etwa 27,6 Millionen Deutsche in 91.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.[131] Die ĂŒberwiegende Anzahl der Sportvereine sind im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zusammengefasst.

Die beliebteste Sportart in Deutschland ist Fußball. Über 6,7 Millionen Mitglieder und fast 172.000 Mannschaften (Stand: 2011) sind im Deutschen Fußball-Bund organisiert,[132] der die Fußball-Weltmeisterschaften 1974 und 2006 ausrichtete und weltweit einer der grĂ¶ĂŸten und erfolgreichsten SportfachverbĂ€nde ist. Die Deutsche Fußballnationalmannschaft wurde 1954, 1974 und 1990 Fußballweltmeister. Deutschland ist bisher das einzige Land, das im Fußball sowohl bei den Frauen als auch den MĂ€nnern Europa- und Weltmeister werden konnte. Das grĂ¶ĂŸte Stadion ist der Signal Iduna Park (80.720 PlĂ€tze), in dem Borussia Dortmund seine Heimspiele austrĂ€gt.

Formel-1-Weltmeister Sebastian Vettel

Deutschland war Austragungsort der Olympischen Sommerspiele im Jahr 1936 und 1972. Die Olympischen Winterspiele wurden im Jahr 1936 ausgetragen. Deutschland nimmt den dritten Platz im ewigen Medaillenspiegel der Olympischen Spiele ein.

Die Handball-Bundesliga wird oft als die beste Spielklasse der Welt angesehen, die Herren-Nationalmannschaft wurde 2007 zum dritten Mal Weltmeister. Beinahe 850.000 Mitglieder gehören rund 4600 Vereinen an (Stand: 2009).[133] Der Dachverband des deutschen Handballs ist der Deutsche Handballbund.

Basketball und Eishockey werden zunehmend beliebter und nehmen in Bezug auf Zuschauerzahlen und MedienprÀsenz einen höheren Stellenwert ein. Im Basketball ist der Deutsche Dirk Nowitzki, der 2007 zum MVP (wertvollster Spieler) in der nordamerikanischen Profiliga NBA gewÀhlt wurde und 2011 als erster Deutscher mit den Dallas Mavericks den NBA-Titel gewann, einer der besten Spieler der Welt.[134]

Deutschland ist die erfolgreichste Nation der Olympischen Winterspiele seit 1990 (Biathletin Magdalena Neuner).

Im Feldhockey wurde Deutschlands Herrenmannschaft 2002 und 2006 Weltmeister sowie 1972, 1992 und 2008 Olympiasieger. Die Damen wurden 2004 Olympiasieger.

Tennis erlebte in den 1980er- und 1990er-Jahren durch die Erfolge der deutschen Berufssportler Boris Becker, Steffi Graf und Michael Stich eine seitdem nicht wieder erreichte PopularitÀt.

Beim Motorsport richtet sich das öffentliche Interesse besonders auf die Formel 1 und die DTM, wo deutsche Fahrer und Konstrukteure Spitzenerfolge erzielen konnten. Der derzeitige MercedesGP-Pilot Michael Schumacher ist mit sieben Weltmeistertiteln der erfolgreichste Formel-1-Fahrer aller Zeiten. Sebastian Vettel ist der Weltmeister der Rennsaison 2010 und 2011.

Die Beliebtheit des Radsports hĂ€ngt in starkem Maße von den aktuellen Erfolgen deutscher Fahrer ab. Rudi Altig (in den 1960er-Jahren) und Jan Ullrich gehörten zu den erfolgreichsten Radsportlern ihrer Zeit.

Laufsport ist in allen Altersklassen weit verbreitet (SchĂŒlerlauf im Saarland)

Auch im Boxen kann Deutschland auf Erfolge zurĂŒckblicken. Herausragende Sportler waren unter anderem Max Schmeling, Henry Maske und Regina Halmich.

Zu den Ă€ltesten Sportarten zĂ€hlt das Sportschießen. Der Deutsche SchĂŒtzenbund hat etwa anderthalb Millionen Mitglieder. Insgesamt gibt es deutschlandweit etwa sechs Millionen SportschĂŒtzen.[135] Große Erfolge konnten deutsche Sportler auch in weiteren Sportarten wie Fechten, Reiten, Ringen, Rudern, Kanusport, der Leichtathletik und im Schwimmsport erreichen. Im Tischtennis zĂ€hlt Timo Boll, im Golf Martin Kaymer zu den besten Spielern der Welt.

