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Versicherungsvergleich und Vergleich von Versicherungen in Glauchau, Versicherungsvergleiche und Vergleich von Versicherungen in Glauchau, Sachsen

Versicherungsvergleiche und Vergleich von Versicherungen in Glauchau, Versicherungsvergleich und Vergleich von Versicherungen für die Region

Auch wenn Sie nicht aus Glauchau kommen, wir sind Ihr Partner rund um das Thema Versicherung, Vergleiche, Vermögensaufbau, Beratung, Unabhängiger Versicherungsmakler, Rente, Altersvorsorge, Lebensversicherung, Rentenversicherung, Baufinanzierung, Fonds, Kapitalanlage

 

 

Versicherungsvergleich

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Ein Versicherungsvergleich ist ein Service, bei dem ein Finanzdienstleister (Versicherungsmakler oder Finanzberater) oder auch ein allg. Vergleichsportal ,das auch Angebote wie Strom-, Gaspreisvergleiche und mehr, die Angebote unterschiedlicher Versicherungsunternehmen für seine Kunden vergleicht, damit diese einen Überblick über die Leistungen und Preise verschiedener Anbieter erhalten. Gegenstand des Vergleichs sind typischerweise Versicherungen für den privaten Bedarf wie die Haftpflichtversicherung (private Haftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Kfz-Vversicherung und weitere Versicherungssparten wie die Krankenversicherung, Lebensversicherung (inklusive Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung) vergleicht.

Inhaltsverzeichnis

Ziel eines Versicherungsvergleichs ist es, für einen konkreten Bedarf die geeignetste und günstigste Versicherung zu finden. Der Versicherungsvergleich selbst ist in der Regel kostenlos, da der Dienstleister eine Vermittlungsprovision vom Versicherungsunternehmen erhält, an das er den Versicherungsvertrag gegebenenfalls vermittelt. Die Provision für den Dienstleister bezahlt der Kunde (Versicherungsnehmer) über die an das Versicherungsunternehmen zu zahlenden Beiträge.

Verbraucherschützer kritisieren, dass häufig die Höhe der Provision Einfluss auf die Auswahl des vom Dienstleister dann letztlich empfohlenen Produktes hat. Diese Kritik ist nicht rechtens. Der "Versicherungsvergleich" wurde nicht vom Verbraucherschutz ins Leben gerufen. Der Versicherungsvergleich wurde von Versicherungsmaklern, gegen heftigen Widerstand vieler (teurer) Versicherer, kostenaufwendig etabliert und in das Netz gestellt. Mittlerweile sind In nahezu allen Vergleichen die sogenannten Direktversicherer (ohne Aussenvertrieb) mit ihren günstigen Tarifen aufgeführt und in den Topositionen der Vergleiche gelistet. Hier erhält der Versicherungsmakler eine ganz geringe oder auch keinerlei Vergütung. Auf diese Tatsache, aus welchem Grund auch immer, wird nicht hingewiesen. Durch diese Vergleiche wurde Verbraucherschutz erst möglich.


Versicherungsvergleiche werden in den Medien beworben (z. B. Internet, Radio, Fernsehen und Print-Medien). Oft handelt es sich bei der in der Werbung genannten Firma nur um einen Adressenhändler, der die Kundenanfrage gegen eine GebĂĽhr an einen Versicherungsmakler verkauft, der sie dann tatsächlich bearbeitet. Diese GebĂĽhren betragen meist hohe Summen von ĂĽber 60 € pro Datensatz (sog. Leads), von denen der Adressgeber in der Regel nichts erfährt. Ob diese Praxis daher datenschutzrechtlich bedenkenlos ist, ist mehr als fragwĂĽrdig. Erkennbar ist ein Datenhandel daran, wenn bei der Tarifabfrage der Privaten Krankenversicherung (höchste GebĂĽhren um 150 € pro Datensatz) nach Name und Adresse gefragt wird, denn eine solche Angabe ist fĂĽr die Nennung des Tarifes ĂĽberhaupt nicht notwendig. Daher sollte man in seine Suche nach einem Versicherungsvergleichsrechner neben „unabhängig“ und „kostenlos“ immer auch den Begriff „anonym“ mit einbeziehen.

Wie wichtig ist das Impressum? Wer steckt dahinter ? Wie ist die Haftungssituation?

Auf den ersten Blick erscheint dies als nicht sonderlich interessant und für die Kaufentscheidung auch nicht ausschlaggebend, wenn der Preis nur stimmen soll. Etliche Internetpräsenzen, auf den ersten Seiten und im oberen Sichtfeldbereich bei Google platziert, haben ihren Firmensitz im Ausland. Hier geht es über die Schweiz, Lichtenstein, Österreich, Malta, Türkei, England und auch nach Übersee. Unter anderem weist das Impressum im Gegensatz zu deutschen Betreiberseiten i.d.R. keine "Verantwortlichen" aus. Aller größte Schwierigkeiten sind hier bei Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Abgesehen von allgemeinen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und der Rechtsform der ausländischen Firma kommen ggf. auch Sprachschwierigkeiten und im Ernstfall die Wahl des richtigen Rechtsbeistandes erschwerend hinzu. Die Praxis hat gezeigt dass es für den Verbraucher so gut wie aussichtslos ist hier sein Recht durchzusetzen.

Es ist auch deutlich zu sehen, dass viele dieser Seitenbetreiber es mit dem Wettbewerbsrecht nicht so ernst nehmen und Versprechungen machen die nicht haltbar sind, warum auch, das Risiko belangt zu werden geht gleich gegen Null.

Warum gerade hier doch recht viele Betreiber das Ausland als Internetfirmensitz gewählt haben mag bestimmt auch recht unterschiedliche fiskalische Gründe haben.

Wie Sie die Werbeversprechen der Internetbetreiber/Portale richtig bewerten können.

Die Testsieger Hinweise auf "Testsieger" (von Stiftung Warentest u.a.) sollen eine Besonderheit des Angebotes signalisieren. Diese Gesellschaften sind aber auch in allen anderen Vergleichen/Angeboten anderer seriöser Vergleichsanbieter enthalten. Denn es handelt sich in der Regel immer um namhafte Gesellschaften. Diese Werbeaussage wird auch gerne verwendet wenn der Seitenbetreiber/ Vergleichsanbieter über ein zahlenmäßig (Gesellschaftsanzahl) eingeschränktes Angebot verfügt.

Rabattversprechen "Starke Rabatte" in der privaten Krankenversicherung sind nicht möglich. Hier gibt es bis auf Gruppenverträge überhaupt keine Rabatte. Anhand von Gruppenverträgen können Rabatte zwischen etwa 5 und 20 Prozent an den Versicherten weitergegeben werden.

