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Dahlen

aus www.concept-finance.de, der freien Enzyklopädie

Dahlen ist der Name folgender Orte:

  • Dahlen (Sachsen), Stadt im Landkreis Nordsachsen in Sachsen
  • Dahlen (Brunn), Ortsteil der Gemeinde Brunn im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
  • Dahlen (Gräben), Ortsteil der Gemeinde Gräben im Landkreis Potsdam-Mittelmark in Brandenburg
  • Dahlen (Havelberg), Ortsteil der Stadt Havelberg im Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt
  • Dahlen (Meudt), Ortsteil der Gemeinde Meudt im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz
  • Dahlen (Stendal), Ortsteil der Stadt Stendal im Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt
  • Dahlen, bis 1878 der Name der damals eigenständigen Stadt Rheindahlen bei Mönchengladbach in Nordrhein-Westfalen
  • Dahlen, deutscher Name des Gutes Dole in der Landschaft Vidzeme in Lettland


Dahlen oder Dahlén ist der Name folgender Personen:

  • Andreas Dahlén (* 1982), schwedischer Fußballspieler
  • Armin Dahlen (* 1919), österreichischer Schauspieler und Regisseur
  • Klaus Dahlen (1938–2006), deutscher Schauspieler
  • Ulf Dahlén (* 1967), schwedischer Eishockeyspieler und -trainer
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.


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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel wikipedia.de aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
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Geldanlage

aus www.concept-finance.de, der freien Enzyklopädie
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Unter einer Geldanlage, präzise Kapitalanlage (engl. financial investment) versteht man die Investition von Geldbeträgen unter Umwandlung in Kapital. Ziel ist es im Idealfall einen Wertzuwachs oder einen Ertrag zu erwirtschaften, mindestens aber den realen Wert zu erhalten. Durch Sparen werden die notwendigen Gelder für eine Geldanlage bereitgestellt. Angebotene Formen der Geldanlage mit (meist vom Anbieter) festgelegten Bedingungen werden Anlageprodukte oder Finanzprodukte genannt. Zum Ge- oder Verbrauch erworbene Güter werden nicht als Geldanlage gezählt. Die Geldanlage schließt auch die Kapitalanlage mit ein.

Die Geldanlage kann

  • durch Direktinvestition, also finanzielle Beteiligung an einem Unternehmen
  • bei einer Bank durch den Erwerb von Sparprodukten
  • auf dem Kapitalmarkt durch den Erwerb von Aktien oder Obligationen erfolgen.

Durch die Anlage verzichtet der Kapitalgeber auf die unmittelbare Nutznießung (z. B. Konsum) seines Kapitals. Für diesen Verzicht wird er vom Kapitalnehmer mit einer Rendite in der Mindesthöhe des derzeit am Kapitalmarkt gültigen risikolosen Zinssatzes entschädigt. Wenn der Schuldner nicht die höchste Kreditwürdigkeit aufweisen kann, bekommt der Kapitalgeber einen weiteren Zinszuschlag für die Abgeltung von schuldnerbedingten Risiken wie z. B. mögliche künftige Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Geldnehmers, oder Unsicherheit bezüglich der Höhe künftiger Kapitalrückflüsse (z. B. bei Dividenden). Da die Zinsrisiken mit der Laufzeit der Kapitalanlage wachsen, wird der Kapitalgeber für eine längere Laufzeit auch einen höheren risikolosen Zinssatz verlangen als bei einer nur kurzfristigen Geldanlage. Für einen gegebenen Zeitpunkt bilden die unterschiedlichen Zinssätze für unterschiedliche Laufzeiten die Zinsstrukturkurve.

Geldanlagen eines Unternehmens werden Finanzanlagen genannt.

Inhaltsverzeichnis

Eine Geldanlage kann die folgenden Ziele verfolgen:

hohe Sicherheit
Die Geldanlage sollte möglichst sicher sein, das heißt, die Wertschwankungen und die Wahrscheinlichkeit des Verlustes des eingesetzten Kapitals sollten minimiert werden.
hohe Rendite
Die Geldanlage sollte einen möglichst hohen Ertrag innerhalb einer bestimmten Periode abwerfen.
hohe Liquidität
Die Geldanlage sollte möglichst schnell wieder zu Geld gemacht (das heißt im Allgemeinen verkauft) werden können. (siehe auch Fungibilität)
Verantwortung
Die Geldanlage sollte ethischen Aspekten entsprechen, z. B. ökologische oder soziale Ziele verfolgen oder zumindest keine vom Anleger abgelehnten Aktivitäten finanzieren (z. B. Kinderarbeit, Rüstung)

Diese Ziele verhalten sich zueinander konkurrierend, das heißt es können nicht alle Ziele vollständig erfüllt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von dem Dilemma des Magischen Tetraeders (früher: Magischen Dreiecks) der Geldanlage. Zusätzlich rückt bei vielen Anlegern auch die steuerliche Situation zunehmend in den Fokus, das heißt der Einfluss der Steuer auf die gewählte Anlageform. Bei privaten Anlegern ist dementsprechend die Rendite nach Steuern ausschlaggebend, da Kapitaleinkünfte einkommensteuerpflichtig sind (Kapitalertragsteuer). Aktien unterliegen zum Beispiel dem Halbeinkünfteverfahren, während Fonds bei unterjährigen Verkäufen zu 100 % steuerpflichtig sind.

  • Ethische Geldanlage (Verantwortung, aber auch die Überzeugung, solche Anlagen seien langfristig erfolgreicher)
  • Diversifikation (Sicherheit)
  • Risikoklasse (hohe Rendite aber hohes Risiko gegenüber hoher Sicherheit aber niedriger Rendite)
  • Value Investing (Strategie die mittlere Rendite mit hoher Sicherheit anstrebt)

Es werden unter anderem die folgenden Anlage- oder Finanzprodukte angeboten.

Geldaufbewahrung und verzinste Geldanlage:

  • Bargeld in eigener Verwaltung (etwa der sprichwörtliche „Sparstrumpf“, kein Anlage-/Finanzprodukt)
  • Sichteinlagen
  • Tagesgeld, Termingeld
  • Spareinlagen wie Sparbuch und Sparbriefe
  • Schatzbriefe des Bundes
  • festverzinsliche Wertpapiere
  • Pfandbriefe
  • Schuldschein oder Wechsel
  • Kapitallebensversicherungen

Beteiligungen an Unternehmen und Investitionsgütern:

  • Aktien
  • Fonds, Aktienfonds
  • Schiffsfonds
  • Immobilien

Derivate und strukturierte Finanzprodukte:

  • Hedgefonds
  • Finanzprodukte wie etwa Optionen, Futures, Credit-Default-Swaps usw.

Rohstoffe/Sachwerte:

  • Edelholz
  • Edelsteine
  • Gold und andere Edelmetalle in Form von Barren, Tresorgold oder Anlagegold wie zum Beispiel Anlagemünzen (etwa Krugerrand)
  • Edle Alkohole: Whiskys, Weine, Cognacs,
  • Kunstbesitz: Briefmarken, Gemälde, Teppiche, Antiquitäten
  • Immobilien

Besondere Wege der Anlage:

  • Investment-Clubs

Das Sparen von täglich verfügbarem Geld auf einem unverzinsten Girokonto oder in Form von physischem Bargeld in eigener Verwaltung (im sprichwörtlichen „Sparstrumpf“) fällt normalerweise nicht unter den Begriff Geldanlage, da hierbei kein Zinsertrag anfällt und bei positiven Inflationsraten ein Kaufkraftverlust entsteht.

Allerdings gibt es eine seltene Phase im Wirtschaftszyklus, die Deflation, in der es tatsächlich sinnvoll ist, Bargeldbestände als Geldanlage anzusehen. In der Deflation fallen die Preise der Güter in der Realwirtschaft rapide, sodass mit fortschreitender Zeit immer mehr Güter für den gleichen Geldbetrag erwerbbar sind. In dieser Phase ist außerdem das Zinsniveau sehr niedrig und der Finanzmarkt tendiert zu starken Kursrückgängen, während die Kaufkraft des Bargeldes ständig zunimmt, sodass keine zwingende Notwendigkeit besteht, das Geld zinsbringend anzulegen oder im Finanzmarkt zu investieren, dies wäre von erheblichem Nachteil.

Bei Spareinlagen handelt es sich meistens um das so genannte „normale“ Sparkonto, bei dem es keiner besonderen Vereinbarung mit der Sparkasse oder Bank über die Laufzeit bedarf.

Verzinsung
Die Zinsen liegen in der Regel zwischen 0,5 und 2 %.
Verfügbarkeit
Pro Kalendermonat können bis zu 2.000 Euro abgehoben werden. Will der Sparer höhere Beträge abheben, so muss er drei Monate vorher kündigen, das heißt seiner Bank oder Sparkasse mitteilen, dass er in drei Monaten etwa 8.000,00 Euro abheben will. Wenn er die Kündigungsfrist nicht einhalten kann, so wird man ihm dennoch den gewünschten Betrag auszahlen, er muss dann mit einem geringfügigen Zinsabzug, dem so genannten Vorschusszins, rechnen.
Verzinsung
der Zinssatz für diese Spareinlagen ist höher als für das „normale“ Sparbuch. Je länger die vereinbarte Kündigungsfrist, desto höher ist der erzielte Zins.
Verfügbarkeit
üblich bei Spareinlagen sind Kündigungsfristen von einem oder von vier Jahren; möglich sind auch andere Vereinbarungen. Dabei ist zu beachten, dass nach den gesetzlichen Vorschriften für die Kündigung eine Wartefrist von 6 Monaten nach der Einzahlung gilt.

Üblicherweise wird auch für prämienbegünstigte und vermögenswirksame Spareinlagen in Anbetracht der längeren Laufzeit ein höherer Zinssatz als bei gesetzlicher Kündigungsfrist gezahlt.