Wintersport hat eine lange Tradition in Deutschland. Im Bobsport, Rennrodeln, Biathlon, Langlauf und Eisschnelllauf konnten deutsche Sportler regelmĂ€ĂŸig Medaillen bei Welt- und Europameisterschaften sowie bei den Olympischen Spielen gewinnen. PopulĂ€re Wintersportarten sind das Skispringen, bei dem Sven Hannawald und Jens Weißflog Geschichte schreiben konnten, sowie verschiedene alpine Skisportarten.

  • Wir sind das Volk, Wir sind ein Volk
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Mehr Informationen zur gesprochenen www.concept-finance.de
  • Margarete Graf: Schnellkurs Deutschland, DuMont, Köln 2007, ISBN 978-3-8321-7760-7.
  • Bernard Nuss: Das Faust Syndrom – Ein Versuch ĂŒber die MentalitĂ€t der Deutschen, Bouvier Verlag, Bonn/Berlin 1993, ISBN 3-416-02372-2.
  • Axel Schildt, Detlef Siegfried: Deutsche Kulturgeschichte: Die Bundesrepublik von 1945 bis zur Gegenwart. Carl Hanser Verlag, MĂŒnchen 2009, ISBN 3-446-23414-4.
  1. ↑ § 23 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund).
    Die Frage, ob unter deutsch rechtlich ausschließlich die hochdeutsche oder auch die niederdeutsche Sprache subsumiert wird, wird juristisch uneinheitlich beantwortet: WĂ€hrend der BGH in einer Entscheidung zu Gebrauchsmustereinreichung beim Deutschen Patent- und Markenamt in plattdeutscher Sprache das Niederdeutsche einer Fremdsprache gleichstellt („Niederdeutsche (plattdeutsche) Anmeldeunterlagen sind im Sinn des § 4a Abs. 1 Satz 1 GebrMG nicht in deutscher Sprache abgefaßt.“ – BGH-Beschluss vom 19. November 2002, Az. X ZB 23/01), ist nach dem Kommentar von Foerster/Friedersen/Rohde zu § 82a des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein unter Verweis auf Entscheidungen höherer Gerichte zu § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes seit 1927 (OLG Oldenburg, 10. Oktober 1927 – K 48, HRR 1928, 392) unter dem Begriff deutsche Sprache sowohl Hochdeutsch wie auch Niederdeutsch zu verstehen.
  2. ↑ Statistische Ämter des Bundes und der LĂ€nder: Gebiet und Bevölkerung – FlĂ€che und Bevölkerung, Stand: 31. Dezember 2009. Abgerufen am 6. MĂ€rz 2012.
  3. ↑ Statistische Ämter des Bundes und der LĂ€nder: Bevölkerung am Monatsende
  4. ↑ Bevölkerungsdichte ungerundet: 81.831.000 Einwohner/357.121,41 kmÂČ = 229,14 Einwohner pro kmÂČ. Berechnet am 14. April 2012.
  5. ↑ WolframAlpha Database 2012: Economic Properties (englisch). Abgerufen am 28. Januar 2012.
  6. ↑ Human Development Report Office: Germany – Country Profile: Human Development Indicators
  7. ↑ Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag (Urteil vom 31. Juli 1973, Absatz-Nr. 54 – 2 BvF 1/73 – BVerfGE 36, S. 1 ff.: „[
] Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegrĂŒndet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. [
]“)
  8. ↑ Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung: Grundgesetz. Abgerufen am 5. Juli 2010.
  9. ↑ Wilhelm Schmidt, Geschichte der deutschen Sprache. Ein Lehrbuch fĂŒr das germanistische Studium. 7., verbesserte Aufl., Stuttgart/Leipzig 1996, S. 80 f.
  10. ↑ In der Frankfurter Übersetzung der Goldenen Bulle (um 1365) heißt es Dutschelant.
  11. ↑ WolfenbĂŒtteler Digitale Bibliothek: Johann von Cube, Basel 1487, S. 6, zweite Spalte, unterer Bereich. Abgerufen am 5. Februar 2010.
  12. ↑ „Mit dem Wort Deutschland geben wir dem Ganzen ein gewisses Pathos