Krankenversicherung ab 55 Euro und auch weniger Werbebotschaften wie "private Krankenversicherung ab Euro 55" (oder gar noch weniger) sind reine Blickfänger. Mit Sternchen versehen wird dann darauf hingewiesen, dass es sich um einen 20-Jährigen handelt, erhebliche Selbstbeteiligungen dem Angebot zugrunde liegen und es sich um ein "light-Angebot" handelt. Für 55 Euro und weniger gibt es kein vernünftiges Angebot, das sollte jedem klar sein.

offizieller Versicherungsvergleich "Offizieller Vergleich" die allerneuste Formulierung und sinnfreie Werbebotschaft.

Online -Rechner Die Verwendung "online-Rechner" weist häufig bereits im Vorfeld daraufhin das es sich im folgenden um keinen Vergleich handelt. Das ist in Ordnung. Beim online-Rechner wird dann nur eine Gesellschaft durch gerechnet und das Ergebnis als Beispielsergebnis dargestellt. In den meisten Fällen wird der Gesellschaftsname nicht bekannt gegeben. Es folgt die Aufforderung zu Angebotsanforderung (unter Bekanntgabe Ihrer Anschrift)

Direktvergleich - Sofortvergleich Der Anbieter sollte tatsächlich online Versicherungsvergleiche anbieten und nicht nur damit werben. Immer häufiger wird mit "Sofortvergleich" und "Direktvergleich" usw. geworben, tatsächlich aber dann nur Abfrage-/Anfragebögen geboten. Ein online-Vergleich wird nicht zur Verfügung gestellt. Es sollte schon drin sein, was auf der Packung steht.

Registrierung erforderlich Vergleichsberechnungen / Online Rechner müssen zu bedienen sein, ohne dass Sie Ihre Anschrift eingeben müssen (bis auf die Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung, hier spielt die Anschrift/Tarifzone bei der Prämienermittlung die entscheidende Rolle). Für diese sogenannte Registrierung gibt es keinen zwingenden Grund. Hinweise, dass dies aus rechtlichen Gründen erforderlich sei, sind schlicht weg falsch. Brechen Sie Ihren Besuch / Eingabe ab, Sie sparen sich unerwünschte Anrufe und Besuche.

Im Bereich der privaten Krankenvollversicherung werden nur wenige echte Online-Vergleiche im Internet angeboten, sondern wie vorab geschildert, der Seitenbetreibern versucht erst einmal die Anschrift eines möglichen Kunden zu erhalten.

Da die Versicherungsmärkte in Europa national stark abgegrenzt sind, gibt es für Deutschland, Österreich und die Schweiz unterschiedliche Portale, die jeweils national die Produkte und Anbieter vergleichen.

GroĂźe Online-Versicherungsvergleiche in Deutschland sind Versicherungsvergleich.de, Check24, FinanceScout24, Tarifcheck24.de, finanzen.de, mister-finance.de, onlinevergleich24.de und Transparo sowie deren Mutterunternehmen Aspect Online. MarktfĂĽhrer beim Vergleich von Autoversicherungen ist Check24.[1]

In Ă–sterreich ist der Markt fĂĽr Online-Versicherungsvergleiche noch recht unterentwickelt. Es gibt einerseits Vergleichsportale mit vielen Sparten aber wenigen Gesellschaften und andererseits solche mit wenigen Sparten und vielen Gesellschaften.

Zudem besteht im Bereich der Krankenversicherung die gesetzliche Pflichtversicherung, wodurch jeder Berufsparte eine Versicherung zugewiesen ist und somit ein Vergleich hinfällig ist.

Auch in der Schweiz ist der Markt für Online-Versicherungsvergleiche noch unterentwickelt. Die größten Vergleichsportale sind comparis, bonus.ch und checkcheck.ch. Daneben gibt es vor allem für die gesetzlichen Krankenkassen viele Nischenvergleiche; davon erwähnenswert sind insbesondere priminfo.ch als offizieller Rechner vom Bundesamt für Gesundheit sowie der Vergleich swupp.ch, der als einziger für alle Krankenkassen der Schweiz eine Möglichkeit zum direkten Abschluss ohne Offerte bietet. Kritik: Ein Problem der großen Portale wie comparis.ch ist, dass sie Anbieter, die keinen Vertrag mit ihnen haben, in der Standardansicht meist verstecken (i. d. R. mit Ausnahme des günstigsten und teuersten)[2][3].

  1. ↑ http://www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/:internetportale-check24-warnt-vor-google-dominanz/50200659.html
  2. ↑ http://www.augenreiberei.ch/2010/11/01/vergleich-der-vergleichsdienste/
  3. ↑ http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1017327/Per_Maus-Klick_zum_optimalen_ADSL-Angebot


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Versicherung (Kollektiv)

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Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (=Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.

Inhaltsverzeichnis

Alfred Manes (in Encyclopedia of the Social Sciences, Vol. 8, 1935, Seite 95) definiert Versicherung als Beseitigung des Risikos eines Einzelnen durch Beiträge von Vielen („The essence of insurance lies in the elimination of the uncertain risk of loss for the individual through the combination of a large number similarily exposed individuals who each contribute to a common fund of premiums sufficient to make good the loss caused any one individual.”). Karl Hax definiert Versicherung als „die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“. Versicherungsbegriff nach Farny: Versicherung ist die Deckung, eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt schätzbaren Geldbedarfs, auf der Grundlage eines Risikoausgleiches im Kollektiv und in der Zeit. Eine gesetzliche Definition besteht nicht.

Der Versicherung liegt der Mechanismus der gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv (Pool, Portefeuille) zu Grunde. Der Vorteil dieser gemeinsamen Tragung beruht auf einer mathematisch durch das Gesetz der großen Zahlen beschriebenen Gesetzmäßigkeit, nach der bei steigender Anzahl von gleichartigen Ereignissen sich der tatsächliche Ausgang dem erwarteten Ausgang (also dem mittleren Wert aller möglichen Ausgänge) anpasst; die Streuung (Variabilität) der Ausgänge um den mittleren Wert nimmt mit steigender Kollektivgröße gesetzmäßig, mathematisch beschrieben durch den Zentralen Grenzwertsatz, ab. Demnach verringert sich das Risiko der Schwankung des Ausgangs umso mehr, je größer das Kollektiv ist. Dieser risikomindernde Effekt einer gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv wird als Risikoausgleich im Kollektiv bezeichnet. Im Ergebnis wird dadurch das Risiko des Versagens des Risikoausgleichs, also dass das Kollektiv nicht genügend Geld hat, alle Schäden zu bezahlen, mit steigender Kollektivgröße immer kleiner. Ein großes Kollektiv braucht letztlich proportional weniger Kapital als Vorsorge für ein solches Versagen, als ein kleines Kollektiv oder gar ein Individuum für sein eigenes Risiko. Geringeres Kapital bedeutet aber vor allem geringere Finanzierungskosten und damit bewirkt der Risikoausgleich im Kollektiv, dass Risiken für alle Beteiligten günstiger abgesichert werden können, als dies individuell möglich wäre.