Eine weitere Form ist das sogenannte Bonussparen. Zusätzlich zum Zinssatz der gesetzlichen Spareinlage wird meist nach Ablauf eines Jahres ein zusätzlicher Zinsbonus auf den Betrag gewährt, der während der gesamten Zeit auf dem Konto blieb. Oft steigert sich dieser Zinsbonus von Jahr zu Jahr. Es handelt sich der Konstruktion nach um eine Art Nachbildung von einem Bundesschatzbrief.

Wer einen Geldbetrag für einen Zeitraum zwischen vier und sechs Jahren zurücklegen möchte, kann einen Sparkassenbrief über einen beliebig hohen Betrag (Mindestbetrag: 50 €) erwerben. Der Sparkassenbrief ist ein Wertpapier, in dem eine Forderung gegenüber der Sparkasse verbrieft ist.

Verzinsung
Sparkassenbriefe bringen in der Regel einen höheren Zins ein als die Geldanlage auf einem Sparbuch. Im Gegensatz zu diesem steht der Zinssatz für die gesamte vereinbarte Laufzeit fest. Für die Verzinsung gibt es zwei Möglichkeiten: Der Käufer zahlt den Nennwert ein und erhält die vereinbarten Zinsen jährlich oder halbjährlich ausgezahlt oder gutgeschrieben ähnlich wie bei einem Sparkassenbuch. Daneben gibt es den so genannten „abgezinsten“ Sparkassenbrief, bei dem der Käufer nur den Nennwert abzüglich der Zinsen zahlt, die während der Laufzeit anfallen.
Verfügbarkeit
über den Gegenwert eines Sparkassenbriefes kann erst nach dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit verfügt werden. Braucht der Käufer das Geld jedoch früher, so kann er den Sparkassenbrief beleihen lassen und von der Sparkasse einen Kredit in entsprechender Höhe bekommen.

Mit dieser Anlageform verbindet der Sparer das Ziel, Wohnungs- oder Hauseigentum zu erwerben oder bereits vorhandenes Eigentum zu verbessern. Wer einen Bausparvertrag abschließt, hat nach dem Ansparen eines Teiles der Bausparsumme (je nach Bausparkasse und Tarif zwischen 25 und 50 %[1]) und nach Ablauf einer Mindestfrist (18 Monate) Anspruch auf ein unkündbares zinsgünstiges Bauspardarlehen. Die Höhe des Darlehens entspricht der Differenz zwischen der Bausparsumme (über die der Vertrag abgeschlossen wird) und dem Sparguthaben zum Zeitpunkt der Zuteilung. Während die Guthabenzinsen auf einem Bausparkonto vergleichsweise gering sind, sind es die Zinsen für das Darlehen ebenfalls. Wird das Darlehen nicht in Anspruch genommen, der Bausparvertrag also lediglich zum Ansparen verwandt, bessern viele Bausparkassen den Guthabenzins nachträglich auf. Siehe: Kollektives Bausparen. Günstig ist eine Bausparfinanzierung immer dann, wenn während der Ansparphase die Marktzinsen anderer Sparformen und Geldanlagen niedrig sind - der Bausparer steht dann gegenüber anderen Sparformen relativ gut da - und wenn während der Darlehensphase die Marktzinsen anderer Finanzierungsformen hoch sind - Bauspardarlehen bieten traditionell niedrige Zinsen, allerdings ist die Tilgung im Vergleich zum Hypothekendarlehen in der Regel deutlich höher. Das Bausparen kann auch für Sparer vorteilhaft sein, die kein Darlehen wollen, sondern sieben Jahre prämienbegünstigt sparen wollen. Für Bezieher nicht allzu hoher Einkommen gibt der Staat derzeit 8,8 % Wohnungsbauprämie auf maximal 512 eingezahlte Euro (bei verheirateten 1.024 EUR) pro Jahr. Zusammen mit den Zinsen ist damit eine höhere Rendite risikolos erreichbar. Tarife mit sehr niedrigen Darlehenszinsen (Nominalzins zwischen 1,8 % bis 2,5 %) verlangen relativ schnelle (je nach Tarif zwischen 48 und 72 Monaten) Tilgung des Darlehens.

Durch die Ausgabe festverzinslicher Wertpapiere, die die Kreditinstitute zum Kauf anbieten, werden Mittel für größere Vorhaben (Investitionen) aufgebracht. Genannt seien hier Pfandbriefe, mit denen Gelder für den Wohnungsbau beschafft werden können; Kommunalobligationen, Anleihen von Bund, Bundesbahnen und Bundespost, um Mittel etwa für die Erschließung von Gewerbegebieten, Kanalbau, Ausbau des Verkehrs- und Fernsprechnetzes zu bekommen.

Verzinsung
Die Durchschnittsverzinsung von festverzinslichen Wertpapieren kann etwa bei fünf bis sechs Prozent liegen. Sie richtet sich nach der Lage am Kapitalmarkt (Börse).
Verfügbarkeit
Festverzinsliche Wertpapiere haben bestimmte Laufzeiten, die im Allgemeinen zwischen fünf und zehn Jahren liegen. Nach dieser Zeit werden die Papiere zum Nennwert, das heißt dem aufgedruckten Betrag, zurückgezahlt. Wer die Wertpapiere vor dem vorgesehenen Rückzahlungstermin in Geld umwandeln möchte, kann sie jederzeit über ein Kreditinstitut an der Börse verkaufen. Dann ist allerdings nicht garantiert, dass er den Ausgabekurs erhält (der meistens unter 100 %, das heißt unter dem Nennwert liegt), sondern bezahlt wird der jeweilige Tageskurs, der an der Börse festgestellt wird. Der Tageskurs kann über oder unter dem Ausgabekurs liegen. So sinken Wertpapiere im Kurs, wenn ihre Verzinsung niedriger als die der neu ausgegebenen liegt. Sie können im umgekehrten Fall – wenn der Zins am Kapitalmarkt sinkt – aber auch steigen.

Eine Aktie verbrieft in Höhe ihres Nennwertes ein Anteilsrecht am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Aktien werden an Wertpapierbörsen zum Kurswert gehandelt, der sich aus Angebot und Nachfrage ergibt. Der Aktionär ist also (Teil-)Eigentümer des Unternehmens und entscheidet als solcher in der Hauptversammlung über die Geschäftspolitik. Da sich die größten Aktienpakete in der Hand institutioneller Anleger befinden hat der Kleinaktionär in der Hauptversammlung in der Praxis außer seinem Rederecht wenig Einflussmöglichkeiten.

Verzinsung
Aktien verbriefen einen Anteil am Gewinn (Dividendenrecht). Die Höhe ergibt sich aus dem Dividendensatz, der sich auf den Nennwert bezieht. Er ist abhängig von der Gewinnsituation. Je nach Land variieren die Dividendenzahlungen: einmal pro Jahr (etwa Deutschland), einmal pro Quartal (etwa Großbritannien, USA) oder zweimal jährlich (etwa Niederlande). Firmen mit hohem Investitionsbedarf (besonders Computer- und Pharmabranche) schütten teilweise keine Dividenden aus, da sie den Gewinn wieder investieren. In diesem Fall erwartet der Anleger, dass sich die Kurse entsprechend gut entwickeln um den Nachteil der fehlenden Dividende auszugleichen. Traditionell hohe Dividenden zahlen Versorger, die Ölmultis und manche Banken.
Verfügbarkeit
Aktien können in der Regel jederzeit gekauft und verkauft werden. Dabei können sich Kursverluste oder Kursgewinne ergeben. Der Kunde muss den Kauf- oder Verkaufsauftrag über eine Bank abwickeln. Früher geschah diese überwiegend telefonisch, inzwischen häufig per Internet. Die früher übliche Provision für die Bank in Höhe von einem Prozent des Transaktionsvolumens unterbieten die Internetanbieter zum Teil deutlich.

Aktien werden auch nach der Größe der Firmen unterteilt, die sie ausgeben: blue chips bezeichnet die erste Reihe, Firmen mit Weltgeltung, die den großen Indizes, etwa dem Dow Jones (USA) oder dem DAX (Deutscher Aktienindex) angehören. midcaps bezeichnet die zweite Reihe, in Deutschland etwa den MDAX. Darunter folgen die smallcaps in Deutschland etwa der SDAX.

Investmentgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften) kaufen Wertpapiere unterschiedlicher Art, etwa Aktien und Pfandbriefe. Sie bilden zusammen ein Sondervermögen, auch Fonds genannt. Wer einen Investmentanteil kauft, besitzt ein Miteigentumsrecht zu Bruchteilen an diesem Sondervermögen. Dessen Wert richtet sich nach den Tageskursen der Wertpapiere, die im Fonds enthalten sind. Dem Investmentsparen liegt das Prinzip der Risikostreuung zugrunde. Wenn die Kurse bestimmter Papiere eines Fonds sinken, so kann das durch Kurssteigerungen bei anderen Papieren ausgeglichen werden.

Verzinsung
(=Ausschüttung) Erträge, z. B. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus dem Fondsvermögen, können jährlich an die Inhaber der Anteile verteilt werden. Die Höhe der „Ausschüttungen“ richtet sich nach dem Ertrag der im Fonds enthaltenen Wertpapiere oder der Grundstücke bei den Immobilienfonds. Die Höhe der Verzinsung kann man berechnen, indem man den prozentualen Anteil der Ausschüttung am Preis des Anteilscheins ermittelt.
Verfügbarkeit
Investmentanteile haben keine festen Laufzeiten. Wer sein Geld zurückhaben möchte, kann die Anteile über sein Kreditinstitut verkaufen. Von der Entwicklung des Wertes der im Fonds enthaltenen Wertpapiere oder Immobilien hängt es ab, ob beim Verkauf eines Anteils mehr oder weniger erlöst wird als beim Kauf dafür ausgegeben wurde.