“, zit. nach Theodor Heuss, spĂ€terer BundesprĂ€sident, in den Beratungen des Parlamentarischen Rates, 1948.
  13. S. 220.
  14. ↑ Vgl. zur offiziellen Kurzform der amtlichen Staatsbezeichnung die Mitteilung der Bundesregierung an den GeneralsekretĂ€r der Vereinten Nationen vom 3. Oktober 1990, dass die Bundesrepublik Deutschland ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Vereinten Nationen unter dem Namen ‚Deutschland‘ auftreten werde (s. hierzu Multilateral Treaties Deposited with the Secretary General 1996, S. 9 Anm. 13).
  15. ↑ Christoph Möllers bezeichnet die völkerrechtliche IdentitĂ€t seit 1866/1867 als „mittlerweile allgemeine Ansicht“ (Staat als Argument, MĂŒnchen 2000, S. 163).
  16. ↑ Klimadaten: Gebietsmittelwerte von Deutschland
  17. ↑ Statistische Ämter des Bundes und der LĂ€nder: Stand der Einwohner- und Bevölkerungszahlen, Stand: 31. Dezember 2009.
  18. ↑ Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden Baden-WĂŒrttembergs 2010
  19. ↑ Bayerisches Landesamt fĂŒr Statistik und Datenverarbeitung – Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Quartale (hier viertes Quartal, Stichtag zum Quartalsende)
  20. ↑ Stand vom 30. November 2011, Fortgeschriebene Bevölkerungszahlen vom 30. November 2011 des Amtes fĂŒr Statistik Berlin-Brandenburg, abgerufen am 20. MĂ€rz 2012 (PDF-Datei).
  21. ↑ Amt fĂŒr Statistik Berlin-Brandenburg: Bevölkerung im Land Brandenburg am 31. Dezember 2010 nach amtsfreien Gemeinden, Ämtern und Gemeinden (PDF; 31,71 KB), Stand 31. Dezember 2010.
  22. ↑ konkludent durch die Ernennung der bisherigen Stadtregierung der Stadt Bremen zur neuen Landesregierung bei WiedergrĂŒndung des Landes aus der Stadt Bremen, dem Landgebiet Bremen (heute auch Teil der Stadt Bremen), dem Stadtkreis WesermĂŒnde samt der Stadt Bremerhaven (heute komplett Bremerhaven) am 21. Januar 1947 (rĂŒckwirkend zum 1. Januar) durch Proklamation Nr. 3 der US-amerikanischen MilitĂ€rregierung; de facto als Regierungssitz (Senat) (siehe Rathaus Bremen: Senatskanzlei) und Sitz des Parlaments (siehe Bremische BĂŒrgerschaft) sowie anderer oberster Landesorgane
  23. ↑ Bevölkerungsstand und Bevölkerungsbewegung (monatlich). Statistisches Landesamt Bremen
  24. ↑ durch OrganisationsverfĂŒgung Nr. 1 der US-amerikanischen MilitĂ€rregierung vom 12. Oktober 1945
  25. ↑ Bevölkerung der hessischen Gemeinden am 31. Dezember 2010
  26. ↑ Mecklenburg-Vorpommern Statistisches Amt – Bevölkerungsentwicklung der Kreise und Gemeinden 2010 (PDF; 522 kB)
  27. ↑ Landesbetrieb fĂŒr Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen – Bevölkerungsfortschreibung
  28. ↑ durch ein Memorandum der britischen MilitĂ€rregierung zur Verschmelzung der Provinzen Rheinland und Westfalen vom 1. August 1946 (Verordnung Nr. 46) (siehe Landeshauptstadt DĂŒsseldorf: Geburt und Heranwachsen einer Landeshauptstadt)
  29. ↑ Amtliche Bevölkerungszahlen. Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), abgerufen am 27. Juni 2011.
  30. ↑ durch Entscheidung des Landtages vom 16. Mai 1950
  31. ↑ Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz – Bevölkerung der Gemeinden am 31. Dezember 2010 (PDF; 727 KB)
  32. ↑ Saarland.de – FlĂ€che, Bevölkerung in den Gemeinden am 31.12.2010 nach Geschlecht, Einwohner je kmÂČ und Anteil an der Gesamtbevölkerung (PDF)