Beispiel: Ein Haus hat einen Wert von beispielsweise 100.000 â‚¬. Nehmen wir an, die Wahrscheinlichkeit, dass es abbrennt, sei 0,1 % in jedem Jahr. Um sich selbst gegen den Verlust des Hauses zu schĂĽtzen, mĂĽsste der Hausbesitzer ständig 100.000 â‚¬ als Reserve verfĂĽgbar haben. Dieses ständige Bereithalten von Geld bewirkt Finanzierungskosten von beispielsweise 1 %, also 1.000 â‚¬ pro Jahr. Damit kostet die individuelle Absicherung des Hauses gegen Brand jedes Jahr 1.000 â‚¬, selbst wenn das Haus nicht abbrennt (zusätzlich kommt noch der durchschnittliche Verlust aus Bränden in Höhe von 100 â‚¬ pro Jahr hinzu). Tun sich hingegen 100.000 Hausbesitzer zusammen und sichern sich gemeinsam ab, treten im Kollektiv fast mit Sicherheit Brände auf, durchschnittlich 100 pro Jahr mit Gesamtkosten von 10.000.000 â‚¬. Dies kostet aber, verteilt auf alle 100.000 Hausbesitzer, den einzelnen nur die 100 â‚¬ durchschnittliche Brandkosten. Um gegen zufällig viele Brände gewappnet zu sein, muss das Kollektiv zwar noch zusätzlich Kapital bereitstellen, doch beträgt dies bei ausreichender Sicherheit zum Beispiel nur 10.000.000 â‚¬. Selbst wenn man fĂĽr dieses Kapital besonders hohe Finanzierungskosten unterstellt, beispielsweise 20 %, entfallen auf den Einzelnen nur Finanzierungskosten von 20 â‚¬. Damit wĂĽrde die Absicherung im Kollektiv jeden Einzelnen nur 120 â‚¬ kosten, statt (langjährig durchschnittlich) 1.100 â‚¬ bei individueller Absicherung. Je größer das Kollektiv ist, desto weniger Kapital wird zur Absicherung benötigt und desto mehr nähert sich der Preis der Versicherung dem reinen Erwartungswert des Schadens von 100 â‚¬ an.

Diese wesentliche Verbilligung der Absicherung gegen Risiken durch Versicherung machte überhaupt erst den für die moderne Wirtschaft wesentlichen Aufbau wertvoller Industrieanlagen und auch den Aufbau privater Werte möglich, deren große Zahl wiederum erst eine effektive Absicherung im Kollektiv ermöglicht. Damit ist die Entwicklung der modernen Industriestaaten untrennbar mit der Entwicklung des Versicherungswesens verbunden.

Grundsätzlich lässt sich dieser Effekt stets von einem gemeinschaftlich organisierten Risikoausgleichskollektiv erzielen. Doch sind solche in der Praxis im Hinblick auf die benötigte Zahl von Risiken meist nicht auf rein gemeinschaftlicher Basis organisierbar. Daher treten in einer Marktwirtschaft Unternehmer (als Versicherer bezeichnet) auf, die sich den Risikoausgleichseffekt zu Nutze machen, um die systematische Übernahme von Risiken mit einem im Hinblick auf die Gewinnmöglichkeiten akzeptablen unternehmerischen Risiko durchzuführen. Die wesentlichen Merkmale eines solchen privatwirtschaftlich organisierten, gewinnorientierten Versicherers sind:

  • Der Versicherer erhebt von den Versicherungsnehmern einen fest vereinbarten Versicherungsbeitrag. Ggf. auftretende Schäden muss der Versicherer dann ausgleichen.
  • Der Versicherer stellt zur Absicherung höherer Schäden Eigenkapital, das demzufolge unter Risiko steht. Sind die Schäden niedriger als die Schäden und ĂĽbrigen Aufwendungen des Versicherers, verbleibt der Rest als Gewinn zur Entlohnung fĂĽr die Stellung dieses risikobehafteten Eigenkapitals. Oft werden die Gewinne aber nicht ausgeschĂĽttet, sondern verbleiben im Versicherer, um die Eigenkapitalbasis und damit die Sicherheit des Versicherers zu erhöhen. Zugleich erhöht sich durch diese Thesaurierung von Gewinnen auch der Wert des Versicherers fĂĽr den EigentĂĽmer.

Wegen des Risikoausgleichseffekts genügen dem Versicherer schon geringe Sicherheitszuschläge in den Beiträgen und ein relativ niedriges Eigenkapital, um das Geschäft mit ausreichender Sicherheit für die Versicherungsnehmer und angemessenem Gewinn auf das Eigenkapital betreiben zu können.

Damit ist Versicherung die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Beitragszahlung; sie wird entweder nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung oder nach dem Spekulationsprinzip als Erwerbsversicherung betrieben. Allerdings betreiben auch die Gegenseitigkeitsversicherer heute kaum noch ein reines Risikoausgleichskollektiv (abgesehen von einigen wenigen kleineren Vereinen, meist Tierversicherungen, z. B. Kuhgilden), sondern erheben feste Beiträge nach dem Spekulationsprinzip.

Antike Vorformen der Gegenseitigkeitsversicherung begegnen uns in den ägyptischen, griechischen und römischen Begräbnisvereinen (collegia tenuiorum), die mittels regelmäßiger Beiträge für ein anständiges Begräbnis ihrer Mitglieder und für den Totenkult sorgten. Die bis in die Neuzeit fortwirkende Entwicklung der Gegenseitigkeitsversicherung beginnt jedoch erst im frühen Mittelalter in Nordeuropa mit der auf einem gegenseitigen Treueverhältnis beruhenden und sich zur gemeinsamen Erfüllung religiöser, politischer, wirtschaftlicher und geselliger Zwecke zusammenschließenden Gilden und Genossenschaften, die sich bevorzugt der gemeinschaftlichen Risikoübernahme und Hilfeleistung bei Tod, Brand, Viehsterben, Schiffbruch und Gefangennahme widmeten. Im 17. und 18. Jahrhundert entstanden auf staatliche Initiative die ersten öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten.