→ Siehe hierzu: Anteilschein.

Bei der Geldanlage in Edelmetallen, wie z. B. Gold und Silber, wird in wirtschaftlich ruhigen Zeiten Papiergeld in einen Sachwert getauscht mit der Erwartung, dass an einem unbestimmten Zeitpunkt in der Zukunft eine größere Menge Papiergeld für die gleiche Menge Edelmetall zu erhalten sein wird. In Zeiten galoppierender Inflation oder Hyperinflation wird dagegen das Papiergeld endgültig in Edelmetall getauscht, um angesammeltes Vermögen über eine Währungsreform hinaus dauerhaft zu erhalten.

Die Edelmetallanlage ist besonders in Zeiten mit negativer Realverzinsung lukrativ, da hier die Geldentwertung (Inflation) größer ist als der Zinsertrag, der durch eine kurzfristige Anlage in Zinspapieren zu erzielen ist. Durch den global gültigen Edelmetallpreis bietet sich darüber hinaus die Möglichkeit, bei Überschreiten bestimmter Größenordnungen an der Geldentwertung in anderen Währungsräumen zu profitieren. Der Kursverlauf von Gold und der anderen Edelmetalle wird von manchen Leuten als Indikator für die künftig zu erwartende Geldentwertung betrachtet, da die frische Liquidität zuerst den Finanzmarkt flutet und sich erst später in der Realwirtschaft durch Preissteigerungen bemerkbar macht. Allerdings hängt der Preis der Edelmetalle auch von sehr vielen anderen, teils nicht kalkulierbaren Faktoren ab, die diese Indikatorwirkung massiv beeinträchtigen. Auch ist zu bedenken, dass Gold von einem Weltmarkt abhängt und somit nicht auf die Inflationsgefahr einer bestimmten Währung geschlossen werden kann.

Die Edelmetallanlage kann physisch erfolgen, d. h. das Papiergeld wird in Barren und Anlagemünzen getauscht, oder sie erfolgt in Papierform, z. B. durch Zertifikate. Letztere sind von der Solvenz des Emittenten abhängig und beeinflussen die Nachfragesituation an der Rohstoffbörse nicht. Seit kurzem ist auch die physische Edelmetallanlage über börsengehandelte Anteile an Exchange-traded fund (ETF) möglich.

Darüber hinaus bietet der Erwerb von Aktien der Minengesellschaften die Aussicht auf eine höhere Rendite in Form von Kurssteigerungen und Dividenden als bei der Anlage in das physische Edelmetall. Dabei enthalten diese Investments aber auch höhere Risiken, wie etwa Produktionsausfälle durch Stolleneinbrüche, Managementfehler, Streiks, höhere Kreditbelastungen oder Kapitalerhöhungen nach Liquiditätsengpässen, politische Einflussnahme sowie Konkurs, die sich durch die Marktenge in signifikanten Kursausschlägen bemerkbar machen. Aktien der Minengesellschaften bieten sich wie fast alle Aktien auch bei einer drohenden Währungsreform an, da sie einen Anteil am Sachkapital der Gesellschaft verbriefen, d. h. der Aktionär besitzt einen Anteil des sich noch im Boden befindlichen Edelmetalls.

Noch höhere Renditen und Risiken bietet die Edelmetallanlage in Form von Derivaten, die den Metallpreis oder den Aktienkurs der jeweiligen Minengesellschaft als Basis haben. Derivate sind wie Zertifikate von der Solvenz des Emittenten abhängig.

Werbung für Edelpelztierzucht als Kapitalanlage (1933)

Wertgegenstände mit bleibenden Nutzwert oder Materialwert sichern zumindest diesen Wertanteil ab, abzüglich möglicher Aufbewahrungskosten. Insbesondere Kunstgegenstände besitzen darüber hinaus oder ausschließlich einen Wert, der sich aus der Wertschätzung der Marktteilnehmer ergibt. Gewinnerwartungen bei Kunst und Antiquitäten sind also in der Regel Spekulationen auf steigende Preise infolge höherer Wertschätzung durch die Marktteilnehmer, beispielsweise in Erwartung weiterer Preissteigerungen. Dementsprechend besteht ein nahezu vollständiges Verlustrisiko, welches am ehesten dann gering ist, wenn der Wert sich über Jahrhunderte langsam auf ein moderates Niveau gesteigert hat, das Kunstwerk den Beginn einer bedeutenden anerkannten neuen Kunstrichtung/Herstellungsart markiert, keine oder wenige vergleichbare Stücke existieren, das Kunstwerk einen hohen Material oder Nutzwert darstellt und erkennbar aufwändig mit hoher Kunstfertigkeit hergestellt wurde und ein steigendes Interesse zu erwarten ist. Preise für Kunstwerke hängen sehr stark vom „Kurswert“ des Künstlers ab. Will man Gewinne realisieren, so muss man eine Veräußerung meist langfristig planen, um einen der bestzahlenden oder überhaupt einen Käufer zu finden. Geeignete Auktionen finden nur zu bestimmten Terminen statt. Versicherungen, Transportkosten und Kosten bei Kauf und Verkauf, insbesondere Provisionen der Auktionshäuser verringern den Reinerlös.

Raritäten sind Gegenstände, die von Vornherein in limitierter Auflage hergestellt werden und einen gewissen Symbolwert haben durch Gestaltung oder Marke, die im Wert steigen können, zumeist aber nur, wenn sie unbenutzt bleiben (Mint-Condition). Oder es sind Gegenstände, die innerhalb eines populären Sammelgebietes als selten gelten oder in für ihr Alter ungewöhnlich gutem Erhaltungszustand sind. Risiken und Kosten sind ähnlich denen bei Kunst genannten, auch hier besteht die Gefahr etwas als eine „Echte Rarität“ angeboten zu bekommen, wofür am Markt kein Nachfrageüberschuss besteht und auch nicht zu erwarten ist. Für Händler, die gezielt üblicherweise preisgünstige Quellen (Flohmärkte, Auktionen, Entrümpelungen) absuchen nach entsprechend qualitätvollen Objekten und bei Sammlerbörsen mit zahlungskräftigem Publikum anbieten, stellt dies keine Geldanlage, sondern ein Handelsobjekt dar bei dem die Arbitrage den Gewinn ausmacht.

  • Anlagesektor
  • Asset Allocation
  • Human Assets
  • Kapitalanlagerestriktionen
  • Wertpapierdepot
  • Zinsabschlag
  • Zinsrechnung
  • Andrew Kilpatrick: Warren Buffett. Von bleibendem Wert, München 2002, ISBN 393211471X
  • Benjamin Graham: Intelligent Investieren, München 2005, ISBN 3932114175
  • Andre Kostolany: Der große Kostolany: Börsenseminar. Börsenpsychologie. Die besten Geldgeschichten, Berlin 2006, ISBN 3-5483-6685-6
  1. ↑ z. B. "Wahlzuteilung" der Bausparkasse Schwäbisch Hall
  • Links zum Thema Kapitalanlage im Open Directory Project


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Lebensversicherung

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Dieser Artikel befasst sich mit weltweit gültigen Aussagen zur Lebensversicherung. Für länderspezifische Regelungen existieren eigene Artikel, wie beispielsweise Lebensversicherung (Deutschland).

Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich absichert.

Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, da das versicherte Risiko direkt in der Person liegt. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Im Allgemeinen werden Lebensversicherungen als Summenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird also im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens spielt dabei keine Rolle.

Je nach vertraglicher Vereinbarung kann Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung), Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung), der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.

Private Rentenversicherungen gehören ebenfalls zu den Lebensversicherungen. Als Leistung einer Rentenversicherung wird eine regelmäßige Zahlung seitens des Lebensversicherers fällig, daher der Name „Rentenversicherung“.

Inhaltsverzeichnis

Die Sozialversicherung sichert ähnliche Risiken ab, die aber nicht auf einem Versicherungsvertrag beruhen.

Erste Lebensversicherungen entstanden im antiken Rom, wo „Beerdigungsvereine“ die Bestattungskosten ihrer Mitglieder übernahmen sowie die überlebenden Verwandten finanziell unterstützten. Andere Vorläufer der modernen Lebensversicherungen waren die Tontinen im 17. Jahrhundert in Frankreich. Kaufleute, Schiffseigner und sogenannte Underwriter trafen sich in Lloyd’s Coffee House, dem Vorläufer der heutigen bekannten Versicherungsbörse Lloyd’s of London. Hier wurden durchaus auch Leistungszusagen auf das Leben von Menschen vorgenommen. Auch sonst gab es in England häufig Wetten auf das Leben von Menschen. Dies führte dazu, dass später Lebensversicherungsverträge nur noch abgeschlossen werden durften, wenn ein wirtschaftliches Interesse an dem Überleben des Versicherten nachgewiesen werden konnte.

Es wurden in dieser „Frühzeit“ der Lebensversicherung zwar in Verträgen Leistungen bei Tod oder Erleben von bestimmten Personen vorgesehen, doch geschah dies noch nicht auf systematisch kalkulierter Basis, sondern entweder in Form einer Umlage oder als eine Art Wette.