  33. ↑ Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen – Bevölkerung des Freistaates Sachsen jeweils am Monatsende ausgewĂ€hlter Berichtsmonate nach Gemeinden
  34. ↑ Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt – Bevölkerung der Gemeinden nach Landkreisen; Stand: 31. Dez. 2010 (PDF; 231 KB)
  35. ↑ durch Verordnung Nr. 46 der britischen MilitĂ€rregierung vom 16. August 1946 (Kieler Erinnerungstag: 23. August 1946)
  36. ↑ Statistikamt Nord: Bevölkerung in Schleswig-Holstein am 31. Dezember 2010 nach Kreisen, Ämtern, amtsfreien Gemeinden und StĂ€dten (PDF-Datei; 500 kB)
  37. ↑ nach Artikel 44 III der ThĂŒringischen Landesverfassung
  38. ↑ ThĂŒringer Landesamt fĂŒr Statistik – Bevölkerung nach Gemeinden, erfĂŒllenden Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften
  39. ↑ Stand vom 31. Dezember 2010, so nicht weiter angegeben
  40. ↑ Herdegen, § 8, Rn 30 (Abschnitt „Bundesstaat“): „Die Gliedstaaten verfĂŒgen â€“ nur â€“ insoweit ĂŒber eine (partielle und abgeleitete) VölkerrechtssubjektivitĂ€t, als ihnen durch die Bundesverfassung Kompetenzen in auswĂ€rtigen Angelegenheiten eingerĂ€umt werden.“
    Ipsen, § 5, Rn 21 (Abschnitt „Gliedstaaten von Bundesstaaten und Staatenbund“): „Ihre VölkerrechtssubjektivitĂ€t [also die der Gliedstaaten in einem Bundesstaat] unterscheidet sich vielmehr von der des Bundes dadurch, dass sie von der VölkerrechtssubjektivitĂ€t des jeweiligen Bundesstaates abgeleitet [= derivativ] und nicht originĂ€r ist.“
  41. ↑ Vgl. Hesselberger, Das Grundgesetz, 13. Aufl., Art. 20, Rn 1, 7; Avenarius, Die Rechtsordnung, 3. Aufl., S. 23 f.
  42. ↑ Dieter Hesselberger, Das Grundgesetz. Kommentar fĂŒr die politische Bildung, 9. Auflage, Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied 1995, S. 50.
  43. S. 95 f.
  44. ↑ Statistisches Bundesamt: Öffentliches Finanzierungsdefizit auf 105,5 Milliarden Euro gestiegen
  45. ↑ Monatsbericht Oktober 2009 des Bundesfinanzministeriums.
  46. ↑ FĂŒr diesen Bereich haben die LĂ€nder durch Verwaltungsabkommen und StaatsvertrĂ€ge Verwaltungs- und GerichtszustĂ€ndigkeiten geregelt, die Gebietshoheit ist damit aber nicht geklĂ€rt.
    Beispiele fĂŒr solche VertrĂ€ge sind das (Verwaltungs-)Abkommen ĂŒber die wasserschutzpolizeilichen ZustĂ€ndigkeiten auf der Elbe zwischen den LĂ€ndern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg von 1974, der Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den LĂ€ndern Niedersachsen und Schleswig-Holstein ĂŒber die gerichtliche ZustĂ€ndigkeit in Binnenschiffahrtssachen von 1983 oder der Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den LĂ€ndern Niedersachsen und Schleswig-Holstein ĂŒber die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des KĂŒstengewĂ€ssers der Nordsee und der ElbmĂŒndung von 2001. Zu den rechtlichen und geschichtlichen Aspekten siehe ISBN 3-428-05240-4.
  47. S. 826 ff.
  48. ↑ Berlin Information-center for Transatlantic Security: US-Atomwaffen in Deutschland und Europa, Stand: 30. Juni 2008. Abgerufen am 1. Februar 2010.
  49. ↑ USA haben Nuklear-Arsenal in Ramstein gerĂ€umt, Spiegel Online vom 9. Juli 2007. Abgerufen am 1. Februar 2010.
  50. ↑ Zuvor existierte von 1663 bis 1806 ein „ImmerwĂ€hrender Reichstag“ in Regensburg, und die Habsburger waren bis zuletzt Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.