Die versicherbaren Risiken sind sehr vielfältig. Voraussetzung ist allerdings, dass sie sich nach statistisch fassbaren Gesetzmäßigkeiten realisieren. Daher sind beispielsweise Risiken, die wesentlich auf dem Verhalten von Menschen beruhen, wie wirtschaftlicher Erfolg einer Unternehmung, Marktpreisrisiken oder vorsätzliches Verhalten nicht versicherbar. Die versicherbaren Risiken lassen sich aber auf wenige Risikogruppen reduzieren, die allerdings keine exakten Grenzen haben:

  • biometrische Risiken, darunter versteht man die das Leben und den Lebensunterhalt betreffenden individuellen Risiken wie Erwerbsunfähigkeit, PflegebedĂĽrftigkeit, Langlebigkeit und vorzeitigen Tod. Sie werden durch Lebensversicherungsprodukte abgedeckt
  • Kostenrisiken (beispielsweise Gerichtskosten, Krankheitskosten) werden beispielsweise durch die Rechtsschutzversicherung und die Krankenversicherung gedeckt
  • Schadensrisiken (beispielsweise Feuer, Unfall, Diebstahl) werden durch zahlreiche Schadensversicherungsarten gedeckt (beispielsweise Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung)
  • Haftungsrisiken werden durch zahlreiche Formen der Haftpflichtversicherung gedeckt

Die Rechtsordnung trennt das Versicherungsrecht in das immer umfangreicher werdende Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht, das wiederum Versicherungsunternehmensrecht, Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht umfasst. Das Versicherungsvertragsrecht ist besonderes Schuldvertragsrecht und als solches das den Besonderheiten des Versicherungsvertrages gerecht werdende Sonderprivatrecht.

Die Zweige der Sozialversicherungen können nur eingeschränkt zu den Versicherungen gezählt werden, da es sich nur um umlagefinanzierte (Umlageverfahren) staatlich organisierte Pflichtversicherungen handelt. Zudem werden in der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge nicht unter den Leistungsberechtigten umgelegt, sondern von einer Generation für die andere erbracht (Generationenvertrag). Sie bildet keine Rückstellungen, sondern finanziert sich aus den laufenden Einnahmen und ist damit nicht demographiefest. Sozialversicherungen werden an dieser Stelle nicht weiter behandelt.

FĂĽr die Deckung der Anwartschaften insbesondere bei Personenversicherung haben sich zwei grundlegende Deckungsprinzipien herauskristallisiert.

  • Mit dem Kapitaldeckungsverfahren wird in der privaten Versicherungswirtschaft gearbeitet.
  • Das Umlageverfahren wird ĂĽberwiegend in der gesetzlichen Rentenversicherung angewendet.

Eine Lotterie ist einer Versicherung in manchen Aspekten sehr ähnlich, nicht zuletzt auch deshalb, weil Versicherungen ursprünglich vielfach Wett- oder Lotteriecharakter hatten. Allerdings dient das Glücksspiel weder der finanziellen Risikovorsorge noch dem kollektiven Ansparen. Ferner soll eine Versicherung die finanziellen Folgen eines bestimmten Ereignisses absichern; dieses Ereignis ist jedoch das gewünschte Ziel bei einer Lotterie. Der Spieler will den Gewinn ja nicht verhindern sondern möglichst erringen.

Eine besondere Form der Lotterie ist die Tontine, bei der eine Gesamtheit von Anlegern einen Betrag aufbringt, der nach dem Ablauf einer vereinbarten Laufzeit verzinst an die Überlebenden der Gesamtheit ausbezahlt wird. Hier steht die Beitragszahlung nicht unter Risiko. Für die Leistung wird das biometrische Risiko zur Erhöhung der Rendite für die Überlebenden genutzt. Allerdings ist die Tontinenversicherung als Vorläufer unserer heutigen Rentenversicherungen anzusehen.

Die insbesondere in Frankreich üblichen Kapitalisierungsgeschäfte (Sparversicherungen), frz. Contrats de capitalisation sind ebenfalls keine (Lebens-)versicherungen im eigentlichen Sinn, da hier ausschließlich ein Sparvorgang vorliegt.

Bevor ein Risiko richtig versichert werden kann, muss es erkannt, bewertet und der Umgang mit dem Risiko festgelegt werden. Mit diesem Prozess, welcher als Vorstufe jedem Versicherungsabschluss vorausgehen sollte, befasst sich das Risikomanagement. Risikomanagement oder Risk-Management (englisch) ist der gesamtheitliche Umgang mit Risiken. Eine generelle, einfache Definition von Risiko ist Unsicherheit. Die Komponenten eines Risikos sind:

  1. Ein Wert (Sache, Person, Prozess, System, Zustand)
  2. Die Gefahren, welchen die Werte ausgesetzt sind
  3. Die Auswirkungen, wenn sich die Gefahr am Wert verwirklicht (direkte und indirekte finanzielle und nicht-finanzielle Auswirkungen).

Weitere Dimensionen von Risiko sind Eintrittswahrscheinlichkeit und Häufigkeit. Die Versicherungswirtschaft oder der Versicherungsmarkt (als Begriff für alle, welche sich mit versicherbaren Risiken befassen) kümmert sich primär um die durch eine Versicherungsgesellschaft (den Versicherer) versicherbaren Risiken. Nur ein Teil aller Risiken ist durch eine Versicherungsgesellschaft versicherbar. Weitere Risiken sind in anderer Art und Weise absicherbar, wie zum Beispiel das Risiko von sinkenden Aktienkursen durch Optionen (Bsp. Put-Option). Außerdem gibt es die Versicherungswirtschaft konkurrenzierende oder ergänzende Techniken, wie die Securitization, welche den Kapitalmarkt zur finanziellen Absicherung von Risiken anzapft. Viele Risiken sind nicht oder nur teilweise auf andere überwälzbar, wie das Risiko des Unternehmers, dass ein neu lanciertes Produkt am Markt keinen Erfolg hat; könnte man dieses Risiko voll abwälzen, hätte man auch kein Recht auf einen Gewinn. Denn der Gewinn ist der Lohn für eingegangene Risiken.

Welches die richtigen Instrumente, die richtige Methoden im Umgang mit Risiken sind, ist eine Frage, welche das Risikomanagement zu beantworten hilft. Vielfach ist die Antwort nicht ein Allheilmittel, sondern ein Mix aus verschiedenen MaĂźnahmen (z. B. Risikohäufigkeit reduzieren, planmäßiger Umgang mit der Situation, wenn sich Risiko verwirklicht, einen Teil der finanziellen Auswirkungen selbst tragen, einen Teil versichern). Ein kritischer Schritt im Umgang mit Risiken ist die Erkennung von Risiken, denn mit nicht erkannten Risiken kann auch nicht planmäßig umgegangen werden.