Eine historische Variante der Risikoversicherung ist die Wett-Versicherung. Diese war ein im 18. Jahrhundert in England geübtes Geschäft, das aber bereits 1774 verboten wurde. Zwei Personen wetteten auf das Leben einer dritten, dass diese zu einem bestimmten Zeitpunkt noch lebte, dabei brauchte der Dritte seine Zustimmung hierzu nicht zu geben. [1]

Als Erfinder der Lebensversicherungsmathematik gilt Edmond Halley. Moderne Lebensversicherungen wurden im späten 17. Jahrhundert ins Leben gerufen. Als „moderner“ Ursprung gilt die erste mit versicherungsmathematisch bestimmten altersabhängigen Beiträgen arbeitende Society for Equitable Assurances on Lives and Survivorships 1762 in London. Auf dieser Basis wurden im 19. Jahrhundert auch Sterbekassen gegründet. In Deutschland wurden ab 1827 Lebensversicherungen von der Gothaer Lebensversicherungsbank verkauft, dem – von Ernst-Wilhelm Arnoldi gegründeten – ersten deutschen Lebensversicherer überhaupt. Arnoldi, ein Sohn der thüringischen Residenzstadt Gotha, gilt deshalb auch als Vater des deutschen Versicherungswesens. Der langjährige Leiter der Gothaer Lebensversicherungsbank, Gustav Hopf (1808–1872), wird wiederum als „Erfinder“ der traditionellen Form der deutschen Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (gemischte Versicherung) gesehen. Otto Gerstenberg, Direktor der Victoria zu Berlin, führte 1892 in Deutschland die Lebensversicherung für jedermann ein, wodurch ohne Rücksicht auf die soziale oder finanzielle Lage der Versicherten die Lebensversicherung zur Volksversicherung wurde.

Der Verkauf von Lebensversicherungen begann auch in den USA in den späten 1760er Jahren. Die Presbyterianer-Synoden in Philadelphia und in New York die Corporation for Relief of Poor and Distressed Widows and Children of Presbyterian Ministers (Vereinigung zur Unterstützung der armen und notleidenden Witwen und Kinder presbyterianischer Priester) wurde 1759 gegründet; Priester der episkopalischen Kirche organisierten einen ähnlichen Fonds im Jahre 1769. Beide basierten aber noch auf dem Umlageverfahren.

Am 18. Juni 1583 unterzeichneten Walter Gybbons als versicherte Person und 16 Underwriter in London den ersten (überlieferten) Risikolebensversicherungsvertrag. Sollte er innerhalb eines Jahres sterben, so sei an den Ratsherren Richard Martin der Betrag von 382 Pfund auszuzahlen.[2]

Vor dem amerikanischen Bürgerkrieg versicherten viele Gesellschaften der USA die Leben der Sklaven – Nutznießer von allfälligen Entschädigungen waren aber die Sklavenhalter. Gesetzliche Vorschriften zwangen 2001 und 2003 die Lebensversicherer dazu, ihre Archive nach derartigen Lebensversicherungsverträgen zu durchforsten, um ggf. Ansprüche von Nachkommen zu befriedigen.

→ Hauptartikel: Zweitmarkt für Lebensversicherungen

Außerdem besteht die Möglichkeit, den Vertrag auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen (Gebrauchtpolicen) zu verkaufen.

→ Hauptartikel: Policendarlehen

Für die Versicherungsnehmer ist die (interne) Beitragskalkulation des Lebensversicherers völlig unerheblich. Sämtliche Rechte und Pflichten sind im Vertrag durch Angabe der Beträge bestimmt, die zu zahlenden Beiträge, die im Versicherungsfall entstehenden Leistungsansprüche, die Rückkaufswerte und die beitragsfreien Summen und allein aufgrund dieser bestimmt sich der Nutzen, den der Versicherungsnehmer aus dem Vertrag hat.

Lebensversicherungsverträge haben eine gegenüber anderen Verträgen extreme Laufzeit von Jahrzehnten, für die der Lebensversicherer an die einmal vereinbarten Beiträge gebunden ist, gleichgültig wie sich die wirtschaftlichen Umstände und die Lebenserwartung entwickeln. Zudem ist die Absicherung der Hinterbliebenen und der Altersversorgung von besonderer öffentlicher Bedeutung. Daher gelten auch im freien europäischen Binnenmarkt für solche Versicherungsdienstleistungen strenge Regeln, die sicherstellen sollen, dass Lebensversicherer stets in der Lage sind, die einmal übernommenen Verpflichtungen für die ganze Vertragsdauer zu erfüllen.

Hierzu zählt die Vorgabe, dass Lebensversicherer in den Verträgen nur ausreichend vorsichtig gewählte Beiträge für die Übernahme der vertraglichen Verpflichtungen vereinbaren dürfen. Die Lebensversicherer müssen den Nachweis erbringen können, dass die jeweils vereinbarten Beiträge ein mit den Methoden der Versicherungsmathematik bestimmtes, aktuell bei Vertragsabschluss als ausreichend angesehenes Niveau nicht unterschreiten.

Da die Hauptaufgabe einer Versicherung der Ausgleich von Risiken zwischen einer sehr großen Zahl gleichartiger Risiken ist (Risikoausgleich im Kollektiv), ist Versicherung stets Massengeschäft. Eine Vereinheitlichung aller Verträge ist damit nicht nur ein Gebot der Rationalisierung, sondern vor allem auch eine Notwendigkeit, um die Gleichartigkeit aller Verträge zu erreichen.

Für die Vielzahl der mit dem Vertragsabschluss des Versicherers beauftragten Personen erstellt der Versicherer interne Handlungsanweisungen, welchen Inhalt die Verträge haben sollen, wie die Beiträge zu bestimmen sind und wie bei der Risikoprüfung vorzugehen ist. Diese internen Vorgaben für die Ausgestaltung der Verträge werden auch als „Tarif“ bezeichnet, auch wenn es keine Tarife im rechtlichen Sinne sind. Insbesondere ist der Versicherer im Einzelfall nicht gegenüber Dritten verpflichtet, auf dieser Basis ein Angebot abzugeben oder den Vertrag abzuschließen. Die Unternehmensleitung kann im Einzelfall Abweichungen zulassen. Hierbei müssen allerdings die öffentlich-rechtlichen Vorgaben zum Diskriminierungsverbot und zum Gebot der Gleichbehandlung beachtet werden. Andererseits kann sich der Versicherer aber auch nicht gegenüber dem Versicherungsnehmer auf diese „Tarife“ berufen, da sie nicht Vertragsbestandteil sind. Solche internen „Tarife“ spielen wegen der Komplexität insbesondere in der Lebensversicherung eine große Rolle.

Die Versicherer sind in ihrer Beitragskalkulation frei, soweit sie die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zur vorsichtigen Kalkulation und zur Gleichbehandlung der Versicherungsnehmer, erfüllen.

Die meisten Lebensversicherer verwenden bei der Kalkulation der Beiträge auch heute noch weitestgehend die seit Jahrhunderten üblichen Methoden der traditionellen Versicherungsmathematik. Es sind auch Produkte auf dem Markt, deren Beiträge nach den Methoden der Finanzmathematik kalkuliert werden. Hierbei werden Finanzrisiken vom Lebensversicherer intern nicht durch besonders sichere Kapitalanlagen, sondern durch Derivate abgesichert.

In der traditionellen Versicherungsmathematik wird der Versicherungsbeitrag und die Leistung nach dem Äquivalenzprinzip ermittelt. Dies bedeutet, dass der insgesamt erhobene Beitrag rechnerisch unter Berücksichtigung von Zins und abgehenden Verträgen den Leistungen und Kosten des Versicherers gemäß den gewählten Kalkulationsgrundlagen (Rechnungsgrundlagen) entspricht, d. h. es wird scheinbar kein sonst in der Preiskalkulation der Wirtschaft üblicher expliziter Gewinnzuschlag angesetzt. Die selbstverständlich notwendigen Gewinne für den Lebensversicherer entstehen aufgrund der, wie gesetzlich vorgeschrieben, vorsichtigen Wahl der Kalkulationsgrundlagen implizit, ggf. nach Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Das Äquivalenzprinzip ist damit eine reine Formalität zur Vereinfachung der Berechnung, sagt aber nichts darüber aus, ob der Beitrag fair oder angemessen ist. Dies entscheidet sich bei Verträgen mit Überschussbeteiligung ohnehin erst bei der Aufteilung des Überschusses zwischen Lebensversicherer und Versicherungsnehmern.

Unter den Rechnungsgrundlagen versteht man die der internen Beitragskalkulation des Lebensversicherers in einem Vertrag zugrundeliegenden kalkulatorischen Annahmen über die Zukunft, also die Sterbetafel, den Rechnungszins und die angesetzten kalkulatorischen Kosten. Mittels dieser Rechnungsgrundlagen wird bei Vertragsabschluss der Beitrag für die vertraglichen Leistungen bestimmt und dieser Beitrag dann mit dem Versicherungsnehmer im Vertrag vereinbart. Dieser vereinbarte Beitrag ist normalerweise nicht mehr änderbar. Er muss aufgrund gesetzlicher Vorschriften so vorsichtig bestimmt sein, dass er es dem Lebensversicherer erlaubt, über die ganze Vertragslaufzeit, die Jahrzehnte betragen kann, hinweg, den Vertrag zu erfüllen. Die Rechnungsgrundlagen sind aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Vorgaben teilweise für bestimmte vertragliche Leistungen relevant, wie zur Bestimmung der gesetzlich mindestens zu gewährenden Rückkaufswerte, aber auch ggf. zur Bestimmung von späteren Vertragserhöhungen (so durch Dynamik oder Überschussanteile).

Eine Sterbetafel ist eine Tabelle, die jedem Alter, gegebenenfalls nach Geschlecht und weiteren Unterscheidungsmerkmalen getrennt, eine Sterbewahrscheinlichkeit für dieses Lebensjahr zuordnet. Da die Versicherten mit dem Tod aus dem Kollektiv ausscheiden, wird die Sterbetafel auch Ausscheideordnung genannt. Neben der Sterbetafel gibt es noch Tabellen von Ausscheideordnungen, die andere biometrische Risiken darstellen, wie schwere Krankheit, Berufsunfähigkeit etc.