  51. ↑ Heinrich August Winkler: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. MĂŒnchen 2000, S. 49.
  52. ↑ Heinrich August Winkler: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. MĂŒnchen 2000, S. 51 ff.
  53. ↑ Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800–1866. BĂŒrgerwelt und starker Staat. MĂŒnchen 1983, S. 24 f.
  54. ↑ Gleiches aktives und passives Wahlrecht, unabhĂ€ngig vom Einkommen, galt hinfort nicht nur bei den Wahlen zum Deutschen Reichstag, sondern auch zum Parlament im Land Preußen, wo zuvor ein Dreiklassenwahlrecht, und dies nur fĂŒr MĂ€nner, gegolten hatte.
  55. ↑ Zu diesem Stichtag sowie den damit verbundenen völkerrechtlichen Konsequenzen siehe Daniel-Erasmus Khan, Die deutschen Staatsgrenzen. Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen. Mohr Siebeck, TĂŒbingen 2004, Teil II Kap. III (Fn 26 f.), S. 98–101.
  56. ↑ Kay Hailbronner in: Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 4. Aufl. 2007, 3. Abschn., Rn 196.
  57. ↑ Vgl. Andreas Zimmermann, Staatennachfolge in völkerrechtliche VertrĂ€ge, S. 49.
  58. ↑ Im damaligen Sinne eines „Durchgangsstadium[s] fĂŒr einen kĂŒnftigen, wieder gesamtdeutschen Staat“, vgl. Klaus Hornung, Von der Bonner zur Berliner Republik (PDF) und Uwe Andersen/Wichard Woyke (Hg.), Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 5., aktual. Aufl., Leske+Budrich, Opladen 2003 (Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, 2003).
  59. ↑ Erlass des Staatsrates der DDR vom 7. September 1961 (GBl. SDr. 341, S. 3)
  60. ↑ Artikel 23 Satz 2 GG a.F.
  61. ↑ Bundesministerium der Justiz: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ĂŒber die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag – vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889)
  62. ↑ Vgl. das Schreiben des deutschen Vertreters bei den UN vom 17. Dezember 1990 an den UN-GeneralsekretĂ€r: „As a consequence of the accession of the German Democratic Republic to the Federal Republic of Germany, the former German Democratic Republic has ceased to exist as of October 3rd 1990, whereas the Federal Republic of Germany continues to exist as an identical subject of international law 
“; ZaöRV 53 (1993), S. 1095.
  63. ↑ Bundesverfassungsgericht: Urteil des BVerfG, Az. 2 BvE 1/03
  64. ↑ Bundestagswahl: FDP macht Merkel zur Kanzlerin von Schwarz-Gelb, t-online.de vom 27. September 2009.
  65. ↑ Biografie von Dr. Guido Westerwelle, FDP, Auftritt auf der Webseite des Deutschen Bundestages
  66. ↑ Die Ernennung von Rösler zu Merkels Stellvertreter erfolgte durch ein Schreiben der Kanzlerin, welches am 16. Mai zugestellt worden war (Philipp Rösler neuer Vizekanzler, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 18. Mai 2011; vgl. dazu die amtliche Reihenfolge der Bundesminister und gegenseitige Vertretungsregelung (PDF; 35,9 kB)).
  67. ↑ Statistische Ämter des Bundes und der LĂ€nder: Bevölkerungsstand Deutschlands, Stand: 4. November 2011. Abgerufen am 29. November 2011.
  68. ↑ Statistisches Bundesamt Deutschland: Durchschnittliche Kinderzahl je Frau. Abgerufen am 10. November 2011.
  69. ↑ Statistisches Bundesamt Deutschland: Durchschnittliche Kinderzahl pro Frau, Stand: 2010. Abgerufen am 12. November 2010.