Versicherungsschutz wird im Rahmen eines besonderen Rechtsverhältnisses, des Versicherungsverhältnisses gewährt. Der Versicherungsschutz gewährende ist der Versicherer, der Versicherungsschutz erhaltende ist der Versicherungsnehmer. Versicherungsverhältnisse können durch Vertrag, Gesetz oder seltener Gerichtsentscheidung begründet werden. Da Versicherung definitionsgemäß auf der Basis des Risikoausgleichs im Kollektiv erfolgt, sind die Versicherer bemüht große Zahlen möglichst ähnlicher Versicherungsverhältnisse zu begründen, die sich nur durch die unvermeidliche Individualität der einzelnen Risiken unterscheiden. Daher sind die Versicherungsverhältnisse, deren Risiken in einem Kollektiv ausgeglichen werden sollen, grundsätzlich identisch ausgestaltet und unterscheiden sich nur durch das individuell abgesicherte Risiko. Hierzu gestalten die Versicherer für einen bestimmten Typ von Versicherungsverhältnissen einheitliche Bedingungen, die sogenannten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die eine möglichst große Einheitlichkeit der auf dieser Basis begründeten Versicherungsverhältnisse bewirken. Diese Typen von möglichen Versicherungsverhältnissen, die ein Versicherer anbietet, werden von den Versicherern auch als Produkte bezeichnet. Da Versicherung ein kollektives Geschäft ist, „produziert“ der Versicherer nicht einzelne Versicherungsverhältnisse, sondern die Kollektive. Daher ist dies wirtschaftlich sein „Produkt“. Der Produktbegriff wird hier aber auch zugleich im weiteren Sinn verwendet, der sich nicht auf das einzelne Wirtschaftsgut oder die einzelne Dienstleistung bezieht, sondern sich auf das Fertigungsverfahren oder den Typ von im Massenfertigungsverfahren hergestellten Einzelprodukten bezieht. Diese Produkte waren oder sind teilweise noch Gegenstand der staatlichen Beaufsichtigung der Versicherung. In dem Fall entspricht das Produkt einem zum Teil staatlich beaufsichtigten Versicherungstarif.

Es existieren verschiedene Möglichkeiten, um die Vielfalt der Versicherungen systematisch darzustellen. Sechs solcher Gruppierungsansätze sind nachfolgend dargestellt:

  1. Individual- und Sozialversicherung
    • Die Individualversicherung entsteht durch Abschluss eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages
    • Die Sozialversicherung entsteht durch Gesetz auf Grund bestimmter Umstände, z. B. durch abhängige Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder andere geschĂĽtzte Umstände.
  2. Personen- und Nichtpersonenversicherungen
    • Die Personenversicherung gliedert sich in die Lebens-, die Kranken- und die Unfallversicherung.
    • Zu Nichtpersonenversicherungen werden Sach- und Vermögensversicherungen gerechnet (Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung etc.)
  3. Schadens- und Summenversicherungen
    • Die Schadensversicherung deckt im Schadensfall die konkrete, meist nachzuweisende Höhe des tatsächlich angefallenen Schadens. Eine vereinbarte Versicherungssumme beschreibt bei dieser Versicherungsform lediglich die maximale Versicherungsleistung. Typische Schadensversicherungen sind die Kranken-, die Hausrat-, die Haftpflicht- und die RĂĽckversicherung sowie die Kraftfahrtversicherung.
    • Die Summenversicherung leistet im Versicherungsfall eine vorbestimmte Versicherungssumme, ohne dass ein tatsächlicher Schaden konkretisiert werden mĂĽsste. Summenversicherungen sind fast immer Personenversicherungen, bekanntestes Beispiel ist die Lebensversicherung, daneben steht noch die Unfallversicherung. Gelegentlich gibt es auch Tierversicherungen oder (im Ausland) Kfz-Versicherungen in der Form der Summenversicherung. Die Neuwertversicherung, bei der ohne RĂĽcksicht auf den Wert des zerstörten Objekts immer der Wiederbeschaffungswert eines neuen Objekts erstattet wird, ist ein Grenzfall zwischen Schaden- und Summenversicherung.
  4. Aktiven- und Passivenversicherungen
    Bei den Schadensversicherungen kann man folgende Einteilung vornehmen:
    • Aktivenversicherung schĂĽtzen Sachwerte, die bei einem Unternehmen auf der Aktivseite stehen. Beispiele sind Gebäudeversicherung oder Kaskoversicherung.
    • Passivenversicherungen schĂĽtzen die Haftung gegenĂĽber Dritten, das heiĂźt es wird die Passivseite einer Bilanz geschĂĽtzt, beispielsweise durch eine Produkthaftpflichtversicherung, oder eine Kraftfahrtversicherung.
    Beide Gruppen unterscheiden sich in der Funktionsweise. Während es bei der Aktivenversicherung das Prinzip der Unterversicherung gibt (der Schaden wird nur im Verhältnis Versicherungssumme zum Wert des beschädigten Gegenstandes ersetzt), gilt bei der Passivenversicherung das Prinzip der Erstrisikodeckung, das heißt der Schaden wird immer in voller Höhe bis zum Erreichen der Deckungssumme ersetzt.
  5. Nach der Art des versicherten Risikos
    Es werden verschiedene Risikoarten unterschieden und auf dieser Basis werden entsprechende Versicherungen in Versicherungsarten, und weiter in Versicherungssparten bzw. -zweige und Versicherungszweiggruppen zusammengefasst.
  6. Lebens- und Nicht-Lebensversicherung
    • Die Lebensversicherung ist eine Summenversicherung, die keine Teilschäden abdeckt und durch meist langfristige Verträge charakterisiert ist. Sie deckt keine Mehrfachschäden pro Risiko und ist möglicherweise von Zufallsschwankungen betroffen. Bei Versicherungsfall ist die Abwicklung recht schnell - aufgrund der einfach zu beweisenden Sachlage (Totenschein) -, Prämien begrĂĽnden sich auf gutes statistisches Material
    • Die Nicht-Lebens-Versicherung deckt auch Teilschäden und Mehrfachschäden ab. Eine Abwicklung eines Versicherungsfalles kann recht langwierig werden, da alle Schäden bewiesen werden mĂĽssen (evtl. durch Gutachten etc.). Meist handelt es sich um kurz bis mittelfristige Verträge, die anfällig fĂĽr Kosteninflation sind. Sie sind stark anfällig fĂĽr Zufallsschwankungen (Wind & Wetter).
  • Individualversicherung
  • Schadenmanagement
  • Versicherungsbetrug
  • Pflichtversicherung
  • Abonnentenversicherung
  • Versicherungsart
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Versicherungsverhältnis

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Ein Versicherungsverhältnis ist ein Rechtsverhältnis zwischen zwei oder mehr Parteien, das in der Gewährung von Versicherungsschutz von einer oder mehrerer der Parteien durch andere der Parteien vorsieht.