Nach dem Zillmerungs-Verfahren kann die Deckungsrückstellung für Lebensversicherungen berechnet werden.

Die Beiträge berücksichtigen im notwendigen Umfang individuelle Besonderheiten, differenzieren wie nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit (Versicherungsdauer) der Versicherung. Bisweilen werden auch Zuschläge für die Ausübung bestimmter Berufe oder Freizeitbeschäftigungen verlangt.

Üblicherweise schließen Lebensversicherer Verträge nur auf das Leben von Personen in gewissen Altersgrenzen ab, auch für die möglichen Versicherungssummen gibt es Grenzen nach oben und unten.

Der Versicherer erwirtschaftet Überschüsse zugunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Es handelt sich zum einen um Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen. Zum anderen um Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse, die dadurch entstehen, dass der Lebensversicherer weniger Leistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden muss als kalkuliert.

Die Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer üblicherweise entweder in Form einer zusätzlichen Leistung aus der Überschussbeteiligung im Versicherungsfall oder als Barauszahlung, meist in Form einer Verrechnung mit den fälligen Beiträgen (Beitragsverrechnung).

Eine zusätzlichen Leistung aus der Überschussbeteiligung im Versicherungsfall kann als verzinsliche Ansammlung vereinbart werden oder die Überschüsse werden in Fonds angelegt. Besteht der Vertrag aus einer konventionellen Grundversicherung, deren Überschüsse in Fonds angelegt werden, spricht man auch von Hybridprodukten.

Bei der Beitragsverrechnung ist nach Abzug der Überschussbeteiligung vom vertraglichen Beitrag nur noch der Zahlbeitrag zu zahlen. In einigen anderen Ländern wird dieser Zahlbeitrag sofort vereinbart, der Versicherer darf den Beitrag aber, falls er nicht mehr ausreicht, ohne weiteres bis zu einem vertraglich vereinbarten Höchstwert erhöhen. Es gibt auch die Möglichkeit, die erzielten Überschüsse verzinslich anzusammeln und beim Ablauf der Versicherungsdauer auszuzahlen.

Bei Fondsgebundene Versicherungen fließen die Kapitalerträge vollständig an die Versicherungsnehmer, weshalb es keine Zinsüberschüsse gibt.

Die Prognose dieser Überschussbeteiligung ist naturgemäß mit einer hohen Unsicherheit verbunden. Insbesondere in Zeiten fallender Börsen und niedriger Zinsen fallen die tatsächlichen Ablaufleistungen niedriger aus als prognostiziert. Kritiker werfen Lebensversicherungen vor, durch zu optimistische Schätzungen den Verkauf von Lebensversicherungen gefördert zu haben.

Bei einer vorzeitigen Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den sogenannten Rückkaufswert. Dieser wird vertraglich vereinbart.

Der Rückkaufswert ist meist in den ersten Jahren wesentlich niedriger als die Summe der bislang eingezahlten Beiträge. Später erreicht er oft den tatsächlichen Vertragswert zum Kündigungstermin oder übersteigt diesen sogar. Eine positive Rendite des eingezahlten Kapitals ergibt sich meist erst nach mehreren Jahren Laufzeit. Grund hierfür ist, dass die Beiträge höher sind, als für die Erbringung der reinen Leistungen benötigt würde. Daher ist der Wert des Vertrages anfangs niedrig im Vergleich zu den anfänglich gezahlten Beiträgen.

Oftmals werden Stornoabschläge vereinbart. Sie werden damit begründet, dass der Lebensversicherer für vorzeitige Abgänge Anlagen höherer Liquidität und entsprechend geringerer Rendite vorhalten muss und daher die angestrebte Fristentransformation nicht idealtypisch realisieren kann. In der Praxis werden diese Leistungen zwar in der Regel aus aktuellen Zahlungsströmen bedient, da dieses Kapital aber dann nicht für Neuanlagen zur Verfügung steht, ist der Schaden kalkulatorisch dennoch entstanden. Ein weiterer Grund liegt in der auftretenden Antiselektion, da die Gefahr besteht, dass vor allem schlechte Risiken im Bestand bleiben. Zudem bedeutet eine vorzeitige Kündigung auch einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Um die Stornoabschläge der Versicherer zu umgehen und einen höheren als den Rückkaufswert aus der Lebensversicherung zu erzielen, hat sich in England seit dem 19. Jahrhundert, in Deutschland seit Ende der 1990er Jahre der Zweitmarkt für Lebensversicherungen herausgebildet, auf dem die Versicherungspolice von Privatunternehmen gekauft und treuhänderisch bis zum Ablauf weitergeführt bzw. an Investoren weiterveräußert wird. Ein weiterer Vorteil des Verkaufs auf dem Zweitmarkt ist die Beibehaltung eines Rest-Todesfallschutzes, da die Police anders als beim Rückkauf vom Versicherer nicht gekündigt, sondern weitergeführt wird.

Die Risikoversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Ihnen gemeinsam ist, dass nur dann eine Leistung seitens des Lebensversicherers fällig wird, wenn der Versicherungsfall (beispielsweise Tod, dann als Risiko-Lebensversicherung bezeichnet, oder Berufsunfähigkeit, dann als Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet) während der Versicherungsdauer eintritt. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine Leistungen fällig. Der Beitrag wird nur für das Versprechen des Lebensversicherers gezahlt, im Versicherungsfall eine Leistung zu erbringen, und ist daher wesentlich niedriger als der Beitrag zu einer Kapitallebensversicherung.

Anwendungsbeispiele sind:

  • Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen
  • Sicherung von Verbindlichkeiten
  • Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)

Am häufigsten ist die Risiko-Lebensversicherung. Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten aus. Dies gibt es ausgestaltet mit gleich bleibender oder fallender Versicherungssumme. Letztere wird meist zur Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab (Annuität), wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als sogenannte Restschuldversicherung angeboten. Häufig ist – zur Sicherheit des Kreditgebers – der Abschluss einer solchen Restschuldversicherung Voraussetzung der Kreditgewährung.

Daneben gibt es als Sonderfall noch die Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser Form der Risiko-Lebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Die Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (Geschäftspartner, Lebensgemeinschaften, Ehepaare ohne Kinder).

Kapitalbildende Lebensversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie, meist neben sehr unsicheren Leistungen, auch sichere oder fast sichere Leistungen vorsehen. Diese sicheren oder fast sicheren Leistungen müssen für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Der Versicherer muss also für jeden einzelnen Vertrag das zur (fast) sicheren Leistung benötigte Kapital bis zu der Fälligkeit der Leistung bilden. Nur unsichere Leistungen können nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden, wo die wenigen Leistungsfälle aus den Beiträgen der nicht Betroffenen bezahlt werden.

Kapitalbildende Versicherungen sind also solche, die wegen der hohen Wahrscheinlichkeit der Leistungsfälligkeit einen wesentlichen Sparprozess beim Versicherer erfordern. Diese Beschreibung zeigt aber zugleich, dass es keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen kapitalbildenden Versicherungen und anderen gibt, sondern es sich um eine traditionelle Unterscheidung handelt. Versicherer müssen für alle Versicherungen Kapital bilden, als kapitalbildend werden diejenigen bezeichnet, für die dies in einem besonders hohen Umfang gilt.

Die klassische Form der kapitalbildenden Versicherung ist die gemischte Lebensversicherung, eine Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod bzw. Erleben des Ablaufs. Da auf jeden Fall eine Leistung erbracht wird, nämlich entweder bei Tod vor oder Erleben des Vertragsendes, muss die mindestens zu erbringende Leistung vom Versicherer für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Stirbt der Versicherte aber sehr früh, kommt es zu einer wesentlich höheren Leistungspflicht als der bisher angesparte Betrag, die nur nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden kann.

Die gemischte Lebensversicherung in ihren verschiedensten Formen, auch fondsgebunden, ist in vielen Ländern die vorherrschende Form der Lebensversicherung.

Auch die aufgeschobene Rentenversicherung ist eine kapitalbildende Versicherung. Bei vorzeitigem Tod wird meist wenigstens die Summe der bisher gezahlten Beiträge als Todesfallleistung gezahlt, so dass traditionelle Rentenversicherungen kein tatsächliches Todesfallrisiko beinhalten, sondern ein Erlebensfallrisiko. Es ist sehr wahrscheinlich, dass eine gewisse Zahl von Rentenzahlungen erfolgt, da ein vorheriger Tod unwahrscheinlich ist. Daher müssen diese Renten für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Die weiteren Rentenzahlungen werden dann immer unwahrscheinlicher, so dass die Finanzierung nach dem Versicherungsprinzip schleichend gegenüber dem Ansparen Vorrang erhält. Bei zufällig sehr langem Leben ergeben sich aber wesentlich höhere Gesamtleistungen als tatsächlich Beiträge gezahlt wurden.

Typische Anwendungen sind:

  • Kapitalanlage, Sparprodukt.
  • Hinterbliebenenvorsorge, aber auch zur Deckung der Erbschaftsteuer, sogenannte unechte (Erbschaftsteuerversicherung).
  • Kombinationsprodukt zur Familienabsicherung und zum Kapitalaufbau (meist mit dem Ziel Altersvorsorge)
  • Darlehenssicherung, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen
  • Rückdeckung von Pensionszusagen in der betrieblichen Altersvorsorge (Rückdeckungsversicherung)
  • In Sonderformen Kapitalanlage für einen bestimmten Zweck, der auch dann erreicht werden soll wenn der Anleger das Ende des Sparvorgangs nicht selbst erlebt (die Ausbildungsversicherung und die Aussteuerversicherung).