  70. ↑ Statistisches Bundesamt Deutschland: Geburten und SterbefĂ€lle, Stand: 2008. Abgerufen am 2. Februar 2010.
  71. ↑ Statistisches Bundesamt: Durchschnittliche Kinderzahl je Frau sinkt 2009 leicht auf 1,36; Stand: 2010. Abgerufen am 12. November 2010.
  72. ↑ Statistisches Bundesamt: Geburten und SterbefĂ€lle. Abgerufen am 10. November 2011.
  73. ↑ Zeitreihe zur Anzahl der AuslĂ€nder 1979 bis 2010, Statistisches Bundesamt als Grafik aufbereitet von Statista.
  74. ↑ AuslĂ€ndische Bevölkerung – FS 1 R. 2, Daten des Statistischen Bundesamtes.
  75. ↑ EinbĂŒrgerungen – FS 1 R. 2.1, Daten des Statistischen Bundesamtes.
  76. ↑ Statistisches Bundesamt Deutschland: Migration und Integration, Stand: 2008. Abgerufen am 2. Februar 2010.
  77. ↑ Berliner Zeitung: Schöne StrĂ€nde sind nicht genug, 18. Dezember 2011; Spiegel Online: Die Griechen kommen: Flucht aus der Schuldenkrise. Abgerufen am 18. Dezember 2011.
  78. ↑ SchwĂ€bisches Tagblatt: Flucht vor der Krise: Eine griechische Familie will in Deutschland nochmal ganz neu anfangen, 22. Oktober 2011. Abgerufen am 18. Dezember 2011.
  79. ↑ 5,5 Millionen nach Gabriele Diekmann-Dröge, Proseminar: Sprachenpolitik: Das Beispiel Niederdeutsch, Institut fĂŒr Germanistik
  80. ↑ 27 Prozent der Bevölkerung Schleswig-Holsteins, 23 Prozent der Mecklenburg-Vorpommerns, 14 Prozent der Niedersachsens, 10 Prozent der Nordrhein-Westfalens und je 5 Prozent der Brandenburgs und Sachsen-Anhalts, zusammen ca. 4 Millionen – noch nicht inbegriffen sind Hamburg und Bremen sowie die rund 200.000 Sprecher des Plautdietschen, die ĂŒberwiegend außerhalb der Erhebungsgebiete wohnen; Zahlen gemĂ€ĂŸ Vorlesung „Niederdeutsch in Geschichte und Gegenwart“ – Niederdeutsch heute: Eine Bestandsaufnahme (unter Berufung auf Frerk Möller: Plattdeutsch im 21. Jahrhundert. Bestandsaufnahme und Perspektiven. Leer 2008, S. 22 f.). Nach dieser Quelle beherrschen sogar rund 30 Millionen aller Deutschen (37 Prozent der BundesbĂŒrger) Niederdeutsch sehr gut, gut oder mĂ€ĂŸig.
  81. ↑ EuropĂ€ische Kommission: Maßnahmen der EuropĂ€ischen Kommission zur Sicherung von Regional- und Minderheitensprachen, Stand: 27. Oktober 2006. Abgerufen am 2. Februar 2010.
  82. ↑ Kultusministerkonferenz: Allgemeines zum fremdsprachlichen Unterricht auf kmk.org
  83. ↑ Stefano Testa Bappenheim, Die Haftpflicht und die religiösen Institute in Deutschland, LIT Verlag, MĂŒnster 2006, S. 31.
  84. ↑ Vgl. dazu Karl-Hermann KĂ€stner, Die Entwicklung des Staatskirchenrechts seit 1961, in: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, hrsg. von Gerhard Leibholz. Neue Folge Bd. 27, Mohr Siebeck, TĂŒbingen 1978, S. 280 f.; Götz Klostermann, Der Öffentlichkeitsauftrag der Kirchen – Rechtsgrundlagen im kirchlichen und staatlichen Recht (= Jus Ecclesiasticum; Bd. 64), Mohr Siebeck, TĂŒbingen 2000, S. 11 ff., 79; Michael Meyer-Blanck, Birgit Weyel, Studien- und Arbeitsbuch Praktische Theologie, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2008, S. 204.
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  98. ↑ Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 7/2010: Weiterhin hohes Armutsrisiko in Deutschland: Kinder und junge Erwachsene sind besonders betroffen, S. 4.
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51.16510.455277777778Koordinaten: 51° N, 10° O



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