Ein Versicherungsverhältnis kann durch Vertrag, Gesetz oder seltener auch durch Gerichtsentscheidung entstehen. Ein Vertrag, der ein Versicherungsverhältnis begründet, wird als Versicherungsvertrag bezeichnet, auch wenn er noch andere rechtliche Regelungen trifft. Ein Versicherungsvertrag kann auch mehrere Versicherungsverhältnisse begründen oder in seltenen Fällen kann ein Versicherungsverhältnis auch durch mehrere Verträge zusammen begründet werden. Ein Versicherungsverhältnis kann direkt durch Gesetz begründet werden, insbesondere in der Sozialversicherung, ohne dass ein Vertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wird. Diese Versicherungsverhältnisse bestehen einfach schon durch das Gesetz in bestimmten Umständen, ohne dass eine der Parteien hierzu irgendeine Maßnahme ergreifen muss. Versicherungsbeiträge werden oft wie staatliche Abgaben eingezogen. Hiervon sind Versicherungsverträge zu unterscheiden, die aufgrund eines Gesetzes abzuschließen sind. Hierunter fallen Pflichtversicherungen, wie die Kfz-Haftpflichtversicherung, die mit einem bestimmten Mindestumfang aufgrund Gesetzes in bestimmten Umständen abgeschlossen werden müssen, wobei die Wahl des Versicherers frei ist. Ein Versicherungsverhältnis entsteht durch Gerichtsentscheidung meist in Fällen der gesetzlichen Haftpflicht, wenn dem Geschädigten von dem Schädiger oder seinem Versicherer eine Leibrente zu zahlen ist.

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Glauchau

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Wappen Deutschlandkarte
50.82333333333312.544444444444266Koordinaten: 50° 49′ N, 12° 33′ O
Basisdaten
Bundesland: Sachsen
Landkreis: Zwickau
Höhe: 266 m ĂĽ. NN
Fläche: 51,49 km²
Einwohner:

24.442 (31. Dez. 2010)[1]

Bevölkerungsdichte: 475 Einwohner je km²
Postleitzahl: 08371
Vorwahl: 03763
Kfz-Kennzeichen: Z
GemeindeschlĂĽssel: 14 5 24 080
Stadtgliederung: Kernstadt, 6 Ortschaften
Adresse der
Stadtverwaltung:
Markt 1
08371 Glauchau
Webpräsenz: www.Glauchau.de
OberbĂĽrgermeister: Peter Dresler (parteilos)
Lage der Stadt Glauchau im Landkreis Zwickau
Ăśber dieses Bild
Der Marktplatz von Glauchau

Glauchau ist eine Große Kreisstadt im sächsischen Landkreis Zwickau. Im ehemaligen Landkreis Chemnitzer Land war sie Kreisstadt.

Inhaltsverzeichnis

Glauchau liegt an der Zwickauer Mulde, am Rande des Erzgebirgsbeckens, auf einer Höhe von 266 m ü. NN (St. Georgen-Kirche) inmitten des mittelsächsischen Burgenlandes.

Die Stadt umfasst etwa 50 km², wovon 20 km² der RĂĽmpfwald ausmacht. Teile dieses Waldes wurden von der Sowjetarmee als Ăśbungsplatz genutzt. Er ist heute ein Naturschutzgebiet, in dem viele Tiere leben, die auf der Roten Liste gefährdeter Arten gefĂĽhrt werden.

An Glauchau grenzen die Gemeinden Callenberg, Dennheritz, Remse, Sankt Egidien und Mülsen. Des Weiteren ist Glauchau von den Städten Lichtenstein, Meerane, Zwickau und Waldenburg umgeben.

Glauchau besteht aus der Kernstadt und 14 Ortsteilen:[2]

  • Albertsthal (1918 OT von Rothenbach)
  • Ebersbach (1974 OT von Reinholdshain)
  • Gesau (1925 eingemeindet)
  • Höckendorf (1925 eingemeindet)
  • Hölzel (OT von Wernsdorf)
  • Jerisau (1937 eingemeindet)
  • Kleinbernsdorf (OT von Reinholdshain)
  • Lipprandis (1974 eingemeindet)
  • Niederlungwitz
  • Reinholdshain
  • Rothenbach (1929 eingemeindet)
  • Schönbörnchen (1929 eingemeindet)
  • Voigtlaide (OT von Wernsdorf)
  • Wernsdorf
Ansicht um 1850
Rathaus

Im Schutze einer um 1170 vom Geschlecht der Schönburger errichteten Burg entstand Mitte des 13. Jahrhunderts eine planmäßig angelegte Stadt, deren Rat und Bürgermeister für 1479 nachgewiesen werden konnte, sowie die Herrschaft Glauchau. Mit den ansässigen Gerbern, Schneidern, Tuch- und Schuhmachern bildete sich rasch ein reges Wirtschaftsleben heraus. Im Jahr 1542 setzte sich in Glauchau die Reformation durch. Wie fast überall in Sachsen begann auch in Glauchau Mitte des 19. Jahrhunderts die Industrialisierung, in der sich die Stadt zu einer Industriestadt in der Textilindustrie entwickelte. Als Zeichen für das Aufblühen der Stadt gilt die Eröffnung der Fernwasserleitung im Jahr 1857, die Errichtung des Elektrizitätswerkes im Jahr 1909 sowie die Eröffnung des durch die hohe Verkehrsdichte notwendig gewordenen Bahnhofs im Jahr 1926. Obwohl in Glauchau die Industrie stark ausgeprägt war und diese die Stadtsilhouette prägte, entwickelte sich im Laufe des 20. Jahrhundert die Stadt hin zu einer Gartenstadt mit prächtigen und gepflegten Villenvierteln.

Zu Beginn der Zeit des Nationalsozialismus wurden 1933 in der alten Polizeiwache, dem heutigen Rathaus, politische Gegner der Nazis interniert und misshandelt. Bis 1989 war eine solche Zelle als Gedenkstätte eingerichtet.

Die Doppelschlossanlage befand sich bis zur entschädigungslosen Enteignung im Rahmen der Bodenreform 1945 im Besitz der Adelsfamilie der Grafen und Herren von Schönburg-Glauchau. Das Schloss wurde durch Artillerie-Beschuss im April 1945 beschädigt.

Nach der politischen Wende und der Wiedervereinigung etablierte sich Glauchau als eines der drei sächsischen Güterverkehrszentren. Seit 1994 führt Glauchau den Status einer „Großen Kreisstadt“.

Entwicklung der Einwohnerzahl (ab 1960: 31. Dezember):

Bevölkerungsentwicklung

1834 bis 1939

  • 1834: 6.296
  • 1875: 21.743
  • 1880: 21.358
  • 1885: 21.715
  • 1890: 23.405
  • 1910: 25.155
  • 1933: 31.199
  • 1939: 33.833

1946 bis 1997

  • 1946: 34.996 *
  • 1950: 35.387 **
  • 1960: 33.635
  • 1971: 31.828
  • 1981: 30.029
  • 1984: 29.343
  • 1995: 28.128
  • 1997: 27.935

1999 bis 2010

  • 1999: 27.592
  • 2001: 27.047
  • 2003: 26.633
  • 2005: 26.044
  • 2007: 25.357
  • 2008: 24.991
  • 2009: 24.684
  • 2010: 24.442

Datenquelle ab 1998: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
* 29. Oktober, ** 31. August

  • Gedenkanlage im Schillerpark fĂĽr antifaschistische Widerstandskämpfer und Opfer des Faschismus
  • Eine Grabstätte mit Gedenktafel auf dem Friedhof des Ortsteiles Wernsdorf erinnert an sechs sowjetische Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter, die im Zweiten Weltkrieg nach Deutschland verschleppt und Opfer von Zwangsarbeit wurden.