Will man die kapitalbildende Lebensversicherung in verschiedene Ausprägungen und Gruppen unterteilen, so ist scharf zwischen Verkaufsbezeichnungen und Versicherungsformen zu trennen. Versicherungstechnisch gehören beispielsweise die Erbschaftsteuer-, die Vermögensnachfolge- und die Sterbegeldversicherung zur gleichen Versicherungsform und unterscheiden sich bei vielen Lebensversicherern technisch meist nicht. Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgende technische Unterteilung:

  • Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, auch als gemischte Lebensversicherung bekannt (kapitalbildende Kapital-Lebensversicherung, oft vereinfachend als die Kapital-Lebensversicherung bezeichnet)
Sowohl der Todesfall vor als auch das Erleben des Endes der Vertragslaufzeit (Ablauf) stellen einen Versicherungsfall dar und führen zur Leistung des vereinbarten Kapitals. Bei diesen Tarifen kann meist auch ohne den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung der Todesfallschutz erhöht werden.
  • Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz (Sterbegeldversicherung)
Die Beitragszahlungsdauer dieser Lebensversicherung endet häufig mit einem bestimmten Alter (etwa 80 Jahre). Danach bleibt die Lebensversicherung beitragsfrei bestehen. Die Leistung wird erbracht, wenn die versicherte Person stirbt oder ein vereinbartes, sehr hohes Lebensalter erreicht. Manche Tarife bieten die Möglichkeit, am Ende der Beitragszahlungsdauer eine Erlebensfallleistung abzurufen, so dass die Lebensversicherung beendet wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen bleibt. Der Vertrag entspricht damit letztlich einer gemischten Versicherung mit sehr spätem Ablauf.
  • Kapitalbildende Versicherung auf zwei verbundene Leben
Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte Personen. Die Versicherungssumme wird nur einmal beim Tod der zuerst sterbenden versicherten Person während der Versicherungsdauer, spätestens aber beim vereinbarten Ablauf fällig (Versicherung auf den ersten Tod). Seltener gibt es auch Verträge, bei denen erst beim Tod beider Versicherten gezahlt wird bzw. wenn einer der beiden überlebt (Versicherung auf den zweiten Tod). Fälschlicherweise wird die Versicherung auf verbundene Leben auch als „Verbundene Lebensversicherung“ bezeichnet. Eine verbundene Lebensversicherung ist eine Lebensversicherung, die mehrere Leistungsarten kennt. So die Kapital-Lebensversicherung, die Leistungen bei Erleben des Vertragsendes sowie auch im Todesfall vorsieht.
  • Termfix-Versicherung (Ausbildungsversicherung)
Bei der Termfix-Versicherung wird die Kapitalleistung stets zu einem vorbestimmten Termin (daher Termfix) fällig. Versichert ist hier die Beitragszahlung. Stirbt die versicherte Person (meist der Beitragszahler), entfällt die weitere Beitragszahlungspflicht ohne Folgen für die Höhe der Leistung. Das Risiko liegt also in dem zu frühen Tod des Beitragszahlers, da hierdurch die Pflicht zur Zahlung der zur Finanzierung der Ablaufleistung benötigten Beiträge entfällt.
  • Optionstarife oder variable Lebensversicherung
Diese Rubrik ist ein Sammelbecken für alle Gestaltungsvarianten, die sich nicht in die oben genannte Unterteilung einordnen lassen. Möglich sind reduzierte Todesfallleistungen, Anpassungsoptionen während der Laufzeit oder verschiedene Ablaufoptionen. Hier können oft der Todesfallanteil und der Sparanteil der Versicherung in bestimmten Grenzen variiert werden, um den Vertrag den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Z. B. kann der Sparanteil soweit reduziert werden, dass der Vertrag nur noch eine Risikoversicherung ist, oder der Risikoanteil kann bei reduziertem Bedarf an Versicherungsschutz bis auf ein Minimum entfallen.

Die fondsgebundene Lebensversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung (seltener die indexgebundene Lebensversicherung) sind kapitalbildende Lebensversicherungen, bei denen der gesamte Leistungsanspruch oder wenigstens ein wesentlicher Teil direkt an die Wertentwicklung von bestimmten vertraglich vereinbarten Finanzinstrumenten, meist Fondsanteile, oder andere Indices gebunden ist. Demzufolge übernimmt der Versicherer keine Verpflichtung, diese Leistung in einer absolut bestimmten Höhe zu erbringen. Inzwischen gibt es aber auch Formen, die eine Anlage in Garantiefonds vorsehen oder bei denen der Versicherer zusätzlich eine bestimmte Mindestleistung zusagt.

Die Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, die entsprechenden Verpflichtungen vollständig mit den betreffenden Finanzinstrumenten zu bedecken, bzw. im Fall von Indices mit Finanzinstrumenten, die den betreffenden Index möglichst genau abbilden. Die entsprechenden Kapitalanlagen des Versicherers werden damit auf Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers gehalten. Die Wertveränderungen bzw. Kapitalerträge dieser vertraglich bestimmten Kapitalanlagen gehen vollständig zu Lasten bzw. zu Gunsten der Versicherungsnehmer.

Da die Kapitalanlage nicht von dem Versicherer im Hinblick auf seine eigene Risikominimierung zur Absicherung einer Garantie oder zugunsten der Versicherungsnehmer zur Erzielung einer verlässlichen Ablaufleistung vorgenommen wird, sind die Ergebnisse der fondsgebundenen Versicherung meist sehr volatil und wenig vorherbestimmbar. Ihre Eignung für die Grundversorgung im Alter ist daher umstritten. Die Rendite kann, insbesondere bei langen Laufzeiten, deutlich besser, aber auch wesentlich schlechter als bei konventionellen Lebensversicherungen sein, deren Kapitalanlage sich durch eine weite Mischung und Streuung auszeichnet. Bei der Grundversorgung für das Alter bedeutet die Möglichkeit eines wesentlich schlechteren Ergebnisses, bis hin zum Kapitalverlust, eine Gefährdung der Lebensgrundlage im Alter. Bei einer Zusatzversorgung hingegen über den lebensnotwendigen Grundstock hinaus kann dies anders sein. Statistische Langfristuntersuchungen sind für den einzelnen Versicherungsnehmer unerheblich, da er seine Altersversorgung in einer konkreten Abfolge von Kapitalmarktzyklen vornehmen muss.

Der Versicherungsnehmer kann selbst Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen. So kann er oft die mit dem Vertrag verbundenen Investmentfonds aus einem mehr oder weniger umfangreichen Sortiment selbst wählen. Hierbei ist häufig auch eine Verteilung des Sparbeitrages auf mehrere Investmentfonds möglich.

Auch kann der Kunde die Auswahl der Investmentfonds, auch während der Vertragsdauer ändern:

  • Shift(ing) – Das vorhandene Fondsguthaben wird gesamt oder teilweise in einen oder mehrere andere Fonds übertragen.
  • Switch(ing) – Die zukünftigen Neuanlagen fließt, ohne Änderung der bisher erfolgten Anlage, in neu zu bestimmende Fonds.

Die Versicherungssumme im Todesfall ist bei der fondsgebundenen Lebensversicherung vertraglich oft in Höhe der Summe der zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) bestimmt. Diese kann jedoch bei vielen Anbietern auch beliebig durch Versicherungsnehmer bei oder sogar nach Vertragsabschluss erhöht oder reduziert werden.

Weitere übliche Ausgestaltungsmöglichkeiten der fondsgebunden Versicherung sind:

  • Verlängerungsoption – Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag um fünf weitere Jahre verlängern. Diese Option ist sinnvoll, da ein fixes Vertragsende auch den Zwang bedeuten kann, die Fondsanteile zu einem bei Vertragsablauf niedrigen Stand zu verkaufen. Dies ist nur dann eine Alternative, wenn man in diesen fünf Jahren anderweitig versorgt ist.
  • Ablaufmanagement – Das Versicherungsunternehmen überträgt (shifting) automatisch oder nach Angebotsunterbreitung an den Versicherungsnehmer, in der Regel fünf Jahre vor Vertragsschluss, das vorhandene Fondsguthaben in Fonds, die einem niedrigeren Schwankungsrisiko ausgesetzt sind (meist Renten- oder Geldmarktfonds).
  • Übertragungsoption – Der Versicherungsnehmer kann sich die Fondsanteile, nach Vertragsbeendigung, auf ein eigenes Depot übertragen lassen. (Naturalleistung)
  • Inzwischen gibt es auch dynamische Kapitalanlagestrategien, die, solange der Ablauftermin noch in ferner Zukunft liegt, risikoreicher investieren und, je mehr der Ablauftermin näherrückt, in immer risikoärmere Anlagen übergehen. Allerdings je komplexer und individueller die Kapitalanlage ist, desto höher sind auch die Kosten für die Kapitalanlage, die teilweise deutlich und mit Sicherheit die Rendite mindern.
  • Abrufoption – Der Kunde kann sich während der Vertragslaufzeit beliebige Teilbeträge aus dem vorhandenen Fondsguthaben auszahlen lassen. (Teilrückkauf)
  • Sonderzahlungsoption – Der Kunde kann sein investiertes Kapital durch Sonderzahlungen, in einen bereits bestehenden Vertrag, erhöhen. (Zuzahlung)

Fondsgebundene Lebensversicherungen ergänzt um Garantiekomponenten werden als Variable Annuitäten angeboten.

Wegen der rein auf Kontenbasis funktionierenden Verwaltung können fondsgebundene Versicherungen flexibler und transparenter als konventionelle Verträge sein. Allerdings erhöht jede vereinbarte Flexibilität auch Kosten der Verwaltung solcher Produkte. Die Transparenz seitens des Versicherers ist zwar hoch, doch ist die Beurteilung der Erfolgsaussichten von Fonds selbst für den Fachmann oft schwierig. Sie unterliegen dem Kursrisiko der Investmentfonds. Dieses Risiko kann aber durch Anlage in risikoarmen Fonds abgemildert werden, die allerdings auch eine deutlich niedrigere Renditechance haben. Letztlich kann die konventionelle Versicherung als Spezialfall der fondsgebundenen verstanden werden, bei der in einen sehr risikoarmen und wenig volatilen Fonds mit hohen Mindestgarantien investiert wird und durch ein Überschussbeteiligungssystem die noch verbleibenden Schwankungen weitgehend eliminiert werden können. Dadurch, dass dies mit kollektiven Mitteln geschieht, sind die Kosten für die Kapitalanlageverwaltung aber im Vergleich niedriger.

Die verschiedenen Lebensversicherungen können alle so gestaltet sein, dass sie im Versicherungsfall entweder zur einmaligen Auszahlung führen (Kapitalversicherung) oder zu einer monatlichen Auszahlung über einen gewissen Zeitraum, meist lebenslang (Rentenversicherung).

Eine Reihe von Themen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen stehen immer wieder in der Diskussion:

  • Unisex-Tarife
  • Transparenz
  • Abschlusskosten
  • Provision
  • Rückkaufswert
  • Verwendung der Stillen Reserven
  • Stornoquoten
  • Steuerbegünstigung
→ Hauptartikel: Unisex-Tarif

Lebensversicherungen möchten ihre Tarife in Abhängigkeit vom Risiko kalkulieren. Aufgrund der weltweit nachweisbaren und in den relevantesten Altersgruppen wesentlich längeren Lebenserwartung von Frauen liegen deren Beiträge für Lebensversicherungen (Todesfallversicherung) niedriger und für Rentenversicherungen höher als für Männer. Die Pflicht, tatsächlich unterschiedlich teure Verträge zum gleichen Preis anzubieten, könne zu Antiselektionen führen: Versicherern, denen es gelänge, mehr Männer anzuziehen, könnten Rentenversicherungen billiger anbieten, während Versicherer, die mehr Frauen versichern, dies mit Risiko-Lebensversicherungen durchführen könnten. Gegner dieser Forderung verweisen auch auf die Vertragsfreiheit sowie den Umstand, dass es ungerecht sei, dass Männer bei gleicher Beitragssumme eine niedrigere Auszahlungssumme als Frauen erhalten.[3]

Im Rahmen der Gleichstellungsdiskussion wird dagegen gefordert, nur noch Unisex-Tarife (für alle Menschen unabhängig vom Geschlecht) zu erlauben, bei denen keine Beitragsdifferenzierung nach Geschlecht vorgenommen werden darf. Der Europäische Gerichtshof hat im Jahr 2011 entschieden, dass Versicherungen einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten müssen (Rechtssache C-236/09). Solche Ausnahmeregeln liefen "der Verwirklichung des Ziels der Gleichbehandlung von Frauen und Männern zuwider".[4]

Lebensversicherungen sind verpflichtet, ihre Kunden sowohl bei Vertragsabschluss als auch während der Laufzeit über wesentliche Eigenschaften und Kosten ihrer Versicherung zu informieren. Verbraucherschützer haben schon seit langem gefordert, hier zusätzliche Angaben vorzunehmen und trotz der Komplexität der Sachverhalte dennoch für eine Transparenz zu sorgen, die es den Versicherten ermöglicht, ihre Interessen zu wahren.

Dass der Rückkaufswert in den ersten Jahren oftmals wesentlich geringer als die eingezahlten Beiträge ist, ist zwar kalkulatorisch korrekt, stellt jedoch für vorzeitig kündigende Versicherungsnehmer einen schwerwiegenden Verlust dar, der gesellschaftspolitisch sehr bedenklich ist.

In diesem Zusammenhang wird auch kritisiert, dass die Höhe und einmalige Zahlung von Vertriebsprovisionen einen Anreiz für Versicherungsvermittler darstellen kann, Lebensversicherungen am Bedarf des Kunden vorbei allein aus Provisionsinteresse zu verkaufen. Der Vermittler sei demnach ein Verkäufer und kein Berater. Dieses Problem besteht natürlich überall, wo auf Provisionsbasis verkauft wird, beispielsweise bei sehr vielen Bankgeschäften (Kredite, Kapitalanlagen), Kaufgeschäften (Häuser, Autos) oder anderen vermittelten Geschäften (Mietwohnungen). Bei all diesen Geschäften entstehen – soweit die Provision nicht ohnehin von dem Verbraucher selbst zu zahlen war – bei vorzeitiger Beendigung der Geschäfte hohe Verluste (bei Kreditablösung, Verkauf eines Neuwagens oder eines Neubaus nach wenigen Monaten), da letztlich in diesem Fall die Provision wieder hereingebracht werden soll.

Dieses Problem kann beispielsweise durch mehr Transparenz über die Folgen einer frühen Entscheidungsänderung des Verbrauchers (Appell an die Eigenverantwortung) oder durch Aufklärung über die wirtschaftlichen Interessen der Versicherungsvermittler gelöst werden.

Die Zahlung der Abschlussprovisionen hat nichts mit den Vereinbarungen mit den Versicherungsnehmern, auch zum Rückkaufswert, zu tun. Es ist Sache des Versicherers, wann er welche Abschlussprovisionen zahlt und gleichzeitig sicherzustellen, dass er die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Versicherungsnehmer einhält.

Stille Reserven bzw. Lasten entstehen durch die Differenz zwischen dem Bilanzwert (Anschaffungswert/Buchwert) und dem tatsächlichem Wert der Wertobjekte (Immobilien, Aktien oder Zinspapiere), die das Versicherungsunternehmen mit dem Geld der Lebens- und Rentenversicherungskunden für deren Kapitalanlage gekauft hat. In der Praxis unterliegen die stillen Reserven der Lebensversicherer großen Schwankungen.

→ Hauptartikel: Lebensversicherung (Deutschland)

In Österreich werden auf dem Gebiet der Lebensversicherung zum Teil andere Bezeichnungen als in Deutschland verwendet:

Bezeichnung Österreich Bezeichnung Deutschland Bedeutung
Ablebens- oder Todesfallversicherung Risikoversicherung Reiner Todesfallschutz
Erlebensversicherung Sparplan Reiner Sparplan ohne Versicherungsschutz, im Todesfall wird üblicherweise nur die Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge rückerstattet oder der aliquote Anteil an der Versicherungssumme.
Ab- und Erlebensversicherung Kapitallebensversicherung Todesfallschutz kombiniert mit Sparplan
Prämie Beitrag bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit spricht man von einem Beitrag. Bei Aktiengesellschaften von einer Prämie. In der Versicherungsmathematik ist meistens von Prämien die Rede.
Gewinnbeteiligung Überschussbeteiligung
Polizze Police Versicherungsschein
Einmalerlag Einmalbeitrag Einmalige Zahlung in eine Lebensversicherung

Die bekanntesten Lebensversicherung-Konzerne in der Schweiz sind Swiss Life und Bâloise. Die negativen Erfahrungen der Weltwirtschaftskrise führten 1930 zur Schaffung eines Sicherstellungsgesetzes, womit die Versicherer z.B. angehalten wurden, einen sog. Sicherungsfonds zugunsten der Versicherten zu öffnen. Außerdem werden sie von der Finma beaufsichtigt.[5]

→ Hauptartikel: Britische Lebensversicherung
  • Nettopolice
  • Sterbegeldversicherung
  • Versicherungsmantel
  • Heinrich Braun: Geschichte der Lebensversicherung und der Lebensversicherungstechnik. 2. Auflage. Duncker & Humblot, Berlin 1963.
  • Christian Führer, Arnd Grimmer: Einführung in die Lebensversicherungsmathematik. Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2006, ISBN 3-89952-226-5.
  • Volker Kurzendörfer: Einführung in die Lebensversicherung. 3. Auflage. Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2000, ISBN 3-88487-859-X.
  • Jens Petersen: Die Lebensversicherung im Bürgerlichen Recht. In: Archiv für die civilistische Praxis (AcP). 204. Bd., 2004, S. 832–854.
  • Axel Thomas Rüttler: Staatliche Förderung von Lebensversicherungen als Säule der privaten Altersversorgung. Ein Vergleich der Entwicklungen in Großbritannien und in Deutschland mit Blick auf die gesetzliche Rentenversicherung. Dissertation, Universität Regensburg 2003. (Volltext)
  1. ↑ Tonndorf, Horn: Lebensversicherung von A bis Z, 6. Auflage, Karlsruhe,1970
  2. ↑ http://www.wdr.de/radio/wdr2/westzeit/detail.phtml?id=175499
  3. ↑ "Der Unisex-Unsinn", FAZ vom 5. Mai 2011
  4. ↑ FTD 1. März 2011, EuGH-Urteil: Versicherungen müssen Unisex-Tarife anbieten, abgerufen am 27. August 2011
  5. ↑ Merkblatt von Swiss Life: Sicherstellung von Profitline-Einmaleinlagen, 2002


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Versicherungsvergleich

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Ein Versicherungsvergleich ist ein Service, bei dem ein Finanzdienstleister (Versicherungsmakler oder Finanzberater) oder auch ein allg. Vergleichsportal ,das auch Angebote wie Strom-, Gaspreisvergleiche und mehr, die Angebote unterschiedlicher Versicherungsunternehmen für seine Kunden vergleicht, damit diese einen Überblick über die Leistungen und Preise verschiedener Anbieter erhalten. Gegenstand des Vergleichs sind typischerweise Versicherungen für den privaten Bedarf wie die Haftpflichtversicherung (private Haftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Kfz-Vversicherung und weitere Versicherungssparten wie die Krankenversicherung, Lebensversicherung (inklusive Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung) vergleicht.