Der Stadtrat von Glauchau setzt sich aus 26 Stadträten und dem BĂĽrgermeister zusammen. Die Kommunalwahl vom 7. Juni 2009 fĂĽhrte bei einer Wahlbeteiligung von 41,3 % (+ 1,2) zu folgendem Ergebnis[3] (nur erfolgreiche Listen/Parteien):

Partei / Liste Stimmenanteil +/- Sitze
CDU 37,0 % - 3,7 11
Die Linke 19,5 % - 3,7 5
SPD 16,0 % - 0,3 4
FDP 13,5 % + 13,5 4
Freie Wähler 11,7 % - 8,0 2

+/- Veränderung zur vorigen Kommunalwahl 2004

Glauchau pflegt Städtepartnerschaften mit

  • Bielefeld-Jöllenbeck, Nordrhein-Westfalen, seit 1989
  • BĂĽrstadt, Hessen, seit 1990/91
  • Iserlohn, Nordrhein-Westfalen, seit 1991/92
  • Jibou, Rumänien, seit 1992
  • Zgierz, Polen, seit 1996/97
  • Lynchburg (Virginia), USA, seit 2007
Schloss Forderglauchau
Schloss Hinterglauchau
Stadtkirche
Bismarckturm Glauchau
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  • Die Doppelschloss-Anlage (Schloss Forderglauchau und Schloss Hinterglauchau wurde zwischen 1460 und 1470) erbaut. Im April 1945 brannte durch Artillerie-Beschuss der westliche Teil des SĂĽdtraktes des Schlosses Forderglauchau aus.
  • Die barocke Stadtkirche St. Georgen, nach einem Brand in den Jahren 1726 bis 1728 wiederaufgebaut und 2005/2006 restauriert [4], besitzt eine Orgel [5] von Gottfried Silbermann aus dem Jahre 1730.
  • Der Glauchauer Bismarckturm, zu DDR-Zeiten Friedensturm genannt, wurde 1908–1910 als Wasserturm und Aussichtsturm zum Gedenken an Otto von Bismarck errichtet. Der 46 Meter hohe Turm ist der höchste noch existierende Bismarckturm. Er ist regelmäßig geöffnet; bei gutem Wetter reicht die Sicht bis zum Fichtelberg.
  • Der Speicher in Niederlungwitz ist ein spätgotischer dreigeschossiger Bau aus dem Jahr 1492.
  • Das Villenviertel im SĂĽdwesten der Stadt ist ein einzigartiges Zeugnis der GrĂĽnderzeit. Heute befinden sich noch mehr als 25 Villen in diesem Viertel. Viele wurden im Stil des Historismus (Lossow’sche Villa, ClementinenstraĂźe 8), der italienischen Renaissance (Hellmich-Villa, Friedrich-Ebert-StraĂźe), des Jugendstils und des Klassizismus (Bößneck-Villa, PlantagenstraĂźe) gebaut.

In Glauchau fand bis 2007 regelmäßig mit dem Woodstage Festival eine Großveranstaltung statt, die Fans der Independent-Kultur aus ganz Deutschland anzog.

Am letzten Sonntag im Oktober veranstaltet die TSG Glauchau e. V. den Glauchauer Herbstlauf, der mit mehr als tausend Teilnehmern zu einer der größten Laufveranstaltungen in Sachsen zählt.[6]

Christliche Kirchen und Gemeinden haben in Glauchau eine lange Tradition. Viele davon wurden im 19. Jahrhundert gegründet oder schauen auf eine noch längere Geschichte zurück.

Die Evangelisch Freikirchliche Gemeinde in Glauchau (Baptisten)[7] ging im Jahre 1939 aus der Arbeit der Wagenmission des Pastors G. Mewes hervor. Seitdem hat sich diese Gemeinde ständig weiterentwickelt. Es wurde ein Gemeindehaus gebaut und eine Zweiggemeinde in Meerane gegründet.[8]

Es gibt noch viele andere christlichen Gemeinden in Glauchau, z. B.:

  • Evangelische C-Punkt-Gemeinde Glauchau[9]
  • Luthergemeinde Glauchau[10]
  • Sankt-Marien Glauchau

Kennzeichnend ist die Zusammenarbeit der Kirchen und Gemeinden und die Vielzahl gemeinsamer Projekte, z. B. Jesus House Glauchau.[11]

Die Mehrheit der Bevölkerung gehört keiner Glaubensgemeinschaft an.

StraĂźenverkehr

Glauchau ist über die zwei Anschlussstellen Glauchau-Ost und Glauchau-West an die nördlich entlangführende A 4 angebunden. Von Südwesten nach Nordosten wird die Stadt außerdem von der Bundesstraße 175 durchquert. Diese ist zwischen der Unterstadt und dem Anschluss Glauchau-Ost der A 4 vierspurig ausgebaut. Ein weiterer vierspuriger Ausbau nach Zwickau-Mosel zur B 93 ist vorgesehen.

Eisenbahnverkehr
Bahnhof Glauchau

Die Stadt liegt an der Bahnstrecke Dresden–Werdau, einem Teilstück der sogenannten Franken-Sachsen-Magistrale. Im Zweistundentakt verkehrt hier der Franken-Sachsen-Express, der von der DB-Regio im Auftrag der DB-Fernverkehr betrieben wird. Zusätzlich fahren ebenfalls im Zweistundentakt REs Richtung Nürnberg. Somit besteht ein Stundentakt. Zum Einsatz kommen dafür Triebwagen der Baureihe 612. Mit dem Bahnhof Glauchau (Sachs) und dem Haltepunkt Schönbörnchen hat Glauchau zwei Eisenbahnstationen. Außerdem besteht die Möglichkeit, mit dem Vogtland-Express einmal am Tag nach Berlin und zurück zu fahren sowie mit der City-Bahn nach Stollberg/Erzgeb..

Flugverkehr

Der Leipzig-Altenburg Airport ist der nächstgelegene Flughafen und befindet sich 20 km nördlich von Glauchau.

In Glauchau sind viele Unternehmen der Bereiche Maschinenbau, Fahrzeugbau und Textilindustrie angesiedelt. Die Unternehmen aus dem Bereich Fahrzeugbau nutzen die direkte Nähe zum Volkswagen-Werk in Zwickau-Mosel, welches nur wenige Kilometer vor der Glauchauer Stadtgrenze liegt.