Inhaltsverzeichnis

Ziel eines Versicherungsvergleichs ist es, für einen konkreten Bedarf die geeignetste und günstigste Versicherung zu finden. Der Versicherungsvergleich selbst ist in der Regel kostenlos, da der Dienstleister eine Vermittlungsprovision vom Versicherungsunternehmen erhält, an das er den Versicherungsvertrag gegebenenfalls vermittelt. Die Provision für den Dienstleister bezahlt der Kunde (Versicherungsnehmer) über die an das Versicherungsunternehmen zu zahlenden Beiträge.

Verbraucherschützer kritisieren, dass häufig die Höhe der Provision Einfluss auf die Auswahl des vom Dienstleister dann letztlich empfohlenen Produktes hat. Diese Kritik ist nicht rechtens. Der "Versicherungsvergleich" wurde nicht vom Verbraucherschutz ins Leben gerufen. Der Versicherungsvergleich wurde von Versicherungsmaklern, gegen heftigen Widerstand vieler (teurer) Versicherer, kostenaufwendig etabliert und in das Netz gestellt. Mittlerweile sind In nahezu allen Vergleichen die sogenannten Direktversicherer (ohne Aussenvertrieb) mit ihren günstigen Tarifen aufgeführt und in den Topositionen der Vergleiche gelistet. Hier erhält der Versicherungsmakler eine ganz geringe oder auch keinerlei Vergütung. Auf diese Tatsache, aus welchem Grund auch immer, wird nicht hingewiesen. Durch diese Vergleiche wurde Verbraucherschutz erst möglich.


Versicherungsvergleiche werden in den Medien beworben (z. B. Internet, Radio, Fernsehen und Print-Medien). Oft handelt es sich bei der in der Werbung genannten Firma nur um einen Adressenhändler, der die Kundenanfrage gegen eine Gebühr an einen Versicherungsmakler verkauft, der sie dann tatsächlich bearbeitet. Diese Gebühren betragen meist hohe Summen von über 60 € pro Datensatz (sog. Leads), von denen der Adressgeber in der Regel nichts erfährt. Ob diese Praxis daher datenschutzrechtlich bedenkenlos ist, ist mehr als fragwürdig. Erkennbar ist ein Datenhandel daran, wenn bei der Tarifabfrage der Privaten Krankenversicherung (höchste Gebühren um 150 € pro Datensatz) nach Name und Adresse gefragt wird, denn eine solche Angabe ist für die Nennung des Tarifes überhaupt nicht notwendig. Daher sollte man in seine Suche nach einem Versicherungsvergleichsrechner neben „unabhängig“ und „kostenlos“ immer auch den Begriff „anonym“ mit einbeziehen.

Wie wichtig ist das Impressum? Wer steckt dahinter ? Wie ist die Haftungssituation?

Auf den ersten Blick erscheint dies als nicht sonderlich interessant und für die Kaufentscheidung auch nicht ausschlaggebend, wenn der Preis nur stimmen soll. Etliche Internetpräsenzen, auf den ersten Seiten und im oberen Sichtfeldbereich bei Google platziert, haben ihren Firmensitz im Ausland. Hier geht es über die Schweiz, Lichtenstein, Österreich, Malta, Türkei, England und auch nach Übersee. Unter anderem weist das Impressum im Gegensatz zu deutschen Betreiberseiten i.d.R. keine "Verantwortlichen" aus. Aller größte Schwierigkeiten sind hier bei Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Abgesehen von allgemeinen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und der Rechtsform der ausländischen Firma kommen ggf. auch Sprachschwierigkeiten und im Ernstfall die Wahl des richtigen Rechtsbeistandes erschwerend hinzu. Die Praxis hat gezeigt dass es für den Verbraucher so gut wie aussichtslos ist hier sein Recht durchzusetzen.

Es ist auch deutlich zu sehen, dass viele dieser Seitenbetreiber es mit dem Wettbewerbsrecht nicht so ernst nehmen und Versprechungen machen die nicht haltbar sind, warum auch, das Risiko belangt zu werden geht gleich gegen Null.

Warum gerade hier doch recht viele Betreiber das Ausland als Internetfirmensitz gewählt haben mag bestimmt auch recht unterschiedliche fiskalische Gründe haben.

Wie Sie die Werbeversprechen der Internetbetreiber/Portale richtig bewerten können.

Die Testsieger Hinweise auf "Testsieger" (von Stiftung Warentest u.a.) sollen eine Besonderheit des Angebotes signalisieren. Diese Gesellschaften sind aber auch in allen anderen Vergleichen/Angeboten anderer seriöser Vergleichsanbieter enthalten. Denn es handelt sich in der Regel immer um namhafte Gesellschaften. Diese Werbeaussage wird auch gerne verwendet wenn der Seitenbetreiber/ Vergleichsanbieter über ein zahlenmäßig (Gesellschaftsanzahl) eingeschränktes Angebot verfügt.

Rabattversprechen "Starke Rabatte" in der privaten Krankenversicherung sind nicht möglich. Hier gibt es bis auf Gruppenverträge überhaupt keine Rabatte. Anhand von Gruppenverträgen können Rabatte zwischen etwa 5 und 20 Prozent an den Versicherten weitergegeben werden.

Krankenversicherung ab 55 Euro und auch weniger Werbebotschaften wie "private Krankenversicherung ab Euro 55" (oder gar noch weniger) sind reine Blickfänger. Mit Sternchen versehen wird dann darauf hingewiesen, dass es sich um einen 20-Jährigen handelt, erhebliche Selbstbeteiligungen dem Angebot zugrunde liegen und es sich um ein "light-Angebot" handelt. Für 55 Euro und weniger gibt es kein vernünftiges Angebot, das sollte jedem klar sein.

offizieller Versicherungsvergleich "Offizieller Vergleich" die allerneuste Formulierung und sinnfreie Werbebotschaft.

Online -Rechner Die Verwendung "online-Rechner" weist häufig bereits im Vorfeld daraufhin das es sich im folgenden um keinen Vergleich handelt. Das ist in Ordnung. Beim online-Rechner wird dann nur eine Gesellschaft durch gerechnet und das Ergebnis als Beispielsergebnis dargestellt. In den meisten Fällen wird der Gesellschaftsname nicht bekannt gegeben. Es folgt die Aufforderung zu Angebotsanforderung (unter Bekanntgabe Ihrer Anschrift)

Direktvergleich - Sofortvergleich Der Anbieter sollte tatsächlich online Versicherungsvergleiche anbieten und nicht nur damit werben. Immer häufiger wird mit "Sofortvergleich" und "Direktvergleich" usw. geworben, tatsächlich aber dann nur Abfrage-/Anfragebögen geboten. Ein online-Vergleich wird nicht zur Verfügung gestellt. Es sollte schon drin sein, was auf der Packung steht.

Registrierung erforderlich Vergleichsberechnungen / Online Rechner müssen zu bedienen sein, ohne dass Sie Ihre Anschrift eingeben müssen (bis auf die Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung, hier spielt die Anschrift/Tarifzone bei der Prämienermittlung die entscheidende Rolle). Für diese sogenannte Registrierung gibt es keinen zwingenden Grund. Hinweise, dass dies aus rechtlichen Gründen erforderlich sei, sind schlicht weg falsch. Brechen Sie Ihren Besuch / Eingabe ab, Sie sparen sich unerwünschte Anrufe und Besuche.

Im Bereich der privaten Krankenvollversicherung werden nur wenige echte Online-Vergleiche im Internet angeboten, sondern wie vorab geschildert, der Seitenbetreibern versucht erst einmal die Anschrift eines möglichen Kunden zu erhalten.

Da die Versicherungsmärkte in Europa national stark abgegrenzt sind, gibt es für Deutschland, Österreich und die Schweiz unterschiedliche Portale, die jeweils national die Produkte und Anbieter vergleichen.

Große Online-Versicherungsvergleiche in Deutschland sind Versicherungsvergleich.de, Check24, FinanceScout24, Tarifcheck24.de, finanzen.de, mister-finance.de, onlinevergleich24.de und Transparo sowie deren Mutterunternehmen Aspect Online. Marktführer beim Vergleich von Autoversicherungen ist Check24.[1]

In Österreich ist der Markt für Online-Versicherungsvergleiche noch recht unterentwickelt. Es gibt einerseits Vergleichsportale mit vielen Sparten aber wenigen Gesellschaften und andererseits solche mit wenigen Sparten und vielen Gesellschaften.

Zudem besteht im Bereich der Krankenversicherung die gesetzliche Pflichtversicherung, wodurch jeder Berufsparte eine Versicherung zugewiesen ist und somit ein Vergleich hinfällig ist.

Auch in der Schweiz ist der Markt für Online-Versicherungsvergleiche noch unterentwickelt. Die größten Vergleichsportale sind comparis, bonus.ch und checkcheck.ch. Daneben gibt es vor allem für die gesetzlichen Krankenkassen viele Nischenvergleiche; davon erwähnenswert sind insbesondere priminfo.ch als offizieller Rechner vom Bundesamt für Gesundheit sowie der Vergleich swupp.ch, der als einziger für alle Krankenkassen der Schweiz eine Möglichkeit zum direkten Abschluss ohne Offerte bietet. Kritik: Ein Problem der großen Portale wie comparis.ch ist, dass sie Anbieter, die keinen Vertrag mit ihnen haben, in der Standardansicht meist verstecken (i. d. R. mit Ausnahme des günstigsten und teuersten)[2][3].

  1. ↑ http://www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/:internetportale-check24-warnt-vor-google-dominanz/50200659.html
  2. ↑ http://www.augenreiberei.ch/2010/11/01/vergleich-der-vergleichsdienste/
  3. ↑ http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1017327/Per_Maus-Klick_zum_optimalen_ADSL-Angebot


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