Große ansässige Unternehmen sind z.B:

  • BMG – Baugruppen- und Modulfertigung GmbH
  • Textilwerke Deggendorf – Werk Glauchau
  • Sachsentrans
  • ROOS GmbH Elektroheizgeräte
  • WEMA Werkzeugmaschinenfabrik Glauchau GmbH
  • ELTA-Bau GmbH - Werkzeugmaschinenbau fĂĽr die Betonstahlindustrie

Das 1842 eröffnete Rudolf-Virchow-Klinikum Glauchau (Geschäftsführer Dr. Knöfler)[12] ist ein Krankenhaus der Regelversorgung mit 335 Akutbetten und 30 tagesklinischen Plätzen. Träger ist der Landkreis Zwickau. Die 1934 von Dr. Heinrich von Wolffersdorff [13] gegründete Augenklinik ist auch eine Reaktion auf die „Glauchauer Augenkrankheit“ infolge der Luftverschmutzung durch die Textilindustrie. Sie besitzt mit ihren 25 Betten [14] immer noch überregionale Bedeutung.

  • In Glauchau erscheint als Tageszeitung die Glauchauer Zeitung, eine Lokalausgabe der in Chemnitz erscheinenden Freien Presse.
  • Jeden Mittwoch und Samstag erscheint das Anzeigenblatt WochenSpiegel in Glauchau.

Am 1. Januar 2007 gab es fünf Grundschulen, darunter eine europäische Grundschule, sowie zwei Mittelschulen und ein Gymnasium. An der Berufsakademie studieren über 1300 Studenten, um einen den akademischen Graden der Fachhochschulen gleichwertigen Abschluss zu erwerben. Das Berufliche Schulzentrum „Dr. Friedrich Dittes“ bildet in den Bereichen Metalltechnik, Elektrotechnik, Informatik, Bau, Ernährung und Hauswirtschaft aus. Mögliche Ausbildungsformen sind die duale Berufsausbildung, die Fachoberschule, die Berufsfachschule, die berufsbildende Förderschule, das Berufsgrundbildungsjahr und das Berufsvorbereitungsjahr.

  • 1845 Ernst Volkmar KohlschĂĽtter (1812–1889), Theologe
  • 1848 Friedrich Wilhelm Pfotenhauer (1812–1877), Politiker
  • 1889 Arwed Martini (1824–1892), Glauchauer BĂĽrgermeister
  • 1895 Otto FĂĽrst von Bismarck (1815–1898), Reichskanzler
  • Georgius Agricola (1494–1555), Wissenschaftler und Vater der Mineralogie
  • Albert von Schönburg (1761–1841), Mitbesitzer der Herrschaft Rochsburg und Sächsischer Landtagsabgeordneter
  • Ludwig von Schönburg (1762–1842), bayerischer Generalmajor, Besitzer der Herrschaft Hinterglauchau in Sachsen
  • Johann Philipp Krebs (1771–1850), Altphilologe und Pädagoge
  • Ernst Friedrich Germar (1786–1853), Professor fĂĽr Mineralogie, Entomologe und Kommunalpolitiker
  • Julius Heinrich Petermann (1801–1876), Orientalist
  • Otto Ruppius (1819–1864), Schriftsteller
  • William Lossow (1852–1914), Architekt
  • Richard Schumann (1864–1945), Geodät und Astronom
  • Frances Magnus (1882–1969), DVP-Politikerin
  • Erich FraaĂź (1893–1974), deutscher Maler
  • Alfred Stange (1894–1968), Kunsthistoriker
  • Fritz Schminke (1897–1971), Unternehmer und Erbauer des Haus Schminke
  • Walter Schlesinger (1908–1984), Historiker fĂĽr Landes- und Verfassungsgeschichte
  • Erhard Richard Brauny (1913–1950), SS-HauptscharfĂĽhrer und als Rapport- und KommandofĂĽhrer im Konzentrationslager Dora-Mittelbau eingesetzt
  • Gerhard Flämig (1919–2011), SPD-Politiker
  • Joachim Graf von Schönburg-Glauchau (1929–1998), Jagdautor, Bundestagsabgeordneter der CDU 1990–1994
  • Willy HolzmĂĽller (* 1931), FuĂźballspieler
  • Bernhard Gentsch (* 1936), Historiker, Journalist und Bibliothekar
  • Wolfgang Funke (* 1937), Schriftsteller
  • Dieter Erler (1939–1998), DDR-FuĂźballspieler
  • Christine Spielberg (* 1941 in Niederlungwitz), Leichtathletin
  • Torsten May (* 1969), Profiboxer
  • Erik Hunker (* 1960), parteiloser Politiker
  • Andreas Karl (* 1963), NPD-Politiker
  • Heinrich-Carl Hedrich (1816–1900), Stifter der Hedrich-Säule
  • Albert Sixtus (1892–1960), Kinder- und Jugendbuchautor
  • Werner Haueisen: Glauchau. Geburtsstadt von Georgius Agricola, Sutton 2007, ISBN 978-3-86680-194-3
  • Werner Haueisen: Glauchau (Reihe Archivbilder), Sutton 2003, ISBN 978-3-89702-589-9
  • Werner Haueisen: Glauchau im 20. Jahrhundert, Sutton 2001, ISBN 978-3-89702-352-9
  • Werner Haueisen: Glauchau. Die Stadt an der Mulde (Reihe Archivbilder), Sutton 1999, ISBN 978-3-89702-177-8
  • Richard Steche: Glauchau. In: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen, 13. Heft: Amtshauptmannschaft Glauchau. C. C. Meinhold, Dresden 1890, S. 7.
  • Glauchau im Digitalen Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen
  1. ↑ Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen – Bevölkerung des Freistaates Sachsen jeweils am Monatsende ausgewählter Berichtsmonate nach Gemeinden (Hilfe dazu)
  2. ↑ Regionalregister Sachsen
  3. ↑ Statistik Sachsen
  4. ↑ St. Georgenkirche
  5. ↑ Orgel von Gottfried Silbermann in der Stadtkirche St. Georgen, auf silbermann.org, gesehen am 20. Juli 2011
  6. ↑ Glauchauer Herbstlauf
  7. ↑ Evangelisch Freikirchliche Gemeinde Glauchau
  8. ↑ Geschichte der Evangelisch Freikirchlichen Gemeinde Glauchau
  9. ↑ Evangelische C-Punkt-Gemeinde Glauchau
  10. ↑ Luthergemeinde Glauchau
  11. ↑ Jesus House Glauchau
  12. ↑ Website des Rudolf-Virchow-Klinikums
  13. ↑ Geschichte des Rudolf-Virchow-Klinikums
  14. ↑ Augenklinik des Rudolf-Virchow-Klinikums


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